Zdebel (DIE LINKE): Grüne NRW tauchen bei Braunkohlefolgekosten ab!

„Das Abtauchen der NRW-Regierungs-Grünen vor der berechtigten Frage, welche enormen Kosten für die Nachsorge der von RWE verursachten Braunkohleschäden auf die Menschen zukommen, ist erschreckend“, kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) das Abstimmungsverhalten der Grünen-NRW Landtagsfraktion zu einem Antrag der Piraten, die eine Studie zu diesem Thema verlangt hatten.

DIE LINKE.Rhein-Erft heute im Hambacher Forst!

Zdebel weiter: „Gerade erst haben die Grünen im Bundestag mit dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne von den Ewigkeitskosten bei der Atommülllagerung aus der Haftung befreit werden. Nun wollen sie in NRW nicht mal ein unabhängiges Gutachten zulassen, in dem wenigstens diese Ewigkeitskosten und Risiken ermittelt werden sollen. Schlimmer kam man sich in einer Regierung wohl nicht verbiegen. Klar ist aber auch: Um die ambitionierten Klimaschutzziele von Paris erreichen zu können, brauchen wir einen sofort beginnenden Braunkohleausstieg auch in NRW, für dessen Kosten RWE aufkommen muss.“

Am vergangenen Mittwoch (15.02.2017) fand im NRW-Landtag eine namentliche Abstimmung über einen Antrag der Piratenfraktion statt, der ein unabhängiges Gutachten zu den Ewigkeitskosten des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier forderte. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP wurde der Antrag abgelehnt. Statt dem sinnvollen Antrag zuzustimmen, inszenierten die Regierungsfraktionen einen vermeintlichen Eklat, weil die Piraten-Fraktion eine Video-Aufzeichnung der Sitzung machte.

Fracking: Ablehnung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse von Wintershall in NRW

Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE) will Klarheit über Inhalt: Zur Ablehnung der Bezirksregierung Arnsberg, Aufsuchungserlaubnisse der Wintershall Holding GmbH in NRW weiter zu verlängern, erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Ich will Klarheit über den Inhalt der Ablehnungsbescheide. Deshalb habe ich bei der Bezirksregierung Arnsberg die Übermittlung dieser Verwaltungsakte und ihrer Begründungen nach dem Umweltinformationsrecht beantragt. Betroffen sind die Felder Ruhr und Rheinland. Die Bescheide müssen so verfasst und begründet sein, dass es kein Schlupfloch für Fracking gibt, und ich werde das überprüfen. Ich erwarte, dass die Bezirksregierung die Bescheide innerhalb einer Woche an mich übermittelt. Sie liegen der Behörde vor und können per Email sofort verschickt werden. Sobald Sie bei mir eingetroffen sind, werde ich sie auf meiner Homepage veröffentlichen.“

Weiter erklärt Hubertus Zdebel: „Ich hätte erwartet, dass die Bezirksregierung und das ihr vorgesetzte NRW-Wirtschaftsministerium mit SPD-Minister Gerald Duin an der Spitze diese Dokumente von sich aus im Internet veröffentlichen. Das hätte den Anforderungen an eine aktive Informationspolitik entsprochen, die gerade bei der unbeherrschbaren Risikotechnik Fracking geboten ist. Stattdessen ist die Bevölkerung jetzt darauf angewiesen, aufwändig Anträge an die Verwaltung zu richten. Damit werden Hürden errichtet, die nicht akzeptabel sind.“

Fracking, Atom und Kavernen – Veranstaltung in Gronau

Als Gast der Ratsfraktion DIE LINKE Gronau (Facebook) wird der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel am kommenden Montag (20. Februar) um 19 Uhr an einer Informationsveranstaltung in der Gaststätte Concordia (Eper Straße 13) dabei sein.

Auf der Veranstaltung wird es um brisante umweltpolitische Themen rund um Gronau und in NRW gehen. Z.B. darüber, wie mit Stimmen der SPD und Grünen im Landtag von NRW der neue fracking-freundliche Landesentwicklungsplan beschlossen wurde und welche Konsequenzen dies für das Land hat. Damit ist die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, nicht mehr zu halten, heißt es in der Einladung.

Die Westfälischen Nachrichten wissen mehr über die weiteren Themen: „In dem Zusammenhang werde Zdebel auf die Erfahrungen, was die Verantwortung für solche Eingriffe angeht, mit den Löcherbohrern im Gronauer Amtsvenn und der Einlagerung von Öl eingehen. Ein weiteres Thema werde die Urananreicherungsanlage in Gronau sein. Von großem Interesse sei, dass weiterhin Uranbrennstoff an die maroden Meiler in Belgien geliefert werde, obwohl die Landesregierung fordert, dass diese Anlagen stillgelegt werden müssen. Zdebel werde über die Hintergründe der Uranlieferungen aus den bundesdeutschen „Uranfabriken“ in Lingen und Gronau, den Forderungen nach einem Export-Stopp und den Gründen für die weitere Tatenlosigkeit des Bundesumweltministeriums berichten.“

Fracking-Erlaubnispaket von CDU/CSU und SPD hält Gas- und Ölindustrie alle Optionen offen

Zdebel (DIE LINKE): „Der 11. Februar 2017 ist ein Schwarzer Tag für die Umwelt“

„Ab 11. Februar 2017 ist das Pro-Fracking-Gesetz von CDU/CSU und SPD bundesweit in Kraft und damit die extrem umweltschädliche Gasfördermethode Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, endgültig freigegeben. Auch das Verbot von Fracking im Schiefergestein steht auf tönernen Füßen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Statt die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu schützen, hat die Große Koalition damit den Interessen von Energiekonzernen wie Wintershall und Exxon bereitwillig nachgegeben. “

Zdebel weiter: „Mit dem Inkrafttreten der vor einem halben Jahr beschlossenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Industrie weiterhin alle Optionen offen.
Das Fracken im Sandgestein ist zur Freude der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie ab sofort erlaubt.
Und das Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl wird im Wasserhaushaltsgesetz selbst bereits in Frage gestellt. 2021 soll es auf den Prüfstand gestellt werden und könnte entfallen. Bereits jetzt bereiten sich die Konzerne darauf vor, auch dort zu fracken. Bundesweit sind vier Forschungsbohrungen möglich, die von einer Expertenkommission begleitet werden, die überwiegend mit Mitgliedern aus frackingfreundlichen Institutionen besetzt ist. Die dabei vorgesehene Kommunikation mit der Bevölkerung wird zu einer Propagandaoffensive für Fracking werden.
Schon bevor der Begriff ‚Fake News‘ zum allgemeinen Sprachgebrauch wurde, haben Mitglieder der Koalition aus SPD und CDU/CSU derartige Falschmeldungen verbreitet. Ihr Fracking-Erlaubnispaket haben sie entgegen aller Fakten als Fracking-Verbot und ‚eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit‘ bezeichnet. Passend dazu hat die Umweltministerin Barbara Hendricks den Fantasiebegriff des ‚unkonventionellen Frackings‘ eingeführt, um Fracking-Vorhaben im Tight-Gas-Reservoir davon auszunehmen und zuzulassen.

DIE LINKE fordert hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz. Solange dies nicht realisiert ist, wird sie an der Seite der Anti-Fracking-Bewegung den Kampf um jedes Bohrloch führen.“

Geheimsache SEWD: Zwischenlager, Atomtransporte und der Terrorschutz

Atomtransporte mit hochradioaktivem Abfall werden aus Jülich nicht vor 2019 erfolgen. Dabei gilt das Zwischenlager mit seinen 152 hochradioaktiven Castoren seit Jahren als unsicher, verfügt nicht mehr über eine Genehmigung nach Atomrecht und das von SPD und Grünen regierte Bundesland NRW hat die Räumung angeordnet. Statt die Sicherheitsstandards vor Ort in Jülich zu erhöhen, wird von Betreibern und Behörden ein Export in die USA oder der Abtransport nach Ahaus verfolgt. Doch daraus wird nun vorerst auch nichts. Neue Sicherheitsrichtlinien in Verbindung mit dem Terrorschutz (Westfälische Nachrichten) sorgen dafür, dass frühestens 2019 solche Atomtransporte stattfinden könnten. Um was es genau geht, unterliegt strengster Geheimhaltung. Was staatliche Stellen an Informationen zum Terrorschutz bzw. „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ („SEWD“) sagen und was sie nicht sagen, ist im Folgenden als Hintergrundinformation nachzulesen.

Hubertus Zdebel: „Den Atommüll bekommen wir nicht mehr aus der Welt. Die neuen Bedrohungslagen sind aber ein zusätzlicher Grund, die noch laufenden Reaktoren sofort vom Netz zu nehmen! Und: Wir müssen uns über die Sicherheit bei den Zwischenlagern mehr Gedanken machen. Da derartige Schutzmaßnahmen im Detail geheim bleiben, hat die Öffentlichkeit keinerlei Möglichkeit einer Prüfung mehr. Ein Problem, das z.B. auch vor den Gerichten eine enorme Rolle spielt, wie das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel gezeigt hat.“ (Im Klageverfahren vor dem OVG Schleswig zur Genehmigung des Castor-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatten die Behörden die Vorlage diverser wichtiger Unterlagen mit dem Argument des Terrorschutzes verweigert)

  • Die „Endlager“-Kommission hat im Sommer 2017 eine Änderung für das Atomgesetz vorgeschlagen, in der die Exporte von Brennelementen wie denen aus Jülich untersagt werden sollen. In einem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen ist diese Forderung nicht aufgegriffen worden. Allerdings soll die Umsetzung über eine Initiative der Fraktionen erfolgen. Die Beratungen dazu finden derzeit statt. Siehe auch: Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus. Hubertus Zdebel fordert den Neubau einer Lagerhalle in Jülich.

Bereits die „Endlager“-Kommission hat in ihrem Bericht darauf verwiesen, dass es vor dem Hintergrund zahlreicher Herausforderungen eine Auseinandersetzung über die Vor- und Nachteile einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ an mehreren größeren Standorten gebe müsse“ (S. 249, Drucksache 268). Gemeint sind damit neue verbesserte Zwischenlager, die dann die bisherigen ersetzen könnten.

„Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)

Zuständig für diese Richtlinien, die unter dem Begriff „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) laufen, ist das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit den Atombehörden der Bundesländer.

Neue Sicherheitsrichtlinien gelten nicht nur für Atomtransporte, sondern auch für die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen. Hierbei geht es im Behördenjargon nicht um die Sicherheit im technischen Sinn, sondern um die Sicherung im Sinne der Gefahrenabwehr (BfS/BfE). In der entsprechenden Richtlinie heißt es: „Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde nach den Beschlüssen zur Nachrüstung der Zwischenlager, die aufgrund einer veränderten Erkenntnislage im Jahr 2011 getroffen wurden, notwendig.“ (siehe: Bekanntmachung zu der Richtlinie zur Sicherung von Zwischenlagern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (SEWD-Richtlinie Zwischenlager) – PDF, auf der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz BfS, und des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE.)

Kein Terrorschutz im Zwischenlager Nord bel Lubmin möglich

Alle Zwischenlager werden derzeit entsprechend den neuen Terrorschutz-Anforderungen nachgerüstet. Dazu werden innen und außen z.B. neue Schutzmauern errichtet, die vor allem zur Abwehr panzerbrechender Waffen dienen. Ausnahme ist das Zwischenlager Nord bei Lubmin (Gemeinde Rubenow). Dort musste der Betreiber EWN ein geplantes Nachrüstkonzept bereits im Juli 2015 zurückziehen, weil die Schutzziele (siehe unten) nicht erreicht werden konnten. Hintergrund ist die bauliche Situation im Zwischenlager Nord. Dort ist die Lagerhalle für die hochradioaktiven Abfälle strukturell in einem Komplex mit dem Lagerbereich für leicht- und mittelaktiven Atommüll verbunden.

Hinter den Kulissen gehen fast alle Beteiligten davon aus, dass es dort zu einem Neubau eines Zwischenlagers kommen wird. Der Betreiber allerdings verzögert eine Entscheidung, obwohl der Schutz gegen Terrormaßnahmen nicht ausreichend ist. Lediglich mit „temporären Maßnahmen“ (v.a. mehr Sicherheitspersonal) wird dort eine Sicherung betrieben. Siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel u.a. und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6795 – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort fest: „Grundsätzlich haben bauliche und sonstige technische Maßnahmen Vorrang vor personellen Maßnahmen.“ Bis heute hat sich jedoch in dieser Sache nichts getan. Dabei ist EWN zu 100 Prozent staatlich!

Terror-Schutzmaßnahmen auch an den AKWs

Auch an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken sind in den letzten Jahren zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Sichtbar davon sind Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppeln der Atommeiler, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber dort landen. Konkrete Aussagen dazu machen die Behörden aber auch in diesem Fall nicht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (18/6795, Fragen 12-16)) von Hubertus Zdebel dazu, teilt die Bundesregierung mit: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Verschlusssache Terrorschutz

Weiter ist in der genannten Sicherungs-Bekanntmachung zu lesen, dass die Inhalte der Richtlinie nicht bekannt gemacht werden: „Die Neufassung der Richtlinie, die ab 1. Februar 2013 gültig ist, gebe ich hiermit bekannt. Sie ersetzt die Richtlinie „Sicherung von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren an Kernkraftwerksstandorten in Transport- und Lagerbehältern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ vom 24.Oktober 2001 sowie die Unterlage „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“ vom 15. April 2011. Der Text der Richtlinie wird aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht veröffentlicht.“

Das BfE/BfS erwähnt auf seiner Homepage explizit den gezielten Flugzeugabsturz. Den Einsatz von panzerbrechenden Waffen, die für die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch das OVG Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht ebenso bedeutsam waren, erwähnt das BfS nicht gesondert! Siehe dazu hier auf der Homepage.

Willensgesteuerter Akt: Motivlagen, Tatszenarien, Suizidbereitschaft, Bewaffnung

Genehmigungen für Atomtransporte mit hochradioaktiven Abfällen wie denen aus Jülich sind vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. neuerdings von Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu erteilen. Auf der Homepage ist zu lesen: „Willensgesteuerter Akt – Bei der Beurteilung der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist die Frage der Ein­trittswahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses von besonderer Bedeutung. Bei SEWD kann nicht auf die im Bereich der technischen Anlagensicherheit verwendeten Methoden zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um objektiv, d.h. natur- und ingenieurwissenschaftlich ermittelbare Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten technischer Komponenten geht, sondern um die Wahr­scheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse: Ob ein SEWD-Ereignis eintritt, hängt maßgeblich von den subjektiven Erwägungen und Entscheidungen des Störers ab.

Anstelle der objektiv ermittelten Versagenswahrscheinlichkeit ermitteln daher die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem festgelegten Verfahren, mit welchen Ereignissen möglicher Störer (Tatszenarien) zu rechnen ist. In diese, einer ständigen Überprüfung unterliegenden Einschätzung gehen dabei die verschiedensten Aspekte ein, wie z.B. erwartete Motivationslagen bei potentiellen Tätern, erwartete Größe einer Tätergruppe, Suizidbereitschaft von Tätern, mögliche Bewaffnung (objektiv erreichbar, verfügbar), mögliche allgemeine Hilfsmittel. Aus dieser Einschätzung werden konkrete Vorgaben abgeleitet und in der sogenannten SEWD-Richtlinie durch das Bundesumweltministerium (BMUB) festgelegt. Ihre wesentlichen Inhalte dürfen nicht bekannt gemacht werden, um potenziellen Tätern keine Anhaltspunkte zu geben. Das BfE hat diese Richtlinie in seinen Genehmigungsverfahren anzuwenden, legt sie jedoch nicht fest.“

Zur Festlegung dieser Maßnahmen berichtet auch das BMUB: „Inhaltlich werden Änderungen bestehender Richtlinien oder neue Vorgaben von Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter Leitung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und dann im Konsens in den übergeordneten Gremien sowohl der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch der Innenbehörden behandelt und verabschiedet.

Die unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission `Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen´ (KoSikern). Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.“

Grundsätzlich gilt laut BMUB für diese Schutzmaßnamen:

  • „Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen SEWD ist Genehmigungsvoraussetzung gemäß Atomgesetz, für Zwischenlager im § 6 (2) Nr. 4.
  • Der erforderliche Schutz ist erfüllt, wenn die allgemeinen Schutzziele und die speziellen Schutzziele der jeweiligen kerntechnischen Anlage auch bei SEWD-Ereignissen erfüllt werden (siehe Schutzziele).
  • Zum Erreichen dieser Schutzziele sind anlagentypspezifische Sicherungsmaßnahmen notwendig, die in SEWD-Richtlinien festgelegt sind.
  • Die für alle Gegenmaßnahmen zu Grunde zu legenden Annahmen sind in einer separaten Richtlinie festgelegt (siehe Lastannahmen). Die Lastannahmen sind das Ergebnis einer Bedrohungsanalyse.
  • Der Betreiber erfüllt den erforderlichen Schutz, wenn er durch die von ihm getroffenen Maßnahmen für die Dauer bis zum wirkungsvollen Eingreifen der staatlichen Schutzkräfte (siehe Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept) die Schutzziele erfüllt.
  • Für technische Einrichtungen, welche in unterschiedlichen Anlagentypen genutzt werden wie z.B. die Beleuchtung, gibt es übergeordnete generische Regelungen.
  • Die sogenannten Rahmenpläne sichern eine schnelle Reaktion auf Ereignisse und die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei veränderter Bedrohung oder akuter Gefahrenlage.

Alle deutschen Regelungen entsprechen den oder übertreffen die derzeitigen internationalen Empfehlungen.“

Hohe Bedeutung haben die Lastannahmen, die das BMUB folgendermaßen darstellt:

  • „sind Ergebnis einer Gefährdungsbewertung der Sicherheitsbehörden und einer daraus resultierenden Bedrohungsanalyse insbesondere der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
  • wurden von Experten verschiedener Sicherheitsbehörden, Gutachtern und Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden entwickelt,
  • legen die allen Maßnahmen zu Grunde liegenden Elemente der denklogisch möglichen Tatszenarien für einen präventiven Grundschutz fest,
  • beinhalten Täterverhalten und Tatabsichten, zu unterstellende Waffen und Hilfsmittel und die notwendigen Leistungs- und Mengenangaben,
  • werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig evaluiert,
  • wurden nach dem 11.09.2001 deutlich erweitert und
  • sind in einer als Verschlusssache VS-Vertraulich eingestuften Richtlinie festgelegt.“

Als Schutzziele werden benannt:

„Schutzziele

Alle Maßnahmen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen stellen für die unterstellte Bedrohung die Einhaltung zweier allgemeiner Schutzziele sicher:

  • Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, muss verhindert werden können.“

Um diese zu erreichen gibt es laut BMUB ein:

„Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept

Maßnahmen des Betreibers und Maßnahmen des Staates sind aufeinander abgestimmt und eng verzahnt; dies ist seit 1977 bewährte Praxis. Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Der Betreiber einer kerntechnische Anlage oder Einrichtung hat eine ausreichende Sicherung seiner Anlage nach dem Stand von Technik und Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten und nachzuweisen.
  • Das Sicherungskonzept des Betreibers umfasst bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wird regelmäßig analysiert und begutachtet.
  • Sicherungsmaßnahmen des Betreibers sichern den Schutz nur für eine begrenzte Zeit, die sog. Verzugszeit, bis zum Eintreffen der Polizeikräfte.
  • Ergänzende Schutzmaßnahmen der Polizei sind erforderlich, um im Ereignisfall Einwirkungen Dritter wirkungsvoll beenden zu können.“

All das passiert in einer behördlichen Zuständigkeit, die das BMUB so darstellt:

„Behördliche Zuständigkeiten

Im Hinblick auf die Zuständigkeiten gilt folgendes:

  • Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.
  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.“
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