Dialog Rückbau Atomforschungsreaktor Geesthacht: Umgang mit radioaktivem Abwasser verbessert

Im Rahmen des  konsensorientierten Dialogs beim Rückbau der Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS in Geesthacht haben sich Betreiber und Begleitgruppe auf einen verbesserten Umgang mit radioaktiven Abwässern verständigt. Das teilen die Dialog-Partner jetzt in einem Newsletter zum Jahresende mit. Bereits 2012 startete das Dialog-Projekt in Geesthacht. Die Beteiligten – der Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und eine Gruppe aus Bürger*innen, kommunalen Vertreter*innen und Initiativen – hatten sich in einem intensiven Prozess gemeinsame Spielregeln für den Dialog erarbeitet. Dazu zählen auch Verabredungen zur Unterstützung der Begleitgruppe durch unabhängige Experten und der Umgang miteinander im Falle von Dissens. Auch in dem benachbarten und ebenfalls stillgelegten AKW Krümmel sowie ebenfalls in Schleswig-Holstein gelegenen stillgelegten AKW Brunsbüttel sind beim kommenden Abriss anfallende radioaktive Abwasser-Einleitungen in die Elbe Thema. Darüber berichtet die LAGAtom hier und hier.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Newsletter:

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Dezember 2019

Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.

Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.

Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt. Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m3 – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m3 pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m3 pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m3/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.

Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.

Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.

Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasserphasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m3/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m3/s. Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.

Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich.

Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.

Weitere Informationen zum Dialogprozess unter: www.hzg.de/dialog

Atommüll-Endlagersuche: Bundesregierung beschließt überfälligen Entwurf für Geodatengesetz

Die Bundesregierung hat am 18. Dezember 2019 im Kabinett endlich den längst überfälligen Entwurf für ein Geodatengesetz beschlossen. Der ist auch für die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll von Bedeutung. Bei der Standortsuche ist den Bürger*innen maximale Transparenz versprochen worden. Dazu gehört auch, dass alle geologischen Daten, die für eine Standortentscheidung Bedeutung haben, öffentlich überprüft werden können. Bislang ist das aufgrund der oft privaten Eigentumsrechte an den Geo-Daten nicht möglich.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) kündigte an, den jetzt vorliegenden Entwurf gründlich zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass es Anfang nächsten Jahres zu einer umfassenden Behandlung sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltausschuss des Bundestages kommen wird. Wichtig ist, dass das neue Gesetz die Veröffentlichung relevanter Geodaten deutlich gegenüber bisherigen Vorschläge erleichtere, so der Abgeordnete in einer ersten Reaktion zum 85 Seiten umfassenden Entwurf. Siehe auch hier Tagesspiegel.

Trotz Zusagen: Rückhol-Konzept für radioaktive ASSE-Abfälle lässt weiter auf sich warten

Es war für dieses Jahr versprochen, es liegt immer noch nicht vor: Das Konzept für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager ASSE II. Dort könnte es jederzeit zu unkontrollierten Wassereinbrüchen kommen, der Salzstock könnte einstürzen. Auch der Bundesrechnungshof mahnte jüngst, dass es bei der Rückholung nicht wirklich voran geht. Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) sollte das zuständige Bundesumweltministerium (BMU) nun im Umweltausschuss des Bundestages erklären, warum das Konzept immer noch nicht vorliegt. Die Antworten befriedigen nicht.

Zdebel ist verärgert: „Es gibt nur vage und ausweichende Antworten und immer wieder Verzögerungen. Kein Wunder, wenn die Menschen in der Region sich verschaukelt fühlen und den zuständigen Stellen immer weniger Vertrauen entgegen bringen. Das BMU hält es schon seit längerer Zeit nicht mal mehr für nötig, in der Region an den Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen.“

„Das alles macht nicht den Eindruck, als würde die Rückholung der radioaktiven ASSE-Abfälle mit hoher Priorität vorangetrieben. Damit die BGE endlich die notwendigen Konzepte auf den Tisch legt, wird das Unternehmen demnächst im Umweltausschuss Rede und Antwort stehen müssen“, teilte Zdebel als Ergebnis der Sitzung mit.

Im Jahr 2013 wurde vom Deutschen Bundestag per Gesetz der Auftrag erteilt, den Atommüll aus der ASSE II wegen der drohenden Möglichkeit eines Einsturzes des Salzbergwerkes zu bergen. Doch bis heute gibt es noch nicht einmal ein notwendiges Gesamtkonzept. Nach vielen Verzögerungen hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zugesagt, dass Konzept noch in diesem Jahr vorzulegen.

Auf Drängen von Zdebel erklärte das BMU jetzt lediglich: „Die BGE hat in der Sitzung der Asse II–Begleitgruppe am 22. November 2019 erstmals konkret und im Zusammenhang vorgetragen, wie das Rückholungsbergwerk aussehen und der Schacht Asse 5 gebaut werden sollen. Dies sind wesentliche Bausteine der Gesamtplanung zur Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II.

Wie die BGE versichert hat, ist die Konzeptplanung der Abfallrückholung weitgehend fertiggestellt. Allerdings hat sich herausgestellt,dass noch nicht alle notwendigen technischen Prüfungen vollständig abgeschlossen werden konnten. Das Bundesumweltministerium möchte der BGE in dem komplexen Projekt der Abfallrückholung die dafür erforderliche Zeit einräumen.“

Wann das sein wird, wollte Zdebel wissen. Die Antwort des BMU: „Sobald die Betreiberin der Schachtanlage Asse II, die BGE, alle notwendigen technischen Prüfungen vollständig abgeschlossen hat, wird die Rückholungsskizze vorgelegt werden.“

Außerdem räumte das BMU ein: „In den genannten Sitzungen war das BMU nicht vertreten.“

Atomenergie und radioaktive Abfälle: Das waren die LINKEN Haushaltsanträge 2020

Der Haushalt der Bundesregierung für das Jahr 2020 ist beschlossen. Im unmittelbaren Bereich des Bundesministeriums für Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) sind die Ausgaben in hohem Maße durch das atomare Erbe geprägt. Mehr als die Hälfte des Etats hat mit Ausgaben und Kosten für den in den Atomreaktoren erzeugten Atommüll zu tun. Weitere hohe finanzielle Nuklear-Lasten sind um Etat des Bundesforschungsministeriums angesiedelt. Hier handelt es sich zu einem hohen Anteil um die Finanzierung vor allem der Stilllegung und des Rückbaus der ehemaligen staatlichen Atomforschungsanlagen von Karlsruhe über Jülich nach Geesthacht und Berlin – und anderen Orten.

Wir geben hier noch mal einen Überblick zu den Anträgen von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu den Atomthemen im Bundeshaushalt für 2020:

Atom-Kosten im Bereich des Bundesumweltministerium

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten ihre Atom-Kritik in den Beratungen und bei der abschließenden Behandlung des Haushaltsentwurfs 2020 auf zwei Anträge konzentriert. Ein hoher Anteil der Kosten ist heute weitgehend Fix, denn der angefallene Atommüll muss natürlich möglichst sicher gelagert werden.

Ein Teil der Kosten wird über den sogenannten Entsorgungsfonds gegen finanziert. Ende 2016 hatten CDU/CSU, SPD und Grünen die Finanzierung der Atommüll-Entsorgung verstaatlicht. Gegen eine Einmalzahlung wurden die Atomkonzerne von ihrer Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung befreit.

Im Bereich der beim BMU angesiedelten Atomenergie/Atommüll-Projekte forderten die Fraktion DIE LINKE das Ende für die Ausbauarbeiten im geplanten „Endlager“ für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter.

Atom-Kosten im Bereich des Bundesforschungsministeriums

Einen wachsenden Finanzierungsbedarf gibt es bei der Stilllegung und dem Rückbau der ehemals staatlichen Atomforschung. Diese sind im Bundeshaushalt in der sogenannten Titelgruppe 80 beim Einzelplan 30 beim Bundesforschungsministerium (PDF) angesiedelt. Im Jahr 2020 werden die Gesamtkosten für alle diese Projekte auf fast 9 Mrd. Euro geschätzt. In den Haushaltsberatungen ist darauf hingewiesen worden, dass es enorme Risiken für weitere Kostensteigerungen gibt.

Bei den zahlreichen Projekten in Sachen Stilllegung und Rückbau nuklearer Forschungsanlagen im Etat des Bundesforschungsministerium forderte die Fraktion DIE LINKE vor allem, dass endlich alle Aktivitäten gestoppt werden müssen, die einen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem in Jülich angesiedelten ehemaligen AVR-Versuchsreaktor in die USA vorsehen.

Weitere Atom-Kosten im Bundeshalt und die Kernfusion

Neben den genannten atomaren Haushaltstiteln gibt es im Haushalt der Bundesregierung weitere milliarden-schwere Nuklear-Projekte:

Die ehemaligen Atomanlagen der DDR in Greifswald sind mit ihren Rückbaukosten beim Finanzministerium angesiedelt. Forschungsarbeiten zu Reaktorsicherheitsfragen und Atommüll sind beim Wirtschaftsministerium ebenso wie im Forschungsministerium enthalten.

Weitere Atomenergie-Kosten trägt die Bundesrepublik über ihren Finanzierungsbeitrag zur Europäischen Union, zu der euch die Atomgemeinschaft EURATOM gehört, die Milliarden-Beträge für die Entwicklung der Kernfusion zahlt, nicht nur dem ITER in Frankreich, sondern auf für das damit im Zusammenhang stehende Wendelstein-Projekt in Greifswald.

 

 

Nachgefragt: Was ist mit neuem Atommülllager für Schacht Konrad – und ASSE?

Die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle läuft immer mehr aus dem Ruder. In der ASSE droht Atommüll abzusaufen und muss geborgen werden; das im Schacht Konrad geplante „Endlager“ für diese Abfälle verzögert sich wegen immer neuer Probleme. Statt Konrad endlich aufzugeben, soll nach dem Willen der Bundesregierung ein neues Atommülllager das wachsende Problem beseitigen. Noch in diesem Jahr sollte ein Standort für dieses sogenannte Eingangslager benannt werden. Da aber die bestehende Genehmigung für den Schacht Konrad nicht gefährdet werden soll, soll dieses neue Zwischenlager in einem Umkreis von 200 Kilometern vom Schacht entstehen. Mit einer Schriftlichen Frage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) nun von der Bundesregierung wissen, wohin dieses Lager denn nun kommen soll und ob möglicherweise auch der zu bergende Atommüll aus der ASSE dort auch eingelagert werden soll.

Wortlaut der schriftlichen Frage von MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

An welchem Standort soll nach Kenntnis der Bundesregierung das nach Atomgesetz vorgesehene neue Eingangs- bzw. Bereitstellungslager für die spätere Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atommüll für den Schacht Konrad entstehen, und welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass dieses Eingangslager künftig auch für eine temporäre Aufbewahrung der zurückgeholten Atomabfälle aus der ASSE II genutzt werden soll (Plenarprotokoll 19/82, S. 9619, Frage 57, https://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19082.pdf)?

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