Strahlendes Erbe: Rückbau des AKW Fessenheim – Risiken der Niedrigstrahlung ausgeblendet

Gemeinsam mit dem BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die internationale Ärzt*innen-Organisation IPPNW eine Einwendung im laufenden Beteiligungsverfahren für den Antrag des französischen Stromkonzerns und Betreibers des abgeschalteten AKW Fessenheim, EdF, erhoben. Kritisiert wird, dass bei der Stilllegung und dem anstehenden Rückbau Strahlenrisiken unzureichend berücksichtigt oder ausgeblendet werden. BUND und IPPNW fordern daher Nachbesserungen, um auch solche Gesundheitsrisiken zu minimieren, die in Folge niedriger Strahlenfreisetzungen eintreten können. Das Bundesland Baden-Württemberg hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben (siehe unten).

Dokumentation von der Seite der IPPNW, 14. Mai 2024, der BUND Regionalverband ist hier online.

Ärzt*innen und Naturschützer*innen kritisieren Antrag zur Stilllegung des AKW-Fessenheim

Französischer Staatskonzern EDF unterschlägt große Gruppe radioaktiv verursachter Krankheiten

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim konnten Bürger*innen vom 25.03. bis 30.04.2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen und kommentieren.

Auch im Rückbau selbst finden radioaktive Emissionen statt. Die Rückbauarbeiten verursachen nach den Plänen der EDF sowohl radioaktive Abluft wie auch radioaktive Abwässer. Die EDF sieht dadurch jedoch „keine nennenswerten Auswirkungen“ auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Ärzt*innenorganisation IPPNW und die Naturschutz-Organisation BUND (Regionalverband Südlicher Oberrhein) widersprechen dieser Sichtweise und weisen auf den aktuellen Kenntnisstand in der Wissenschaft hin (IPPNW, 2013).

Teil der Rückbaustrategie ist zudem ein geplantes aber noch nicht genehmigtes Verwertungszentrum für schwach radioaktive Metalle. In diesem „Technocentre“ sollen über Jahrzehnte die Metalle eingeschmolzen und wie konventioneller Stahlschrott in Verkehr gebracht werden.

IPPNW und BUND wandten sich in einer Stellungnahme an die Kommission zur Durchführung der öffentlichen Beteiligung für den Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim und wiesen explizit auf aktuelle Studien zu den Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung hin. Dabei spielen insbesondere sog. stochastische Strahlenwirkungen (bösartige Tumore, Blutkrebse, angeborene Fehlbildungen) eine Rolle. Bei diesen steigt mit der Strahlendosis die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krankheit, nicht aber deren Schwere.

Diese häufigen gesundheitlichen Strahlenfolgen wurden in der Folgenabschätzung der Stilllegungsunterlagen überhaupt nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden lediglich Manifestationen der sog. Strahlenkrankheit berücksichtigt (sog. deterministische Strahlenwirkungen). Die vom Betreiber EDF vorgelegten Analysen (S. 86-96) gelten jedoch nur für die verschiedenen Manifestationen einer akuten Strahlenkrankheit nach Erhalt hoher Strahlendosen, nicht jedoch für die lehrbuchmäßig bekannten verschiedenartigen Folgen der Niedrigstrahlung, die in zahlreichen Studien und Metaanalysen erfasst sind (Schweizerische Ärztezeitung, 2022), (BUND, 2024), (IPPNW, 2013).

Ergänzende Informationen:
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet, die EDF bereitet seither den Rückbau vor. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dessen Erteilung 2025 gerechnet wird.

Pressekontakt:
IPPNW Presse / Frederic Jage-Bowler / 030 69807415 / jagebowler[at]ippnw.de

Dokumentation PM Landesregierugn Baden Württemberg, 26. April 2024.

Land gibt Stellungnahme zu Kernkraftwerk Fessenheim ab

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung.

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht seit dem 25. März 2024 die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung. Anlässlich der Abgabe der Stellungnahme des Landes teilt Umweltministerin Thekla Walker mit: „Wir begrüßen den vorgesehenen zügigen Rückbau des Kernkraftwerks. Es wäre falsch, eine solche Aufgabe hinauszuzögern und auf zukünftige Generationen zu verlagern.“

Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Rückbaus nicht auszuschließen. Daher läuft aktuell ein grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können noch bis 30. April 2024 ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen.

„Wenn der Rückbau so durchgeführt wird, wie er in den Unterlagen beschrieben ist, sind keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten. Die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen müssen wirken. Eine stringente und engmaschige Überwachung ist auch in Zukunft erforderlich“, fasst Umweltministerin Walker die Ergebnisse der Prüfung zusammen. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg die veröffentlichten Unterlagen mit Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen geprüft und bewertet. Die Stellungnahme des Landes umfasst verschiedene Hinweise zur Intensivierung der vorgesehenen Überwachung.

Zwar seien Störfälle oder Vorkommnisse mit Folgen für Baden-Württemberg nicht zu erwarten, sie könnten aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, so die Ministerin weiter. „Falls Freisetzungen oder erhöhte Abgaben festgestellt werden, müssen die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden informiert und bei der Festlegung von Abhilfen einbezogen werden. Darauf haben wir deutlich hingewiesen“.

Bereits im Vorfeld wurde die deutsche Seite in bestehenden Gremien wie der lokalen Überwachungskommission Fessenheim (CLIS) und der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) über die Arbeiten im Kernkraftwerk Fessenheim und die Planungen zu dessen Rückbau informiert. Die Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Regierungspräsidium Freiburg pflegt einen engen Kontakt zur elsässischen Präfektur Haut-Rhin.

„Die französischen Behörden haben die deutsche Seite sehr gut in das Genehmigungsverfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim eingebunden“, hebt Regierungspräsident Carsten Gabbert hervor und versichert, dass der bestehende Informationsaustausch zwischen französischen und deutschen Behörden aufrechterhalten werde. „Gemeinsam werden das Umweltministerium und das Regierungspräsidium sich auch während des Rückbaus für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt einsetzen.“

Stellungnahme des Landes

Umweltministerin Walker hat die Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg am 26. April 2024 an die zuständige französische Anhörungskommission übermittelt. Sie wird wie alle anderen eingereichten Eingaben oder Stellungnahmen auf der französischen Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Registre Numérique Enquête publique sur la demande d’autorisation de démantèlement de la centrale de Fessenheim) abrufbar sein. Die Stellungnahme (PDF) ist zudem auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.

Unterlagen in Papierform und online verfügbar

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau Kernkraftwerks sind öffentlich zugänglich. Sie können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufbar und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.

Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 30. April 2024 Kommentare oder Einwendungen in diesem Portal oder auf anderem Wege abgegeben.

Einlagerung genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll per Castor-Transport von Sellafield (GB) nach Brokdorf

Während die AKWs nun seit einem Jahr abgeschaltet sind, ist der dabei entstandene Atommüll bislang nur von einer Zwischenlösung zur nächsten unterwegs. Unmittelbar drohen über 150 Castor-Transporte per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus. Doch weitere Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll stehen an: Insgesamt sieben Castor-Behälter mit verglasten Abfällen aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield werden wohl 2025 im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden. Einen entsprechenden Antrag der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) genehmigt. Die Castoren werden mit einem bewaffneten Spezialschiff über die Nordsee und die Elbe transportiert und vermutlich über den Hafen von Brunsbüttel per LKW nach Brokdorf angeliefert. Die dafür erforderliche Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. (Foto: BGZ)

Die Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind überaus brisant. Neben den Unfallrisiken und einer Freisetzung der enormen Radioaktivität sind derartige Transporte nach den Anschlägen von 911 in den USA Anfang der 2000er Jahre immer mehr in den Focus auch für Terroranschläge gerückt. Insbesondere mit dem Anwachsen des islamistischen Terrors. Zuletzt hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine die Risikolage noch mal deutlich verschärft. Als Konsequenz aus diesen neuen erhöhen „zivilisatorischen“ Risiken für Atomanlagen und Transporte haben staatliche Stellen in Verbindung mit den Nachrichtendiensten Maßnahmen zu weiterem Schutz der Anlagen (Gebäude etc.) unternommen und auch die Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang vor allem mit den Transporten von hochaktivem Material erhöht. Da diese einer strikten Geheimhaltung unterliegen, abgesichert durch eine entsprechende Regelung im Atomgesetz und anderen Bestimmungen, ist für die Bevölkerung kaum noch abschätzbar, wie die Risikolage tatsächlich ist. Auch Gerichten ist es durch die Atomgesetzänderung nicht möglich, die staatlichen Abwehr- und Schutzmaßnahmen in der Sache zu prüfen. Wenn Behörden Sachlagen als Geheimschutz erklären, ist die Prüfung für Gerichte und Bürger:innen nicht mehr möglich.

  • Alles zum Thema Atomgesetz und SEWD auf umweltFAIRaendern. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich der staatliche Anti-Terrorschutz für Atomanlagen.

Der brisante plutoniumhaltige Atommüll ist bei der Verarbeitung von verbrauchten Brennelementen aus bundesdeutschen Atommeilern in Sellafield angefallen. Mit enormen Kosten und extremen Sicherheitsrisiken wurden das beim Reaktoreinsatz neu entstandene Plutonium und Uran-Reste chemisch abgetrennt. Weil es keine Endlagerungsmöglichkeiten für diesen brisanten Atommüll gab (und bis heute nicht gibt), wurden bis 2005 abgebrannte Brennstoffe vermeintlich wiederaufgearbeitet, um Zeit für eine dauerhafte Möglichkeit zur (End)Lagerung zu finden. Rücktransporte von solchen bei der Aufarbeitung bundesdeutscher Atombrennstäbe entstandenen hochaktiven Abfällen sind bereits nach Biblis ins dortige Zwischenlager erfolgt. Weitere Transporte aus Sellafield nach Brokdorf und Isar/Ohu in Bayern stehen noch an. Außerdem kommen HAW-Abfälle auch aus Frankreich (La Hague) für das Zwischenlager nach Philippsburg.

Ende April 2024 hatten Grüne von der Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Die BGZ hatte über diesen Besuch per PM berichtet. Siehe gleich unten als Dokumentation. Die PM der Grünen (danke für den Hinweis) ist ebenfalls unten als Dokumentation zu finden.

In der PM der Grünen Abgeordneten Ulrike Täck werden weder die noch anstehenden Castortransporte aus Sellafield angesprochen, noch mögliche Mängel oder Defizite. Immerhin steht gleich um die Ecke von Brokdorf das BAUGLEICHE Zwischenlager Brunsbüttel, dem ein Urteil des OVG Schleswig die Betriebsgenehmigung entzogen hat. Bis heute wird das benachbarte Zwischenlager ohne die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen betrieben.

Alles zum Thema Brunsbüttel Zwischenlager und OVG-Urteil auf umweltFAIRaendern.de

BaSE informiert über den Stand und die Genehmigungen für das Zwischenlager in Brokdorf hier.

Dokumentationen:

1. BGZ: Zwischenlager Brokdorf: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

BROKDORF – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Brokdorf sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest. Für die Rückführung ist zudem eine Beförderungsgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Jonas Wingert deutlich. Nach Abschluss der Rückführung würden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

Achtzehn weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Brokdorf. Bei den Behältern, die aus Sellafield nach Brokdorf kommen werden, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Philippsburg eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallverursacher, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet. Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

BROKDORF – Ulrike Täck MdL hat gemeinsam mit einer Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Dort wurden die Besucher*innen von der BGZ über die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle und die Planungen zur verlängerten Zwischenlagerung am Standort informiert.

Bei einem Gang durch das Zwischenlager erläuterten Vertreter der BGZ, wie die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in Brokdorf gewährleistet wird. Am Standort sind derzeit 57 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf eingelagert. Zudem informierten die Vertreter der BGZ über die Vorbereitungen auf die verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle auch über die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, betonte BGZ-Sprecher Jonas Wingert mit Blick auf den größeren Zeitbedarf bei der Endlagersuche. Dazu habe die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt, auf dessen Grundlage die Behälter und Inventare untersucht werden.

„Die Sicherheit basiert auf einem robusten Konzept mit einer umfassenden Überwachung und positiven Erfahrungen aus einem jahrzehntelangen, störungsfreien Betrieb der Zwischenlager,“ erläuterte Wingert weiter. Die BGZ werde rechtzeitig eine neue Genehmigung für das Zwischenlager Brokdorf beantragen und dabei die Öffentlichkeit umfassend beteiligen.

Nach der Besichtigung erklärte Ulrike Täck MdL: „Als Grüne Landtagsfraktion übernehmen wir Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Gemeinsam mit unseren Aktiven vor Ort bekam ich heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung. Wir sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.“

Ulrike Täck ergänzt weiter: „Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft allerdings 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird aber frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass die BGZ sich bereits seit 2017 auf diese verlängerte Zwischenlagerung mit einem Forschungsprogramm vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.“

Hintergrund:

Die Genehmigungen für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle sind in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Brokdorf läuft im Jahr 2047 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) frühestens in den 2040er-Jahren mit der Benennung eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle rechnet. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

3. PM der Grünen Fraktion im Landtag SH: Es ist unsere Verantwortung, keinen weiteren Atommüll zu produzieren

Bei einem Gang durch das Zwischenlager Brokdorf erhielt eine Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg Einblicke, wie die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die radioaktiven Abfälle in 57 CASTOR-Behältern sicher zwischenlagert. Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Vergangene Jahrzehnte der Nutzung von Atomkraft hinterlassen uns Tausende Tonnen strahlenden Mülls, der über 30.000 Generationen hinweg in einem Endlager sicher entsorgt werden muss. Der Standort dafür wird aber noch gesucht. Daher wird der Atommüll derzeit in Standortzwischenlagern verwahrt.

Wir alle haben Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Wir Abgeordneten und unsere Aktiven vor Ort bekamen heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung und sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.

Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird allerdings frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass sich die BGZ bereits seit 2017 mit einem Forschungsprogramm auf diese zweite Zwischenlagerung vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.

Es ist unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht noch mehr Atommüll zu produzieren. Das bedeutet, weder Laufzeiten von Atomkraftwerken zu verlängern, noch neue Meiler zu bauen, egal welchen Typs oder welcher Größe. Die Last der Ewigkeitskosten ist schon jetzt übermenschlich. Es ist erfreulich, dass der Bundesparteitag der FDP nun offensichtlich auch erkannt hat, dass Atomkraft zu langsam, zu teuer und zu gefährlich ist und daher dem Antrag auf Wiedereinstieg in die Atomkraft eine Absage erteilt hat.

Nach Haus – Was hat Reinhard Mey im Mai 2024 zu sagen?

Am 3. Mai erscheint sein neues Album. Reinhard Mey – Nach haus! (Für mich muss man haus – hier ! – kleinschreiben, weil es ein unbestimmter Ort ist) Dieser ! Titel für ein Album in diesen ! Zeiten. Wo bitte soll das sein? Was hat einer der bedeutsamsten westdeutschen Deutschland-Künstler zu singen, angesichts von Krieg und Neo-Nazis und Umbrüchen? Ich bin gespannt auf Reinhard Mey. Offenbar schon im Dezember 2023 war die Tracklist des Albums bekannt.

BreitbandSchlüsselKopf – Für die Ohren! Demokratie, denn Faschismus in ein Verbrechen. Willy

Inne halten. Besinnen! Zuhören. Augen zu. Erst noch mal klicken: https://yt.artemislena.eu/watch?v=Ht5WOxfRrgM – Das ist eine Plattform von https://invidious.io/ – die irgendwie wohl datenfreundlich auf Youtube zugreift. Keine Ahnung, aber auch mit Download-Möglichkeit – und werbefrei oder? Und wenn ihr auf der Plattform seid und die Links hier nicht funktionieren… Willy – Konstantin Wecker! Stoppt die AfD und andere, die Faschisten und Rechtsradikale sein könnten. Stoppt die, die meinen: Faschismus ist eine Meinung. In der Demokratie ist Faschismus ein Verbrechen! Daher liebe ARD und ZDF und verantwortungsvolle Medien: Schaut in die Welt – und schaut bei euch im Hause, wo die rote Linie ist, die nicht überschritten werden darf! Gerechtigkeit und Gemeinsamkeit statt Spaltung und Hass! Geht nur mit Demokratie. Ach ja, eigentlich wollte ich nur das hier zu „Gesicht“ oder besser „Gehör“ bringen: Reinhard Mey. Hannes Wader und nochmal dieser Konstantin Wecker und ein Update von Willy – 2018 – https://yt.artemislena.eu/watch?v=_kW_47-yZTM&listen=false

Der die Links nicht öffnen kann, weil der digitale Widerstand doch immer neue Wege braucht. Das Empire bietet Weckers Willy hier: https://www.youtube.com/watch?v=Ht5WOxfRrgM

 

Grenzen verschwimmen: Atomwaffen-Komponenten aus zivilen Atomkraftwerken – Frankreich folgt Beispiel der USA

Wer „gute“ Atomwaffen haben will, braucht nicht nur hochangereichertes Uran235 oder Plutonium239,  sondern besser auch Tritium als Sprengkraftverstärker. Nachdem die USA schon vor Anfang der 2000er Jahre einen zivilen Atommeiler zur Stromerzeugung in das militärische Atomwaffenprogramm zur Herstellung von Tritium umfunktionierten und künftig möglicherweise noch ein weiteres AKW einbeziehen wird, will nun auch Frankreich im kommenden Jahr die militärische Aufrüstung für alte und neue Atomwaffen mit der friedlichen Atomstromerzeugung weiter verknüpfen. Frankreichs Präsident Macron hatte schon vor Jahren erklärt: „Ohne zivile Atomkraft keine militärische Atomkraft, ohne militärische Atomkraft keine zivile Atomkraft“. Damit senkt nun auch der Westen immer mehr die Standards für zivil-militärische Atomenergie-Nutzung. Angesichts der Entwicklung im Nahen Osten (Israel, Iran, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien …) und anderswo vielleicht keine gute Idee.

Tritium hat eine Halbwertzeit von etwas über 12 Jahren und muss daher in den Atomsprengköpfen regelmäßig erneuert und ausgetauscht werden. In den USA und wohl auch in Frankreich werden dazu spezielle Brennstab-Absorber eingesetzt, in denen Lithium im Reaktor bestrahlt wird. Für die USA ist das AKW Watts Bar dafür im Einsatz. In Frankreich soll das künftig im AKW Civaux erfolgen. Klar ist: Die Trennung zwischen der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie, die im Atomwaffensperrvertrag geregelt ist, wird massiv infrage gestellt. In einer Zeit, in der immer mehr Staaten den Griff zur Atomwaffe mehr oder weniger deutlich formulieren, ein Spiel mit dem Feuer.

  • Eine ganz andere Form der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Bereich der Atomwaffen-Energie ist dies: VW und MAN bauen Motoren für den Einsatz auf den Atom-U-Booten Frankreichs – Eine andere Form nuklearer Teilhabe: französische Atom-U-Boote – Powered by Volkswagen und MAN
  • Neben dem Atomwaffensperrvertrag gibt es seit einigen Jahren außerdem den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen. Über 60 Staaten haben den inzwischen unterschrieben. Nicht aber Deutschland oder die Atomwaffenstaaten. Eine „International Campaign to Abolish Nuclear weapons (ICAN)“ (Link zu ICAN Deutschland) hatte viel beigetragen, diesen Vertrag real werden zu lassen und ist dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet worden. Im Jahr 2022 ist auch der BUND dieser Kampagne beigetreten, die ein weltweites Atomwaffenverbot und den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland fordert, also das Ende der „nukleare Teilhabe“ im Militär-Bereich. Siehe dazu auch einen Bericht im BUND-Magazin, hier als Auszug und als PDF zum download, aus der Ausgabe 1-2024.

Laut Medienberichten und FissileMaterials.org stellte Frankreichs Minister der Streitkräfte Anfang März 2023 einen Plan vor, das von EDF betriebene AKW Civaux mit seinen beiden Reaktoren zur Herstellung von Tritium für das französische Atomwaffenprogramm zu nutzen. Civaux ist ein ziviles Kraftwerk, das der Electricité de France gehört und von dem staatlichen Stromkonzern betrieben wird. Der Blog bezieht sich auf diesen Bericht: Le ministre des Armées annonce la contribution future de la centrale de Civaux à la dissuasion nucléaire. Die Atomaufsichtsbehörde/L’Autorité de Séreté Nucléaire strebt demnach an, im September 2024 eine Genehmigung für diesen zivil-militärischen Einsatz zu erteilen. In der vielleicht unzureichenden Übersetzung aus dem Französischen zum Englischen ins Deutsche heißt es dort auch: „Die ersten Testbaugruppen werden während einer geplanten Betankung im Jahr 2025 in den Reaktor geladen.“

FissileMaterials verweisst in seinem Bericht auf einen interessanten Aspekt: „Es sollte darauf hingewiesen werden, dass nach der US-Politik Reaktoren, die Tritium produzieren, kein Uran verwenden können, das in zivilen Einrichtungen angereichert wurde. Uran für die Reaktoren, die an der Tritiumproduktion beteiligt sind, wird durch die Abblendung überschüssiger Militär-HEU gewonnen.“ (It should be noted that according to the US policy, reactors that produce tritium cannot use uranium enriched at civilian facilities. Uranium for the reactors involved in tritium production is obtained by down-blending excess military HEU.)

Dies ist ein wichtiger Hinweis, der die Frage aufwirft, wo Frankreich derzeit überhaupt hochangereichertes Uran für militärische Belange herstellt. Urananreicherungsanlagen in Pierrelatte, die auf dem Prinzip der Ultra-Gaszentrifugen basieren, einer Technik, die aus dem Hause der teilwiese deutschen Firma URENCO im bundesdeutschen Gronau bzw. in Almelo (NL), Capenhurst (GB) oder Eunice (USA, New Mexico) stammt. URENCO ist aber im Rahmen des Atomwaffensperrvertrages und als Anlage im Bereich der zivilen Atomenergie für die Nutzung der friedlichen Atomenergie ausgerichtet. Damit wäre gemeint, dass im Brennstoff maximal eine Urananreicherung von 3-5 Prozent des Isotops 235 erfolgt.

Allerdings gilt der gesamte Bereich bis zu etwa einer Anreicherung von 19.75 Prozent als Low Enriched Uranium – LEU. Aus technischen Gründen ist bis hierhin ein sehr hoher technischer Aufwand erforderlich, um mit physikalischen Mitteln eine Anreicherung stufenweise herbeizuführen. Dafür braucht es viele hintereinander geschaltete Kaskaden von Zentrifugen, die unter enorm hohen fast reibungsfreien Umdrehungen die Isotope 235 und 238 aufgrund ihres Gewichts voneinander trennen. Ab 20 Prozent Uran235 wird es immer leichter und schneller, in den Zentrifugen das mit einer Anreicherung über 80 Prozent erforderliche atomwaffen-taugliche Uran235 herzustellen. Daher gilt die Grenze für die Atomwaffenfähigkeit von Uran bei 20 Prozent und nennt sich HIGH Enriched Uranium – HEU.

In den letzten Jahren zeichnet sich aus immer neuen Gründen und Bestrebungen ab, dass Anwendungen für ihre Funktion auf einen Bereich bis zur oberen Grenze von LEU gefordert werden. Dafür ist das „Unwort“ High-Assay Low-Enriched-Uranium“ entwickelt worden: HALEU. Vor allem die sogenannten Small Modular Reactors (SMR), U-Boot-Atomreaktoren, aber auch andere Konzepte, wie die Uran-Batterie oder natrium-gekühlte Reaktoren kommen mit diesen erhöhten Uran-Brennstoffen besser klar. Der Grund auch: Bei deutlich erhöhten Anreicherungen von Uran235 könnten die Reaktoren für mehrere Jahre ohne Brennstoffwechsel auskommen. Vor allem das Militär, aber auch Rohstoffkonzerne und ähnliche Wirtschaftsbereiche hätten Bedarf.

HALEU ist auch das Eingangstor, mit dem die USA derzeit nach über 20 Jahren Unterbrechung wieder eine eigene Anreicherungs-Technik aufbaut. Bei Centrus werden erstmals in den USA seit dem 2. Weltkrieg eigene Entwicklungen von Zentrifugen entwickelt und in Betrieb genommen. Ein Programm, das unter Trump angelaufen ist und von Biden konsequent weiter entwickelt und ausgebaut wird.

In dem FissileMaterials-Blog wird darauf hingewiesen, dass Frankreich nicht zum ersten Mal vermeintlich zivile nukleare Infrastruktur für militärische Bedürfnisse im Atomwaffenprogramm einsetzt: „Frankreich nutzte seinen Phénix-Brutreaktor zur Herstellung von Plutonium für das Atomwaffenprogramm (siehe „Fast Breeder Reactor Programs: History and Status“, S. 25)“

Vor einigen Jahren hatte das Büro Hubertus Zdebel recherchiert, dass die teilweise deutsche URENCO angestrebt hatte, den Uranbrennstoff für die herkömmlichen Leichtwasserreaktoren zu liefern, um daraus Brennelemente für den Einsatz im AKW Watts Bar herzustellen. Das URENCO-Uran hätte dazu beigetragen, dass die in Watts Bar zur Tritium-Herstellung eingesetzten Absorber durch „friedliches Uran“ von zwei zur URENCO gehörenden Nicht-Atomwaffen-Staaten (Deutschland und Niederlande) beschossen worden wären, um den Sprengstoffverstärker für das US-Atomwaffenprogramm herzustellen. Damit bekäme der Begriff der „nuklearen Teilhabe“ eine ganz neue Dimension.

Die URENCO hatte damals keine Probleme mit solch einem Deal. Obwohl Watts Bar für die optimierte Tritium-Herstellung außerdem in einem gegenüber den normalen Stromerzeugungs-AKWs Wartungsintervall von 18 statt 12 Monaten gefahren wird, bezeichnete URENCO USA die Tritium-Erzeugung nur als „Nebenprodukt“ und damit nach den internationalen Kontrollregimen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen-Material unproblematisch.

Alles über Tritium, URENCO, die USA auf umweltFAIRaendern.

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