Linke mobilisiert gegen Atomtransporte: Linker Bundestagsabgeordneter fragt Regierung – Bundesparteitagsbeschluss fordert Atomtransporte zu verhindern

Auf ihrem Bundesparteitag hat die Linke auf Antrag von NRW einen Beschluss gefasst, die geplanten Atomtransporte von hoch radioaktivem Atommüll aus Jülich nach Ahaus zu verhindern. Seit einigen Wochen macht die erstarkte Linke auch in Sachen Anti-Atom mobil und unterstützt die Aktivitäten gegen die gefährlichen und unnötigen Transporte. Im September sind in NRW Kommunalwahlen. Möglicherweise sollen die Atomtransporte ab Juni starten und dann über rund zwei Jahre möglicherweise Woche für Woche stattfinden! Der neue linke Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Aachen, NRW) hat außerdem eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Auch hier geht es um die gefährlichen Atommülltransporte, die die Verantwortlichen aus Bund und Ländern von Jülich nach Ahaus per LKW durch NRW verschieben.

Dokumentation Parteitagsbeschluss DIE LINKE

Beschluss des Bundesparteitages am 10. Mai 2025

Drohende Atomtransporte von Jülich nach Ahaus verhindern!

Ab Sommer dieses Jahres drohen Atomtransporte von Jülich nach Ahaus quer durch NRW. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Dezember 2024 entschieden, dass die 152 Castorbehälter mit rund 300 000 hoch radioaktiven Brennelementen aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager in Ahaus eingelagert werden dürfen, und damit eine Klage der Stadt Ahaus abgewiesen.

Im Januar 2025 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Entwurf der Transportgenehmigung für die Jülicher Brennelemente nach Ahaus an das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft (MWIKE NRW) als Aufsichtsbehörde geschickt mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme bis zum 21.3.2025. Sowohl der Entwurf der Transportgenehmigung als auch die Stellungnahme des MWIKE sind nicht öffentlich. Bei Genehmigung des Transports wären das 152 Schwerlasttransporter mit bestrahlten Brennelementen auf den Straßen Nordrhein-Westfalens. Pro Sattelzug kann nur ein AVR-Behälter transportiert werden. Nach derzeitiger Projektplanung wird mit einer Gesamtdauer von zwei Jahren ab Beginn der Transporte gerechnet.

Die rund 300 000 abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors AVR werden bisher im AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich in Castor-Behältern zwischengelagert. Betreiberin des Zwischenlagers und für eine sichere Lagerung oder einen sicheren Abtransport der Brennelemente verantwortlich ist die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN).

Das AVR-Behälterlager in Jülich war von 1993 bis 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung erforderte jedoch Nachweise zur Erdbebensicherheit, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, z.B. basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben. Da diese kurzfristig nicht erbracht werden konnten, sprach das Wirtschaftsministerium NRW 2014 schließlich eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Brennelemente aus dem bestehenden Jülicher Zwischenlager aus, diese wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Ab dem 01.07.2013 und auch heute noch lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in Jülich. Seit mehr als 10 Jahren versuchen unterschiedliche Bundes- und NRW-Landesregierungen, die abgebrannten Brennelemente des AVR Jülich irgendwohin abzuschieben. Das wäre mehr als genug Zeit gewesen, ein den Anforderungen genügendes neues Zwischenlager in Jülich zu errichten. Nur diese Option wurde im Bund und im Land eher wenig bis gar nicht behandelt; von der JEN wurde sie faktisch nicht verfolgt.

Aus guten Gründen setzt sich Die Linke wie viele Menschen, Initiativen und Verbände auch, dafür ein, auf die unnötigen und gefährlichen 152 Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus zu verzichten: Schon seit 2022 ist klar, dass die Erdbebensicherheit im Jülicher Zwischenlager entgegen früherer Annahmen doch gegeben ist. Das bestätigt auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Damit ist der Hauptgrund für die unverzügliche Räumungsanordnung des Jülicher Zwischenlagers von 2014 entfallen. Die gefährlichen Castor-Transporte quer durch NRW haben also nun noch weniger als bisher eine Berechtigung. Nach Ausräumung der Nachweislücken zur Erdbebensicherheit kann die unverzügliche Räumungsanordnung heute aufgrund veränderter Umstände widerrufen werden. Rechtlich zulässig wäre eine Aussetzung der Räumungsanordnung und deren Flankierung durch eine Duldungsverfügung. Mit der Duldungsverfügung wäre anzuordnen, dass befristet bis zur Genehmigung und der Realisierung eines neuen Zwischenlagers oder der Wiedergenehmigung des bestehenden Zwischenlagergebäudes die vorhandenen Castorbehälter im bisherigen Lager verbleiben dürfen. Doch die für die Atomaufsicht zuständige NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) ist untätig geblieben. Das steht im klaren Widerspruch zu der Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN in NRW für die Jahre 2022-2027. Darin heißt es wörtlich: „Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“

Vorliegende Gutachten zeigen ferner, dass eine kurzfristige Ertüchtigung des bestehenden Jülicher Castor-Lagers und eine langfristige Lagerung in einem möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau in Jülich möglich sind. Doch dessen Finanzierung wurde von Bundesfinanzministern von SPD und FDP über Jahre verzögert. Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) könnte im Bund kurzfristig noch Tatsachen schaffen und wichtige Unterschriften für Grundstückskäufe in Jülich leisten, um dort ein modernes Lager für die kommenden Jahrzehnte zu ermöglichen.

Im Zwischenlager Ahaus, in das der Atommüll aus Jülich transportiert werden soll, gibt es keine Möglichkeit, defekte Castoren zu reparieren. Schon in 2036 erlischt zudem die Genehmigung des Zwischenlagers. Niemand weiß, was mit den hochradioaktiven Hinterlassenschaften dann passieren soll. Hinzukommt, dass das Ahauser Zwischenlager keine langfristige, maximale Sicherheit für den hochbrisanten Atommüll bietet. So kommt eine von der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt jüngst in Auftrag gegebene Studie der renommierten Sicherheitsexpertin für Atomanlagen, Dipl.-Phys. Oda Becker zu dem Ergebnis, dass das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Ahaus nicht ausreichend gegen gezielte Angriffe geschützt ist.

Die Linke fordert:

Die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung muss bei den Verursachern in Jülich verbleiben. Die Räumungsverfügung für das Zwischenlager Jülich muss umgehend widerrufen werden. Dafür ist die Atomaufsicht in NRW zuständig. Die Genehmigung der unnötigen und gefährlichen hochradioaktiven Transporte von Jülich nach Ahaus durch das BASE muss umgehend gestoppt werden! Insbesondere gibt es keine Sicherheitsgründe für die Anordnung eines Sofortvollzugs zur Durchsetzung derart gefährlicher Atomtransporte mit der Transportgenehmigung. Das wäre absurd, nachdem der Atommüll nun seit Jahren in Jülich lagert.

Die Mittel für einen möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe müssen umgehend bereitgestellt werden. Es muss Schluss sein mit der unverantwortlichen Verschleppungstaktik der verantwortlichen, bundeseigenen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die seit über zehn Jahren die sichere Lagerung ihres Atommülls sabotiert. Dringend Ihrer Aufsichtsverantwortung gerecht werden müssen insbesondere die Bundesministerien für Forschung und Finanzen, die die Option der weiteren Lagerung in Jülich bislang beharrlich ignorieren. Aber auch die schwarz-grüne NRW-Landesregierung muss Verantwortung im Aufsichtsrat der JEN übernehmen, nicht zuletzt, um die Aussagen ihres Koalitionsvertrages zur Verhinderung unnötiger Atommüll-Transporte zu erfüllen.

Das Hin- und Herschieben von Atommüll muss endlich aufhören. Längst überfällig ist ein
schlüssiges, mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitetes Gesamtkonzept zur maximal sicheren
Langzeit-Zwischenlagerung von allen Atommüll-Sorten in Deutschland.

Die Partei Die Linke wird sich an Protesten gegen die drohenden Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus beteiligen bzw. wenn möglich mit der Anti-AKW Bewegung und anderen Organisationen vor Ort Aktionen dagegen organisieren.

Stilllegung und Rückbau von Atomforschungsanlagen und der Bundesrechnungshof

Die Kosten für Stilllegung und Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen in Deutschland werden Jahr für Jahr teurer und dauern viele Jahrzehnte länger, als ehemals geplant. Darüber hat auch umweltFAIRaendern einige Male berichte. Der Bundesrechnungshof hat dazu in den letzten Jahren wiederholt Berichte verfasst, die auf seiner Homepage veröffentlicht sind. Weitere Berichte werden regelmäßig auch an den Haushaltsausschuss des Bundestags direkt gerichtet, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Die Berichte des Bundesrechnungshofs zur Stilllegung und Rückbau der Atomforschungsanlagen mit Blick auf den Haushalt der Bundesregierung sind hier mit dem Link zu einer entsprechenden Suche online.

Faktenchecks des BUND über SMR-Atomreaktoren und Fusionstechnologie

Der BUND hat auf seinen Internetseiten zwei neue Faktenchecks über neue (alte) Entwicklungen bzw. Behauptungen in Sachen Atomenergie und Technologieentwicklung veröffentlicht. Zum einen werden die bisherigen Fakten zu den vielfach als neue Wunder-Atommeiler imaginierten Konzepte und Forschungen in Sachen „Small-Modular-Reaktors“ (SMR) unter die Lupe genommen. Außerdem widmet sich der Umweltverband den Heilsversprechungen und Behauptungen in Sachen Fusionsenergie, für die auch die neue Bundesregierung weitere Forschungsmittel zur Verfügung stellen wird.

Siehe außerdem auf umweltFAIRaendern.de

Genehmigung Atomtransporte Jülich – Ahaus: Erteilt Bundesamt Sofort-Vollzug oder nicht?

Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnet die möglicherweise bevorstehenden über 150 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Material als „unverhältnismäßig“. Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände wie der BUND halten die Transporte für unverantwortlich. Der BUND NRW hat Klage angekündigt, sollte eine Transportgenehmigung erfolgen. Dennoch bereiten Bundes- und die Landesbehörden in NRW einen Abtransport der brisanten Atomfracht von Jülich nach Ahaus vor, ohne dass ernsthaft ein Nachweis erfolgt ist, wie damit die Sicherheit erhöht werden könnte. Von Bedeutung sein wird: Erteilt das zuständige Bundesamt den sogenannten Sofort-Vollzug, obwohl das Problem nun seit Jahrzehnten besteht, ein Sicherheitsgewinn durch die Verlagerung nicht ersichtlich und ein unmittelbares Umsetzungsinteresse daher nicht plausibel ist. Pikant in jedem Fall: Auf allen Ebenen sind *grün-geführte Ministerien maßgeblich verantwortlich, die öffentlich eigentlich „unnötige“ Atomtransporte minimieren wollen, sie aber dennoch vorbereiten. (Foto: JEN)

Die Transportgenehmigung des „Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) im Zuständigkeitsbereich des BMUV liegt im Entwurf vor. Das Wirtschaftsministerium NRW hat dazu Ende März intern Stellung genommen. Alles Geheimsache, wie die Grünen in NRW und im Bund erklären. Der neue Linke Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Aachen) hat daher grad eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (PDF) auf den Weg gebracht. Außerdem hatte er schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt, wie es mit dem erforderlichen Grundstück für ein Zwischenlager in Jülich aussieht. Zuletzt hatte der Linke Fahl per Brief ein Moratorium vom *grünen Chef des BaSE, Christian Kühn, gefordert. Die Antwort aus der Genehmigungsbehörde steht noch aus.

(*Hinweis: Die Pressestelle vom BaSE bittet um folgende „Korrektur“: „Fakt ist: Da Herr Kühn seit Amtsantritt als Präsident des BASE im Februar 2024 kein (Grünen)Politiker mehr ist, bitte wir Sie diese Zuordnung zeitnah anzupassen oder sie entfallen zu lassen.“ Dieser Bitte komme ich mit diesem Hinweis hoffentlich ausreichend im Sinne einer Anpassung nach. Zur Ergänzung hier die Angaben von Wikipedia: „Christian „Chris“ Kühn …ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit Februar 2024 ist er Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Zuvor war er von 2013 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2021 bis 2024 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Von 2009 bis 2013 war er Landesvorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg der Grünen.“) (Link zu Wikipedia)

Entscheidend wird jetzt sein, ob BaSE  – wie es das zum Atomkonzern Orano gehörende Transportunternehmen aus Hanau im Auftrag des Betreibers JEN fordert, den Sofort-Vollzug erteilt oder nicht. Ohne Sofort-Vollzug hätte eine Klage vom BUND NRW oder anderen Klagenden aufschiebende Wirkung. Das würde bedeuten: Die Atomtransporte könnten erst dann stattfinden, wenn es im Verfahren zu einem Urteil gekommen ist. Wird der Sofort-Vollzug jedoch erteilt, hätte der Betreiber JEN bzw. Orano die Möglichkeit, die Transporte durchzuführen. Dann müsste im sogenannten Eilverfahren geklagt werden, dass ein Verwaltungsgericht den Sofort-Vollzug außer Kraft setzt und damit die aufschiebende Wirkung herstellt.

Das ist nicht nur extrem schwierig, sondern auch extrem teuer. So wäre der Sofort-Vollzug also auch unter demokratischen Gesichtspunkten von hoher Relevanz, denn ein Kläger würde es sich sehr gründlich überlegen, ob er nach einem möglicherweise gescheiterten Eilverfahren dann überhaupt noch in das Hauptsacheverfahren einsteigt. Gerade für spenden- und beitragsfinanzierte Organisationen wie Umweltverbände eine extreme „Herausforderung“.

Zuletzt musste sich der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit der Problematik Sofort-Vollzug im Zusammenhang mit einem (grenzüberschreitenden) Castor-Transport mit hochaktivem Abfall von LaHague in Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg befassen. In diesem Fall hatte BaSE als Genehmigungsbehörde den Sofort-Vollzug mit der Transportgenehmigung erteilt. Daher musste die Kommune per Eilverfahren auf Aussetzung des Sofort-Vollzugs klagen. (In dem Verfahren spielten, anders als im Fall der Transporte von Jülich nach Ahaus, aber auch völkerrechtlich verbindliche Verträge eine Rolle.)

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kam es zu einer mehr als erstaunlichen Feststellung. Das Gericht lehnte den Eilantrag, den Sofort-Vollzug auszusetzen, ab: Die gefährliche Atomfracht könnte ohne weiteres ja wieder nach Frankreich zurücktransportiert werden, wenn sich im (möglicherweise) anschließenden Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, das die von dem Kläger vorgebrachten Sicherheitsbedenken am Ende doch zutreffend wären.  Im Satz (136) des Urteils heißt es: „Zudem werden durch den Vollzug der Genehmigungen keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, denn eine Auslagerung im Falle eines späteren Obsiegens der Antragsteller ist sowohl tatsächlich als auch – jedenfalls bei intakter Primärdeckelbarriere – rechtlich jederzeit möglich…“.

Das Gericht ist also der Meinung,  dass ein Sofort-Vollzug im besagten Fall nicht aufzuheben war, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Sicherheitsbedenken der Kläger zutreffend wären, weil dann ja einfach ein Rücktransport des Atommülls möglich wäre. Rechtsstaat in Aktion!

Aber genau diese „Ansage“ könnte für das Verfahren um die Atomtransportgenehmigung für die strahlende Fracht von Jülich nach Ahaus eine Blaupause sein, um den Sofort-Vollzug gegen jede Vernunft und mit massiven Sicherheitsrisiken dennoch durchzusetzen. Die Gewerkschaft der Polizei hatte die Transporte schon vorher als „unverhältnismäßig“ bezeichnet und sowohl auf die hohe Belastung der Beamt:innen verwiesen als auch die maroden Straßen in NRW in Erinnerung gebracht. Die Beamt:innen dürften es sicher nicht besonders humorvoll finden, wenn BaSE nun auf genau diese Rechtsprechung bezug nimmt und den Sofort-Vollzug für Jülich – Ahaus erteilt, weil ein Rücktransport ja weiterhin möglich wäre.

Man muss sich das noch mal klarmachen: Der Atommüll in Jülich ist nicht nur hoch radioaktiv, sondern auch Atomwaffen-tauglich. Ein Transport findet in einem Umfeld nicht nur erhöhter Terrorschutz-Anforderungen statt, sondern auch unter den enormen Sicherheitsrisiken einer hybriden Kriegsführung infolge der Kampfhandlungen in der Ukraine durch Russland. Schon konventionelle panzerbrechende Waffen stellen eine enorme Herausforderung für die Zwischenlagerung hoch aktiver Atomabfälle dar und haben in den letzten Jahren zu erheblichen Nachrüstungen an den Standorten und bei der Sicherung der Umgebung von Atomanlagen geführt. Besonders brisant sind natürlich die schwer zu sichernden Transporte mit radioaktiven Stoffen.

Dabei spielen auch neuartige Drohnen und KI-unterstütze Anschläge eine Rolle. Die Maßnahmen zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) sind in den letzten Jahren massiv ausgeweitet worden. Das hat dazu geführt, dass zuletzt geplante Atomtransport aus Jülich per Schiene und Schiff in die USA – neben anderen Gründen – sicherungsmäßig gar nicht mehr möglich waren und deshalb abgesagt wurden. Auch die jetzt per LKW geplanten Transporte mit gepanzerten Spezial-Fahrzeugen bewegen sich technisch am äußersten Maximum, wie ein Verantwortlicher bei JEN das mal bezeichnet hatte. Die LKW samt Aufleger sind technisch gesehen eine Handarbeit der Superlative, aber natürlich alles strikt unter Geheimhaltung. (Es gibt vier Transportfahrzeuge dieser Art in Deutschland, deren Entwicklung und Konstruktion eine hohe mehrstellige Millionensumme gekostet habe. Sie sollen später auch für Atomtransporte vom Forschungsreaktor FRM II München Garching nach Ahaus zum Einsatz kommen.)

Dokumentation:

Schriftliche Frage vom 14. April 2025 mit den Antworten der Bundesregierung Drucksache 21/42, Siehe Frage 60. (PDF)

60. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke): „Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flächen für den Neubau eines mögliches atomaren Zwischenlagers für die rund 300.000 gebrauchten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich am Standort Jülich erörtert (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/atommuell-transporte-nrw-ahaus-juelich-100.amp), und wie sind die weiteren Planungen der Bundesregierung zum Umgang mit den atomaren Abfällen aus dem Zwischenlager Jülich in Hinsicht auf Unterzeichnung notwendiger Verträge zum Flächenerwerb zum Neubau eines Zwischenlagers und dem Verbleib der radioaktiven Abfälle am Standort Jülich?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 17. April 2025: „Mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gibt es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR-Brennelementen am Standort Jülich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert, dass die Beteiligten die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordert der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November
2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443) die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW ist der Bundesregierung nicht bekannt.“

Tschernobyl – 39 Jahre nach der Atom-Katastrophe

Am 26. April 1986, um 1:23 Uhr nachts, ereignete sich im Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl in der damaligen Sowjetunion (heute Ukraine) eine der schwersten „zivilen“ Atomkatastrophen der Geschichte. Ein fehlgeschlagener Sicherheitstest führte zur Explosion des Reaktors und einem anschließenden Graphitbrand. Große Mengen radioaktiver Stoffe wurden freigesetzt – eine radioaktive Wolke breitete sich über Europa aus. Heute, 39 Jahre später, sind die Spuren des Unglücks noch immer sichtbar – in der Region um den Reaktor, in der Umwelt, in den Körpern der Betroffenen – und inzwischen auch im militärischen Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Die unmittelbaren Folgen waren katastrophal. Zwei Kraftwerksmitarbeiter starben direkt durch die Explosion, 28 weitere Menschen – vor allem Feuerwehrleute – starben innerhalb von Wochen an akuter Strahlenkrankheit. Rund 600.000 sogenannte „Liquidatoren“ wurden zur Eindämmung der Katastrophe eingesetzt, viele ohne ausreichenden Schutz. Die internationale Staatengemeinschaft, darunter auch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO), ging später von mehreren Tausend strahlenbedingten Todesfällen aus, während unabhängige Studien teils von bis zu 90.000 ausgehen (Greenpeace: „The Chernobyl Catastrophe: Consequences on Human Health“, 2006) oder möglicherweise auch viel mehr.

Die radioaktive Wolke, die sich durch Wind und Regen in unberechenbarer Weise verteilte, machte nicht an Grenzen halt. Neben der Ukraine, Belarus und Russland waren insbesondere Polen, Schweden, Österreich und Süddeutschland betroffen. In Bayern wurden nach dem Reaktorunfall Cäsium-137-Werte von bis zu 200.000 Becquerel pro Quadratmeter gemessen4. Noch heute sind Wildschweine aus dem Bayerischen Wald oder der Rhön häufig über dem zulässigen Grenzwert belastet (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Messwerte nach Tschernobyl und BfS: Aktuelle Daten zur Radioaktivität in Wildschweinen, 2024).

Die Stadt Pripyat, wenige Kilometer vom Reaktor entfernt, wurde evakuiert – zu spät, wie sich zeigte: Die Bevölkerung war bereits erheblich verstrahlt worden. Insgesamt mussten rund 350.000 Menschen ihre Heimat verlassen. Eine 30-Kilometer-Sperrzone besteht bis heute. Trotz touristischer Führungen bleibt das Gebiet schwer kontaminiert.

Heute, 2025, ist Tschernobyl nicht nur ein Ort der Erinnerung, sondern auch Teil eines aktuellen militärischen Konflikts. Im Februar 2022, zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine, besetzten russische Truppen das Gebiet des stillgelegten Kraftwerks. Nach Angaben der Internationalen Atomenergiebehörde und ukrainischer Behörden gruben sich Soldaten in der besonders stark kontaminierten „Roten Zone“ ein – ohne ausreichenden Schutz. Der Verdacht: Die Besatzer wussten nichts von der Strahlengefahr oder ignorierten sie. Nach rund fünf Wochen zogen sich die Truppen wieder zurück, offenbar mit ersten Krankheitsfällen unter den Soldaten. Im Zuge der Kriegshandlungen wurde auch der erst vor wenigen Jahren neu errichtete Schutzschild aus einer Stahlhülle schwer beschädigt. Zwar ist bislang wohl keine erhöhte Radioaktivität ausgetreten, aber die Integrität der Hülle soll nicht mehr intakt sein.

Auch andere nukleare Standorte in der Ukraine, wie das AKW Saporischschja, gerieten in den Fokus des Krieges. Die IAEO warnt regelmäßig vor den Gefahren einer nuklearen Eskalation durch militärische Angriffe oder technische Störungen unter Kriegsbedingungen.

Tschernobyl bleibt eine Mahnung. Die Lehre von 1986 ist heute aktueller denn je: Atomkraft kennt keine sicheren Grenzen – weder technisch, noch politisch, noch geografisch. Tschernobyl war und ist einer der Meilensteine und Gründe, die zum Atomausstieg in Deutschland führten.

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