Zdebel kritisiert Zuwachs von Leiharbeit in Münster

„Seit 2003 hat sich die Leiharbeit in Münster verfünffacht. Mittlerweile müssen in unserer Stadt bereits rund 5000 Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis verdingen. Leiharbeit ist nichts anderes als eine moderne Form von Sklaverei. Wir warnen seit Jahren vor amerikanischen Verhältnissen in Münster, diese Studie gibt uns leider Recht“, so Hubertus Zdebel Bundestagskandidat der LINKEN in Münster zu den Ergebnissen der Studie „Atypische Beschäftigung“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Zdebel weiter: „Diese Entwicklung ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern setzte mit der Agenda 2010 ein, die Bundeskanzler Schröder (SPD) im Jahr 2003 gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt hat. Es ist allerhöchste Zeit für einen Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik: Statt Hungerlöhnen, miesen Arbeitsbedingungen und unsicheren Zukunftsperspektiven braucht es die Umwandlung von Leiharbeit in sichere Arbeitsverhältnisse. Die Wirtschaft muss gesetzlich zu guten Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Dafür ist es notwendig, sich mit der mächtigen Wirtschaftslobby anzulegen, wozu bisher nur DIE LINKE bereit war.

Die Studie wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Arbeitsbedingungen in Münster. Demnach stiegen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum ebenfalls stark an. Besonders heraus sticht dabei der Anteil von Frauen. 67 Prozent aller prekär Beschäftigten in Münster sind weiblich. Wer sich die Gleichberechtigung von Frau und Mann auf die Fahnen schreibt, ist daher nur glaubwürdig, wenn er/sie sich auch gegen die Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die vergangenen Regierungen engagiert.“

Viele offene Fragen bei York-Kaserne: Zdebel (DIE LINKE) macht weiter Druck für Änderung des BImA-Gesetzes

Zur Einigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Stadt Münster über die Bedingungen, unter denen die Stadt die York-Kaserne in Münster-Gremmendorf übernehmen kann, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Bisher sind öffentlich erst wenige Details über den Deal zwischen der Stadt Münster und der BImA bekannt. Dass die Verständigung ausgerechnet eine Woche vor der Bundestagswahl bekannt gegeben wurde und offensichtlich bisher nur Politikerinnen und Politiker der CDU informiert wurden, hat ein Geschmäckle und stinkt nach einem CDU-Wahlkampfmanöver. Dass sich jetzt überhaupt etwas in Sachen BImA-Konversionsflächen bewegt, zeigt allerdings auch, unter welchen Druck die CDU steht. Und das ist in erster Linie ein Verdienst all der Menschen, die gemeinsam mit uns seit Jahren diesen Druck für eine andere BImA-Politik aufgebaut haben.

Dennoch: Bislang ist der Kaufpreis für das York-Gelände nicht genannt worden. Aus gutem Grund. Inzwischen ist klar, dass von einem ‚Sonderpreis‘ für die Stadt Münster, von dem die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning (CDU) noch am Wochenende gesprochen hatte, keine Rede sein kann. Staatssekretär Jens Spahn (CDU) hat darauf hingewiesen, dass der Bund die BImA-Konversionsflächen nicht unter Wert verkaufen könne. Alles andere wäre ein Gesetzesverstoß, denn im BImA-Gesetz ist festgelegt, dass die BImA bundeseigene Immobilien nach dem Profitprinzip verkaufen muss. Das bedeutet im Klartext, dass die Stadt für den Ankauf der Flächen einen hohen Kaufpreis zahlen muss. Dass das zu Lasten der Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehen wird, ist vorprogrammiert.

DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine Änderung des BImA-Gesetzes ein, um die BImA-Verkaufspolitik nach wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Erfordernissen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auszurichten, statt Immobilien an den Höchstbietenden zu verscherbeln. Entsprechende Anträge der Fraktion DIE LINKE wurden in den vergangenen Jahren von CDU/CSU und SPD im Bundestag abgelehnt. Auch Christoph Strässer und Sybille Benning stimmten namentlich dagegen und damit gegen die Interessen der Münsteranerinnen und Münsteraner.

In meinen Augen ist es erforderlich, die Liegenschaftspolitik des Bundes transparent und rechtssicher neu auszurichten. Dazu gehört: Der Stopp aller Privatisierungen bundeseigener Wohnungen und Grundstücke sowie die Vergabe nach Konzept und vorzugsweise in Erbpacht, vorrangig an kommunale und gemeinnützige Träger. Dafür setzt sich DIE LINKE weiterhin ein.“

Braunkohlekraftwerke RWE und das Klima: Endgültig abschalten – statt Stromkunden zahlen lassen

„Jedes Braunkohlekraftwerk, das nicht am Netz ist, ist ein gutes für das Klima. Aber statt einer völlig unnötigen Sicherheitsbereitschaft, für die RWE weiterhin Geld von den Stromkunden kassieren wird, wäre eine endgültige Abschaltung der bessere Weg“, so kommentiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die jetzt von RWE eingeleitete Stand-By-Schaltung der beiden Braunkohleblöcke in Frimmersdorf.

Zdebel weiter: „Angesichts extrem hoher Stromüberkapazitätenkönnten die Braunkohlekraftwerke umgehend endgültig stillgelegt werden. In 2016 hatte Deutschland einen Stromexportüberschuß von rund 50 Milliarden Kilowattstunden (taz). Das entspricht etwa der Erzeugung von fünf Atomkraftwerken oder gut 8 Prozent des deutschen Verbrauchs. Die abstruse Bereitschaftssicherheit ist nach den Atomdeals bei der Atommüllentsorgung ein weiteres Geschenk der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD für Konzerne wie RWE zulasten der Stromkunden.“

AKW Hamm-Uentrop: Kein Rückbau bis 2027 – Atommüll in Ahaus – Reparatur defekter Castoren

Noch bis 2027 wird das abgeschaltete Spezial-AKW in Hamm-Uentrop (NRW) im sogenannten „sicheren Einschluss“ bleiben. Insgesamt 305 Castor-Behälter mit den kugelförmigen Brennelementen aus dem Betrieb des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors (THTR) befinden sich im Zwischenlager in Ahaus (NRW). Sollte dort ein Castorbehälter mit dem hochradioaktiven Atommüll undicht werden, könnten die Deckel in einem von AtomkraftgegnerInnen als unzureichend kritisierten Verfahren in Ahaus ausgetauscht werden oder müssten nach Hamm-Uentrop transportiert werden, wo sie im Rahmen bestehender Genehmigungen repariert oder ausgetauscht werden könnten, teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 18/13499) des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) jetzt mit.

Während überall in der Bundesrepublik daran gearbeitet wird, die abgeschalteten Atomkraftwerke zurückzubauen, soll der bereits im September 1988 nach zahlreichen Störfällen  abgeschaltete THTR noch bis zum Jahr 2027 „eingeschlossen“ bleiben. Nach einem Testbetrieb ab 1983 wurde der Reaktor, der als „gigantischer Fehlschlag“ (WA) gilt, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 aus sicherheitstechnischen Gründen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt.

„Auf Grundlage des Bescheides Nr. 7/12c THTR vom 21. Mai 1997, ergänzt durch den Bescheid vom 6. April 2000, wechselte die Anlage im Oktober des Jahres 1997 in den sicheren Einschluss, in dem sie sich seither befindet“, teilt die Bundesregierung in der Antwort auf die Fragen von Hubertus Zdebel mit: „Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als Betreiberin der Anlage plant, den sicheren Einschluss bis zum Jahr 2027 fortzuführen.“

Sollte es bei den insgesamt 305 Castor-Behältern vom Typ THTR/ AVR im Zwischenlager Ahaus zu Undichtigkeiten kommen, ist laut Bundesregierung vor Ort ein Deckeltausch möglich: „Ein Reparaturkonzept zum Umgang mit Undichtheiten bei einer der beiden Behälterbarrieren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach § 6 Atomgesetz (AtG) gewesen. Demnach sind bei nachgewiesener Undichtheit der Austausch einer  Sekundärdeckeldichtung bzw. das Aufbringen des Fügedeckels vorgesehen.
Diese Maßnahmen sind im Reparaturfall unverzüglich einzuleiten oder das Verbringen des Behälters in eine kerntechnische Anlage zum Zweck der Reparatur zu veranlassen (siehe NB A9 der Aufbewahrungsgenehmigung für das TBL-A vom 7. November 1997, Az.: ET-S 2.3 – 2.2.4).

Weiter erklärt die Bundesregierung dazu: „Gemäß der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG für das TBL-A ist im Reparaturfall der Abtransport in eine andere kerntechnische Einrichtung möglich (siehe Antwort auf Frage 2). Die Transportierbarkeit eines Behälters ist auch im Reparaturfall gegeben. Die Verbringung an einen anderen Standort erfordert jedoch zusätzlich eine Transportgenehmigung nach§ 4 AtG.
Zum Umfang der Genehmigung für die Anlage THTR 300 gehört, TLB zum Zwecke der Reparatur dort anzunehmen, zu reparieren und anschließend zum TBL-A zurückzuführen.“

Sollte es zu einem solchen Fall kommen, dann würde der Castor-Behälter „würde mittels eines Schleusenwagens in den Raum ZD04 Rl 74 (Reaktorbetriebsgebäude) der Anlage THTR 300 verfahren werden. Dort können alle vorbereitenden Arbeiten in einer Ausschleusstation zur Entnahme des Brennelementebehälters aus dem TLB erfolgen. Der entnommene Brennelementebehälter würde mit dem Brennelemente-Kran in die vorgesehene Lagerposition des Betriebselementelagers überführt werden.“

Die Behälter verfügen laut Bundesregierung weiterhin über eine Transportzulassung: „Die derzeit aktuelle Revision der Zulassung für die Bauart TLB CASTOR®THTR/A VR wurde am 24. Januar 2017 mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer erteilt. Sie ist somit bis einschließlich 24. Januar 2027 gültig.“

Die Behälter müssen nach der Reparatur zurück in das Zwischenlager Ahaus. Außerdem stellt die Bundesregierung klar: „Eine Untersuchung von Brennelementen in der Anlage THTR 300 ist nach den vorliegenden atomrechtlichen Genehmigungen nicht zulässig.“

In der Frage 11 der Kleinen Anfrage will Hubertus Zdebel wissen: „Wo würden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig defekte Castor-THTR-Behälter aus dem Zwischenlager Ahaus repariert werden, wenn dies nicht im THTR Hamm-Uentrop erfolgen kann, und wo soll dies spätestens nach Ablauf der Frist für den „ Sicheren Einschluss“ geschehen?“

Dazu die Bundesregierung: „Die technischen Einrichtungen in der Anlage THTR 300 für die Handhabung von TLB vorn Typ CASTOR® THTR/AVR werden wiederkehrend geprüft und sind einsatzbereit.
Das Reparaturkonzept sieht als gleichwertige Varianten entweder den Abtransport des betroffenen Behälters in eine kemtechnische Anlage oder alternativ das Aufschweißen eines Fügedeckels vor. Das Fügedeckelkonzept dient der Wiederherstellung des Doppeldeckeldichtsysterns für die weitere Aufbewahrung und stellt damit ein vollwertiges Reparaturkonzept für die Zwischenlagerung dar.“

Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Video

DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm (XIV. Menschen und Natur vor Profite) die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke unverzüglich abzuschalten. Auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen, die AKWs weltweit mit Brennstoff versorgen, müssen endlich stillgelegt werden. Warum? Hier das Video-Statement des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel.

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