Klimaproteste: „Ohne Druck von der Straße bewegt sich nichts“ – MdB Zdebel (DIE LINKE) unterstützt Fridays for Future und Ende Gelände

Der NRW-Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker der LINKEN, Hubertus Zdebel, wird am kommenden Freitag an dem ersten internationalen, zentralen Streik von „Fridays for Future“ mit Demonstration in Aachen teilnehmen und die vom Aktionsbündnis Ende Gelände für das Wochenende angekündigte friedliche Blockade der Kohleinfrastruktur von RWE im Rheinland als parlamentarischer Beobachter begleiten.

„Während der nächste Hitzesommer droht und die Bundesregierung mit dem Kohleausstieg nicht vorankommt, schafft RWE im Rheinischen Revier weiterhin Fakten. Obwohl der Kohleabbau keine Zukunft mehr hat, sind rings um den Tagebau Garzweiler noch immer ganze Dörfer von Umsiedlungen bedroht. Die NRW-Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht keinen Grund einzugreifen. Die Schlussfolgerung der Klimaaktivistinnen und -aktivisten ist daher völlig richtig: Ohne zivilen Ungehorsam bewegt sich nichts. Auch DIE LINKE kämpft dafür, dass alle Dörfer bleiben. Außerdem müssen die 20 schmutzigsten Kohlekraftwerke Deutschlands bereits 2020 stillstehen, um die Klimaschutzziele realistisch erreichen zu können. Ohne Druck von der Straße wird sich die Bundesregierung weiter gegen diese Notwendigkeit sperren.

Das antikapitalistische Bündnis Ende Gelände betont den Zusammenhang von Klimawandel und Kapitalismus. Zwei Drittel der CO2-Emissionen seit Beginn der industriellen Revolution werden von 90 Konzernen weltweit verantwortet. Eine Wirtschaftsweise, die ein ständiges Wachstum erfordert und in der für den Profit anstatt für die Bedürfnisse der Menschen produziert wird, ist sowohl aus sozialer als auch ökologischer Perspektive abzulehnen. Immer mehr junge Menschen schließen sich diesem Urteil an. Gemeinsam kämpfen wir für eine Welt ohne Ausbeutung von Mensch und Natur. Für DIE LINKE ergibt sich daraus: Konsequenter Klimaschutz muss die Vergesellschaftung der großen Energiekonzerne RWE und Co. beinhalten und schließlich zu anderen Produktions- und Eigentumsformen führen.“

Informationen zu den geplanten Aktionen und dem Aktionskonsens finden sich auf der Bündnisseite unter www.ende-gelaende.org

Verschlusssache: Neues Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und der Terrorschutz

Jetzt sind die Mauern im Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin 70 cm dick. Der beantragte notwendige Neubau wird aufgrund gestiegener Terror-Risiken eine Wandstärke von 1,80 Metern haben! Noch krasser sind die Unterschiede zu den älteren Zwischenlagern in Gorleben oder Ahaus. Doch auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), durch „welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen“ sich die neue Lagerhalle in Lubmin von den bisherigen deutschen Zwischenlagern unterscheide, mag die Bundesregierung nicht antworten: Ein Anlagensicherungsbericht werde gesondert eingereicht, sei aber ohnehin Verschlusssache.

Hubertus Zdebel fordert, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle endlich von der Bundesregierung umfassend im Rahmen einer öffentliche Debatte auf den Prüfstand gestellt wird. Nicht nur erhöhte Terrorrisiken führen angesichts veralteter oder nicht mehr ausreichender Zwischenlager an den zentralen und dezentralen Standorten zu zu Nachrüstungen oder Neubauten. Aus Geheimschutzgründen ist eine unabhängie Prüfung derartiger Maßnahmen aber kaum noch möglich. Klar ist auch, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle deutlich länger dauern wird, als bislang vorgesehen. Bereits Mitte der 2030er Jahre werden die Genehmigungen für die ältesten Lager in Ahaus und Gorleben auslaufen. Mitte der 2040er Jahre sind auch die dezentralen Lager betroffen. Ein Endlager steht aber nach optimistischen Einschätzungen frühestens Anfang der 2050er Jahre, vermutlich aber eher nach 2080 zur Verfügung. Außerdem werden an den dezentralen Standorten die AKWs in den nächsten Jahren nach und nach als Reparaturorte für defekte Castor-Behälter entfallen.

Auch wenn die Bundesregierung sich mit konkreten Informationen in Schweigen hüllt: An (fast) allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen aufgrund deutlich verschärfter Terrorrisiken bauliche Nachrüstungen. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Mauern, die den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen besser abwehren können sollen. Auch Abflussrinnen werden nachgerüstet, damit nach einem (gezielten) Flugzeug-Absturz das Kerosion besser aus den Zwischenlagerhallen abfließen kann. Weil aber diese Maßnahmen allesamt geheim gehalten werden, ist eine unabhängige Prüfung über die Wirksamkeit nicht mehr machbar.

Die folgende Tabelle zeigt ansatzweise, wie sehr sich die Anforderungen an den Terrorschutz verändert bzw. verschärft haben. Wichtig zu beachten ist: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat dem nach dem STEAG-Konzept errichteten Zwischenlager in Brunsbüttel aufgrund von mangelhaften und fehlenden Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Bis heute bestreiten die zuständigen Behörden jedoch, dass es Sicherheitsdefizite gäbe und erklären den Geheimschutz als Ursache für fehlende Informationen zur Bewertung der Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager

Wand untenWand obenDecke
Gorleben

Ahaus

0,5

0,5

0,2

0,2

0,2

0,2

Lubmin alt

Lubmin geplant

0,7

1,8

0,7

1,8

0,55

1,8

WTI0,850,850,55
STEAG1,21,21,3
NeckarwestheimStollenStollenStollen

Hinweis: Während die Sicherheit sich auf Maßnahmen bezieht, die den Schutz vor der radioaktiven Strahlung durch technische Vorkehrungen leisten sollen (Castor-Behälter), geht es bei der Sicherung um „Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“.

Dokumentation

Frage 58

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen unterscheidet das laut Aussagen des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN) am 29. Mai 2019 beantragte neue Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle (ESTRAL, siehe www.ewn-gmbh.de/information/presse/) bei Lubmin von den bisherigen von der STEAG errichteten Zwischenlagern in Norddeutschland, und in welcher Weise sind die derzeit an diesen älteren Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen bei dem geplanten Neubau der EWN integriert (siehe www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/bauweise/bauweise.html)?

Antwort: In dem am 31. Mai 2019 zugegangenen Antrag der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird angekündigt, die Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in einem als Verschlusssache eingestuften Anlagensicherungsbericht gesondert einzureichen. Auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die beantragten Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Eine Bewertung der Sicherungsmaßnahmen wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

 

Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

Die grundsätzliche Prüfung der Bundesregierung, ob ein Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Atom-Versuchsreaktor Jülich in die USA rechtlich zulässig wäre, dauert an. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Die Prüfung erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das in dieser Frage fachlich dem Bundesumweltministerium (BMU) zugeordnet ist.

Zdebel: „Ein Export des hochradioaktiven Atommülls aus dem zur Stromerzeugung genutzten Atomreaktor Jülich ist spätestens seit 2005 rechtswidrig. Es gibt auch sonst keine Gründe, warum der hochradioaktive Atommüll exportiert werden müsste. Statt Atomtransporte egal wohin zu planen, braucht es ein neues Zwischenlager in Jülich, das den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Es ist höchst Zeit, dass alle Verantwortlichen in der Bundesregierung und in der NRW-Landesregierung endlich an einem Strang ziehen und eine solche Lösung schnellst möglich betreiben.“

Zdebel spricht damit jüngste Entwicklungen an, nach denen möglicherweise eine weitere begrenzte Zwischenlagerung in Jülich wieder zulässig und ein neues Lager gebaut werden könnte.

Anlass der Prüfung ist ein Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die zu Textzwecken 33 frische Brennelemente-Kugeln mit hochangereichertem Uran in die USA exportieren wollen, um dort auf Kosten der hiesigen Steuerzahler*innen ein bis heute nicht existierendes Verfahren zur Wiederaufarbeitung von insgesamt 152 Behältern mit tausenden hochradioaktiver AVR-Brennelement-Kugeln entwickeln zu können. Die Wiederaufarbeitung ist in der Bundesrepublik seit 2005 für Reaktoren zur Stromerzeugung atomrechtlich verboten. Um einen solchen Reaktor aber handelte es sich bei dem AVR Jülich, der als Prototyp entwickelt und damals von mehreren Stadtwerken für die Stromerzeugung gebaut und betrieben wurde (Siehe Wikipedia).

Hintergrund ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR in Jülich in der derzeitigen Halle nicht mehr ausreichend sicher ist und das Land NRW angeordnet hat, das Lager möglichst schnell zu räumen. Dazu soll JEN ein Konzept vorlegen. Demnach könnte es zu einem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kommen, zu einem Abtransport der 152 Castor-Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus oder aber aus Sicht von JEN und offenbar auch des Bundesforschungsministeriums zur Wiederaufarbeitung in die USA.

Da bis heute ein technischen Verfahren zur Wiederaufarbeitung der speziellen AVR-Brennelemente nicht existiert, müsste es in den USA erst entwickelt werden. Bis heute ist es aber noch nicht gelungen, entsprechende Verfahren zu entwickeln, die in größerem Maßstab in der Lage wären, die hochradioaktiven Graphit-Uran-Kugeln aufzuarbeiten. Um dazu nötige Forschungsarbeiten betreiben zu können, will JEN der Savannah River Site in den USA 33 frische Brennelemente-Kugeln aus dem AVR schicken. Um einen solchen Export von Kernbrennstoffen durchführen zu können, benötigt JEN eine Genehmigung durch das BAFA. Nachdem JEN einen entsprechenden Export-Antrag gestellt hat, hat das staatliche Unternehmen gegen das BAFA im September 2018 Klage wegen Untätigkeit eingereicht.

Dokumentation:

Frage 57

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle inzwischen die Genehmigung für den Export von hochangereicherten frischen Uranbrennstoffkugeln des AVR Jülich in die USA erteilt, und bedeutet eine solche Ausfuhrgenehmigung aus Sicht der Bundesregierung auch, dass ein Export der bestrahlten Kugelbrennelemente aus dem AVR, die derzeit in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung aufbewahrt werden, dann grundsätzlich rechtlich ebenfalls zulässig wäre (siehe Sachstandsbericht des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, vom 27. Juni 2018, www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf)?

Antwort: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Genehmigung nach § 3 Atomgesetz zur Ausfuhr der 33 Brennelementkugeln bislang nicht erteilt. Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) hat im September 2018 Klage gegen das BAFA erhoben. In der Klageerwiderung der Beklagten wird die Auffassung vertreten, dass die Sachentscheidungsvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen, weshalb das Verfahren nach § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Ausfuhr dieser 33 frischen Brennelementkugeln und der möglichen Ausfuhr der bestrahlten Brennelemente in den genannten 152 Behältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR. Das BAFA und das Bundesumweltministerium prüfen zurzeit aufgrund des Antrags der JEN die Frage der Zulässigkeit des Exports der 152 Behälter.

Nachgefragt: US-Export von hochangereicherten Uran-Kugeln aus Atomkraftwerk AVR Jülich zulässig?

Wie steht es um den geplanten Export von hochangereicherten frischen Uran-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft derzeit, ob ein solcher Export zulässig wäre. Der Betreiber hatte das BAFA jüngst auf Untätigkeit verklagt, weil der entsprechende Antrag bislang nicht entschieden war. Denn aktuellen Stand der Dinge will jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer „Mündlichen Frage“ von der Bundesregierung erfahren. Die Bewertung dieser Frage ist bedeutsam, weil insgesamt noch 152 Castoren mit hochradioaktiven AVR-Brennelementen in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung lagern und möglicherweise in die USA exportiert werden sollen.

Bereits seit Juli 2014 ist amtlich, dass die hochradioaktiven Kugelbrennelemente des ehemaligen Versuchs-Atomkraftwerks AVR Jülich in ihren 152 Castor-Behältern keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung mehr haben und das Land NRW die unverzügliche Räumung angeordnet hat. Der Betreiber müsse Konzepte vorlegen, wie eine weitere sichere Lagerung erfolgen können.

Bis heute ist eine Lösung nicht in Sicht. Neben dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich oder einem Transport in das Zwischenlager Ahaus favorisieren die Betreiber aus der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich den Export in die USA, wo dieser spezielle Atommüll wiederaufgearbeitet werden soll. Ein technisches Verfahren dafür existiert aber noch nicht und befindet sich erst in der Entwicklung. Ob das gelingt, ist also offen.

Aus bundesdeutscher Sicht ist aber zunächst relevant, dass ein Export rechtlich nicht zulässig wäre, wenn der Einsatz der Brennelemente in einem kommerziell genutzten Atomkraftwerk erfolgte. Seit 2005 ist die Wiederaufarbeitung aber nicht mehr zulässig. Der AVR Jülich war zwar ein Prototyp und Versuchsreaktor, wurde aber von zahlreichen Stadtwerken zur Stromerzeugung betrieben.

Doch zwischen den zuständigen Behörden in NRW und dem Bundesforschungs- und Umweltministerium wird seit Jahren gerungen, ob ein Export zulässig oder sinnvoll wäre.

Um in den USA das technische Verfahren weiter entwickeln zu können, sollen nun zunächst frische, also unbestrahlte Brennelemente-Kugeln von Jülich aus dorthin transportiert werden. Da es sich um Kernbrennstoff bzw. hochangereichertes Uran handelt, muss die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entscheiden, ob ein solcher Export rechtlich zulässig ist.

Das Wirtschaftsministerium in NRW ist der Auffassung, dass mit der Entscheidung über den Export dieser frischen BE-Kugeln auch über darüber entschieden wird, ob der Export sämtlicher 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugeln zulässig wäre.

In einem „Sachstandsbericht der Landesregierung zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich“ vom 4. Juli 2018 heißt es: „Zwischenzeitlich wurde am 27. Juni 2018 ein Antrag auf Export der Kernbrennstoffe in die USA beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) gestellt.- Die Entscheidung über diesen Antrag wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Exports dieser Kernbrennstoffe beantworten.“ (siehe hier den Bericht, PDF)

Im Februar wurde bekannt, dass die Jülicher Betreiber das BAFA wegen Untätigkeit verklagt hatten. Zdebel hatte dazu bereits die Bundesregierung entsprechend befragt.

Jetzt hakt der Bundestagsabgeordnete nach, wie es um die Exportgenehmigung steht. Zdebel und auch zahlreiche Anti-Atom-Verbände fordern den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und den Verzicht auf Atomtransporte egal ob nach Ahaus oder in die USA.

Es sollte sich bald abzeichnen, ob die Zwischenlagerung des Atommülls in Jülich möglicherweise vorübergehend wieder genehmigt werden könnte. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) prüft derzeit, ob die Betreiber den bislang fehlenden Nachweis einer Erdbebensicherheit erbringen konnten. Dazu hat des BfE hier eine Stellungnahme veröffentlicht.

Ungeklärt ist derzeit auch, ob Atomtransporte mit diesem brisanten Material überhaupt möglich sein werden. Speziell gepanzerte Fahrzeuge mit einem Eigengewichtg von deutlich über 100 Tonnen sind derzeit noch in der Fertigung. Die Kosten sind derart hoch, dass es vermutlich nur wenige dieser Fahrzeuge geben wird.

Zwei solcher Spezialfahrzeuge könnten zusammen vier Jülich-Castoren transportieren. Bei 152 Behältern würde Transporte nach Ahaus oder in die USA also Monate benötigen und für die Polizei und die Betroffenen entlang der Transportstrecken zu einer schweren Belastung führen.

Geplante Atomtransporte von München-Garching in das Zwischenlager Ahaus sind ebenfalls auf diese Panzer-Fahrzeuge angewiesen und verzögern sich derzeit. Siehe dazu:

Dokumentation: Die Mündliche Frage des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:

„Hat die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) inzwischen die Genehmigung für den Export von hochangereicherten frischen Uran-Brennstoffkugeln des AVR Jülich in die USA erteilt, und bedeutet eine solche Ausfuhrgenehmigung aus Sicht der Bundesregierung auch, dass ein Export der bestrahlten Kugelbrennelemente aus dem AVR, die derzeit in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung aufbewahrt werden, grundsätzlich rechtlich ebenfalls dann zulässig wäre (siehe: Sachstandsbericht von NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart vom 27. Juni 2018, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf)?“

 

Korrektur: 4.6. 2019

Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Die Bundesregierung verzögert weiterhin die politische Entscheidung zur Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau. Diese Anlagen liefern Uranbrennstoff zum Betrieb auch solch maroder Atomkraftwerke wie im belgischen Tihange oder französischen Fessenheim im Grenzgebiet zur Bundesrepublik und sind bislang vom Atomausstieg komplett ausgenommen. Statt mit einer atomrechtlichen Stilllegung der beiden Anlagen selbstständig zu handeln, hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuletzt Fragen an die EU-Kommission nach der Zulässigkeit eines nationalen Exportverbots von Uranbrennstoffen gerichtet. Ob und welche Antworten es gibt, wollte jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) in Erfahrung bringen.

  • Die Schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung hier als PDF und unten direkt als Text

Hubertus Zdebel: „Angesichts der enormen Gefahren, die von den maroden Atommeilern entlang der bundesdeutschen Grenze ausgehen, ist das Zögern und ausweichen der Bundesregierung unverantwortlich. Die Bundesregierung macht sich lächerlich, wenn sie auf ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten verzichtet und angesichts der Sorgen der Menschen in den Grenzregionen lediglich darauf verweist, dass die Kommission jetzt „eine rasche Beantwortung“ der Fragen nach einem Exportverbot „in Aussicht gestellt“ hat. Dabei muss klar sein, dass diese Blockade-Haltung maßgeblich auch von der Landesregierung in NRW und dem dortigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) betrieben wird.“

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe hält das BMU auf Basis eines selbst beauftragten Rechtsgutachten aus dem Jahr 2017 eigentlich für rechtlich nicht möglich. Ein solches Exportverbot wäre aber mit der Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich, hatte sich das BMU außerdem gutachterlich bestätigten lassen. Hintergrund dieser Prüfungen sind die riskanten Lieferungen von Uranbrennstoff „Made in Germany“ für die besonders gefährlichen Atomkraftwerke im Grenzgebiet wie in Tihange und Doel (Belgien) und Fessenheim oder Cattenom (Frankreich). Ein schwerer Atomunfall in diesen Atomkraftwerken würde auch für die Bevölkerung in der Bundesrepublik massive Folgen haben.

Zuletzt lehnte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der beiden Uranfabriken ab.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel und der Antwort der Bundesregierung:

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/474 vom 30. April 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Mai 2019) beantworte ich wie folgt: Frage4/474:

„Welche genauen Fragestellungen hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung an die EU-Kommission gerichtet, zur Prüfung, ob ein Exportstopp für Kernbrennstoffe aus deutscher Herstellung für den Einsatz in Atomkraftwerken im Ausland zulässig ist, und wie sieht die Antwort der EU-Kommission aus (vgl. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/schulze-laesst-den-exportstopp-pruefen_aid-3 67 4825 5)?“

Antwort: „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit Schreiben vom 6. März 2019 die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion gebeten:

„Ich würde vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte gerne die Kommission in die Prüfung einbeziehen, ob eine Beschränkung der Ausfuhr europarechtskonform möglich sein könnte und welche Voraussetzungen dies mit sich bringen würde.

Könnten nach Ansicht der Kommission beispielsweise generelle oder spezifische Sicherheitsbedenken bezüglich einer bestimmten Anlage oder deren Alter oder der Abstand einer Anlage zur Grenze rechtmäßige Beschränkungen der Ausfuhr innerhalb der Union begründen?“

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 2. April 2019 den Empfang bestätigt und eine rasche Beantwortung in Aussicht gestellt.“

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