Vattenfalls Klima-Kohlemonster Moorburg: Kein Elbwasser mehr – Umweltbehörde muss Klage zurückziehen!

Die Hamburger Umweltbehörde hat jetzt als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dem Konzern Vattenfall verboten, weiterhin Elbwasser zur Kühlung für das 1.600 MW Kohlemonster in Moorburg zu nutzen. Nur noch der Kühlturm darf ab sofort für diesen Zweck eingesetzt werden. Der BUND hatte die Umweltbehörde jüngst außerdem dazu aufgefordert, die gemeinsam mit Vattenfall angestrengte Revision gegen ein vom BUND erwirktes Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg zurückzuziehen. Auch das OVG hatte den Betrieb des Kühlturms statt der Wasserentnahme über die Elbe vorgeschrieben. Der Betrieb des ohnehin schon extrem unwirtschaftlichen Kohlekraftwerks Moorburg wird dadurch noch unattraktiver für Vattenfall.

Mit einer Presserklärung teilte die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie gestern mit: „Wasserentnahme gestoppt Moorburg-Urteil wird umgesetzt – In Folge des EuGH-Urteils vom 26.4. kann das Kraftwerk nur mit Kühlturm betrieben werden“ und informierte:

„Am 26. April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zum Kraftwerk Moorburg über die Wasserrechtliche Erlaubnis entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt und vollständig war oder nicht. In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung. Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.

Moorburg-Urteil wird umgesetzt:Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt ist davon nicht betroffen. Aufgehoben wird von der BUE in Folge des EuGH-Urteils jetzt die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung. Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.

Die Durchlaufkühlung benötigt 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde. Zum Betrieb des Kühlturms wird lediglich ein Kubikmeter pro Sekunde benötigt.“

Das Abendblatt berichtet dazu unter anderem auch: „Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass Vattenfall andernfalls wohl mit einer Klage Erfolg haben würde. Die Entscheidung des schwarz-grünen Senates von 2008 ist laut EuGH gleichwohl rechtswidrig gewesen – schon allein deshalb, weil die Wirksamkeit einer Fischtreppe zum Zeitpunkt der Genehmigung gar nicht festgestellt werden konnte. „In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung“, teilt die Behörde von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) nun am Donnerstag mit. „Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.““

Auch die Welt berichtet über die Anordnung der Umweltbehörde. Im Abendblatt heißt es weiter: „Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt sei davon nicht betroffen. Aufgehoben werde lediglich die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung“, so die Umweltbehörde. „Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.““ Und weiter: „Das EuGH-Urteil dürfte auch in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen. Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht den ganzjährigen Betrieb des Kühlturms durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind dagegen in Revision gegangen.“

Die Erfolgsaussichten dieser von Umweltbehörde und Vattenfall beantragten Revision dürften nach dem Urteil der EuGH reichlich schlecht stehen. Der BUND hatte die Umweltbehörde deshalb aufgefordert, diese Revision zurückzuziehen. Eine Entscheidung in dieser Sache hat die Umweltbehörde noch nicht mitgeteilt.

Auseinandersetzungen, bei denen Vattenfalls Kohlemonster Moorburg außerdem eine Rolle spielt, gibt es auch um die künftige Fernwärme-Versorgung. Vattenfall versucht mit allen Mitteln, Kohlekraft in die Wärmeversorgung zu bekommen, um die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des alten Kohleheizkraftwerks in Wedel soll nach einigen Alternativ-Szenarien auch eine Fernwärmeleitung von südlich der Elbe in den Norden entstehen. Für Vattenfall könnte diese Leitung zum Einstieg durch die Hintertür werden, um künftig Moorburg-Kohle-Wärme besser verkaufen zu können.

In einem weiteren Artikel im Abendblatt hatte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch zwei Jahre Rot-Grün in Hamburg u.a. mit den Worten kritisiert: „Von einer ökologisch-sozialen Wärmepolitik, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ist wenig zu sehen. Und obwohl vereinbart wurde, dass kohlebefeuerte Erzeugungsanlagen nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen, gibt es im rot-grünen Regierungslager offenbar Stimmen, die das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg wieder ins Spiel bringen wollen.“ Zuvor hatte der BUND Hamburg wie auch z.B. der Hamburger Energietisch erklärt, dass es bei der Neuausrichtung der Fernwärme infolge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netzkeine Hintertür für einen Anschluss von Vattenfalls Moorburg-Monster geben dürfe.

Spannend dürfte dieses Thema auch auf der kommenden Mitgliederversammlung der in Hamburg mitregierenden Grünen werden. Am 24. Juni findet die im Bürgerhaus Wilhelmsburg statt. In der Abteilung Anträge steht die künftige Ausrichtung der Hamburger Wärmeversorgung auf der TO: 11 b) „Antrag: Hamburg wird Vorreiter bei der Wärmewende: Dafür Kohleausstieg in Hamburg und im Bund voranbringen!“ Der Antrag selbst aber ist noch nicht online zu finden, weil es bei den Grünen dazu offenbar noch einiges zu klären gibt.

Vattenfalls Kohlemonster Moorburg: Nach Lage der Dinge „zunächst“ künftig nur noch Kühlturm-Kühlung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Folgen für den Betrieb des 1.600 MW Vattenfall-Kohlemonsters in Moorburg: „Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“ Mit diesen Worten antwortet der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 21/8977) des LINKEN-Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch.

Auf Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof jüngst Deutschland verurteilt, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg Europarecht verletzt worden ist. Grund dafür war, dass eine Fischtreppe bei Geesthacht als „Ausgleich“ anerkannt worden ist, um im weit entfernten Moorburg die Elbe und den Fischbestand zu schützen. Und das, obwohl die Wirksamkeit der Fischtreppe damals noch nicht mal klar war. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun als fehlerhaft festgestellt und entsprechend muss nun Deutschland und konkret die Umweltbehörde diesen Mangel beseitigen.

Die Folge: Von der Kühlung mit Elbwasser und dem damit verbundenen Schreddern von Fischen muss wohl künftig Abstand genommen werden. Die Kühlung wäre dann nur noch über den bereits vorhandenen Kühlturm zulässig.

Hinzu kommt: Der BUND hat genau zu diesem Punkt schon vor Jahren eine Klage auf den Weg gebracht. In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht dem BUND recht gegeben und die Kühlung nur noch per Turm festgeschrieben. Die Umweltbehörde Hamburg – damals noch unter der Allein-Regierung der SPD – und Vattenfall hatten dagegen Revision eingelegt. Nun wird das EuGH-Urteil auch in diesem Verfahren von zentraler Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht wird diesen Rechtsspruch beachten müssen.

Der BUND Hamburg hatte erst letzte Woche die inzwischen grüne Umweltbehörde aufgefordert, die Revision zurückzuziehen und Vattenfall die Kühlung mit Elbwasser zu untersagen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Jersch teilt die Umweltbehörde nun mit, dass sie das Verfahren zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Möglichkeit zur Kühlung mit Elbwasser eingeleitet hat. Wörtlich heißt es in der Antwort auf die Frage 2: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes sorgfältig geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt. Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“

Nicht unwichtig in der Antwort ist das Wort „zunächst“. Denn Vattenfall dürfte über eine solche Auflage als dauerhafte Maßnahme wenig begeistert sein und vermutlich widersprechen. Denn sie bedeutet für das Unternehmen auch, dass der Betrieb von Moorburg unwirtschaftlicher wird. Laut Angaben des Senats würden jeweils 17 MW der elektrischen Nettoleistung je Block weniger zur Verfügung stehen, wenn der Kühlturm ganzjährig genutzt werden muss. Vattenfall hat inzwischen eine Fischscheuchanlage in Moorburg eingebaut, mit der Vattenfall möglicherweise argumentieren könnte, dass es damals zwar Fehler in der Genehmigung gegeben haben könnte, dieser aber wegen z.B. einer solchen Scheuchanlage „geheilt“ würde. Zur Frage der Revision sagt der Senat nichts, weil danach nicht gefragt wurde.

Hamburger Energienetzbeirat: Die siebte Sitzung und die Dokumente

Am Donnerstag, den 11. Mai, tagten die Energienetzbeiräte nunmehr zum siebten Mal. Der Beirat ist ein Ergebnis des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und soll die Rekommunalisierung der drei Netze Strom, Fernwärme und Gas begleiten. Bislang ist lediglich das Stromnetz wieder in städtischem Eigentum, die anderen Netze sollen folgen. Im Focus weiterhin: Wie sehen die Alternativen aus, mit denen das marode und mit Kohle befeuerte Heizkraftwerk in Wedel endlich abgeschaltet werden kann?

Nach EuGH-Urteil: Vattenfalls Kohlemonster Moorburg das Wasser abgraben – BUND fordert: Umweltsenator Kerstan muss handeln!

Nachdem der Europäische Gerichtshof auf Initiative der EU-Kommission Deutschland wegen Mängeln bei der Genehmigung für das 1600 MW Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg verurteilt hat, legt jetzt der BUND Hamburg nach und fordert vom grünen Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan endlich aktiv zu werden. Der Umweltverband klagt seit Jahren gegen die von der Hamburger Umweltbehörde erteilte Genehmigung für das Kraftwerk. Nach einem Erfolg des BUND beim Oberverwaltungsgericht Hamburg hatten die Umweltbehörde und Vattenfall dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Jetzt muss das BVerwG mit dem Urteil des EuGH im Rücken erneut urteilen, ob Vattenfall für die Kühlung des Kohlekraftwerks Elbwasser ziehen darf oder – wie der BUND und zuvor das Oberverwaltungsgericht meinten – dauerhaft nur noch über den Kühlturm betrieben werden darf. Letzteres würde die ohnehin schwer belastete Elbe und Fische schützen und den Betrieb des Kraftwerks für Vattenfall teurer machen. In gleicher Weise hatte auch der EuGH jüngst entschieden. Jetzt fordert der BUND den grünen Umweltsenator Kerstan auf, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen und Vattenfall aufzuerlegen, nur noch den Kühlturm einzusetzen.

In einer Pressemeldung (hier als Dokumentation) fordert der Hamburger BUND heute:

Kohlekraftwerk Moorburg: Umweltsenator muss Kühlwasserentnahme aus der Elbe stoppen – BUND Hamburg fordert Rücknahme der Revision beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende April festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg rechtswidrig ist (C-142/16), fordert der BUND Hamburg Umweltsenator Jens Kerstan auf, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe sofort stoppen. Das Kraftwerk darf nach derzeitiger Genehmigungslage bis zu 1,8 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr für Kühlzwecke aus der Süderelbe entnehmen und schädigt damit den Sauerstoffhaushalt und die Fauna des Gewässers massiv.

Die Europäische Kommission hat dem BUND Hamburg in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Kommission zwei Monate nach dem EuGH-Urteil vom 26. April eine Mitteilung erwartet, wie der Mitgliedsstaat Deutschland das Urteil umsetzen wird.

„Umweltsenator Kerstan hat nun genug Zeit gehabt, das Urteil aus Straßburg zu prüfen. Eine Rücknahme der Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe ist überfällig, zumal mit den jetzt ansteigenden Temperaturen die Sauerstoffsituation in der Elbe ohnehin wieder problematischer wird. Jetzt ist Gewässerschutz und nicht mehr Gewinnoptimierung bei Vattenfall angesagt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND fordert die Stadt Hamburg und den Kraftwerksbetreiber Vattenfall auf, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (5 E 11/08 vom 18.01.2013) zurückzunehmen. Das OVG hatte einer Klage des BUND Hamburg stattgegeben und die Kühlwasserentnahme aus der Süderelbe untersagt. Da Hamburg und Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatten, wurde das OVG-Urteil nicht rechtskräftig und Vattenfall konnte die Kraftwerkskühlung weiterhin mit Elbwasser betreiben.

„Die Rücknahme der Revision wäre jetzt ein konsequenter Schritt, um langwierige Streitigkeiten und weitere Gerichtskosten vermeiden. Der Gewässerschutz muss Vorrang haben“, so Manfred Braasch.

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

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