Bundesregierung muss EU-Kommission in Sachen AKW-Subventionen stoppen

„Kein Mensch braucht heute für die Energieversorgung neue, gefährliche und viel zu teure Atommeiler. Die Entscheidung der Kommission ist völlig inakzeptabel“, so Hubertus Zdebel zum Beschluss der EU-Kommission, künftig Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in Großbritannien zuzulassen. Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Ich erwarte, dass die Bundesregierung sich jetzt an die Seite von Österreich stellt und dafür sorgt, dass diese Entscheidung der EU-Kommission zu Fall gebracht wird. Die Zukunft der Energieversorgung muss – auch in Europa – mit Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht werden.

DIE LINKE wird sich parlamentarische Schritte vorbehalten, sollte die Bundesregierung sich nicht klar und deutlich gegen diese Entscheidung engagieren.“

1025 / 9. Oktober 2014
Pressemitteilung von Hubertus Zdebel

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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LINKE befragt Bundesregierung zu Leukämiefällen in Erdgasförder-Region

02.10.2014 – Im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat das Epidemiologische Krebszentrum Niedersachsen (EZN) eine Erhebung über die Häufigkeit von Krebsfällen in der von der Erdgasindustrie stark beeinträchtigten Samtgemeinde Bothel erstellt. Das Ergebnis ist schockierend: Männer, die in dieser Gemeinde leben, sind doppelt so häufig von Leukämie und Lymphomen betroffen, als zu erwarten gewesen wäre. Nun sollen die Ursachen für diese signifikant erhöhten Krebsraten aufgeklärt werden. Ein Zusammenhang zu den Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie wurde bisher nicht nachgewiesen, allerdings gab es auch noch keine Untersuchungen in diese Richtung. In der Vergangenheit kam es im Raum Rotenburg und Verden immer wieder zu Zwischenfällen bei der Gasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, bei denen großflächig Quecksilber und Benzol ausgetreten sind. Der Nabu Rotenburg hat daher Bodenproben in der Umgebung zweier Bohrplätze im Landkreis entnommen und dabei 40- bis 70-fach überhöhte Quecksilber- und Benzolwerte festgestellt.

Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. fordern nun von der Bundesregierung, ihre Pläne über eine gesetzliche Neuregelung der umstrittenen Gasfördermethode Fracking auszusetzen, bis die Ursachen für das erhöhte Auftreten von Leukämie in der Samtgemeinde Bothel aufgeklärt sind. „Wir nutzen jetzt unser Fragerecht als Opposition und haben der Bundesregierung für die kommende Sitzungswoche Fragen zu den besorgniserregenden Vorgängen im Landkreis Rotenburg gestellt, die diese am Mittwoch in der Fragestunde im Bundestag beantworten soll“, erklärt Hubertus Zdebel, der in der Linksfraktion für das Thema Fracking zuständig ist. „Die derzeitige Position von Wirtschafts- und Umweltministerium sieht den Einsatz von Fracking unterhalb von 3000 Metern Tiefe vor. Dieses Eingeständnis an die Gasindustrie ist unverantwortlich, da selbst bei der konventionellen Gasförderung noch nicht alle Risiken ausreichend aufgearbeitet sind. Wir werden dem Bundestag zeitnah einen Antrag vorlegen, in dem wir neben einem vollständigen Frackingverbot auch schärfere Auflagen für die konventionelle Gasförderung fordern“, so Zdebel weiter.

Gemeinsam mit seinem niedersächsischen Fraktionskollegen Herbert Behrens, war er im Sommer in den Landkreisen Rotenburg und Verden unterwegs, um sich über die Aktivitäten der Gasindustrie zu informieren. Behrens, der die Landkreise Verden und Osterholz im Bundestag vertritt, sieht ebenfalls Aufklärungsbedarf im Bereich der Gasförderung: „Wie man sieht ist nicht nur Fracking ein Problem für die hiesige Bevölkerung. Auch die Gasförderung, wie sie aktuell praktiziert wird, birgt unabsehbare Risiken: Abfackeln von Gas, Verpressung von Lagerstättenwasser, Austritt von Quecksilber und Benzol. Wir müssen den gesamten Bereich der Gasförderung strenger unter die Lupe nehmen“, fordert Behrens. „Vor allem muss nun zügig aufgeklärt werden, ob ein eventueller Zusammenhang mit den erhöhten Krebszahlen in der Samtgemeinde Bothel besteht und ob auch andere Gemeinden von diesem Problem betroffen sind.“

Atomanlagen im militärischen Konfliktgebiet: Regierung sieht keine unmittelbare Gefährdung

30.09.2014 – „Die Bundesregierung schweigt über die Risiken, die von den Atomanlagen in der Ukraine und den dortigen militärischen Konflikten ausgehen“, stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fest.

Zdebel weiter: „In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage behauptet die Bundesregierung, dass die Nuklearanlagen in der Ukraine keine unmittelbare Gefährdung darstellen würden. Allerdings räumt sie ein, dass die Ukraine um internationale Unterstützung bei der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie bei der Notfallplanung ersucht hat (Bundestagsdrucksache 18/2496). Denn Terroristen könnten die Bevölkerung von Europa und darüber hinaus in Geiselhaft nehmen: Gegen gezielte Anschläge sind die Atomkraftwerke in der Ukraine nicht ausgelegt. Die Konflikte in dem Krisengebiet zeigen so einmal mehr, dass die Atomenergienutzung unverantwortlich ist und der Atomausstieg international auf die Agenda muss

Weiter räumt die Bundesregierung ein, dass sich die ukrainische Atombehörde an die Bundesrepublik gewandt habe, um in „Fragen der Anlagensicherung“ zusammenzuarbeiten. Ohne nähere Angaben teilt die Regierung mit, dass der ‚physische Schutz der kerntechnischen Anlagen durch die ukrainischen Behörden erhöht‘ worden sei. Bereits im April habe die NATO ein ‚Team ziviler Experten zur Überprüfung der Notfallpläne für kritische Infrastruktur und Zivilschutz‘ in die Krisenregion entsandt.

Insgesamt 15 Atomkraftwerke sind in der Ukraine in Betrieb. Hinzu kommen Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente an den Standorten – auch am Unglücksreaktor in Tschernobyl. Aktuelle Informationen über den Bestand des hochradioaktiven Materials hat die Bundesregierung nicht, die letzten Angaben stammen von 2011.

Meine Fragen zur Sicherheitsauslegung der ukrainischen Atomanlagen hat die Bundesregierung nicht beantwortet. Mehrfach haben laut Medienberichten Experten davor gewarnt, dass die Atommeiler in der Ukraine weder gegen (gezielte) Flugzeugabstürze noch gegen den Beschuss durch moderne panzerbrechende Waffen ausgelegt sind. Mit dem Hinweis auf ‚Geheimschutzbestimmungen‘ schweigt die Bundesregierung über die möglichen Gefahren.

Das Wegducken der Regierung vor den unverantwortlichen Risiken hat System: Auch Nuklearanlagen in Deutschland sind unzureichend gegen militärische und terroristische Anschläge gesichert. Aus diesem Grund hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel wegen nicht oder falsch erbrachter Sicherheitsnachweisen aufhoben.“

Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/2670 als PDF herunterladen

Gutachten belegt: Atommüll-Transporte sind rechtswidrig

18.09.2014 – Die Pläne der Bundesregierung, 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Müll aus dem Atomreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) in die USA zu exportieren, sind aus Sicht Hubertus Zdebel rechtswidrig. „Es muss endlich Schluss sein mit den Tricksereien. Die Planungen für den Atommüll-Export müssen sofort eingestellt werden. In Jülich muss eine langfristig sichere Lagermöglichkeit geschaffen werden“, fordert der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg. Zdebel weiter:

„Die Rechtswidrigkeit eines Atommüll-Transports belegt jetzt auch ein Gutachten des Atomrechtsexperten Dr. Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace. Demnach verstößt der geplante Atommüll-Export gegen bundesdeutsches Atomrecht. Der Reaktor AVR Jülich sei als kommerzieller Reaktor zu betrachten, ein Export damit nicht zulässig.Während die Internationale Atomenergie Organisation IAEO, das Bundesamt für Strahlenschutz und auch die Lobby-Organisation Deutsches Atomforum den AVR Reaktor in Jülich jahrzehntelang als kommerzielle Anlage deklariert haben, will die Bundesregierung ihn nun zu einer Forschungsanlage umdefinieren. Denn nur Atommüll aus Forschungsanlagen darf nach dem Atomgesetz ins Ausland abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir davon gesprochen, dass beim Betrieb des AVR die ‚Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor (Versuchsreaktor) prägend‘ gewesen sei (BT-Drs. Nr. 18/2488).Die Bundesregierung und auch die nordrhein-westfälische Landesregierung bereiten mit dem Export des Atommülls aus Jülich einen Tabubruch vor. Die Frage der dauerhaft sicheren Lagerung des Atommülls darf nicht ins Ausland abgeschoben werden, sondern muss hier gelöst werden. Ich möchte daran erinnern, dass im rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW festgelegt ist, dass es insbesondere für den Jülicher Atommüll nur noch einen Transport geben dürfe, nämlich den in ein Endlager. Das aber gibt es in den USA ebenso wenig wie sonst irgendwo auf der Welt.“

Hendricks gibt Industrie nach – Gesetzliches Fracking-Verbot muss ohne Ausnahmen kommen

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

Zdebel weiter: „Unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes soll eine Regelung durchgesetzt werden, die Fracking jedoch weitgehend erlauben würde. Bei dieser Regelung von einem Fracking-Verbot zu sprechen, ist reine Augenwischerei. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Geologie und Rohstoffe würde die vorgesehene Beschränkung die Förderung der Hälfte aller unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland erlauben, nämlich mehr als sechs Billionen Kubikmeter. Auch Fracking zur Förderung konventioneller Öl- und Gasvorkommen bleibt damit möglich. Die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund geht die Regierung augenscheinlich ebenfalls nicht an.

Aus der Ankündigung der Ministerin ist erkennbar, dass sie kein generelles Fracking-Verbot, sondern eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstrebt. Damit gibt sie den Forderungen der Industrie nach, die sich inzwischen über den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl Wasserwirtschaft wie auch Frackingkonzerne organisiert sind, auf eine gemeinsame Position verständigt haben: ‚Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen‘, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, zitiert.

Angesichts der genannten Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.“

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