Bundesregierung prüft Maßnahmen für Sonderwirtschaftszonen im Rheinischen Revier und in der Lausitz

In der Fragestunde am Mittwoch (13.02.2019) wollte der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Terminus „Sonderwirtschaftszone“ interpretiert, der im Abschlussbericht der Kohlekommission mehrfach in den Projektlisten für NRW und die Lausitz auftaucht. Außerdem fragte er, welche konkreten Maßnahmen nach Kenntnis und unter Beteiligung der Bundesregierung geplant seien.

Die schriftliche Antwort: „Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen so-wie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Eine typische Wischiwaschi-Antwort der Bundesregierung, die aber definitiv keine Absage an Sonderwirtschaftszonen ist. Was zunächst als eine unscheinbare Maßnahme unter vielen erscheint, sollte stark zu denken geben. Mit der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ist der weiteren Aushöhlung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrechts Tür und Tor geöffnet. Es handelt sich hierbei um eine neoliberale Deregulierungsstrategie, die DIE LINKE ablehnt.

Die mündliche Frage (Nr. 38) und die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (pdf):

„Wie interpretiert die Bundesregierung den Terminus „Sonderwirtschaftszone“, der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mehr-fach Verwendung findet, und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang damit vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass der Bund in zwei Fällen explizit als „zuständiges Ressort“ genannt wird (www.kommission-wsb .de/WSB/Redaktion/DE/Down-loads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwan-del-und-beschaeftigung pdf, Seiten 132, 140, 159, 171)?“

Die Antwort der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einschließlich der Projektlisten sorgfältig und wird zeitnah auf die Umsetzungsfragen eingehen. Die Begriffe „Sonderwirtschaftszone“ bzw. „Sonderfördergebiete“ finden auf Seite113 des Abschlussberichts und im Anhang als Bestandteil der Projektvorschläge der vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen Verwendung. Als Sonderwirtschaftszone gelten allgemein Gebiete, die räumlich abgegrenzt sind und in denen gesonderte Regelungen zur Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten gelten. Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen sowie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Demonstration am Atommüll-Zwischenlager Ahaus – Kein atomwaffenfähiger Atommüll aus Garching

Zum achten Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima findet am 9. März in Ahaus eine überregionale Protestdemonstration gegen Atomkraft, gegen die unzureichende Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager und gegen weitere Castor-Transporte statt. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ruft zur Teilnahme an der Demonstration in Ahaus auf:

„Ahaus drohen noch in diesem Jahr neue Castor-Transporte aus dem stillgelegten Atomkraftwerk AVR in Jülich. Jetzt auch noch atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor München-Garching nach Ahaus zu transportieren, ist ein absolutes No Go!“

Zdebel weiter: „Immer noch sind in der Bundesrepublik sieben Atomkraftwerke in Betrieb, in denen es jederzeit zu einem Super-Gau mit massiver Freisetzung von Radioaktivität kommen kann. Für den dabei anfallenden Atommüll gibt es bis heute keine dauerhaft sichere Verwahrung. Die für eine Million Jahre hochgefährlichen Atomabfälle werden seit Jahrzehnten von einer Zwischenlösung zur nächsten verschoben.

Es ist und bleibt unverantwortlich, weiter mit dem Betrieb von AKWs Atommüll zu erzeugen, wenn deren langfristige Lagerung völlig ungelöst ist. Immer mehr Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik und demnächst auch aus Frankreich soll nach Ahaus transportiert werden. Dabei läuft Mitte der 2030er Jahre die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Ahaus aus. Ein Endlager für diesen Atommüll soll es aber frühestens 2050 geben, Experten sagen sogar erst 2080 oder noch später. Kein Wunder, wenn also die Sorge umgeht, Ahaus könnte zum Endlager werden.

Die derzeit laufenden Nachrüstungen am Zwischenlager in Ahaus machen auch klar, dass die oberirdische Zwischenlagerung voller Sicherheitsrisiken ist. Statt Atomtransporte einfach per Genehmigung durchzusetzen, sollten die Behörden endlich mit den Menschen vor Ort offen über die Gefahren und Risiken reden.

Darüber hinaus wachsen die Kosten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen: Die Atomkonzerne haben Gewinne gemacht und sind von den Kostenrisiken der Atommülllagerung jüngst per Gesetz befreit worden. Nun sollen die Steuerzahler*innen dafür die Zeche zahlen. Auch dagegen werden wir am 9. März auf die Straße gehen.“

Außerdem mahnt Zdebel: „Deutsche Uranfabriken in Gronau und Lingen beliefern marode Atomkraftwerke wie in Tihange und Fessenheim mit Brennstoff und sorgen dafür, dass international das enorme Risiko weiterer Atomkatastrophen bestehen bleibt. Diese Uranfabriken gehören umgehend stillgelegt.“

Nachgefragt: Bereitstellunglager für den Atommüll Schacht Konrad

Mit dem Schacht Konrad, in dem leicht- und mittelradioaktiver Atommüll versenkt werden soll, geht es nicht recht voran. Immer neue Schwierigkeiten verzögern immer wieder den unterirdischen Ausbau. Derzeit ist von einer Inbetriebnahme ca. 2027 die Rede. Weil im Schacht alles schief läuft, müssen nun an den meisten AKW-Standorten neue „Zwischenlager“ für diese Abfälle errichtet werden. Auch ein neues „Bereitsstellungslager“ soll neu gebaut werden. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE fragt deshalb die Bundesregierung, bis wann eine Stanortentscheidung fallen soll – und ob es zutrifft, dass dieser Standort nicht in Niedersachsen und NRW liegen wird.

Die mündliche Frage in dieser Woche entweder Mittwoch (mündlich) oder Donnerstag (schriftlich) beantwortet: Die Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut:

„Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das laut Entsorgungsübergangsgesetz (siehe §3) geplante Bereitstellungslager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden und kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“

Weitere Infos:

Uranfabriken stilllegen – Uranexporte stoppen! Umweltausschuss berät Anträge

Der Umweltausschuss des Bundestages wird sich am kommenden Mittwoch (20. Februar) unter anderem mit einem Antrag von Hubertus Zdebel und seiner Fraktion DIE LINKE zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen befassen. Außerdem fordert DIE LINKE ein umgehendes Export-Verbot, damit riskante Atomkraftwerke im Ausland – darunter z.B. Tihange oder Fessenheim – nicht länger von den Anlagen in Lingen und Gronau mit Brennstoff versorgt werden. Auch die Grünen haben entsprechende Anträge im Umweltausschuss.

Zuletzt hatte der Bundesrat am letzten Freitag in einem eher zahnlosen Appel erneut die Bundesregierung aufgefordert, endlich dafür zu sorgen, die deutsche Beihilfe zum Betrieb gefährlicher AKWs im Ausland rechtlich zu untersagen (Tagesspiegel). Während die SPD aber ein reines Exportverbot für EU-rechtlich nicht zulässig hält, ist die CDU dagegen, die bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillzulegen.

Weitere Informationen:

Entscheidung über Exportgenehmigung für Atommüll aus Jülich in die USA weiter offen

Per Mündlicher Frage wollte der Abgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung erfahren, bis wann mit einer Entscheidung über einen möglichen Export von 152 Castoren mit hochradioaktiven Atommüll  aus Jülich in die USA durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu rechnen ist. Die Antwort: „Der benötigte Zeitbedarf kann aufgrund der Komplexität der Prüfung noch nicht sicher festgestellt werden.“

Seit Jahren lagern diese brisanten Atomabfälle ohne ausreichende atomrechtliche Sicherheitsgenehmigungen in Jülich. Als mögliche Optionen wird ein Abtransport dieser gefährlichen Strahlenabfälle in das Zwischenlager Ahaus in NRW geprüft und auch ein Export in die USA. Der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers am Standort selbst, wie auch von Hubertus Zdebel und AtomkraftgegnerInnen favorisiert, wird zwar offiziell untersucht. Ein Export in die USA ist aus Sicht des Bundestagsabgeordneten auch rechtlich nicht möglich, weil es sich bei den Abfällen in Jülich um Atommüll aus einem kommerziell genutzten Reaktor handelt.

Die Frage (Nr. 69) des MdB Zdebel und die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (PDF):

„Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über den – laut Sachstandsbericht von NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart vom 27. Juni 2018 (PDF) – von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN) gestellten Antrag auf Export der verbrauchten AVR-Brennelemente in die USA entscheiden, und welche Anhaltspunkte sind nach jetziger Kenntnis vorhanden, die zu einer Ablehnung einer solchen Exportgenehmigung führen können?“

Die Antwort der Bundesregierung: „Die atomrechtlichen Prüfungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind aufwendig sowie umfangreich und dauern an.

Grundlage der vertieften Prüfung sind im Wesentlichen das Atomgesetz, die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung – AtAV) sowie die einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Der benötigte Zeitbedarf kann aufgrund der Komplexität der Prüfung noch nicht sicher festgestellt werden.“

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