4. Quartal 2024 – 41 mal radioaktiv durch Hamburg – Zwei Transportverbote für radioaktiv kontaminierte Metalle nach Norfolk, USA

Transporte mit radioaktiven Stoffen durch Hamburg, per Schiff, Straße und Schiene. Allein von September bis Anfang Dezember kam es durch die Polizei zu 236 Kontrollen. In zwei Fällen verhängte die Wasserschutzpolizei auf einem Schiff zwei Tage andauernde Transportverbote, weil die radioaktive Ladung (mehrere Container mit kontaminierten Metallen mit Cäsium 137 und Cobalt 60) nicht sachgerecht gesichert war (siehe in der Drucksache die Anlage 3 und 2. Ziel war offenbar der Hafen Norfolk, USA). Das erklärt der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Stephan Jersch und Norbert Hackbusch, beide von der Linksfraktion in der Bürgerschaft. In dem Zeitraum fanden sieben Atomtransporte mit sogenanntem Kernbrennstoff per LKW mitten durch Hamburg statt. Weitere 34 Transporte mit radioaktivem Material wurden per Schiff durch den Hafen durchgeführt. Damit sind also allein im letzten Quartal insgesamt 41 Atomtransporte durch Hamburg durchgeführt worden, die in den meisten Fällen in Verbindung mit der Nutzung der Atomenergie stehen. Bei der Uranbrennstoffversorgung sind es meist die Uranfabriken in Deutschland, die als Empfänger oder Absender in Erscheinung treten. Oft handelt es sich auch um Transporte zu Atomanlagen zwischen Schweden, Frankreich und z.B. der Schweiz.

„Im Zeitraum 10. September 2024 bis 6. Dezember 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 234 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden zwei sicherheitsrelevante Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt.“

Zusammenfassend zu den Daten der SKA und ergänzend zu einem zurückliegenden Atomtransport durch Hamburg teilt der Senat in der Drucksache mit: „Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. Der Zeitraum der in der Drs. 22/16212 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 10. September 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich direkt an die Drs. 22/16212 an. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 12. September 2024 noch vorliegen. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“

Im Bremsgang: hochaktive Atomtransporte von Jülich nach Ahaus

Keine Castor-Transporte mit hoch radioaktivem Atom(strahlen)müll von Jülich mitten durch NRW nach Ahaus. Das hat die zuständige Bundesbehörde heute als Antwort auf Druck von Bürgerinitiativen und angekündigten Klagen eines Umweltverbandes erklärt. Juristische Gründe werden dafür genannt. Das bedeutet, dass es offenbar in den relevanten Sicherheits- und/oder Ablauffragen immer noch Defizite gibt. Der WDR hat das gerade veröffentlicht. (Unter dem Text die Fassung, die ChatGPT als KI nach einigen konkreten Hin und Hers mit der Datenbank optimierte – und damit verdreht vereinfachte. Unterkomplex.)

„Vorerst keine Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus“ heißt es dort und weiter:  „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen einen Transport von Atommüll aus dem Jülicher Zwischenlager nach Ahaus.“ So der WDR. Und: „Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Das hat jetzt geantwortet, dass nicht zu erwarten sei, dass in den nächsten Monaten Atommüll vom Zwischenlager in Jülich nach Ahaus transportiert wird.“ Zwar stünde das Genehmigungsverfahren für die Transporte aus Jülich nach Ahaus mit diesem waffenfähigen hochaktiven Atommüll, für welches der Antrag der JEN verantwortlich ist, kurz vor Abschluss. Aber: „Rechtliche Gründe sprechen aktuell gegen den Transport“, ist beim WDR zu lesen. Eine PM ist weder beim BMUV noch bei BASE, der Genehmigungsbehörde für diese Art von Atomtransporten, aktuell online auf der Homepage. Auch .ausgestrahlt, sofa, Bi Ahaus melden online auf den Homepages noch nichts über diesen Brief.

Auch umweltFAIRaendern hatte schon berichtet, dass die Genehmigung für die Atomtransporte nicht mehr in diesem Jahr erwartet würde. Der Landesverband des BUND in NRW hatte angekündigt, gegen eine Transportgenehmigung Klage einreichen zu wollen. Statt die Gefahren von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, könnte ein verbessertes neues Lager in Jülich vorteilhafter sein. Nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände unterstützen das. Auch der Bürgermeister in Jülich teilt diese Auffassung.

Erst Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atom-Abfälle aus Jülich im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei spielten aber die Risiken, die mit dem konkreten Transport über Autobahnen, Land- und Kreisstraßen keine Rolle. Schon jetzt erfolgen Straßenbaumaßnahmen, damit in Ahaus die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen, auf 13 ! Achsen und mit totaler Überlänge überhaupt fahren können. Aufgrund des extrem hohen Gewichts sind maximale Anforderung an die Brücken und Überquerungen gestellt. Auch bei Auf- und Abfahrten. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll hat es diverse Probleme gegeben. Begleitet wird ein solcher Transport von einem Großaufgebot von Polizei und Sicherheitsdiensten. Viele Tausend Personen in der Planung, Vorbereitung und Umsetzung beteiligt. Die Zeche zahlen die Bürgerinnen.

Juristisch problematisch ist die Sache mit dem sogenannten „Sofort-Vollzug“. Ist dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Würde also nicht verhindern, dass die Klage die Transporte behindert. Die Klagende müsste im Eilverfahren klagen und begründen, warum ein Sofort-Vollzug nicht rechtmäßig wäre. Ein normales Verfahren im Bereich Atomsicherheit dauert in Deutschland viele Jahre. Aber: Seit rund 10 Jahren ist die Frage nach dem Verbleib des Atommülls aus Jülich virulent. Dafür tragen Betreiber und politische Entscheidungsträger unterschiedlicher Parteien und Ministerien in Bund und Ländern bei. Und auch die Bereitschaft, sachgerechte und verhältnismäßige Lösungen hinzubekommen.

Neben den oben genannten Punkten, die halbwegs öffentlich kommuniziert werden, bleibt eines, über das kaum gesprochen wird und strenger Geheimhaltung unterliegt: Der Transport von über 150 Castor-Behälter mit hochaktivem Strahlenmüll ist ein extrem relevantes Angriffsziel. Daher gelten höchste Sicherungs-Anforderungen nicht nur an die technischen und realen Abläufe. Ganz besonders wichtig ist, dass mit dem höchst notwendigen Schutz und minimalst dafür erforderlichen Aufwand eine maximale Sicherheit gegen Angriffe erreicht wird. Dabei wäre nach den wachsenden Krisenregionen in Ost und Nah-Ost auch der Einsatz von Kriegswaffen möglicherweise nicht auszuschließen. Wie konkret die Behörden das machen und was zu Bewertung und Planung für Dienstpläne führt: Geheimsache. Auch unklar, wie weit Polizie und möglicherweise militärische Einrichtungen zur Gefahrenabwehr zusammenabeiten müssen.

  • Über Terrorschutz bei Atomanlagen und über nukleare Kriegsgefahren jenseits der Atombombe hat umweltFAIRaendern vielseitig berichtet. Einfach die Suchfunktion nutzen. Z.B. mal SEWD eingeben.

Und hier noch die Sache mit der KI:

„Die geplanten Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus sind vorerst gestoppt. Die zuständige Bundesbehörde nannte rechtliche Gründe für diese Entscheidung. Mehrere Anti-Atom-Bündnisse hatten sich zuvor mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt. Dieses antwortete, dass in den nächsten Monaten keine Atommülltransporte vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus zu erwarten seien.

Obwohl das Genehmigungsverfahren für diese Transporte kurz vor dem Abschluss stand, verhindern derzeit rechtliche Gründe die Durchführung. Eine offizielle Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums oder des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung liegt bislang nicht vor.

Der BUND NRW hatte angekündigt, gegen eine mögliche Transportgenehmigung zu klagen. Statt die Risiken von über 150 Atomtransporten nach Ahaus einzugehen, wird ein verbessertes neues Lager in Jülich als vorteilhafter angesehen. Diese Ansicht teilen nicht nur Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, sondern auch der Bürgermeister von Jülich.

Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage gegen die Aufbewahrung dieser Atomabfälle im Zwischenlager Ahaus für rechtlich zulässig erklärt. Dabei wurden jedoch die Risiken des konkreten Transports über Autobahnen und Landstraßen nicht berücksichtigt. Derzeit erfolgen Straßenbaumaßnahmen, um die Transporte mit einem Gesamtgewicht von rund 130 Tonnen auf 13 Achsen und mit Überlänge überhaupt ermöglichen zu können. Bei einer Probefahrt ohne Atommüll traten bereits diverse Probleme auf. Solche Transporte erfordern ein Großaufgebot an Polizei und Sicherheitsdiensten, was erhebliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Ein weiterer juristischer Aspekt betrifft den sogenannten „Sofortvollzug“. Wird dieser von der Behörde erteilt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung und würde die Transporte nicht verhindern. Die klagende Partei müsste dann im Eilverfahren vorgehen, um die Transporte zu stoppen.“

Ziel Bayern – Isar: Hochaktiver Atommüll aus England darf ins Zwischenlager bei Niederaichbach transportiert werden

Noch immer befindet sich hoch radioaktiver Atommüll deutscher Herkunft im Ausland. Nachdem derartige Abfälle aus Sellafield/GB und zuletzt aus LaHague/F bereits in die Zwischenlager in Biblis und Philippsburg transportiert worden sind, stehen noch zwei solche Castortransporte aus Sellafield an. Die sollen in die Zwischenlager an den ehemaligen Atomkraftwerken in Isar/Niederaichbach in Bayern und nach Brokdorf in Schleswig-Holstein. Jetzt hat die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die Genehmigung für die Castortransporte dieser radioaktiven Abfälle, die bei der Abtrennung von Plutonium entstanden sind, nach Bayern erteilt. Das Material ist in Glas eingeschmolzen, in sogenannte Kokillen, die in den Castor-Behältern verpackt sind. Die Transporte für Brokdorf werden nach letzten Meldungen der Bundesgesellschaft für Zwischenlager wohl erst im Jahr 2026 erfolgen. Ehemals gingen solche Atomtransporte aus den Plutoniumfabriken in Frankreich und England nach Gorleben in das dortige Zwischenlager. Als Teil eines politischen Kompromisses für einen Neustart bei der Endlagersuche hatten sich Bund und Länder vor einigen Jahren verständigt, nicht noch mehr Atommüll in Gorleben zu lagern. Weil sich aber die Suche für einen Endlagerstandort für derartige Abfälle weiter verschiebt, wird dieser Strahlenmüll noch für Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen.

Dokumentation der PM vom BASE – beachtet die Genehmigung unten als PDF! Und hier direkt als PDF.

  • Dort finden sich viele Angaben zu den radioaktiven Abfällen und dem Umgang sowie den Verantwortlichen oder auch Orten. Der Umschlag der Castortransporte vom Schiff aus England auf die Bahn erfolgt über Nordenham. Insgesamt werden max. 196 Sellafield-Glaskokillen transportiert. Genau aufgeschlüsselt wird, wie viel Kernbrennstoff enthalten ist. Etwas mehr als 4 Kilogramm Plutonium und weitere spaltbare Stoffe sind enthalten. Die maximale Radioaktivität wird mit 2420 Petabecquerel (PBq) festgelegt. PetaBecquerel. Entspricht 2.420.000.000.000.000.000 Becquerel (Bq). Zum Vergleich: Laut KI liegt die „geschätzte Freisetzungsmenge von radioaktiven Stoffen bei der Tschernobyl-Katastrophe liegt etwa bei 5.200 PBq (Petabecquerel) für alle Radionuklide zusammen“. In den Castorbehältern aus Sellafield steckt also in etwa die Hälfte der Radioaktivität, die aus Tschernobyl im April 1986 insgesamt freigesetzt wurde. Sieben Behälter kommen max. zum Einsatz. Ein Unfall hätte katastrophale Folgen, je nach Unfallort und Szenario. Allerdings wäre das nicht mit Tschernobyl vergleichbar und in seinen Folgen vermutlich regional begrenzt. Nicht nur Unfälle und technischen Versagen sind ein hohes Risiko bei der Durchführung solcher Atomtransporte. Ein enormer Aufwand zum Schutz solcher Atomtransporte gegen terroristische Anschläge und neuerdings auch militärischen Angriffen muss seit Anfang der 2000er Jahre erfolgen. Trotzdem stehen möglicherweise noch über 150 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll allein in Deutschland statt. Vor allem NRW ist dann besonders betroffen.

Weitere Informationen sind der PDF zu entnehmen. Der Sofort-Vollzug für die Transportgenehmigung ist erteilt.

(Das BASE hat möglicherweise irgendwas auf seiner Seite so verändert, dass bestimmte Teile per Copy und Paste nicht übernommen werden. Daher ist die folgende Dokumentation fehlerhaft bzw. mit Lücken versehen. Daher besser im Original lesen. Gleich hier unter dem folgenden Link:)

Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien zum Zwischenlager Isar genehmigt

https://www.base.bund.de/shareddocs/kurzmeldungen/de/2024/zwischenlager-isar-ruecktransport-genehmigung.html

Die Genehmigung für einen Transport von aus Großbritannien zurückzunehmenden aus der von aus deutschen

ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Genehmigt ist der Transport der

auf einem Seeschiff und weiter auf der Schiene in maximal sieben Transport- und Lagerbehältern ab dem 01. März 2025 bis einschließlich dem 31. Dezember 2025. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Isar liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Isar wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im April 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sieben Behälter wird am Standort Isar die bereits genehmigte Zahl an Behältern für

nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Isar ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort nach aktueller Planung 28 Behälter mit

weniger stehen als ursprünglich vorgesehen.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte

aus ihren  nach Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) zur transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive nach Deutschland zurück transportiert. Aus Frankreich wurden die letzten dieser Abfälle im November 2024 zurückgenommen. Es befinden sich aber noch verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen

in Großbritannien, für deren Rücknahme zwei Transporte erforderlich sind. Der erste dieser beiden Transporte ist der jetzt genehmigte in das Zwischenlager Isar.

Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von

aus deutschen in die sogenannte  verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des  verpflichtet, die bestrahlten

in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.

Warum Rücktransport nach  Niederaichbach?

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der

in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der  zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als  für  untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem

.

Mit dem

, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das : die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem  nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach ( Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

 

Bei Transporten von Kernbrennstoffen muss der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle stehen. Dafür sind gültige Genehmigungen im Vorfeld und die Überwachung und der Schutz während des Transports wichtig. Die Genehmigung erteilt das BASE. Die Überwachung des Transports erfolgt durch die Sicherheits- und Überwachungsbehörden von Bund und Ländern.Der Kurzfilm erklärt Hintergründe des Transports, wer den Transport überwacht und warum das BASE gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag der Energieunternehmen für den Transport von Castoren von Sellafield zu einem deutschen Zwischenlager zu prüfen. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, muss eine Genehmigung erteilt werden. Gegenüber der im Film genannten Zahl sind aktuell nur noch 14 Castoren aus Sellafield zurückzunehmen, da im Jahr 2020 bereits 6 Castoren nach Deutschland zurückgenommen wurden.

Herunterladen (PDF, 852KB, nicht barrierefrei)

 

100 Jahre Ester Bejarano! Ein Leben für Frieden, kein Krieg. Kein Rassismus – nirgendwo!

Ester Bejarano. Sie hatte als kleines Kind die Nazis und das KZ Auschwitz überlebt. Sie hat Widerstand geleistet. Und sie hat mit Wunden für Freiheit, Demokratie und gegen jeden Rassismus gestritten.  Eine Stimme auch für alle diejenigen, die der Krieg, sein Grauen und seine Folgen bis zu ihrem Lebensende stumm und einsam gemacht hat. Nie vergessen!

z.B. https://www.sr.de/sr/srkultur/home/100_jahre_esther_bejarano_100.html

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