Atommülllagerung: Zentrales Lager in Würgassen für Schacht Konrad abgesagt

Nur ein Woche bevor in Niedersachsen über die Zukunft des mit vielen Verzögerungen immer noch im Bau befindlichen geplanten Atommüll-Endlagers in Salzgitter im Schacht Konrad entschieden wird, hat das Bundesumweltministerium die Planungen für eine Art bundesweites Eingangslager für Konrad beendet. Als Standort für ein solches Lager, in dem der leicht- und mittelradioaktive Atommüll für die Untertageverbringung im Schacht Konrad sortiert und vorbereitet werden sollte, war ein Gelände am ehemaligen AKW-Standort in Würgassen vorgesehen. Die Art und Weise der Standortfestlegung war derart schlecht vorbereitet und durchgeführt, dass es im Dreiländereck zwischen Niedersachsen, NRW und Hessen parteiübergreifend zu massiven Protesten bekommen war. Außerdem war klar, dass es zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen wäre. Als Betreiber für das auch als „Logistikzentrum“ bezeichnete Lager war die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zuständig. Betreiber des Endlagers im Schacht Konrad will die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden. Ziel der Planungen sollte es sein, die Einlagerung in den Schacht Konrad zu „optimieren“ und zu beschleunigen. Nun soll die Einlagerung im Rahmen der bisherigen Konzepte weiter geplant werden, heißt es. UPDATE: Auch die BGE hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe unten.

Auch das geplante Endlager im Schacht Konrad steht auf dem Prüfstand. Über viele Jahre hat sich der Ausbau verzögert, begleitet von erheblichen Kostensteigerungen. Nach heutigen Anforderungen wäre ein solches Endlager für Atommüll nicht mehr genehmigungsfähig. Wichtige planerische Grundlage und Konzepte sind veraltet und werden mühselig angepasst und modernisiert. Abermals hat sich dadurch der Ausbau verzögert.

Vor Ort hat sich der Widerstand gegen eine Inbetriebnahme bzw. den Weiterbau in den letzten Jahren vergrößert. Verbände haben eine Überprüfung der Entscheidung vom zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen verlangt und eine Klage angekündigt, sollte der Ausbau nicht gestoppt werden.

Nächste Woche will der Grüne Umweltminister Meyer nun seine Entscheidung in Hannover vorstellen: „Meyer: „Ergebnis unserer Prüfung wird vor Weihnachten mitgeteilt“. Antrag auf Widerruf der Genehmigung für Atommüll-Endlager Schacht Konrad sehr intensiv und gründlich rechtlich geprüft“, heißt es in der PI 120/2023. Weiter wird dort mitgeteilt: „Das Aktionsbündnis um die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad hat am (heutigen) Mittwoch vor dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erneut gefordert, die Genehmigung für das geplante Atommüll-Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter zu widerrufen oder zurückzunehmen. Dazu sagt Umweltminister Christian Meyer: „Wie zugesagt wurde der Antrag der Umweltverbände BUND und NABU in meinem Haus sehr intensiv und gründlich rechtlich und inhaltlich auf alle Aspekte geprüft. Bei meinem Besuch im April 2023 vor Ort habe ich zugesagt, dass bis Ende des Jahres ein Ergebnis vorliegt – und diese Zusage halte ich: Noch vor Weihnachten wird das Ergebnis unserer Prüfung mitgeteilt.““

In der nächsten Woche soll die Präsentation der Prüfung erfolgen.

Dokumentationen:

PM BMU, 12.12. 2023 Rechtzeitige Realisierbarkeit in Würgassen und anderswo nicht gegeben

Das Projekt „Zentrales Bereitstellungslager / Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK)“ lässt sich aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraussichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen. Das haben die Prüfungen des Bundesumweltministeriums (BMUV) ergeben, das bis Ende dieses Jahres einen Grundstückskauf für das LoK in zweistelliger Millionenhöhe freizugeben hätte. Daher hat das BMUV entschieden, das Vorhaben zu beenden und eine wahrscheinliche Fehlinvestition von rund zwei Milliarden Euro zu vermeiden. Für das Endlager Konrad bedeutet dies, dass es zu keiner deutlichen Verkürzung der aktiven Betriebszeit kommen wird, die mit dem LoK angestrebt war. Die BGZ wird nun ihre vorhandenen Planungen für eine dezentrale Belieferung des Endlagers Konrad intensivieren, die sie vorsorglich parallel zu den Arbeiten am LoK begonnen hatte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir haben uns dafür entschieden, das Verfahren für ein gesondertes Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu beenden. Damit schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Intensive Prüfungen des Bundesumweltministeriums und der fortwährende Austausch mit den beteiligten Landesregierungen führen zu einem klaren Ergebnis: Das Logistikzentrum lässt sich nicht mehr rechtzeitig realisieren, um wie ursprünglich geplant schwach- und mittelradioaktive Abfälle schneller in das Endlager Konrad einlagern zu können. Ein zu spät fertig werdendes Logistikzentrum wäre nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten eine milliardenschwere Fehlinvestition, die es zu vermeiden gilt. Das notwendige Ende des Logistikzentrums bedeutet aber auch, dass das Endlager Konrad nun länger in Betrieb sein wird. Die Transporte dorthin aus Atommüll-Zwischenlagern im ganzen Land werden unsere Gesellschaft über Jahrzehnte belasten. Insbesondere die Menschen, die an den Zwischenlagern und in der Endlager-Region leben, verdienen unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. Es ist gut, dass wir dank Atomausstieg keine weiteren radioaktiven Abfälle aus Atomkraftwerken mehr produzieren. Das Atommüll-Problem ist bereits groß genug. Es gilt, dieses mit aller Kraft zu lösen.“

Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz von 2017 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, ein zentrales Bereitstellungslager für das Endlager Konrad zu errichten, um dessen Betriebszeit deutlich zu verkürzen und die betreffenden Zwischenlager schneller zu räumen. Die Planungen der BGZ für dieses zentrale Bereitstellungslager, das LoK, begannen im Jahr 2018. Nach einem umfassenden Suchprozess für einen geeigneten und realisierbaren Standort gab die BGZ am 6. März 2020 bekannt, das LoK am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen errichten zu wollen. Für das erforderliche Grundstück sicherte sich die BGZ beim Kraftwerksbetreiber eine Kaufoption, die Ende dieses Jahres ausläuft. Eine Verlängerung lehnte der Betreiber ab.

Fortlaufende Prüfungen des BMUV zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des LoK erreichten mit der bis Ende des Jahres zu treffenden Entscheidung über den erforderlichen Grundstückskauf einen wichtigen Haltepunkt. Grundsätzlich hält das BMUV ein Logistikzentrum für sinnvoll und wünschenswert. Zu entscheiden war, ob sich mit ausreichender Zuverlässigkeit zum jetzigen Zeitpunkt prognostizieren lässt, die mit dem LoK verbundenen Ziele zu erreichen, um diese Ausgabe für den Grundstückskauf in zweistelliger Millionenhöhe zu rechtfertigen. Dies ist nicht der Fall. Diverse planerische, raumordnungs- und baurechtliche sowie weitere rechtliche Hürden scheinen zwar grundsätzlich lösbar, jedoch insgesamt nicht in einem solchen Zeitraum, dass sich das LoK noch mit ausreichender Zuverlässigkeit rechtzeitig in Betrieb nehmen ließe. Denn das LoK erreicht nur dann den notwendigen Beschleunigungseffekt für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, wenn es nicht erst Jahre nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad fertiggestellt wird.

Da die Planungen und Arbeiten für ein Logistikzentrum am Standort Würgassen bereits fortgeschritten waren, ist nicht zu erwarten, dass es sich an einem anderen Standort, der zudem erst gefunden werden müsste, schneller realisieren ließe. Daher hat das BMUV, das die Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin der BGZ vertritt, entschieden, das Projekt LoK insgesamt einzustellen. Die BGZ hatte aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten vorsorglich bereits damit geplant, das Endlager Konrad vor einer LoK-Inbetriebnahme zunächst dezentral zu beliefern. Diese Planungen werden mit Wegfall des LoK nun intensiviert.

Insgesamt wurden für das LoK-Vorhaben bislang rund 60 Millionen Euro verausgabt, die durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) gemäß den Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes refinanziert wurden. Demgegenüber stehen geschätzte künftige Kosten für Errichtung und Betrieb von rund 1,9 Milliarden Euro (Stand 31. August 2023 ohne Inflation und Eskalation), die nun vermieden werden. Allerdings können auch die Einsparungen durch eine verkürzte Betriebszeit des Endlagers Konrad nicht eintreten, zu der seine logistisch optimierte Belieferung über ein rechtzeitig betriebsbereites Logistikzentrum geführt hätte.

12.12.2023 | Pressemitteilung Nr. 189/23 | Nukleare Sicherheit

PM BGZ: BGZ setzt auf dezentrale Anlieferung an das Endlager Konrad

BERLIN – Nach der Entscheidung des Bundesumweltministeriums, die Planungen der BGZ für ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) zu stoppen, wird sich das Essener Unternehmen jetzt auf die  Alternativen für die Belieferung des Endlagers Konrad konzentrieren.

Entsprechende Planungen für eine dezentrale Anlieferung nach Konrad direkt von den bestehenden Zwischenlagern aus sind ohnehin parallel zum Projekt LoK aufgenommen worden. So sollte für eine Übergangszeit bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft des LoK die Versorgung des Endlagers mit Abfallbehältern sichergestellt werden. Die mit dem LoK geplante Verkürzung des Einlagerungsbetriebs um rund zehn Jahre ist damit allerdings nicht mehr realisierbar.

Die BGZ hatte nach einer Untersuchung von potenziellen Flächen entschieden, das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollten Behälter mit fertig verpackten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wollte die BGZ eine zügige Entsorgung der radioaktiven Abfälle sicherstellen. Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hatte im Sommer 2023 sowohl die Standortauswahl der BGZ als auch die Notwendigkeit eines Logistikzentrums für die zügige Entsorgung der Abfälle bestätigt.

Der Erwerb des Grundstücks für das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen war zum Ende dieses Jahres geplant. Ein entsprechender Optionsvertrag zwischen der BGZ und der PreussenElektra läuft dann aus.

Niedersachsen: Niedersachsen begrüßt Verzicht auf Atommüll-Zwischenlager Würgassen

Umweltminister Christian Meyer: „Kluge und sachlich richtige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke“

PI 124/2023

Mit großer Erleichterung hat die niedersächsische Landesregierung auf die heutige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke reagiert, auf den Bau eines Bereitstellungslagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen an der Landesgrenze von Niedersachsen zu Nordrhein-Westfalen – in unmittelbarer Nähe zu Hessen – zu verzichten.

Umweltminister Christian Meyer: „Das ist eine gute Nachricht aus Berlin ins südniedersächsische Dreiländereck. Und vor allem für die dortigen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Jahren gegen ein Atommülllager in Würgassen einsetzen. Ich bin sehr froh und erleichtert, dass angesichts hoher rechtlicher und finanzieller Risiken diese Fehlentscheidung der Vorgängerregierung in Berlin nun endgültig aufgegeben wird. Der Standort Würgassen im Überschwemmungsgebiet der Weser – 300 Meter entfernt von der Wohnbebauung in Niedersachsen und NRW und mit miserabler Verkehrsanbindung – war und ist ungeeignet für ein Atommülllager mit großen Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Das Bereitstellungslager für Schacht Konrad wäre verbunden gewesen mit einer Vielzahl an Atommülltransporten quer durch Niedersachsen. Dem hartnäckigen, sachlichen Widerstand aus der Region sowohl von den Bürgerinitiativen, von allen Kommunen und den Landkreisen Höxter, Holzminden, Northeim, Kassel-Land und Göttingen ist dieser Erfolg zu verdanken. Es ist klug und ein Zeichen von demokratischer Stärke der Bundesumweltministerin, die Fehlentscheidung der Vorgängerregierung zu korrigieren und den Standort jetzt aus guten Gründen ersatzlos aufzugeben. Unsere Argumente wurden gehört.“

Niedersachsens Landesregierung hatte sich früh gegen den ungeeigneten Standort Würgassen ausgesprochen. Zuletzt hatten sich auch Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Christian Meyer in Gesprächen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke und ihren Staatssekretären für eine Neubewertung stark gemacht. Diese Anstrengungen waren erfolgreich. Eine vom niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam mit NRW in Auftrag gegebene Logistikstudie hatte aufgezeigt, dass für die Direktanlieferung des Endlagers Schacht Konrad bei Salzgitter ein Bereitstellungslager nur geringe zeitliche Vorteile hätte. Gleichzeitig wäre aber eine Vielzahl an zusätzliche Atomtransporten quer durch die Republik verursacht worden.

Umweltminister Christian Meyer: „Besonders begrüßen wir, dass jetzt nicht eine neue Standortsuche für ein Logistikzentrum Konrad in Gang gesetzt wird, sondern die Planungen insgesamt aufgegeben werden. Das ist sicherer, kostengünstiger und vermeidet zusätzliche Atomtransporte. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, dass die Argumente der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen ernst genommen wurden. Dafür danke ich Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Namen der ganzen Landesregierung ganz herzlich.“

NRW: Intransparentes und unzureichendes Verfahren des Bundes: Nordrhein-Westfalen lehnt Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen ab

Minister Laumann: So, wie der Bund mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen. 12. Dezember 2023

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Diese Entscheidung kam für die Öffentlichkeit, die Behörden und politischen Entscheidungsträger vor Ort unerwartet. Weder die Standortauswahl noch die Notwendigkeit des Vorhabens wurden bisher angemessen begründet. Der Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, hat dem BMUV daher nun telefonisch und in einem Schreiben die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin der Letzte, der bei der Suche nach Lagern für Atommüll auf andere zeigt. Schließlich müssen wir als Gesellschaft dieses Problem für nachfolgende Generationen lösen. Aber so, wie der Bund seit Jahren mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen.“

Nachdem ein von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Bereitstellungslager für den Betrieb des Endlagers Konrad nicht notwendig ist, hat das BMUV die Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Lagers und die Standortauswahl durch die Entsorgungskommission veranlasst. Die Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass ein Bereitstellungslager die Anlieferung in das Endlager optimiere, eine Notwendigkeit für ein Lager hat sie aber nicht festgestellt. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin der Ansicht ist, dass ein Bereitstellungslager abseits des Endlagers Konrad nur eingerichtet werden sollte, wenn dies direkt am Endlagerort nicht möglich ist.

Gleichwohl plant die BGZ weiter mit dem Standort in Würgassen, obwohl sie versäumt hat, andere Optionen (z.B. in Braunschweig, wo sich das Endlager Konrad befindet) weiter auszuloten. Vor diesem Hintergrund und nach mehreren Gesprächen mit dem BMUV auf Fachebene kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Prozesse und Planungen im Geschäftsbereich des BMUV nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind und ein vorausschauendes Gesamtkonzept für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle fehlt. Ein Bereitstellungslager ist nicht notwendig. Die Standortauswahl ist nicht transparent und erfüllt damit nicht die Erwartungen der Landesregierung.

Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGZ . Pressemitteilung Nr. 13/23 – Endlager Konrad

Endlager Konrad kommt auch ohne Logistikzentrum

Nach dem Ende des zentralen Bereitstellungslagers geht es nun darum, dezentrale Anlieferungskonzepte detaillierter auszuarbeiten.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat am Dienstag, 12. Dezember 2023 das Logistikzentrum Konrad abgesagt. Damit rücken dezentrale Anlieferungskonzepte für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für das Endlager Konrad in Salzgitter noch stärker in den Mittelpunkt.

Der technische Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, sieht in der Entscheidung der Umweltministerin zum einen eine Herausforderung für die Logistik der Abfallgebinde für das bisher einzige genehmigte Endlager in Deutschland. Aber er sieht darin auch einen weiteren Ansporn, das Endlager Konrad zügig fertigzustellen, um dann auch mit der Einlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke und aus den Forschungsreaktoren in Deutschland beginnen zu können.
Zur Entscheidung von Steffi Lemke, das Projekt in Würgassen zu stoppen, sagt Thomas Lautsch: „Das Endlager Konrad kann auch ohne Logistikzentrum betrieben werden. Aber für die Anlieferung der Abfälle aus mehr als 30 Zwischenlagern in ganz Deutschland ergeben sich daraus Fragen für die Transporte und die Anlieferung in der richtigen Reihenfolge für die Einlagerung.“

Die BGE arbeite bereits seit einigen Jahren an der Entwicklung einer Softwarelösung, um die Abfälle zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung anliefern lassen und dann auch einlagern zu können. Die Anforderungen an die Ablieferungspflichtigen steigen. „Für uns als BGE wird es umso wichtiger, frühzeitig und zuverlässig die Annahmebereitschaft des Endlagers sicher zu stellen“, sagt Thomas Lautsch.

Der BGE-Geschäftsführer ist aber auch überzeugt, dass die zeitliche Bewertung für die Fertigstellung des angestrebten Logistikzentrums durch die Umweltministerin „absolut realistisch ist. Denn trotz einer weiteren Verzögerung bei der Fertigstellung, die wir in diesem Jahr festgestellt und mitgeteilt haben, ist das Endlager Konrad auf der Zielgeraden.“
Was die Beendigung des Projekts Logistikzentrum Konrad in Würgassen aber auch zeige, „ist die Schwierigkeit, umstrittene Infrastrukturprojekte umzusetzen“. Über diese Schwelle ist das Endlager Konrad zwar hinaus. Aber jedes kerntechnische Projekt, „hat es schwer, die notwendige Zustimmung zu finden, selbst wenn sich fast alle einig sind, dass es notwendig ist“, sagt Thomas Lautsch. Um mit den Hinterlassenschaften aus der Nutzung der Kernenergie fertig zu werden, werde es weiterhin Zwischenlagerkapazität und Endlagerkapazität brauchen.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer ist Dr. Thomas Lautsch.

Gestapelte Container mit radioaktiven Abfällen in einer Halle

Blick in das Zwischenlager Lubmin

Atomenergie kein Weg gegen die Klimakrise – Welt-Atom-Report legt Analysen vor

Auch wenn interessierte Kreise immer wieder die Atomenergie als Retter gegen die Klimakrise ins Spiel bringen: Alle wirtschaftlichen, finanziellen und klimapolitischen Fakten machen klar: Die Atomenergie bindet exorbitant hohe Summe für Investitionen, die für den zielführenden Ausbau der Erneuerbaren Energie fehlen würden. Obwohl angeblich weltweit Atomenergie auf dem Vormarsch ist: Der Anteil an der Stromerzeugung nimmt global trotz einiger Neubauten global ab, während die immer kostengünstigeren Stromsysteme mit Erneuerbaren im Focus massiv zulegen. Der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2023 ist jetzt erschienen. Hier ist er als PDF zum Download: https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2023-v1-hr.pdf

Interessant: Der Bericht ist nicht nur von z.B. der Friedrich Ebert Stiftung und der Heinrich Böll Stiftung unterstützt. Auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung gehören neuerdings zu den Unterstützern, des von Mycle Schneider herausgegebenen Berichts. Die Taz berichtet hier über die wesentlichen Inhalte des Berichts.

Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Viele Informationen gibt es auf umweltFAIRaendern über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu lesen. Nun steht der Atommüll und die Frage der ausreichenden Sicherheit und Sicherung vor Gericht. Das Zwischenlager in Gundremmingen in Bayern und die Atomrechts-Klage anwohnender Bürger:innen gegen die bundesdeutsche Atomverwaltung bei Base und im BMU, der Aufsicht in München und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager BGZ als Betreiber. Die Augsburger Allgemeine vorab. Meisterernst als Anwalt, Neumann als Sachverständiger und die örtliche Bürgerinitiative beklagen den mangelhaften Schutz gegen die wachsenden Risiken eines Zwischenlagers, welches Jahrzehnte länger als ehemals geplant in Betrieb bleiben wird, welches aufgrund immer neuer Terrorrisiken neuen Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise auch Ziel kriegerischer Attacken werden kann. Wie viel Sicherheit braucht es, um uns vor den Folgen radioaktiver Strahlen langfristig zu schützen? Update: Die mündliche Verhandlung in München ist wenig ermutigend verlaufen, dass die Gerichte sich mit dem Geheimschutz der Behörde kritisch auseinandersetzen und mehr Sicherheit anmahnen.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager in Gundremmingen ist das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE, hier die Informationen zum ZL.

UPDATE: BR24 teilt mit, dass es heute nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. In dem Artikel heißt es: „Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: „Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis.“ Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.“

Wenig überraschend, dass sich in Bayern ein Gericht in Sachen Atomenergie eher an den Autoritäten orientiert. Das Gericht hat wohl in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die von den Klägern benannten Mängel angesichts einer Atomgesetzänderung und laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern trotzt der im Verfahren zum Zwischenlager in Brunsbüttel nicht mehr für gegeben hält. Vor allem der durch die Atomgesetzänderung hochgezogene Geheimschutz spielt dabei wohl eine Rolle. Der Ermessensspielraum ist in diesem Bereich zugunsten der Behörden deutlich verstärkt worden, mit allen Nachteilen für betroffene Bürger:innen. Die Behörden können weitgehend unüberprüfbar auch von Gerichten in Sachen Terrror-Abwehr und Angriffsszenarien mit Kriegswaffen im Geheimen agieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schreibt zum Termin am 7.11.2023 auf seiner Seite:

07.12.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Bundesrepublik DeutschlandAtomrecht – Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen im Landkreis Günzburg

Die Kläger, die Eigentümer von Grundstücken in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen sind, möchten erreichen, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben. Im Jahr 2006 hatte der BayVGH zwar bereits die Rechtmäßigkeit der Ausgangsgenehmigung festgestellt. Aus Sicht der Kläger ist die Genehmigung jedoch wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung und den erforderlichen Schutz gegen Einwirkungen Dritter rechtswidrig. Das Standort-Zwischenlager stelle eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar. So seien etwa die Risiken eines Flugzeugabsturzes über dem Lager sowie eines Beschusses der Lagerbehälter durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden.

Medienmitteilung, 1. Dez. 2023

Verhandlung vor dem obersten Bay. Verwaltungsgericht

Wir hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unseren Schutz vor dem megagefährlichen Zwischenlager Gundremmingen für Recht erkennt.

Don., 7. Dezember 10 Uhr: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – München, Ludwigstr. 23 – Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss

Unser Verfahren dauert seit Mai 2016. Auf Wunsch sende ich Ihnen unser Infopapier über die vielen Kurven und Stillstände in diesem Rechtsstreit für unsere Sicherheit zu.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Gundremmingen ist Deutschlands größter Atommülllagerort

  • Pro Artenvielfalt    · Pro Eindämmung der Atomgefahren     · Pro Klimaschutz

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen  2. Energieeffizienz steigern  3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft.

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘ (EWaS). Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Herbst 2023 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 600 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und eine der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-Gruppen.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt. Wir haben am 27. Mai 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse die Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers beantragt und nach Ablehnung des Antrags geklagt. Seit Jahren warten wir auf eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Jetzt ist im Dezember 2023 ein Termin vor dem VGH geplant.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes war ein Widerruf der Betriebsgenehmigung geboten.

Hamburgs Bewerbung für Olympische Spiele? Memorandum of Disagreement

Immer wieder scheitere der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) mit seinen Versuchen, eine Bewerbung für die Austragung olympischer Spiele auf den Weg zu bringen. Nicht nur das zurecht miese Image des Internationalen Olympischen Comitees (IOC) war und ist dafür ausschlaggebend. Wo Olympia ist, da ist immer auch der Verdacht auf Korruption. Und da ist: Einige verdienen – die Schulden bleiben den Steuerzahler:innen. Erst 2015 haben sich die Hamburger:innen nach intensiven Kontroversen und per einem vom Oben per Verfassungsänderung eingeführten „Olympia.Referendum“ gegen eine Bewerbung entschieden. Dennoch wollen DOSB und Hamburger Senat erneut eine Bewerbung planen. Von Transparenz und Beteiligung schwafeln – und ein Memoradum of Understanding zu verabreden, welches mal lieber ohne Kenntnis der Hamburger:innen auf den Weg gebracht wurde. Natürlich soll alles besser werden. Neben Hamburg wollen Berlin, München, Leipzig und Düsseldorf an der Seite des DOSB Spiele ausgerechnet für das Jahr 2036 nach Deutschland holen. Nolympia-Hamburg und FAIRspielen.de sind klar und deutlich und legen ein „Memoradum of Disagreement vor. umweltFAIRaendern, de dokumentiert.

Die beiden Seiten Nolympia-Hamburg.de und Fairspielen.de waren 2015 Stimmen der Kritik und Opposition gegen die Pläne des DOSB und des Senats, eine Hamburger Olympia-Bewerbung auf den Weg zu bringen. Im Referendum sprach sich im November 2015 eine Mehrheit der Hamburger:innen gehen die Pläne des damaligen Bürgermeister Olaf Scholz aus.

Auf der Homepage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann von der Linksfraktion ist ein Antrag zu finden, der den Senat auffordert, die Unterschrift unter dem MoU zurückzuziehen. Außerdem wird der in Hamburg nicht veröffentlichte Text aus München auf der Seite veröffentlicht. Sudmann hat auch inzwischen eine zweite Kleine Anfrage an den Senat zu den Hintergründen der Verabredungen mit dem DOSB auf den Weg gebracht.

Memorandum of Disagreement

Zur Vorbereitung einer neuen Olympiabewerbung und -kampagne, an der sich Hamburg gemeinsam mit anderen deutschen Städten und Regionen beteiligen soll, drängen verschiedene Lobbygruppen den Senat, bis zum 2. Dezember ein sogenanntes Memorandum of Understanding (MoU) mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu unterzeichnen. Mit diesem angeblich unverbindlichen Dokument soll die Bereitschaft erklärt werden, eine Bewerbung für die Spiele 2036 oder später mitzutragen und zu unterstützen. Über den genauen Inhalt schweigt sich der Senat auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 30.10.2023 (Drs. 22/13289) aus.1

Angesichts der mehrheitlichen Absage der Hamburger*innen an eine Olympiabewerbung im November 2015 begründen der DOSB und andere Interessierte den erneuten Vorstoß mit den geänderten Voraussetzungen, die sich durch den „Reformprozess“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) ergeben hätten.

Ein kritischer Blick auf die Strukturen und Geschäftspraktiken des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zeigt jedoch, dass trotz Reformversprechen keine grundlegenden Veränderungen stattgefunden haben. Die „Olympic Agenda 2020“ sowie deren Upgrade, die „Olympic Agenda 2020 + 5“, erscheinen eher als Marketinginstrumente, um die Marktfähigkeit der Olympischen Spiele zu sichern und auszubauen. Der Dialogprozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist in diesem Zusammenhang letztlich als verkappte Werbekampagne zu sehen. Eine Nachhaltigkeit der Olympischen Spiele ist angesichts des – trotz aller angeblichen Einsparungen – immensen Verkehrsaufkommens und der Baumaßnahmen sowie angesichts der Klimakatastrophe unmöglich. Die Eignung von Olympia als städtisches Infrastrukturprogramm oder zur Förderung umweltfreundlichen Nahverkehrs wird von den meisten Expert*innen verneint. Stattdessen drohen unkalkulierbare und enorme Kosten, der Nutzen für den Breitensport ist bestenfalls begrenzt und mögliche Aktivierungseffekte sind erfahrungsgemäß von kurzer Dauer.

Wir fordern den Senat auf, das Memorandum of Understanding mit dem DOSB nicht zu unterzeichnen bzw. die Unterschrift zurückzuziehen!
Das auf unrealistischen Vorstellungen beruhende Vorantreiben einer deutschen Olympiabewerbung muss ein Ende haben, bevor dafür weiter sinnlos Geld und Mühe vergeudet werden!

In Anbetracht der oben zusammengefassten, unverändert weiter bestehenden Probleme gibt es für eine solche Vereinbarung keine legitime Grundlage.

Die Gründe, die zur mehrheitlichen Ablehnung einer Bewerbung im Referendum 2015 geführt haben, bestehen fort.

Sich darüber hinwegzusetzen, insbesondere ohne vorherige Konsultation oder gar Information der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit, ist absolut inakzeptabel.

Anmerkungen

1. Inzwischen wurde bekannt, dass der Senat am 21.11. die Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit dem DOSB beschlossen hat.

Unterzeichnende:

 


 

Zur Vertiefung:

  • Weder die Strukturen noch die Geschäftspraktiken des IOC haben sich grundlegend geändert.

    Die als Reformpapier gehandelte „Olympic Agenda 2020“ ist ebenso wie ihr Upgrade „Olympic Agenda 2020 + 5“ ein reines Marketinginstrument, um die Marktfähigkeit des Produkts Olympia zu erhalten und auszubauen. Die Schlagworte „Nachhaltigkeit“ und „Transparenz“ geistern bereits seit über zehn Jahren folgenlos durch die Kampagnen des IOC.

  • Mit dem IOC lässt sich nicht auf Augenhöhe verhandeln.

    Erst kürzlich hat IOC-Präsident Thomas Bach noch einmal deutlich gemacht, dass eine Olympiabewerbung nur nach den Regeln des IOC erfolgen kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Austragungsorte hängen vom Gutdünken des Olympia-Monopolisten und seiner Geschäftspartner ab. Es bleibt bei der weitgehenden Abtretung von Rechten, demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten und nicht zuletzt öffentlichem Raum an die Verwertungsinteressen einer Handvoll Großkonzerne.

  • Der Dialogprozess des DOSB ist eine verkappte Werbekampagne!

    Um der skeptischen Öffentlichkeit eine Olympiabewerbung schmackhaft zu machen, betreibt der DOSB derzeit eine Kampagne mit dem Titel „Deine Spiele“. Mit einmaligen „Dialogforen“ in verschiedenen Städten soll Bürgerbeteiligung simuliert werden. Tatsächlich handelt es sich um durchchoreografierte Werbeveranstaltungen, bei denen zufällig vorbeikommende Interessierte bestenfalls Fragen stellen dürfen. Organisiert werden die Shows von der gleichen Sportmarketing-Agentur, die auch für die Hamburger Olympia-Kampagne 2015 verantwortlich war – und offenbar auch das IOC bei der Vermarktung seines „Reformprozesses“ berät. Nicht zuletzt aufgrund der recht selektiven Einladungspolitik des DOSB, die sich vor allem an verbandsnahe Kreise richtete, blieb das Interesse bislang überschaubar – in Hamburg fand sich allenfalls eine zweistellige Zahl von Personen ein. Trotzdem bewirbt der DOSB die „Foren“ als Öffentlichkeitsbeteiligung – das ist ebenso unredlich wie durchsichtig.

  • Olympische Spiele sind unter den gegebenen Bedingungen nie nachhaltig.

    Angesichts der sich abzeichnenden Klimakatastrophe verbieten sich derartige gigantomanische Projekte. Der erforderliche Neu- und Ausbau von Sport- und Trainigsstätten sowie der erforderlichen, nur für das Event brauchbaren Infrastruktur kann nicht durch irgendwelche symbolische Baumpflanzungen kompensiert werden. Eine verteilte Bewerbung mag an der einen oder anderen Stelle Bauaufwand einsparen, führt aber auch zu einem enormen Verkehrszuwachs, nicht nur durch den riesigen Olympischen Tross, sondern auch durch die zahlreichen Besucher*innen.

  • Olympia ist kein Infrastrukturprogramm!

    Darauf weisen Stadtentwicklungsexpert*innen seit Jahren hin: Es ist eine Illusion, marode städtische Sport- und Verkehrsinfrastruktur durch ein Großereignis wie die Olympischen Spiele sanieren zu wollen. Olympiaprojekte müssen unter Zeitdruck und nach den Vorgaben des IOC geplant und umgesetzt werden. Dadurch werden sie überproportional teurer und haben, wenn überhaupt, nur einen begrenzten Zusatznutzen. Das zeigen nicht nur theoretische Studien, sondern auch alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte.

  • Olympia ist kein Booster für umweltfreundlichen Nahverkehr!

    Um im Rahmen eines über mehrere Städte verteilten Großevents überhaupt so etwas wie einen nachhaltigen Personenverkehr zu ermöglichen, müsste die über Jahrzehnte vernachlässigte Bahninfrastruktur massiv aus- und umgebaut werden – der Hamburger Hauptbahnhof zum Beispiel kann schon jetzt das alltägliche Verkehrsaufkommen kaum bewältigen.
    Ein Ausbau der Bahn ist ohnehin unumgänglich, würde aber hauptsächlich auf Olympia ausgerichtet unter völlig falschen Voraussetzungen erfolgen:

    • Strecken zu und zwischen den Austragungsorten würden umproportional bevorzugt.
    • Der Ausbau müsste sich hier an den zu erwartenden Spitzenbelastungen einer sechswöchigen Veranstaltung orientieren und wäre damit (wie bei olympischen Bauprojekten üblich) überdimensioniert.
    • Neu- und Ausbauten würden, ausgerichtet auf das Scheinwerferlicht eines international wahrgenommenen Großevents, in hochglanzpolierten Luxusvarianten mit unverhältnismäßig hohem Mitteleinsatz erfolgen.
    • Nicht die Bedürfnisse der Reisenden und die Erfordernisse eines flächendeckenden Nahverkehrs würden die Konzepte bestimmen, sondern der Zeitdruck und die Konzentration auf bestimmte Strecken. Dadurch würden ohnehin vernachlässigte Regionen weiter vom Nahverkehr abgekoppelt.

    Ein funktionierender, auch in die Fläche reichender Nahverkehr kann so nicht geschaffen werden, im Gegenteil, durch das Fehlen der einseitig für Olympia verwendeten Mittel würde die dringend notwendige Modernisierung auf Jahrzehnte weiter blockiert.

  • Die Kosten für Olympia sind weiterhin riesig und unkalkulierbar!

    Daran ändert auch der scheinheilige Reformprozess nichts: Olympia ist das teuerste Projekt überhaupt.  Zeitdruck und die Gewinnerwartungen der „Olympic Partner“ genannten Sponsorenkonzerne lassen die Kosten zwangsläufig und letztlich unkalkulierbar steigen.  Laut IOC-Chef Bach waren die Spiele in Tokyo die ersten, die voll im Einklang mit der „Reformagenda 2020“ standen. Laut dem Statistikportal Statista waren es auch die teuersten Spiele aller Zeiten.
    Selbst wenn der Ressourcenverbrauch durch die Nutzung vorhandener Einrichtungen gesenkt werden kann, gilt: Weniger zu viel ist immer noch zu viel!

  • Olympia bringt dem Breitensport nichts!

    Immer wieder wird in den Olympischen Werbetexten von den Wundern gesprochen, die das Ereignis für die Sporttreibenden im Land bewirken soll. Das ist Unsinn: Der Ausbau von Sport- und Trainingsstätten richtet sich nach den Bedürfnissen der Weltspitze, die ganz andere Anforderungen stellt als die Masse der Feierabendsportler*innen. Die Mittel, die für Luxusanlagen ausgegeben werden, fehlen dann für den Bau und die Instandsetzung von Anlagen für den Breitensport.

  • Auch die immer wieder beschworene Sportbegeisterung, die Olympia in breiten Kreisen auslösen soll, ist ein Mythos.

    Untersuchungen aus der Vergangenheit zeigen: Aktivierungseffekte sind immer nur von kurzer Dauer. An Begeisterung mangelt es ohnehin nicht, die Begeisterten haben nur kaum Gelegenheit, ihren Sport auszuüben.
    Das gilt auch für die so genannten Randsportarten, die zwar während und kurz nach den Spielen eine kurze Aufmerksamkeit erfahren, aber schon bald wieder mit den populären Sportarten um die wenigen geeigneten Sportstätten konkurrieren müssen.

  • Die meisten Menschen haben von der Ausrichtung Olympischer Spiele nichts!

    Olympia in der eigenen Stadt ist etwas ganz anderes als im Fernsehen. Nicht die Nähe zu Spitzensportereignissen ist spürbar, sondern drastische Sicherheitsmaßnahmen, übermäßiges Verkehrsaufkommen und die Unterwerfung ganzer Stadtteile unter die Kontrolle weniger Großkonzerne, einschließlich drastischer Einschränkungen für lokale Gewerbetreibende.
    Schon Jahre vorher wird die gesamte Stadtentwicklung auf das Ereignis ausgerichtet, bei weitgehend eingeschränkter demokratischer Einflussnahme. Die Folge sind steigende Mieten und Verdrängung, weitere Flächenversiegelung und der Verlust öffentlicher Räume. Auch „die Wirtschaft“ profitiert zum großen Teil nicht, von den Milliardenumsätzen bleibt nur ein Bruchteil bei wenigen großen Playern vor Ort. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich daran irgendetwas geändert hätte.

  • Eine deutsche Olympiabewerbung für 2036, hundert Jahre nach den Propagandaspielen der Nazis, ist unerträglich!

    Vergangenheitsbewältigung und Weltoffenheit als Marketingstrategie zu nutzen, also gewissermaßen damit zu werben, keine Nazis (mehr) zu sein, ist anmaßend und zynisch.

Erinnern, damit es besser werden kann: Dieter Hildebrandt

Na klar, vergeht die Zeit. So schnell und noch schneller. Wenn Dieter Hildebrandt das noch erlebt hätte. Im November 2013 starb der Master:of:Satire, der von Nazi-Deutschland im Übergang der Adenauer-Welt in die Moderne und demokratische Gesellschaft. Nicht eben wenig. Ohne ihn, seine Analysen und seine queeren Betrachtungen wäre die heutige Gesellschaft mit dem Ziel sozialer Gerechtigung und Menschenwürde – und gegen die autoritäre Obrigkeit – nicht denkbar. Und er hatte und hat soviele wunderbare und wichtige satirische, politische und offene Wegbegleiter. Und er war Vorbild! Er war Gradmesser! Er war wichtig. Ausgerechnet der BR, der heute noch im Schatten von Franz Josef Strauß lebt, hat zwei Sondersendungen gebracht, bringen müssen?, als Dieter Hildebrandt im Alter von 86 Jahren starb. Seine Sendung „Schweibenwischer“ hatte er beim SFB bringen müssen, weil es in Bayern nicht erlaubt war. Hildebrandt hatte immer auch diese Erkenntnis. Er war Kind seiner Zeit. Flüchtlingskind. Vorher, als Teenie, war er  NSDAP und Soldat. Und er war der „Konservative“, der den Hippies/68er:innen und der Demokratie die Tür öffnete und wieder das mit Menschenbild, mit anständig und … Und er wusste was über Fussball. Aber da war auch noch viel was anderes. Am 9. November war viel los in der deutschen und anderen Geschichte. November eben.

 

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