URENCO beliefert Atomkraftwerke in Südafrika mit Uranbrennstoff

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was der auch seiner Kontrolle unterliegende Urankonzern URENCO mit einem bundesdeutschen Standort in Gronau an Geschäftsbeziehungen mit Südafrika hat und was da jeweils geliefert wurde? Danach hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) gefragt. Die Antwort erinnert an Radio Eriwan. Irgendwie weiß die Bundesregierung davon, dass ein südafrikanisches Energieversorgungsunternehmen zum Kundenkreis von URENCO Ltd. gehört. Von welchem der vier möglichen Standorte in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) oder New Mexico (USA) von der „URENCO-Gruppe jeweilige (Anreicherungs-)Dienstleistungen bereitgestellt werden, obliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Unternehmens und kann von Fall zu Fall variieren. Der Bundesregierung liegen darüber im Einzelnen keine Informationen vor.“
Eine Lesart dieser Antwort der Bundesregierung könnte sein: Das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO, an dem zu einem Drittel auch die deutschen Konzerne RWE und E.on beteiligt sind, versorgt die beiden südafrikanischen Atommeiler in Koeberg mit Uranbrennstoff und trägt damit zu deren weiteren Betrieb bei. Allerdings wird dieses angereicherte Uran nicht in der deutschen Anlage in Gronau hergestellt, denn in dem Fall müsste die Bundesregierung ja von entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen durch die BAFA  und von Atomtransport-Genehmigungen durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wissen. Ob die Bundesregierung aber diesen Rahmen in ihrer Antwort an den MdB Zdebel auch tatsächlich einbezogen hat, bleibt in der Antwort zumindest unklar.

Dokumentation Schriftliche Frage Nr. 80 und Antwort der Bundesregierung (Hier als PDF):
Die Schriftliche Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut: 
Welche Arten von Geschäftsbeziehungen, über die im Geschäftsbericht 2017 der URENCO mit dem Verweis auf einen „growing nuclear market with business opportunities“ – übersetzt etwa  „wachsenden Nuklearmarkt mit Geschäftsmöglichkeiten“ – berichtet wird, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 zwischen der drei-staatlichen URENCO-Gruppe und Unternehmen bzw. staatliche Stellen in Südafrika, und von welchen URENCO-Standorten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Waren bzw. Dienstleitungen jeweils geliefert, bezogen oder erbracht (Bitte die Art der Waren bzw. Dienstleistungen,  https://urenco.com/cdn/uploads/supporting-files/2017_Annual_Report_160119.pdf, Seite 11)?
Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium, Staatssekretär Dr. Ulich Nußbaum) vom 15. Oktober 2019:
„Der Bundesregierung ist bekannt, das ein südafrikanisches Energieversorgungsunternehmen zum Kundenkreis der URENCO Ltd. gehört.
Über welche Standorte der URENCO-Gruppe jeweilige (Anreicherungs-)Dienstleistungen bereitgestellt werden, obliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Unternehmens und kann von Fall zu Fall variieren. Der Bundesregierung liegen darüber im Einzelnen keine Informationen vor.“

Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

und heute war da ….*

Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Atommüll-Endlager-Filz? Michael Sailer, langjähriger Geschäftsführer des Öko-Instituts und Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ist laut BMU „fachlich intensiv“ an der Entwicklung von Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im BMU beteiligt. Nun wurde außerdem bekannt, dass Sailer seit Juli obendrein per Vertrag hochdotierter Berater bei der zum Geschäftsbereich des BMU gehörenden Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE, Auftragsvergabe PDF) ist, die für die spätere Anwendung dieser Verordnungen zuständig ist. „Das hat mehr als nur ein Gschmäckle und wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für einen Gorleben-Ersatz“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest und hat bereits in der letzten Woche eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er Aufklärung über diesen Vorgang fordert und nach weiteren ähnlichen Vorfällen in den letzten Jahren fragt.

Die Schriftliche Frage im Wortlaut:

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

* Der Autor ist Mitarbeiter bei dem hier genannten MdB Hubertus Zdebel

Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Atommüll-Endlager-Filz? Michael Sailer, langjähriger Geschäftsführer des Öko-Instituts und Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ist laut BMU „fachlich intensiv“ an der Entwicklung von Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im BMU beteiligt. Nun wurde außerdem bekannt, dass Sailer seit Juli obendrein per Vertrag hochdotierter Berater bei der zum Geschäftsbereich des BMU gehörenden Bundesgesellschaft für Endlager mbH (BGE, Auftragsvergabe PDF) ist, die für die spätere Anwendung dieser Verordnungen zuständig ist. „Das hat mehr als nur ein Gschmäckle und wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für einen Gorleben-Ersatz“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest und hat bereits in der letzten Woche eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er Aufklärung über diesen Vorgang fordert und nach weiteren ähnliche Vorfällen in den letzten Jahren fragt.

Die Schriftliche Frage im Wortlaut:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

Nachgefragt: Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und neuem Uranbrennstoff durch URENCO

Das zu einem Drittel im Besitz der deutschen Atomkonzerne E.on und RWE befindliche Uran-Unternehmen URENCO entwickelt einen als Uran-Batterie bezeichneten neuen Atomreaktor und will außerdem deutlich höher angereichertes Uran herstellen. Weil die URENCO technisch atomwaffenfähiges Uran erzeugen könnte, unterliegt sie nach dem Vertrag von Almelo einer internationalen Kontrolle, an der auch die Bundesregierung direkt beteiligt ist. Pikant ist: Obwohl Deutschland aus der Atomenergie aussteigt, verfügt die URENCO in Gronau weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und versorgt gefährliche Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Jetzt will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Hubertus Zdebel) von der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage wissen, warum dieser Konzern neuartigen Brennstoff und neue Reaktoren entwickeln darf.
Diese Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 19/13964 (PDF) hat Hubertus Zdebel mit weiteren Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE jetzt auf den Weg gebracht.
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Christine Buchholz, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Tobias Pflüger, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Kenntnisse der Bundesregierung über Entwicklung eines Mini-Atomreaktors und eines neuen Uranbrennstoffs durch URENCO
Das dreistaatliche Uran-Unternehmen URENCO, an dem die deutschen Kon- zerne RWE und E.ON zu einem Drittel beteiligt sind und das im Rahmen des
„Vertrages von Almelo“ zwischen Großbritannien, der Niederlande und der Bundesrepublik der Kontrolle auch der Bundesregierung unterliegt, ist nach ei- genen Darstellungen an der Entwicklung eines auf rund 10 MW ausgelegten Atomreaktors beteiligt, der auch als „Uran-Batterie“ bezeichnet und internatio- nal in die Kategorie sogenannter „Mini- oder Small Modular Reactors“ gezählt wird (vgl. www.u-battery.com/).
Geplant ist offenbar, dass ein Prototyp dieser Uran-Batterie in Kanada im Jahr 2026 in Betrieb gehen soll. Für diesen Reaktor soll der sogenannte „TRISO- Brennstoff“ eingesetzt werden (vgl. www.u-battery.com/), der aus der Verwen- dung zum Beispiel bei Hochtemperaturreaktoren (HTR) bekannt ist.
Außerdem hat URENCO jüngst angekündigt, einen als HALEU (High Assay Low Enriched Uranium) bezeichneten neuartigen Uran-Brennstoff entwickeln zu wollen, der bei einem Anreicherungsgrad von nur knapp unter 20 Prozent des spaltbaren Uran-235 fast atomwaffenfähig sein wird (vgl. https://uren co.com/news/articles/urenco-usa-inc-announces-next-step-haleu-activities).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird derartig höher angerei- cherter Uran-Brennstoff künftig die Proliferationsrisiken weiter erhöhen. Die Bundesregierung ist laut eigenen Aussagen durch den „Gemeinsamen Regie- rungsausschuss“ zur Kontrolle der URENCO, in dem das Vereinigte König- reich, die Niederlande und Deutschland vertreten sind, über diese HALEU- Pläne informiert und hat keine Bedenken formuliert (vgl. Schriftliche Frage Nr. 82 in https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/088/1908806.pdf).
In den Urananreicherungsanlagen der URENCO kann rein technisch das spalt- bare Uran-235 auch auf einen Anreicherungsgrad gebracht werden, der für Atomwaffen tauglich ist. Aus diesem Grund unterliegen die Aktivitäten der URENCO dem von Großbritannien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrag von Almelo und dem Atomwaffensperrver- trag und damit verbunden Kontrollen durch Euratom und der IAEA (vgl. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ urenco_gutachten_wolfgang_ewer_bf.pdf).
Die Atomkonzerne RWE und E.ON halten gemeinsam ein Drittel an der URENCO. Zu URENCO gehören neben der Urananreicherung in Gronau auch entsprechende Anlagen in Capenhurst (GB), in Almelo (NL) sowie in New Me- xico (USA) (siehe auch im Folgenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Urenco).
Für die Entwicklung, den Bau und Betrieb der Zentrifugen, die für die Uranan- reicherung genutzt werden, ist die Enrichment Technology Company (ETC) zu- ständig, die gemeinsam zu je 50 Prozent von URENCO und der französischen AREVA betrieben wird.
Die URENCO versorgt mit ihren insgesamt vier Uranfabriken weltweit Atom- kraftwerke bzw. deren Betreiberinnen und Betreiber mit angereicherten Uran- Brennstoff, der in weiteren Schritten zu Brennelementen verarbeitet wird.
 
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen über die wesentlichen (geplanten) technischen Merkmale bei der Entwicklung einer Uran-Batterie durch die URENCO besitzt die Bundesregierung?
2. Welche Anwendungen bzw. Einsatzmöglichkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche nukleare Uran-Batterie angestrebt und wie bewertet die Bundesregierung diese Szenarien?
3. Welche Standorte der URENCO und  welche Unternehmensgliederungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung dieser Uran- Batterie beteiligt und welche konkreten Arbeiten im Rahmen der Entwick- lung sind an bundesdeutschen Standorten der URENCO verortet?
4. Welche weiteren Partnerinnen und Partner sind nach Kenntnis der Bundes- regierung an der Seite der URENCO an der Entwicklung dieser Uran- Batterie mit jeweils welchen Aufgabenschwerpunkten außerdem beteiligt?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Entwick- lungskosten dieser Uran-Batterie bis zur geplanten Inbetriebnahme eines Prototypen insgesamt und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von URENCO daran?
6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung dieser Uran-Batterie in irgendeiner Weise öffentliche Gelder (Forschung oder an- dere) seitens der EU, der an URENCO beteiligten Staaten, den USA oder Kanada gezahlt und wenn ja von wem, für was und in welcher Höhe?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der Uran-Batterie in technischer Sicht die wesentlichen Herausforderungen so- wohl hinsichtlich der eingesetzten Materialien, der Reaktortechnik sowie des erforderlichen Kernbrennstoffs?
8. Ist es nach Kenntnissen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der der- zeitigen Entwicklungsarbeiten wahrscheinlich, dass 2026 ein Prototyp ei- ner solchen Uran-Batterie in Betrieb geht?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Frage- steller, dass die Entwicklung und der spätere Einsatz derartiger Mini- bzw. Small Modular Reaktoren sowohl die nuklearen Risiken hinsichtlich von Umweltkatastrophen als auch hinsichtlich des militärischen Missbrauchs weiter erhöhen (bitte begründen)?

  1. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Entwicklung von Mini- Small Modular Reaktoren verbundenen Risiken hinsichtlich der nuklearen Umweltgefährdungen und der Weiterverbreitung?

 

  1. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Kontrolle über den Vertrag von Almelo darauf hingewirkt, dass die URENCO die Entwicklung einer sol- chen Uran-Batterie nicht betreibt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken hinsichtlich der Dual-Use- Problematik, also dass derartige Nuklear-Technik sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden kann?
  3. In welcher Weise und wann ist in den Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo über die Absichten und Pläne der URENCO zur Ent- wicklung der Uran-Batterie informiert worden?
  4. Hat die Bundesregierung innerhalb der Kontrollgremien im Rahmen des Vertrags von Almelo ein Veto gegen die URENCO-Pläne zur Entwicklung dieser neuen Reaktortechnik mit dem Ziel einer nuklearen Stromerzeugung eingelegt, und wenn nein, aus welchen Gründen ist das nicht erfolgt?
  5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO interne Untersu- chungen, wie ein wirtschaftlicher Einsatz einer solchen Uran-Batterie aus- sehen könnte (Kosten für Entwicklung, Betrieb, Entsorgung, Strom- und Wärmepreise ) und welches Marktvolumen eine solche Technologie ha- ben könnte? Wenn ja, was sind das für Untersuchungen und was sind die wesentlichen Eckdaten?
  1. Welche wesentlichen Merkmale hinsichtlich der Konstruktion der Brenn- elemente und des eingesetzten Kernbrennstoffs besitzt der für die Uran- Batterie vorgesehene „TRISO“-Kernbrennstoff nach Kenntnis der Bundes- regierung gegenüber herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwas- serreaktoren und wo kann dieser Brennstoff derzeit von wem hergestellt werden?
  2. Welche Anreicherungen des spaltbaren Uran 235 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in TRISO-Brennstoff gegenüber denen in herkömmlichen Uran-Brennelementen für Druckwasserreaktoren und wenn diese Anreiche- rungen höher sind: welche Anreicherungen für welche Verwendungszwe- cke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
  3. Welche Proliferationsrisiken und sonstige Risiken bestehen nach Kenntnis Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Her- stellung, dem Einsatz und der späteren Lagerung dieses TRISO- Brennstoffes?
  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass die an URENCO betei- ligten deutschen Unternehmen ON und RWE eigene wirtschaftliche Ab- sichten mit einem späteren Einsatz der Uran-Batterie verfolgen?
  5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Absichten Planungen der URENCO zur Herstellung von HALEU-Brennstoff?
  6. Welche technischen Anwendungen und Einsatzgebiete sollen nach Kennt- nis der Bundesregierung mit derartig höher angereichertem HALEU- Brennstoff umgesetzt eröffnet werden?
  7. Welche planerischen und technischen Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Anreicherungsanlagen der URENCO konkret erfolgen, um HALEU herzustellen?
  8. Wann soll bei URENCO nach Kenntnis der Bundesregierung wo genau mit der Herstellung von HALEU begonnen werden, welche Jahresmengen sind vorgesehen und wann wird die erste Marge dieses HALEU für welchen konkreten Einsatzzweck hergestellt sein?
  1. In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Standorte oder Personal an einer solchen Entwicklung und Herstellung von HALEU-Brennstoff beteiligt und würden die Zentrifugen zur Herstellung dieses Brennstoffs in Deutschland gefertigt?
  2. Welche Risiken und sonstigen Herausforderungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Entwicklung und dem Einsatz dieses HALEU-Brennstoffes verbunden und welche Proliferationsrisiken sieht die Bundesregierung?
  3. Hat sich die Bundesregierung im „Gemeinsamen Ausschuss“ über die URENCO gegen die Entwicklung eines solchen Brennstoffes ausgespro- chen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. September 2019
 
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Atommüll: Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der aus der ASSE zurückgeholten Abfälle

Der Atommüll im vermeintlichen Endlager in der ASSE II soll geborgen werden, weil das Lager einzustürzen und abzusaufen droht. Ein entsprechendes Gesetz ist in einem recht breiten Konsens  im Bundestag verabschiedet worden. Dennoch gab und gibt es Stimmen, die dafür plädierten, den Atommüll untertage zu belassen, technische Maßnahmen einzubauen, die eine Ausbreitung der Radioaktivität im Falle des Absaufens begrenzen (sollen), statt die Risiken der Strahlenbelastung durch die Rückholung in der Gegenwart in Kauf zu nehmen. Geregelt wurde mit der sogenannten Lex ASSE auch eine institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Beteiligt daran sind neben Betreibern, Behörden von Bund, Land und Kommunen auch die Öffentlichkeit in Form von Bürgerinitiativen und auch unabhängige Wissenschaftler. Diese Wissenschaftler bilden die sogenannte Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) (dort Angaben zur bisherigen und zur aktuellen Besetzung und einige kritische Anmerkungen, siehe außerdem hier) hat an vielen Stellen zu Problemen und Konzepten Stellung genommen. Die AGO? Das sind „Sachverständige der Begleitgruppe Asse-II des Landkreises Wolfenbüttel“. Im Januar legte dieses Gremium von (unabhängigen) Wissenschaftlern ein Papier unter dem Titel „Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle“ (PDF) vor. Der Anlass: Behörden und Betreiber legten Planungen für erforderliche Anlagen auf Eis. Als Grund kann vermutet werden, dass ein Teil der örtlichen Initiativen ein nach einer erfolgreichen Rückholung notwendiges Zwischenlager und eine erforderliche Konditionierungsanlage am Standort ASSE infrage stellt. Stattdessen, so die lauter werdende Forderung, könnten solche Anlagen doch – verbunden mit Atomtransporten – auch anderswo, weit ab von der ASSE errichtet und betrieben werden. Ein weiterer Grund für die quasi Planungseinstellung könnte ein Zusammenhang mit dem vom BMU propagierten „Bereitstellungslager Konrad“ sein.

Weitere Stellungnahmen der AGO, die sich mit grundlegenden Fragen zum Vorgehen um die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Atomabfälle befassen, sind auch die folgenden (alle PDF):

UmweltFAIRaendern dokumentiert aus der oben genannten Stellungnahme im Folgenden:

8. Zusammenfassung und Fazit der AGO

Die AGO begrüßt, dass die BGE mittlerweile dabei ist, die Vorgehensweise zur Festlegung des Zwischenlagerstandortes zu überprüfen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass diese Überprüfung zu einer Verzögerung der weiteren Planungsschritte führt.

Rechtlich ist es zunächst theoretisch möglich, nur die Zwischenlagerung oder aber die Konditionierung plus Zwischenlagerung der rückgeholten Asse-Abfälle sowohl am Asse-nahen Standort als auch an einem Asse-fernen Standort durchzuführen.

Die AGO weist darauf hin, dass die Abkehr von der in der Region ursprünglich weit verbreiteten Position, Pufferlager und Konditionierung vor Ort zu errichten und die Ermittlung des Zwischenlagerstandortes durch einen Kriterien gesteuerten Vergleich zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Standorten vorzunehmen, zu Schwierigkeiten führen kann. Denn die Forderung nach Zwischenlagerung oder Konditionierung plus Zwischenlagerung an anderen Standorten hätte eine bundesweite Bedeutung und könnte Auswirkungen auf die nach Atomgesetz vorgeschriebene Rückholung der Asse-Abfälle haben.

Bezüglich der Umgangsschritte für die Asse-Abfälle ist festzuhalten, dass am Asse-Standort in jedem Fall ein Puffer-/Bereitstellungslager und eine Anlage zur Charakterisierung der Asse-Abfälle erforderlich sind.

Würden die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager am Standort Asse realisiert, dann wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der notwendigen Umgangsschritte am geringsten. Bei Konditionierung und Zwischenlagerung am gleichen Asse-fernen Standort wären ebenfalls der Neubau beider Anlagen notwendig und der Genehmigungsaufwand sowie die Zahl der Umgangsschritte insgesamt größer. Bei Asse-ferner Konditionierung in einer bestehenden Anlage wäre die Zwischenlagerung an einem dritten Standort erforderlich. In diesem Fall wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der Umgangsschritte am größten.

Daher ist nach Meinung der AGO ein Asse-naher Standort für die Konditionierungsanlage sinnvoll. Durch die geringere Zahl von Umgangsschritten wären die Strahlenbelastungen für Personal und Bevölkerung, die Störfallrisiken und die Risiken für eine Verzögerung der Rückholung durch eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende (Asse-ferne) Konditionierungsanlage am geringsten. Unabhängig vom Standort müssen für die Asse-Abfälle neue Zwischenlagerkapazitäten genehmigt und errichtet sowie Konditionierungsverfahren zugelassen bzw. neu genehmigt und entsprechende Anlagen errichtet werden.

Um Verzögerungen für die Rückholung zu vermeiden, sollte mit der Asse-nahen Standortauswahl für das Pufferlager, die Anlage zur Charakterisierung und Umladung der rückgeholten Abfälle, die Konditionierungsanlage sowie des Zwischenlagers auf Grundlage des Kriterienkatalogs zügig begonnen werden. Ebenso zügig sollte mit der Suche nach mindestens zwei geeignet erscheinenden Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager begonnen werden.

Nach Identifizierung der Asse-fernen Standorte sollte ein Vergleich mit dem Asse-nahen Zwischenlagerstandort auf Grundlage des Kriterienkatalogs erfolgen. Danach sollten die Planungen und Genehmigungen der erforderlichen Transporte und Anlagenteile (Puffer- Konditionierungs- und Bereitstellungslager) für den festgelegten Standort erfolgen.

Die umgehende Kategorisierung der zu erwartenden Abfälle und die sofortige Aufnahme von systematischen Untersuchungen zu Konditionierungsmethoden sind nach Meinung der AGO sinnvoll.

Schließlich empfiehlt die AGO den sofortigen Beginn der Vorbereitungen zur Planung der Konditionierungsanlage am Asse-nahen Standort. Sollten Ausschlusskriterien des Kriterienkatalogs gegen einen Asse-nahen Standort der Anlage sprechen, empfiehlt die AGO den Bau der Konditionierungsanlage am gleichen Standort, an dem das Zwischenlager errichtet wird.

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