Bundesregierung beschließt Kohlekommission für die Kohlelobby und übergeht Opposition

Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung die Einsetzung der Kohlekommission beschlossen und die insgesamt 31 Mitglieder benannt. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) vermisst ein klares Zeichen für den Klimaschutz und kritisiert die tendenziöse Besetzung der Kommission:

„Die Bundesregierung beweist endgültig, dass der Klimaschutz für sie nur ein Lippenbekenntnis wert ist. Geschützt werden sollen nicht das Klima oder Arbeitsplätze, sondern Wachstum und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Der Klimaschutz wird im Einsetzungsbeschluss der Kommission nur unter ferner liefen verhandelt, obwohl er an oberster Stelle stehen müsste. Im Namen der Kommission taucht er gar nicht erst auf. Selbst die Behauptung der Bundesregierung, dass es in erster Linie um den Schutz von Arbeitsplätzen ginge, ist vollkommen unglaubwürdig. Mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist alles an Kapital- und Kohlelobby vertreten, was Rang und Namen hat. Es geht um die Profite von RWE und Co. und wie diese noch möglichst lange sprudeln können.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte lange Zeit davon gesprochen, dass er einen breiten Konsens beim Kohleausstieg wolle. Nun redet er davon, dass die Kommission ein ‚Projekt der großen Koalition‘ sei. Die Bundesregierung hält es nicht für nötig, die Oppositionsparteien im Bundestag in die Kommission einzubinden. Auch die Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Antikohle-AktivistInnen sind deutlich unterrepräsentiert. Offenbar soll die beschlossene Zusammensetzung der Kohlekommission vor allem den Kapitalinteressen dienen. Immerhin hat es Prof. Barbara Praetorius, die früher für Agora Energiewende gearbeitet hat, als Co-Vorsitzende in die Kommission geschafft. Ich wünsche ihr und den wenigen weiteren Mitgliedern, die sich für einen raschen Kohleausstieg aussprechen, viel Erfolg.

Immerhin hält die Bundesregierung an dem Fahrplan fest, bis Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorzulegen. Bereits im Oktober sollen ‚Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung‘ schriftlich vorgelegt werden. Ob dies gelingt, ist eine andere Frage. Die Zeit drängt jedenfalls. Bis 2020 müssen die 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke vom Netz, damit die Pariser Klimaziele, zu denen sich die Bundesregierung im Einsetzungsbeschluss bekennt, realistisch noch erreicht werden können. DIE LINKE wird weiterhin Druck machen, damit dieses Minimalziel durchgesetzt werden kann.“

Darf Vattenfall mit Kohle-Moorburg Elbe aufheizen? BUND-Klage wird neu verhandelt

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg gehen in eine neue Runde. Der BUND Hamburg will erreichen, dass Vattenfall zur Kühlung für das Klimamonster nicht per Durchlaufkühlung die Elbe aufheizt und die ohnehin schon hohen Belastungen verschlimmert – sondern möglichst dauerhaft einen Kühlturm einsetzt, der die Wasserentnahme aus der Elbe drastisch reduziert. Für Vattenfall ist diese Art Umweltschutz allerdings teurer. Deshalb lehnt der Konzern die Forderung ab und hat – mit der grünen Umweltbehörde an der Seite – die Revision auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision angenommen und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen. Darüber berichten z.B. die Welt und der NDR. Vattenfalls klimaschädliche Kohle-Politik ist auch Anlass für die Volksinitiative Tschüss Kohle und Auseinandersetzungen um die vollständige Rekommunalisierung der Fernwärme in der Hansestadt.

Die vorerst gute Nachricht laut NDR: „Der Kühlturm muss in Betrieb bleiben“ heißt es dort und „Damit bleibt es vorerst beim Stand aus dem vorigen Jahr: Das Kraftwerk wird statt mit Elbwasser in einem kostspieligeren Verfahren über einen Kühlturm gekühlt. 2017 hatte die Hamburger Umweltbehörde die sogenannte Durchlaufkühlung untersagt, nachdem in einem anderen Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks die Umweltfolgen nicht ausreichend geprüft wurden.“

Nicht nur der BUND Hamburg hat sich per Klage gegen die Elb-Wasserkühlung in Moorburg ausgesprochen. Auch die EU-Kommission hatte gegen die Genehmigung bedenken und vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend verklagt.

Der NDR berichtet: „Das Verfahren sei aus ökologischer Sicht „extrem kritisch“, sagte der BUND-Vorsitzende Manfred Braasch. Fischeier und -larven und kleine Fische würden von der Anlage angesaugt und kämen dabei um. Zudem veränderten sich die Sauerstoffwerte im Wasser, und die Temperatur steige an. Der BUND hat gegen die „wasserrechtliche Erlaubnis“ geklagt. 2013 bekamen die Umweltschützer vor dem OVG zunächst Recht. Hamburg und der Kraftwerksbetreiber Vattenfall legten jedoch Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde.“

Das Bundesverwaltungsgericht verwies in seiner heutigen Entscheidung, dass es vorhergehende OVG-Urteil wäre aufgehoben und müssen neu verhandelt werden, da sich in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt habe. In einer Presseerklärung erläuterte das Gericht seine heutige Entscheidung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert.

Bundesverwaltungsgericht PressemitteilungNr. 35/2018 vom 29.05.2018

Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg muss sich erneut mit der Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt. Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße in dieser Hinsicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot. Die geltend gemachten naturschutzrechtlichen Einwendungen rechtfertigten demgegenüber nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren hat wegen zweier Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zunächst geruht. Mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) hat der EuGH über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden, und im Urteil vom 26. April 2017 (Rs. C-142/16) hat er festgestellt, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde.

Aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH und der nachfolgenden weiteren Klärung der wasserrechtlichen Maßstäbe durch den Senat im Urteil vom 9. Februar 2017 (BVerwG 7 A 2.15; „Elbvertiefung“) steht fest, dass das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in seinen entscheidungstragenden Ausführungen zum Verschlechterungsverbot gegen Bundesrecht verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass das Urteil aus anderen Gründen, insbesondere wegen der im Urteil des EuGH vom 26. April 2017 aufgezeigten Verstöße gegen die Bestimmungen des europäischen Naturschutzrechts, im Ergebnis richtig ist. Das Urteil des EuGH entfaltet zwar Bindungswirkung. Eine Heilung der darin aufgeführten Rechtsfehler ist jedoch nicht ausgeschlossen, so dass insoweit nicht die Aufhebung, sondern die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Erlaubnis in Betracht kommt. Hierzu bedarf es tatsächlicher Feststellungen durch das Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 29. Mai 2018 – BVerwG 7 C 18.17 –

Vorinstanz: OVG Hamburg, 5 E 11/08 – Urteil vom 18. Januar 2013 –

Außerdem ist beim Bundesverfassungsgericht zu dem Verfahren zu lesen:

BVerwG 7 C 18.1729. Mai 2018, 09:30 Uhr

Kohlekraftwerk Moorburg

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt.

Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße insoweit gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, weil diese Art der Kühlwassernutzung eine Sauerstoffmangelsituation in der Elbe entstehen lasse. Die geltend gemachten habitatrechtlichen Einwendungen rechtfertigten hingegen nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Bezogen auf die oberhalb der Staustufe Geesthacht gelegenen Schutzgebiete liege ein Verstoß gegen die maßgeblichen Schutzvorschriften nicht vor. Durch den Bau und den Betrieb einer zweiten Fischaufstiegsanlage an der Staustufe würden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermieden.

Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren wegen zweier beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig gemachter Verfahren zunächst ausgesetzt. Nachdem der EuGH im Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden und im Urteil vom 27. April 2017 (Rs. C-142/16) festgestellt hat, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde, ist nunmehr über die Revisionen zu entscheiden.

Tschüss Kohle: Vattenfall will mit Moorburg-Kohle Elbe und Klima aufheizen – BUND-Klage in Leipzig wird verhandelt

Noch immer klagt der BUND Hamburg gegen das Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg und die rot-grüne Umweltbehörde. Am kommenden Dienstag steht das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf der Tagesordnung. Konkret geht es darum, dass Vattenfall große Mengen Elbwasser zur Kühlung des 1.600 Megawatt Kraftwerks einsetzen will. Damit wird nicht nur die Elbe aufgeheizt und geschädigt, auch den Fischen geht es dabei an die Kiemen. Eine Entscheidung, fast nur noch den Kühlturm einzusetzen und damit die Wasserentnahme aus der Elbe deutlich zu reduzieren, will Vattenfall nicht hinnehmen, weil dies dem Konzern teurer kommt. Vor dem Hintergrund der laufenden Volksinitiative Tschüss Kohle, der anstehenden Entscheidung für die Übernahme der Fernwärmeversorgung von Vattenfall durch die Stadt Hamburg und auch mit Blick auf dieses Vattenfall-Verfahren wird deutlich: Umwelt- und Klimaschutz ist mit Vattenfall nicht zu machen. (Foto: Rauchfahnen von Moorburg)

Mit allen Mitteln versucht Vattenfall derzeit, die totale Fehlinvestition Moorburg noch halbwegs wirtschaftlich hinzubekommen. Dem Unternehmen helfen steigende Strompreise und die Blockadepolitik der Bundesregierung in Sachen Erneuerbare Energien. Zusätzlich will der Konzern durchsetzen, dass künftig sogar die Wärme aus dem Kohlemonster Moorburg als Ersatz für das marode Kraftwerk Wedel in die Fernwärmeversorgung Hamburgs einspeisen darf. Das aber verbietet der rot-grüne Koalitionsvertrag und die Pläne der grünen Umweltbehörde sehen den Wedel-Ersatz mit erneuerbarer Energie, unterstützt durch Gas, vor. Parallel läuft die Volksinitiative Tschüss Kohle, die mit einer Änderung des Hamburger Klimaschutzgesetzes erreichen will, dass ab 2025 keine Kohle mehr für die Fernwärme verbrannt werden darf.

Nächste Woche nun geht es in der Revision um eine BUND-Klage, die erreichen will, dass Vattenfall in Moorburg überwiegend mit einem die Elbe deutlich weniger belastenden Kühlturm fahren muss. Das schont die Umwelt, schadet aber den wirtschaftlichen Interessen des schwedischen Staatskonzerns, den die HamburgerInnen im September 2013 erfolgreich mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ als Versorger abgewählt haben. Nach den Strom- und Gasnetzen muss jetzt, für Senat und Bürgerschaft bindend, die Rekommunalisierung der Fernwärme umgesetzt werden.

Die heutige Presseerklärung des BUND Hamburg zu dieser Sache hier als Dokumentation:

„Kraftwerk Moorburg: Vattenfall will schädliche Kühlwasserentnahme durchsetzen – Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht beginnt nächste Woche / Kühlwasserentnahme massiver ökologischer Schaden für die Tideelbe

Am Dienstag, 29. Mai 2018, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Revisionsverfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis für das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg verhandelt. Der BUND Hamburg hatte 2013 vor dem OVG Hamburg ein Urteil erstritten, dem zufolge das Kraftwerk nicht mit Elbwasser gekühlt (Durchlaufkühlung) werden darf. Gegen diese Entscheidung sind sowohl der Betreiber Vattenfall als auch die Stadt Hamburg in Revision gegangen. Dadurch wurde das Urteil zunächst nicht rechtskräftig und das Kraftwerk durfte bis zum Sommer 2017 mit Elbwasser gekühlt werden. Erst aufgrund einer vom nationalen Verfahren unabhängigen Entscheidung des EuGH untersagte dann die Umweltbehörde die Durchlaufkühlung. Dies gilt bis heute.

Derzeit wird das Kraftwerk über einen Kühlturm betrieben und damit ein weitgehender Gewässerschutz gewährleistet. Bei einer Kühlwasserentnahme aus der Elbe werden 100 % aller angesaugten Fischeier und –larven getötet, die Sauerstoffverhältnisse negativ beeinflusst und die Elbe aufgeheizt. Derzeit mehren sich auch die Hinweise, dass der Kraftwerksbetrieb in den Jahren 2014 bis 2017 in Zusammenhang mit dem dramatischen Einbruch der Stintbestände in der Elbe steht.

„Das Kohlekraftwerk Moorburg gehört schon aus Klimaschutzgründen so schnell wie möglich abgeschaltet. Bis dahin muss verhindert werden, dass mit Elbwasser gekühlt wird. Gewässerschutz hat an der Tideelbe Vorrang“, so Manfred Braasch. Dem Unternehmen Vattenfall ginge es nur um die größtmögliche Rendite, Gewässerschutz und Klimaschutz sei dem Unternehmen egal. Dies zeige sich auch aktuell in der Debatte um die Einspeisung von Kohlewärme aus dem Kraftwerk Moorburg in der Hamburger Fernwärmenetz. Daher sei es brisant, dass sich die Stadt Hamburg an die Seite des Unternehmens stelle und das Revisionsverfahren gemeinsam mit Vattenfall betreibe.

Für Rückfragen: Manfred Braasch, BUND Hamburg.“

Volksinitiative Tschüss Kohle: Politik, Hamburger Klimaschutz und eine Berliner Kohlekommission

Bundespolitik trifft Bundesland Hamburg: Die erforderlichen 10.000 Unterschriften hat die Volksinitiative Tschüss Kohle längst zusammen. Um aber ein möglichst starkes Ergebnis für den Kohleausstieg in der Fernwärme bis 2025 und gegen Vattenfalls Festhalten an der Klimakatastrophe zu erreichen, will die Initiative aus Umwelt-, Klima- und kirchlichen Verbänden noch bis zum 8. Juni weiter Stimmen sammeln. Unterschreiben kann jedeR HamburgerIn ab 16 Jahren. Unter Endspurt listet das Bündnis noch zahlreiche Events auf, wo gemeinsam fleißig weiter für den Klimaschutz gesammelt wird. Wer lieber gleich seine/ihre Stimme abgeben möchte, dann hier: Die Unterschriftenliste gibt es hier zum herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und zurücksenden. Auch bundesweit ist diese Hamburger Initiative von großer Relevanz. Gilt es doch, den Kohleausstieg gegen mächtige Interessen aus Politik und Konzernen durchzusetzen. (Siehe dazu unten auch die Foto-Gallerie)

Hamburg meets Berlin

Ab Sommer soll eine mit 23 Personen besetzte Kommission in Berlin an den Start gehen, die angeblich auch irgendwas mit Kohleausstieg und Klimaschutz zu tun haben soll. Da ist viel von Jobs und Strukturwandel die Rede, weniger von Klimaschutz (taz). Diese 23 „Experten“, wie die taz sie nennt, sollen aus Gewerkschaften, Industrie, den Regionen und der Wissenschaft stammen. „Zudem sollen alle sechs Fraktionen des Bundestags mit je einem Abgeordneten vertreten sein, allerdings voraussichtlich ohne Stimmrecht. Die Steuerung liegt im Wirtschaftsministerium; eine Runde von Staatssekretären aus den Ministerien Wirtschaft, Umwelt, Inneres und Arbeit soll koordinieren – wobei die Stelle des für Energie zuständigen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium noch immer nicht besetzt ist.“

Hinter diesen gesellschaftlichen „Genres“ werden sich die Kohle- und Kapitalinteressen formieren, tief eingegraben in die Parteien CDU, CSU, SPD und FDP. Dass das inzwischen auf einen Etat von nur noch etwas über 2 Mrd. Euro eingedampfte Umweltministerium – bei dem der Bereich Atomenergie und Atommüll immer mehr an eine Milliarde Euro heranreicht – nur am Katzentisch neben Inneres (CSU) und Arbeit (SPD) „mitkoordinieren“ darf, macht deutlich, wo das große politische Gewicht liegt und wer das Sagen hat.

Vor dieser dicken Wand stehen die Umweltverbände mit Blick auf die Kommission: „Die Umweltverbände, für die nach taz-Informationen drei Plätze in der Kommission vorgesehen sind, wollen über eine Teilnahme erst entscheiden, wenn alle Details feststehen. Der Entwurf für das Mandat stieß bei ihnen auf gemischte Reaktionen. BUND-Geschäftsführer Olaf Bandt erklärte, die Kommission habe das Potenzial, zu einer „echten, nach­haltigen Transformation zu kommen“, und warnte, man solle sie „nicht zu schnell totreden“. Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid äußerte hingegen Kritik. „Im Moment ist uns das Mandat noch nicht ehrgeizig genug“, sagte er der taz. Unter anderem fehle ein Zwischenziel für das Jahr 2025.“

Das beschreibt die Kluft ganz gut. Aber beide Sätze könnte die jeweils andere Organisation ebensogut gesagt haben. Allemal weil: „Bislang sind sämtliche Forderungen von Umweltverbänden für eine Teilnahme abgelehnt worden und der derzeit bekannte Arbeitsauftrag der Kommission lässt nichts gutes erahnen.“

Alle fordern Klimaschutzmaßnahmen, aber in der bundespolitischen Regierungspolitik spielen umweltpolitische Interessen nur noch ein Schattendasein.

Der Zeitplan der Kommission, von „irgendwann im Sommer oder so“ bis Ende 2018 oder Januar 2019, ist so strukturiert, dass erst die Jobs, dann die Jobs und schließlich die Jobs im Wandel besprochen werden sollen. Dann – vielleicht noch kurz vor Weihnachten? – kommt nachgeordnet der Klimaschutz mit Blick auf 2030 und, was nicht unbedingt zu erwarten ist: Wenn dann immer noch Zeit ist, soll auch noch mal über die inzwischen weitgehend versenkten Klimaschutzziele bis 2020 gesprochen werden. Ein Herangehen an das Problem Klimaschutz, das vor allem eines zeigt: Interessen waren in der Politik immer noch wichtiger als Vernunft oder Einsicht.

Um die auch mit Blick auf das Pariser Abkommen notwendigen Klimaziele 2020 zu erreichen, bräuchte es eine Bundesregierung, die bereit wäre, 20 der übelsten (Braun-)Kohlekraftwerke sofort vom Netz zu holen. Wie ernst die Klimaentwicklungen zu nehmen sind, sagen nicht nur immer neue wissenschaftliche Fakten. Möglicherweise seit der Frage der Atombewaffnung haben nicht mehr so viele WissenschaftlerInnen der Politik ins Handwerk geredet und drängen auf konkrete und massive Schritte beim Kohleausstieg als wichtigsten Ansatz, um die klimaschädlichen CO2-Emissionen einzudämmen.

Berlin meets Hamburg

Es wird in der bundespolitischen Auseinandersetzung um den Kohleausstieg und mit Blick auf das rot-grüne Hamburg also darauf ankommen, ob die Hamburger SPD und die Grünen sich angesichts der Volksinitiative einerseits und der vollständigen Rekommunalisierung der noch Vattenfall gehörenden Fernwärmeversorgung andererseits, klar darüber sind, dass sie sich richtig reinhängen müssen, wenn es mit Erneuerung ernst gemeint sein soll.

Vor dem Hintergrund der Berliner Kohlekommission, der drängenden Notwendigkeit, die Klimaemissionen deutlich runterzuschauben und ernsthaft ein Signal von Erneuerung und damit für eine wie auch immer geartete gesellschaftliche Alternative zum Neoliberalismus von Großkonzernen, CDU/CSU und FDP, also eine irgendwie „linke“ gesellschaftliche Alternative, die Konzerninteressen reduziert, demokratische Beteiligung und Gemeinwohlinteressen stärkt, muss rot-grün in Hamburg deutliche Signale nach Berlin und in die Bundesrepublik senden.

Diese Erwartungen und diese Bedeutung sollte die Volksinitiative den Grünen, aber vor allem der SPD in der Bürgerschaft und im Senat klar machen, wenn es nach der Sommerpause darum gehen wird, das Anliegen von „Tschüss Kohle“ zu übernehmen: Kohleausstieg in der Fernwärme bis 2025. Beste Möglichkeit dafür: Vattenfall aus der Fernwärmeversorgung in Hamburg rauskaufen, damit den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ umsetzen und einen sehr wichtigen Schritt gegen Neoliberalismus und zum Klimaschutz beitragen! Das sind Signale und konkrete Schritte, die eine Kohle-Kommission in Berlin möglicherweise auf den richtigen Weg verweist.

Ok, und dann gibt es noch Ende_Gelände, den BUND, Greenpeace, urgewald, Kritische AktionärInnen, die Kohlegruben und Kraftwerke von RWE oder in der Lausitz, viele AktivistInnen, Graswurzel-KämpferInnen, Climacamps und… mehr!

Und: Es wird Sache der LINKEN sein, den Druck zum Wandel zu verstärken, gleichzeitig aber auch zu schauen, wo wie Bündnisse geschmiedet werden können, die für den Klimaschutz die erforderliche Mehrheit organisieren und zu zeigen, dass sie für einen sozial-ökologischen Plan B auch konkret einstehen. Keine leichte Aufgabe, angesichts der beschriebenen Lage.

Stimmen zur Volksinitiative Tschüss Kohle

Bundesregierung ebnet Boden für Fracking im Schiefergestein – Zeitplan für die Bildung der Fracking-Kommission offen legen!

„Hinter dem Rücken der Bevölkerung treibt die Bundesregierung die Bildung der Fracking-Kommission, die die Voraussetzung für vier Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik ist, voran“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Ich will von der Bundesregierung wissen, was bisher zur Bildung dieser Kommission von ihr veranlasst wurde und wie der weitere detaillierte Zeitplan aussieht. Dazu habe ich eine entsprechende Frage an die Bundesregierung gerichtet.“

Zdebel weiter: „Bereits in meiner Haushaltsrede am vergangenen Dienstag im Deutschen Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass geplant ist, die Fracking-Kommission noch dieses Jahr zu bilden.

Die beschönigend im Wasserhaushaltsgesetz als „unabhängige Expertenkommission“ bezeichnete Gruppe soll aus sechs Personen überwiegend frackingfreundlicher Institutionen bestehen. Vertreter der Zivilgesellschaft sind bewusst außen vor gelassen worden. Damit ist die positive Bewertung der Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bereits vorprogrammiert. So soll der Boden für ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein geebnet werden.“

  • Die Frage an die Bundesregierung lautet:

„Was hat die Bundesregierung seit der Beschlussfassung über das Fracking-Gesetzespaket im Jahre 2016 bezüglich der Einsetzung der „unabhängigen Expertenkommission“ gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unternommen und wie sieht der detaillierte Zeitplan für die zukünftigen einzelnen Schritte bis zu deren Einsetzung aus?“

 

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