Hände weg vom Hambacher Forst, Braunkohletagebau beenden. Menschen und Umwelt vor Profite!

IMG_0209„Um den Braunkohletagebau auszuweiten, wird seit Anfang dieser Woche ein weiterer Teil des Hambacher Forsts vernichtet. Das ist dem Energiekonzern RWE egal – Hauptsache, die Profite stimmen. Dieser Wahnsinn muss aufhören! Das rheinische Braunkohlerevier um Garzweiler ist die größte CO2-Schleuder Europas. Die Pläne für den Bau neuer Braunkohlekraftwerke und den Aufschluss neuer Tagebaue müssen beerdigt werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Unter einem Großaufgebot der Polizei wurde jetzt die ‚Rote Linie‘, die alte Autobahn 4, übertreten. Inzwischen hat die Abholzung eines weiteren Teils des Hambacher Forsts begonnen. Die vielen Menschen in und um den Hambacher Forst, die seit Jahren teils erbitterten Widerstand gegen Abholzung und Braunkohleabbau leisten, haben meine aufrichtige Solidarität. Sie schützen den Hambacher Forst vor dem Profitinteresse von RWE.

RWE macht seine Profite mit Braunkohle und Umweltzerstörung auf Kosten der öffentlichen Gesundheit und des Klimaschutzes. Möglich ist dies nur, weil es Bundesregierung und Landesregierung NRW zulassen. Dabei gebietet der Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Ausstieg aus der gesundheitsschädlichen Braunkohleverstromung und insgesamt aus der fossilen Energieversorgung.“

Am Samstag, 3. Dezember um 14 Uhr findet am Aachener Elisenbrunnen eine Demonstration statt, zu der DIE LINKE in der Städteregion Aachen aufruft.

Risikoreaktoren Tihange und Doel: Belgische Atomaufsicht bemängelt Sicherheitskultur – Zdebel fragt Bundesregierung

Die Sorgen um die fehlende Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel wachsen: Während in Aachen von der Stadt eine „Tihange-AUS-schalten»-Säule“ aufgestellt wurde und in immer mehr Städten in NRW Jobtabletten neu eingelagert werden, fragt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung, was es mit den Briefen des Chefs der belgischen Atomaufsicht auf sich habe, in denen er gegenüber den Betreibern von Tihange und Doel angesichts einer fehlenden Sicherheitskultur von einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“ (Heise Telepolis) spricht. Am Mittwoch wird die mündliche Frage im Bundestag beantwortet.

Telepolis berichtet mit Bezug auf die belgische Zeitung „La Libre“ von zwei Briefen aus dem Juli und dem September 2016, die Jan Bens, Chef der dortigen Atomaufsicht FANC, an die AKW-Betreiber geschrieben hatte. Erforderliche Sicherheits-Maßnahmen würden nicht abgearbeitet. In den Briefen, die La Libre veröffentlicht hat, spricht Jan Bens unter anderem von einer fehlenden Sicherheitskultur, von einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“, von einer Brandstudie mit „Resultate desaströs“ und von seinem „Zweifel am Willen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme schnell zu lösen“.

Jetzt will der Abgeordnete Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE wissen, welche Kenntnisse sie über diese Vorgänge hat und und welche Maßnahmen sie ergreifen wird:

„Wann ist die Bundesregierung über die eingesetzte deutsch-belgische Arbeitsgruppe zu Fragen der kerntechnischen Sicherheit oder andere Wege über die vom Chef der Belgischen Atomaufsichtsbehörde (FANC), Jan Bens an die Betreiber der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel, Electrabel und Engie, in den durch die belgische Zeitung La Libre veröffentlichten Briefen vom Juli und September 2016 adressierte Kritik an der fehlenden Sicherheitskultur und Warnung vor einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“ (vgl. http://www.lalibre.be/actu/belgique/surete-nucleaire-deux-lettres-accablantes-et-alarmantes-destinees-a-electrabel-582f70d6cd70735194a3ed84 und https://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html) informiert worden und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Zusammenhang damit ergreifen?“

Braunkohleausstieg in Brandenburg und NRW erfordert umfassendes Strukturanpassungsprogramm

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-13„Seit einiger Zeit geistern Meldungen über geplante Strukturfonds für die Lausitz durch die Medien. Mit konkreten Aussagen über die geplanten Maßnahmen und die vorgesehene finanzielle Summe lässt die Bundesregierung aber immer noch auf sich warten“, so der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu einer parlamentarischen Kleinen Anfrage seiner Fraktion an die Bundesregierung, in der nach den geplanten Haushaltsmitteln der Bundesregierung für Strukturanpassungsmaßnahmen in den Braunkohleregionen gefragt wird.

Zdebel weiter: „Klar ist: Braunkohle schadet dem Klima, ein Ausstieg ist dringend notwendig. Der Braunkohleausstieg darf aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. RWE, Vattenfall und Co. haben jahrelang satte Gewinne eingestrichen und dabei die Energiewende verpennt. Die Energiekonzerne dürfen nun nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Während für die Lausitz nun immerhin von ersten Plänen für einen Strukturfonds mit von Bund und Ländern bereitgestellten Mitteln die Rede ist, tut sich in NRW nichts derartiges. Dabei stehen im rheinischen Braunkohlerevier drei der fünf Kraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß in Europa. Mit der Kleinen Anfrage haken wir deshalb auch bezüglich der Pläne in NRW bei der Bundesregierung nach. Der Braunkohleausstieg muss umgehend in die Wege geleitet und sozialverträglich umgesetzt werden!“

Verkauf Uranfabrik URENCO: RWE und E.ON widersprechen Bundesregierung und verhindern erfolgreich definitiven Ausschluss des URENCO-Börsengangs

Die Atomkonzerne RWE und E.ON lehnen die Vereinbarungen der Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zum geplanten Verkauf des trinationalen Urankonzerns URENCO ab. Während die drei Staaten bei einem geplanten Verkauf ausschließen wollen, dass die URENCO an der Börse gehandelt werden kann, fordern RWE und E.ON genau dies. Dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel liegt ein Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp an das niederländische Parlament vor, in dem dies mitgeteilt wird. Der Brief ist hier online; die deutsche Übersetzung ist unten im Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Damit haben RWE und E.ON erst einmal erfolgreich verhindert, dass eine Börsennotierung für die URENCO definitiv ausgeschlossen wird. Genau das war das Ziel. Das Gesetzgebungspaket zur URENCO in den Niederlanden liegt auf Eis und die niederländische Regierung lotet schon Alternativmöglichkeiten aus. Das alles bestärkt mich in der Auffassung: Der URENCO-Konzern mit seinen vier Uranfabriken, in der die Möglichkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran besteht, gehört nicht verkauft. Der beste Schutz ist die Stilllegung und Demontage der Uranfabriken, wie sie URENCO beispielsweise in Gronau noch betreibt.“

RWE und E.ON halten ein Drittel der URENCO-Anteile, ebenso große Anteile halten Großbritannien und die Niederlande. Die Bundesregierung und die beiden anderen Staaten haben den Menschen versprochen, aufgrund der Fähigkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bei der URENCO mittels des „Vertrags von Almelo“ darüber zu wachen, dass ein militärischer Missbrauch ausgeschlossen werden kann. (Dennoch gelangte Ende der 70er Jahre durch einen Spion  das Know-How für diese Technik von der URENCO nach Pakistan. Dieses Know-How legte die Grundlage dafür, dass Pakistan inzwischen zum Atomwaffenstaat wurde. Das zeigt, wie berechtigt die Sorgen sind.)

Bei einem Verkauf, den die Briten ebenso wie RWE und E.on anstreben, müssten umfassende Sicherungen dafür geschaffen werden, dass auch in Zukunft diese Technik nicht in falsche Hände geraten kann. Die Regierung der Niederlande, die ihre Anteile zumindest zur Zeit nicht verkaufen wollen, bereitet daher schon seit einiger Zeit auch ein Gesetzgebungspaket zur „Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd.“ vor, wie es in dem Brief des dortigen Wirtschaftsministers Kamp heißt. Darüber sei mit der deutschen und britischen Regierung eine Übereinkunft erzielt worden.

„Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden.“ Während der niederländische Wirtschaftsminister regelmäßig das dortige Parlament informiert, liegt dem Deutschen Bundestag auch dies Übereinkunft bisher nicht vor.

In dem Brief des Wirtschaftsministers an das niederländische Parlament heißt es dazu weiter: „Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt.“ Aber, so der Minister: „Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE.“

Minister Kamp berichtet, dass trotz zahlreicher Bemühungen um eine Zustimmung zu dieser Regelung in Richtung der beiden deutschen Unternehmen „E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt (haben), dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.“

Ferner berichtet der Minister: „Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“

Wie diese Alternativmöglichkeiten aussehen könnten , bleibt in dem Brief offen.

Anlässlich der  Fragestunde des Bundestags am 9.11.2016 erklärte die Parlamentarische  Staatssekretärin Brigitte Zypries (Drucksache 18/10201, Frage 9), dass für die Bundesregierung bei dem geplanten Verkauf maßgeblich sei, „dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs- und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest verankert sind. Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseigner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bundesregierung ohne Relevanz.“

RWE und E.on erklärten gegenüber Medienvertretern, dass ein Verbot der Börsenotierung für sie nicht in Frage komme, weil das aus ihrer Sicht faktisch darauf hinauslaufe, dass ein Anteilsverkauf unmöglich gemacht werde (siehe u.a. Handelsblatt).

Dokumentation in der deutschen Übersetzung des Briefs des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Twede Kamer der Staten General:

An die Präsidentin der
Tweede Kamer der Staten-Generaal
Binnenhof 4
2513 AA ’s-GRAVENHAGE

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in meinem Brief vom 2. Februar 2016 (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 233) habe ich das Hohe Haus über den Sachstand bei der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit in Sachen der URENCO Ltd. unterrichtet. Darin habe ich dargelegt, dass sich die niederländische Regierung mit den Vertragspartnern des Vertrages von Almelo (Deutschland und dem Vereinigten Königreich) und den Mitanteilseignern an der URENCO Ltd. (dem Vereinigten Königreich und den deutschen Energieversorgern RWE und E.ON) noch in der Abstimmung des Gesetzesvorschlags zur Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd. befindet. Mit diesem Brief möchte ich das Hohe Haus auch im Namen der Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten über die Ergebnisse dieser Abstimmung unterrichten.

In dem vorbezeichneten Brief habe ich dargelegt, dass es im Interesse der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit dann neuer und zukunftssicherer Rechtsvorschriften bedarf, wenn das Vereinigte Königreich den geplanten Verkauf seiner Anteile vollzieht und die Niederlande aufgrund dessen öffentlicher Minderheitsanteilseigner an der URENCO Ltd. werden. Darüber hinaus habe ich in diesem Brief darauf hingewiesen, dass ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag vorlegen werde, sobald dem alle beteiligten Akteure definitiv zugestimmt haben. Die niederländische Regierung hat ihre Anstrengungen während des Verhandlungsprozesses stets und vollumfänglich auf die Erreichung einer gemeinsamen Übereinkunft mit den genannten Vertragspartnern des Vertrages von Almelo und den privaten Mitanteilseignern an der URENCO Ltd., E.ON und RWE ausgerichtet.

Im vergangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt. Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE. Die niederländische Regierung hat sich in den zurückliegenden Wochen maximal für die Erreichung dieser Zustimmung von E.ON und RWE eingesetzt. Ungeachtet dieses Einsatzes haben E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt, dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.

Aufgrund der ausbleibenden definitiven Zustimmung der Mitanteilseigner kann ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag nicht vorlegen. Ich bedauere das. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Verbesserung und Modernisierung von Struktur und Governance des Unternehmens notwendig ist, wie dies der Minister für Finanzen auch im Namen des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten sowie in meinem Namen in seinem Brief an das Hohe Haus vom 23. Mai 2013 bereits dargelegt hat (Drucksache 2012/13, 28 165, Nr. 161).

Für das Kabinett genießt die bestwirksame Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit Priorität. Die Leitlinien des vorbezeichneten Briefs gelten dabei uneingeschränkt. Wie der Finanzminister während der Ausschussberatung zur Beteiligungsstrategie am 3. Februar 2016 bereits dargelegt hatte, ist der Verkauf der niederländischen Anteile an der URENCO Ltd. zurzeit kein Thema (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 248). Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird. Das erfordert eine genaue Analyse der niederländischen Handlungsperspektive in der gegebenen Situation. Damit werde ich mich in der kommenden Zeit gemeinsam mit dem Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten befassen. Ich werde das Hohe Haus über den Fortgang dessen unterrichten.

(gez.) H.G.J. Kamp
Wirtschaftsminister

Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus

Trotz der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“, Atommülltransporte ins Ausland zu verbieten, hält die Bundesregierung weiterhin an den Export-Planungen für den hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA fest. Das teilte sie jetzt auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Selbst für den Fall, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich zunächst in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden, schließt die Bundesregierung einen späteren Abtransport in die USA nicht aus. Außerdem teilt sie mit, dass sie die Empfehlung der „Endlager-Kommission“ für ein Export-Verbot bislang „nicht abschließend bewertet“  habe. Die Fraktion DIE LINKE hat auf Initiative von Hubertus Zdebel einen Atommüll-Export-Antrag in den Bundestag eingebracht.

Hubertus Zdebel: „Während die Bundesregierung derzeit in alle möglichen Atom-Fragen auf die Tube drückt und gravierende Veränderungen zugunsten der Atomkonzerne im Eilverfahren durch den Bundestag jagt, ist sie bei der Frage des Verbots von Atommüllexporten wie die aus Jülich auffallend zurückhaltend. Immerhin hat die „Endlager-Kommission“ bereits im Oktober 2015 ihre Empfehlung für ein Export-Verbot derartiger Abfälle ausgesprochen. Diese Export-Planungen sind unverantwortlich. Wir können hier erzeugten Atommüll mitsamt seinen enormen Risiken nicht einfach andern Staaten vor die Tür stellen. Diese Probleme müssen in Deutschland gelöst werden. Deswegen haben wir einen Antrag zum Export-Verbot, wie ihn die „Endlager-Kommission“ fordert, in den Bundestag eingebracht.“

Weiter sagte der Abgeordnete: „Die Verantwortlichen in Jülich und die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sollten sich jetzt auf den Neubau einer möglichst sicheren Zwischenlagerhalle für diesen Atommüll in Jülich konzentrieren, statt Atomtransporte oder gar Atommüll-Exporte zu planen.“

Laut Mitteilung der Bundesregierung kommen die Planungen für einen Export in die USA offenbar derzeit ohnehin nicht voran, weil sich in den USA die Umweltverträglichkeitsprüfung „verzögert“. Bemerkenswert auch, das die Verantwortlichen in Jülich Gutachter-Empfehlungen offenbar ignorieren. Der TÜV Nord hatte in einer Bewertung der Planungen der Betreiber bereits im April 2015 empfohlen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzufragen, ob grundsätzlich überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den Export dieser radioaktiven Abfälle gegeben wären. Die Bundesregierung teilt nun mit, dass weder eine Voranfrage nach dem Außenwirtschaftsrecht noch nach der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV) beim zuständigen Bundesamt vorläge.

Hintergrund: Wegen fehlender Nachweisen zur Auslegung des Zwischenlagers in Jülich in Sachen Erdbebenschutz hat das Wirtschaftsministerium in NRW die Räumung des Lagers angeordnet. Als Optionen für eine Räume werden der Neubau eines Lagers in Jülich, Atomtransporte ins Zwischenlager nach Ahaus und der Export in die USA genannt. Eine Einlagerungsgenehmigung für diese Abfälle in das Zwischenlager Ahaus ist vor kurzem erteilt worden. Allerdings gibt es noch keine Genehmigung, die entsprechenden Atomtransporte durchzuführen. Nach Aussagen der Betreiber ist mit einem Transport nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

 

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