Nachgefragt: Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und neuem Uranbrennstoff durch URENCO

Das zu einem Drittel im Besitz der deutschen Atomkonzerne E.on und RWE befindliche Uran-Unternehmen URENCO entwickelt einen als Uran-Batterie bezeichneten neuen Atomreaktor und will außerdem deutlich höher angereichertes Uran herstellen. Weil die URENCO technisch atomwaffenfähiges Uran erzeugen könnte, unterliegt sie nach dem Vertrag von Almelo einer internationalen Kontrolle, an der auch die Bundesregierung direkt beteiligt ist. Pikant ist: Obwohl Deutschland aus der Atomenergie aussteigt, verfügt die URENCO in Gronau weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und versorgt gefährliche Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Jetzt will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Hubertus Zdebel) von der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage wissen, warum dieser Konzern neuartigen Brennstoff und neue Reaktoren entwickeln darf.
Diese Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 19/13964 (PDF) hat Hubertus Zdebel mit weiteren Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE jetzt auf den Weg gebracht.
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Christine Buchholz, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Tobias Pflüger, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und eines neuen Uranbrennstoffs durch URENCO
Das dreistaatliche Uran-Unternehmen URENCO, an dem die deutschen Kon- zerne RWE und E.ON zu einem Drittel beteiligt sind und das im Rahmen des
„Vertrages von Almelo“ zwischen Großbritannien, der Niederlande und der Bundesrepublik der Kontrolle auch der Bundesregierung unterliegt, ist nach ei- genen Darstellungen an der Entwicklung eines auf rund 10 MW ausgelegten Atomreaktors beteiligt, der auch als „Uran-Batterie“ bezeichnet und internatio- nal in die Kategorie sogenannter „Mini- oder Small Modular Reactors“ gezählt wird (vgl. www.u-battery.com/).
Geplant ist offenbar, dass ein Prototyp dieser Uran-Batterie in Kanada im Jahr 2026 in Betrieb gehen soll. Für diesen Reaktor soll der sogenannte „TRISO- Brennstoff“ eingesetzt werden (vgl. www.u-battery.com/), der aus der Verwen- dung zum Beispiel bei Hochtemperaturreaktoren (HTR) bekannt ist.
Außerdem hat URENCO jüngst angekündigt, einen als HALEU (High Assay Low Enriched Uranium) bezeichneten neuartigen Uran-Brennstoff entwickeln zu wollen, der bei einem Anreicherungsgrad von nur knapp unter 20 Prozent des spaltbaren Uran-235 fast atomwaffenfähig sein wird (vgl. https://uren co.com/news/articles/urenco-usa-inc-announces-next-step-haleu-activities).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird derartig höher angerei- cherter Uran-Brennstoff künftig die Proliferationsrisiken weiter erhöhen. Die Bundesregierung ist laut eigenen Aussagen durch den „Gemeinsamen Regie- rungsausschuss“ zur Kontrolle der URENCO, in dem das Vereinigte König- reich, die Niederlande und Deutschland vertreten sind, über diese HALEU- Pläne informiert und hat keine Bedenken formuliert (vgl. Schriftliche Frage Nr. 82 in https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/088/1908806.pdf).
In den Urananreicherungsanlagen der URENCO kann rein technisch das spalt- bare Uran-235 auch auf einen Anreicherungsgrad gebracht werden, der für Atomwaffen tauglich ist. Aus diesem Grund unterliegen die Aktivitäten der URENCO dem von Großbritannien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrag von Almelo und dem Atomwaffensperrver- trag und damit verbunden Kontrollen durch Euratom und der IAEA (vgl. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ urenco_gutachten_wolfgang_ewer_bf.pdf).
Die Atomkonzerne RWE und E.ON halten gemeinsam ein Drittel an der URENCO. Zu URENCO gehören neben der Urananreicherung in Gronau auch entsprechende Anlagen in Capenhurst (GB), in Almelo (NL) sowie in New Me- xico (USA) (siehe auch im Folgenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Urenco).
Für die Entwicklung, den Bau und Betrieb der Zentrifugen, die für die Uranan- reicherung genutzt werden, ist die Enrichment Technology Company (ETC) zu- ständig, die gemeinsam zu je 50 Prozent von URENCO und der französischen AREVA betrieben wird.
Die URENCO versorgt mit ihren insgesamt vier Uranfabriken weltweit Atom- kraftwerke bzw. deren Betreiberinnen und Betreiber mit angereicherten Uran- Brennstoff, der in weiteren Schritten zu Brennelementen verarbeitet wird.
 
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen über die wesentlichen (geplanten) technischen Merkmale bei der Entwicklung einer Uran-Batterie durch die URENCO besitzt die Bundesregierung?
2. Welche Anwendungen bzw. Einsatzmöglichkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche nukleare Uran-Batterie angestrebt und wie bewertet die Bundesregierung diese Szenarien?
3. Welche Standorte der URENCO und  welche Unternehmensgliederungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung dieser Uran- Batterie beteiligt und welche konkreten Arbeiten im Rahmen der Entwick- lung sind an bundesdeutschen Standorten der URENCO verortet?
4. Welche weiteren Partnerinnen und Partner sind nach Kenntnis der Bundes- regierung an der Seite der URENCO an der Entwicklung dieser Uran- Batterie mit jeweils welchen Aufgabenschwerpunkten außerdem beteiligt?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Entwick- lungskosten dieser Uran-Batterie bis zur geplanten Inbetriebnahme eines Prototypen insgesamt und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von URENCO daran?
6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung dieser Uran-Batterie in irgendeiner Weise öffentliche Gelder (Forschung oder an- dere) seitens der EU, der an URENCO beteiligten Staaten, den USA oder Kanada gezahlt und wenn ja von wem, für was und in welcher Höhe?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der Uran-Batterie in technischer Sicht die wesentlichen Herausforderungen so- wohl hinsichtlich der eingesetzten Materialien, der Reaktortechnik sowie des erforderlichen Kernbrennstoffs?
8. Ist es nach Kenntnissen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der der- zeitigen Entwicklungsarbeiten wahrscheinlich, dass 2026 ein Prototyp ei- ner solchen Uran-Batterie in Betrieb geht?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Frage- steller, dass die Entwicklung und der spätere Einsatz derartiger Mini- bzw. Small Modular Reaktoren sowohl die nuklearen Risiken hinsichtlich von Umweltkatastrophen als auch hinsichtlich des militärischen Missbrauchs weiter erhöhen (bitte begründen)?

  1. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Entwicklung von Mini- Small Modular Reaktoren verbundenen Risiken hinsichtlich der nuklearen Umweltgefährdungen und der Weiterverbreitung?

 

  1. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Kontrolle über den Vertrag von Almelo darauf hingewirkt, dass die URENCO die Entwicklung einer sol- chen Uran-Batterie nicht betreibt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken hinsichtlich der Dual-Use- Problematik, also dass derartige Nuklear-Technik sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden kann?
  3. In welcher Weise und wann ist in den Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo über die Absichten und Pläne der URENCO zur Ent- wicklung der Uran-Batterie informiert worden?
  4. Hat die Bundesregierung innerhalb der Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo ein Veto gegen die URENCO-Pläne zur Entwicklung dieser neuen Reaktortechnik mit dem Ziel einer nuklearen Stromerzeugung eingelegt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO interne Untersu- chungen, wie ein wirtschaftlicher Einsatz einer solchen Uran-Batterie aus- sehen könnte (Kosten für Entwicklung, Betrieb, Entsorgung, Strom- und Wärmepreise ) und welches Marktvolumen eine solche Technologie ha- ben könnte? Wenn ja, was sind das für Untersuchungen und was sind die wesentlichen Eckdaten?
  1. Welche wesentlichen Merkmale hinsichtlich der Konstruktion der Brenn- elemente und des eingesetzten Kernbrennstoffs besitzt der für die Uran- Batterie vorgesehene „TRISO“-Kernbrennstoff nach Kenntnis der Bundes- regierung gegenüber herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwas- serreaktoren und wo kann dieser Brennstoff derzeit von wem hergestellt werden?
  2. Welche Anreicherungen des spaltbaren Uran 235 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in TRISO-Brennstoff gegenüber denen in herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwasserreaktoren und wenn diese Anreiche- rungen höher sind: welche Anreicherungen für welche Verwendungszwe- cke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
  3. Welche Proliferationsrisiken und sonstige Risiken bestehen nach Kenntnis Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Her- stellung, dem Einsatz und der späteren Lagerung dieses TRISO- Brennstoffes?
  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass die an URENCO betei- ligten deutschen Unternehmen ON und RWE eigene wirtschaftliche Ab- sichten mit einem späteren Einsatz der Uran-Batterie verfolgen?
  5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Absichten Planungen der URENCO zur Herstellung von HALEU-Brennstoff?
  6. Welche technischen Anwendungen und Einsatzgebiete sollen nach Kennt- nis der Bundesregierung mit derartig höher angereichertem HALEU- Brennstoff umgesetzt eröffnet werden?
  7. Welche planerischen und technischen Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Anreicherungsanlagen der URENCO konkret erfolgen, um HALEU herzustellen?
  8. Wann soll bei URENCO nach Kenntnis der Bundesregierung wo genau mit der Herstellung von HALEU begonnen werden, welche Jahresmengen sind vorgesehen und wann wird die erste Marge dieses HALEU für welchen konkreten Einsatzzweck hergestellt sein?
  1. In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Standorte oder Personal an einer solchen Entwicklung und Herstellung von HALEU-Brennstoff beteiligt und würden die Zentrifugen zur Herstellung dieses Brennstoffs in Deutschland gefertigt?
  2. Welche Risiken und sonstigen Herausforderungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Entwicklung und dem Einsatz dieses HALEU-Brennstoffes verbunden und welche Proliferationsrisiken sieht die Bundesregierung?
  3. Hat sich die Bundesregierung im „Gemeinsamen Ausschuss“ über die URENCO gegen die Entwicklung eines solchen Brennstoffes ausgespro- chen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. September 2019
 
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Nachgefragt: Geschäftsbeziehungen der Gronauer Uranfabrik mit Südafrika

In Gronau wird von der URENCO Uran zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken in aller Welt angereichert. Laut Geschäftsbericht von 2017 bestehen zwischen der URENCO und dem ehemaligen Apartheidsstaat Südafrika „Geschäftsmöglichkeiten“. Südafrika hatte damals auch mehrere Atomsprengköpfe in seinen Atomanlagen hergestellt und betreibt heute noch am Standort Koeberg zwei Druckwasserreaktoren mit je 970 MW. Den Neubau von weiteren AKWs hatte Südafrika vor einiger Zeit zunächst auf Eis gelegt. Mit einer Schriftlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) jetzt von der  Bundesregierung erfahren, welcher Art die Geschäftsmöglichkeiten zwischen URENCO und Südafrika in den letzten Jahren sind.

Die Schriftliche Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut: 
Welche Arten von Geschäftsbeziehungen, über die im Geschäftsbericht 2017 der URENCO mit dem Verweis auf einen „growing nuclear market with business opportunities“ – übersetzt etwa  „wachsenden Nuklearmarkt mit Geschäftsmöglichkeiten“ – berichtet wird, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 zwischen der drei-staatlichen URENCO-Gruppe und Unternehmen bzw. staatliche Stellen in Südafrika, und von welchen URENCO-Standorten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Waren bzw. Dienstleitungen jeweils geliefert, bezogen oder erbracht (Bitte die Art der Waren bzw. Dienstleistungen,  https://urenco.com/cdn/uploads/supporting-files/2017_Annual_Report_160119.pdf, Seite 11)?

Nachgefragt: Atomtransporte mit Uranmüll von Gronau nach Russland

Mit einer mündlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung erfahren, welche Vereinbarungen es zu Atommüll-Transporten mit abgereichertem Uran von der URENCO-Fabrik in Gronau (NRW) nach Russland gibt. Mindestens ein solcher Transport mit 600 Tonnen abgereichertem Uran soll bereits stattgefunden haben(*). URENCO bezeichnet dieses abgereicherte Uran nicht als Atommüll, sondern als Wertstoff, der in in Russland wiederangereichert werden soll. Für URENCO sind solche Atomtransporte zunächst einmal ein Ausweg, die sich auftürmenden Atommüllberge in Gronau zu reduzieren. Aus diesem Grund will Zdebel auch erfahren, wann erstmals Atomtransporte in eine neue Konversionsanlage der URENCO an einem britischen Standort stattfinden werden.

Die Uranfabrik in Gronau sowie eine weitere Anlage in Lingen sind vom Atomausstieg ausgenommen und erzeugen Uranbrennstoff für Atommeiler in aller Welt. Ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE zur Stilllegung dieser Uranfabriken wurde im Frühjahr im Bundestag von einer Mehrheit der Regierungsfraktion von CDU/CSU und SPD und außerdem der FDP und der AfD abgelehnt. Siehe Bundestag: CDU/CSU und SPD lehnen Atomausstiegs-Forderungen und Stilllegung der Uranfabriken ab

Die mündliche Frage Nr. 24 in Drucksache 19/13981 von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung und ist hier im Wortlaut:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vereinbarungen zur Lieferung von abgereichertem Uran aus der in Gronau ansässigen Urenco zur Wiederanreicherung nach bzw. in Russland, von denen laut einem Medienbericht mit Bezug auf Informationen des Wirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen ein solcher Transport mit 600 Tonnen abgereichertem Uranhexafluorid stattgefunden hat, und wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung Uran aus Gronau erstmals zur Umwandlung von Uranhexafluorid zu U3O8 nach Großbritannien zur dortigen neuen Konversionsanlage transport werden (www.sonnenseite.com/de/politik/scharfe-kritik-neuer-uranmuellexport-von-gronau-nach-russland.html)?

Atommüll jenseits von Gorleben und Morsleben in Jülich, Duisburg, Ahaus und Stade

Wo wieviele der 1309 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem ALG Gorleben abgeblieben sind, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit seiner Nachfrage bei der Bundesregierung nicht erfahren. In ihrer Antwort heißt es nur: Weil die Genehmigung für die Lagerhalle in Gorleben im Juni ausgelaufen ist, wurden die teilweise auffälligen Fässer abtransportiert. „Ein Großteil“ der Atommüllfässer ist mit dem „Ziel der  Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten“, teilt die Regierung mit. Zuvor hatten Angaben der Landesregierung in NRW für Verwirrung gesorgt, weil demnach für hunderte Fässer unklar blieb, wo diese abgeblieben waren.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestags, Drucksache 19/19106 am 26. Juni 2019

Frage 40
Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1 309  Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind, derzeit jeweils (bitte genauen Standort und die Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort (www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen)?

Antwort:
Nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden im Abfalllager (ALG) auf der Basis einer bis Mitte Juni 2019 befristeten Genehmigung Fassgebinde gelagert, die ursprünglich für das Endlager Morsleben (ERAM) vorgesehen waren. Diese Fassgebinde wurden sämtlich vor  Auslaufen der befristeten Genehmigung aus dem ALG ausgelagert

Ein Großteil der Fassgebinde wurde nach Auskunft des MU mit dem Ziel der  Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten.

 

Atommüll-Fässer Leese zwischen „nachzuqualifizieren und nachkonditionieren“

Bei der Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll gibt es Probleme. So auch im Atommülllager in Leese. Über den aktuellen Sachstand beim Umgang mit dem Atommüll und „auffälligen“ Fässern hat der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung befragt. Fast 1.500 Fässer aus der Sammelstelle Steyerberg/Leese müssen wegen Mängeln schrittweise  abtransportiert und „nachqualifiziert“ und „nachkonditioniert“ werden. Im Jahr 2030 läuft die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Leese aus. Dann soll der Atommüll direkt in den Schacht Konrad – wenn der denn bis dahin nach etlichen Verzögerungen tatsächlich ab 2027 in Betrieb geht.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwortder Bundesregierung aus der Fragestunde des Bundestages, Plenarprotokoll 19/106 vom 26. Juni 2019 (PDF):

Frage 41

Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12 000 Atommüllfässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem
Teil der Atommüllfässer laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Lager „in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Bundestagsdrucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten  Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke … zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?

Antwort:

Die im Lager Leese lagernden radioaktiven Abfälle lassen sich unterscheiden in erstens betriebliche Abfälle und Abfälle aus der Lohnkonditionierung, einschließlich Abklingabfälle, der Betreiberin sowie zweitens Abfälle des Landes Niedersachsen. Zu letzteren gehören fünf Konrad-Container mit konditionierten Abfällen, 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg sowie 3 400 weitere Fassgebinde, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden.

Für die 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Sommer 2018 nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag an ein privates Unternehmen, die Abfälle endlagergerecht nachzuqualifizieren und nachkonditionieren zu lassen. Dabei werden die Fassgebinde auch nochmals inspiziert. Dazu sollen die Fassgebinde in mehreren Transportchargen bis 2028 aus Leese abgeholt und in der Betriebsstätte der Auftragnehmerin nachbehandelt werden.

Mittelfristig sollen die Abfälle des Landes Niedersachsen an das zurzeit im Bau befindliche Endlager Konrad abgeliefert werden.Laut MU gibt es bezüglich des vor einiger Zeit geplanten Baus einer neuen Lagerhalle in Leese derzeit keinen neuen Sachstand. Aufgrund des zeitlich befristeten Mietvertrags des Lagers Leese werden seitens des MU die Planungen zurzeit nicht weiterverfolgt.

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