Neue Fernwärmetrasse: Moorburger Kohle-Wärme durch die Hintertür? Behörde leitet Planverfahren ein

Transparenz und Beteiligung geht in jedem Fall anders. Nicht etwa im Energienetzbeirat, in dem zahlreiche NGOs und Unternehmen mit der Behörde über die Zukunft der Hamburger Fernwärme beraten, gibt die grüne geführte Umwelt- und Energiebehörde (BUE) bekannt, dass Vattenfall Wärme den Bau einer neuen Fernwärmetrasse jetzt konkret plant und das Planverfahren mit dem erforderlichen Scoping Termin eingeleitet wird. Eine Woche vor dem nächsten Beirats-Treffen (am 30. Juni) erfahren die NGOs davon durch einen Brief aus dem Hause von Senator Jens Kerstan. Die Leitung ist heftig umstritten, denn befürchtet wird, dass damit das Vattenfall-Kohlemonster-Kraftwerk Moorburg durch die Hintertür eine Verbindung zur Fernwärme bekommt. „Wir lehnen die neue Fernwärmeleitung ab, da sie in der Konsequenz eine Anbindung des umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz ermöglicht. Das wäre für die Klimabilanz Hamburgs die denkbar schlechteste Lösung“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Bild klicken zum vergrößern: Der geplante Verlauf der neuen Vattenfall-Kohle-Wärme-Trasse

Auch die Hamburger Linksfraktion reagiert nicht nur auf den Inhalt der Planungen zur Fernwärmeentwicklung mit der Hintertür Moorburg. Stephan Jersch, energiepolitischer Sprecher der Fraktion: „Aber dieser Anschlag auf alle laufenden demokratischen Findungsprozesse ist ein Skandal. Die Umweltbehörde greift damit dem Energienetzbeirat und der Beratung des Umweltausschusses voraus und schlägt Pflöcke gegen das Ergebnis des Volksentscheids von 2013 ein.“

Der BUND reagiert mit einer Presseerklärung, die hier gleich im Anschluss dokumentiert wird. Außerdem finden Sie hier die Karte zur geplanten Fernwärmetrasse (PDF) und weitere Informationen zum Scoping-Termin (PDF), der bereits am 27. Juni um 9 Uhr stattfinden soll. Die Einladung dazu dokumentiert umweltFAIRaendern unten auf dieser Seite.

Dokumentation: BUND – Umweltbehörde leitet Planverfahren für neue Fernwärmetrasse ein

BUND Hamburg sieht Präjudiz für ökologisch bedenkliche Variante und warnt vor Anschlussoption für das Kohlekraftwerk Moorburg

Überraschend hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) das Planfeststellungs­verfahren für die Anbindung der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) an das Fernwärmesystem für den Hamburger Westen eingeleitet. Die neue Fernwärmetrasse soll von der MVR unter der Elbe durchführen und in Bahrenfeld an das vorhandene Leitungssystem angeschlossen werden.

„Wir lehnen die neue Fernwärmeleitung ab, da sie in der Konsequenz eine Anbindung des umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz ermöglicht. Das wäre für die Klimabilanz Hamburgs die denkbar schlechteste Lösung“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Derzeit sind zwei Szenarien für den Ersatz des alten Kohlekraftwerks in Wedel im Gespräch. Im sogenannten Nord-Szenarium ist eine Kombination verschiedener Wärme-Erzeugungsanlagen unter Einbindung des geplanten Zentrums für Ressourcen und Energie in Stellingen vorgesehen, das nur noch Müll, der nicht recycelt werden kann, der Verbrennung zuführen soll. Im Südszenarium sollen die MVR und eine Abwärmepumpe an der Dradenau Fernwärme nach Bahrenfeld liefern.

Das Nord-Szenarium hätte aus Sicht des BUND weitere Vorteile, da es schneller zu realisieren wäre, die hohen Kosten für eine Elbquerung entfielen und der Anschluss des Kraftwerkes Moorburg für alle Zukunft ausgeschlossen werden könnte.

Die MVR, mehrheitlich im Besitz des Energiekonzerns Vattenfall, beliefert derzeit das Unternehmen Schindler mit Wärme. Sollte die MVR künftig die Fernwärme nach Norden abgeben, könnte das Kohlekraftwerk Moorburg diese Lücke schließen, indem eine weitere Leitung vom Kraftwerk zur MVR gebaut und von dort die bereits vorhandene Leitung MVR–Schindler genutzt wird. Damit wäre ein Anschluss des Kraftwerkes Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz am Knotenpunkt MVR jederzeit möglich.

„Sollte die Umweltbehörde an der Untersuchung und Umsetzung des Süd-Szenariums festhalten, erwarten wir eine klare vertragliche Absicherung, dass Moorburg nicht angeschlossen wird. Es kann nicht sein, das unter grüner Verantwortung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein Kohlekraftwerk in das Hamburger Fernwärmenetz einspeisen kann“, so Manfred Braasch.

Dokumentation: Einladung der BUE zum Scoping-Termin:

Fa Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) zur Anbindung der MVR an das Fernwärmenetz Hamburg

hier:     Einladung zum Scoping-Termin zur Klärung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträgiichkeitsuntersuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fa. Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) zur Anbindung der MVR an das Fernwärmenetz Hamburg

hier:     Einladung zum Scoping-Termin zur Klärung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma Vattenfall Wärme Hamburg GmbH plant die Errichtung einer Fernwärmetransportleitung (FWT) von der MVR und der geplanten Wärmepumpe Dradenau zum zentralen Fernwärmenetz Hamburg, Einspeisepunkt Trabrennbahn Bahrenfeld.

Mittels dieser neuen Fernwärmetransportleitung sollen die Abwärme der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm von 80 MW sowie die Abwärme des Klärwerkes Dradenau im West.en in das zentralen Fernwärmenetzes eingespeist werden. Diese Abwärmenutzung könnte  ein zentraler Baustein zur Fernwärmeversorgung des Hamburger Westens werden und damit ein wichtiger Beitrag zum Ersatz der Fernwärmeversorgung durch das Heizkraftwerk Wedel sein.

Parallel zum o.g. Vorhaben sind weitere Verfahren zur Fernwärmeanbindung  in Vorbereitung (z.B. Abwärmenutzung von Aurubis zur HafenCity-Ost und weiter bis zum Einspeisepunkt Spaldingstraße , Einbindung des geplanten Zentrum für Ressourcen und Energie Stellingen (ZRH) der SRH sowie industrielle Abwärmenutzun  z.B. von Trimet und Arcelor .

Der Scopingtermin liefert insofern auch  die Grundlage für eine Kosten- und Risikoabschätzung für den Bau der Fernwärmeleitungen für die Fernwärmesystemanbindung West und die Fernwärmeleitung in Stellingen zum Einspeisepunkt Haferweg, die Voraussetzungen für den Entscheidungsprozess Ende 2017 sind. Eine Vorwegnahme der Entscheidung für oder gegen die Anbindung der MVR ist damit nicht verbunden.

Das Vorhaben Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 des UVPG) der Ziffer 19.7.1 zuzuordnen. Dabei handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Dampf oder Warmwasser aus einer Anlage nach den Nummern 1 bis 10, die den Bereich des Werksgeländes überschreitet, mit einer Länge von 5 km oder mehr außerhalb des Werksgeländes.

Als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss die Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen festlegen. Hierzu hat die Vorhabenträgerin bei der Geneh­ migungsbehörde beantragt, einen Scoping-Termin durchzuführen. Im Rahmen eines Scoping­ Termins erhalten die zu beteiligenden Behörden sowie relevante Dritte Gelegenheit, Inhalt, Umfang und Methoden und sonstige erhebliche Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrem Unter­ suchungsrahmen zu besprechen.

Zu diesem Scoping möchte ich Sie hiermit gern einladen. Der Termin findet statt im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19,

Dienstag, den 27. Juni 2017, um 9:00 Uhr

Die beteiligten Behörden und Verbände sind aufgefordert, für die UVP zweckdienliche Informationen, die ihnen vorliegen, zur Verfügung zu stellen und die aus ihrer Sicht notwendigen Untersuchungen zu benennen.

Auf Basis dieses Scopings wird die Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, als Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung festlegen .

In der Anlage erhalten Sie die für den Scoping-Termin vorbereitete Tischvorlage des Vorhaben­ trägers.

Wenn Sie bzw. Ihre Fachdienststelle oder Institution Konkretisierungen oder weitergehende Anfor­ derungen zur Methodik bzw. zu Art und Umfang der Untersuchungen haben, bitten wir Sie darum, diese im Scoping-Termin darzulegen und/ oder uns Ihre schriftliche Stellungnahme spätestens bis zum Scoping-Termin zu zusenden.

Bitte helfen Sie uns bei der Vorbereitung des Termins, indem Sie Ihre Teilnahme am Scoping-Termin per Mail …. oder per Telefon …. bestätigen bzw. absagen oder einen Vertreter / eine Vertreterin benennen .

Mit freundlichem Gruß

Anlagen:

Projektbeschreibung und Trassenverlauf der Fa. Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung – West (MVR-Fernwärmeleitung zur Trabrennbahn Bahrenfeld)

Au Backe: Die Kirchen haben einen G20-Song

Das kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel hat es tatsächlich getan. Und das auch noch im „Hamburg Stil“. „Bring your own chair“, so lautet der Titel des kirchlichen G20-Songs, der seit Anfang Juni auch bei Youtube online ist. Sehr harmonisch und natürlich total kritischer Text.

Auf der Youtube-Seite heißt es zu diesem … Lied: „Bei dem G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg treffen sich die 19 wirtschaftsstärksten Staaten und die EU. Sie verhandeln über Themen, die fast alle Menschen auf der Welt betreffen, aber nur wenige Länder sitzen mit am Verhandlungstisch. Das Kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel will Mitreden! Darum haben wir einen Song komponiert, mit dem wir unsere Meinung zum G20-Gipfel sagen wollen. Im Englischen gibt es ein Sprichwort „If you are not invited to the table, bring your own chair!“ Und „Bring your own chair“ ist der Titel unseres G20-Songs! Darum nehmt einen Stuhl, trommelt ein paar Leute zusammen und singt unseren Song!“ Naja, üben wir mal …

G20, die Christen und die Leitung der Nordkirche: Zu staatsnah – zu einfach

Der G20-Gipfel in Hamburg, Proteste und die Haltung der Christen? „Alle Erfahrung zeigt: Wer Interesse daran hat, dass Proteste gewaltlos bleiben, sollte sich so früh und so verbindlich wie möglich in den zivilgesellschaftlichen Bündnissen engagieren und gleichzeitig Abstand zum staatlichen Sicherheitsdiskurs halten. Die Leitung der Nordkirche hat sich für den entgegengesetzten Weg entschieden.“ Das sagt der Hamburger Theologe und Leiter des Bereichs »Diakonie und Bildung« im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost, Theo Christiansen, in einem Interview beim Publik-Forum, in dem er sich auch sonst kritisch zur Haltung der Leitung der Nordkirche zum G20-Gipfel äußert. Unter global gerecht gestalten gibt es mehr Informationen, über das kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel.

Beim Publik-Forum stellt Christiansen fest: „Ich kritisiere, dass die Synode und die Leitung der Nordkirche es sich arg einfach machen. Im Kern sagen ihre Stellungnahmen zum G20-Gipfel, dass Trump, Putin und Co. das Problem darstellen. Das aber ist falsch und für eine Mitgliedskirche des Ökumenischen Rates der Kirchen zu billig. Wo bleibt die Kritik an den Verantwortlichen im eigenen Land? Darauf kann und soll die Evangelische Kirche in Deutschland einwirken. Zum anderen kritisiere ich, dass sich kirchenleitende Personen mit Blick auf die Proteste zu staatsnah verhalten. Gemeinsam mit Vertretern der senatsbildenden Parteien (SPD und Grüne) verantworten sie eine Kundgebung, in der die kirchliche Kritik an dem, wofür G20 steht, kaum noch vorkommt. Es gibt keine offizielle Mitwirkung an anderen Aktionen und Protesten. Damit wird in Form und Inhalt jene Unabhängigkeit gegenüber dem Staat aufgegeben, die es in einer so brisanten Situation bräuchte.“

Im Zentrum seiner Kritik steht: Die Kirchenleitung macht die deutsche Politik – z.B. zur Afrikapolitik oder zum Klimaschutz – zu wenig zum Zentrum ihres eigenen Handels. G20? Das Treffen „ist nach wie vor von den Paradigmen des Wachstums und des Neoliberalismus geprägt. Beides hat Schäden genug angerichtet“, so Christiansen.

Das ganze Interview ist hier zu lesen.

Atommüll-Deal ist staatliche Beihilfe – Aber EU-Kommission gibt grünes Licht

Die EU-Kommission gibt grünes Licht für die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung. Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung befreit und auf die BürgerInnen verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE): „Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die BürgerInnen haben alle Risiken. Obwohl den Atomkonzerne zum Vorteil ihrer Aktionäre mit dem Atommüll-Deal von den enormen Kostenrisiken der künftigen Atommülllagerung von Grünen, SPD und CDU/CSU und gegen die Stimmen meiner Fraktion per Bundestagsbeschluss im Dezember 2016 befreit werden, sieht die EU-Kommission darin keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Nach Jahrzehnten praller Gewinne verabschieden sich die Atomkonzerne nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht muss nun auch noch die Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der SteuerzahlerInnen zurückgezahlt werden.“

In einer Pressemitteilung stellt die Kommission fest: „Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass die Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle eine staatliche Beihilfe beinhaltet, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung von rund 24,1 Mrd. EUR Deutschland nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird.“

Mit anderen Worten: Auch die EU-Kommission sieht das Risiko, dass am Ende die SteuerzahlerInnen für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung die Zeche zahlen müssen.

Weiter heißt es in der PM der Kommission: „Zwar liegen dem in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlenden Betrag die besten derzeit verfügbaren Kostenschätzungen zugrunde, diese Berechnungen sind aber aus verschiedenen Gründen sehr unsicher. Vor allem hat Deutschland noch keinen Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle festgelegt, und es gibt keine vergleichbaren Kosten-Benchmarks für den Bau einer entsprechenden Anlage.“

Dennoch laut das Ergebnis: „Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die staatliche Unterstützung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel steht.“ Als Begründung dafür wird ein – wenig wahrscheinlicher – Konkurs der Atomkonzerne angeführt, der zur Folge haben könnte, dass die Atomkonzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten.

Grenzkontrollen und Sicherheitszonen zum G-20-Gipfel

Lange vor dem G20-Treffen der Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juli in Hamburg, bekommt nicht nur die Hansestadt, sondern Europa, die Folgen zu spüren. An den deutschen Grenzen wird wieder kontrolliert. In der Hamburger Hafencity und im Bereich der Messehallen werden am 7. und 8. Juli Sperrzonen eingerichtet. (Tagesschau) Gegen die Maßnahmen in der Hansestadt haben die Veranstalter einer internationalen Demonstration gegen den G20-Gipfel Klage angekündigt (siehe auch NDR). Zwischen dem 2. und 8. Juli finden in Hamburg zahlreiche Demonstrationen und Aktionen zum G20-Gipfel statt.

Im Vorfeld des G20-Gipfels, der am 7. und 8. Juli in Hamburg stattfindet, hat die Bundesregierung wieder Grenzkontrollen zu den Nachbarstaaten des Schengenraums eingeführt. Die Kontrollen sollen bis zum 11. Juli andauern. Reisende mit Ziel Deutschland sollten beim Grenzübertritt gültige Ausweispapiere mit sich führen. An den Grenzübergängen muss ggf. mit Verzögerungen gerechnet werden.

„Für mich hat die Sicherheit des Gipfels oberste Priorität und diese beginnt nun mal bereits an unseren Grenzen“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Der CDU-Politiker hob hervor, dass die Kontrollen „vorübergehender Natur und zeitlich befristet“ seien.

In Hamburg wird es anlässlich des Gipfels Sicherheitssperrzonen rund um die Elbphilharmonie sowie im Bereich der Messehallen geben. Zusätzlich werden zwei Transferkorridore für die ankommenden und abfahrenden Staats- und Regierungschefs eingerichtet. In Hamburg muss daher vom 6. bis 8. Juli mit einigen Einschränkungen im Straßenverkehr sowie im öffentlichen Nahverkehr (auch Fähren) gerechnet werden. Dazu erklärte der Innensenator Grote in Hamburg (Abendblatt): “Ich kann den Gipfel sonst nicht sicher durchführen“.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat sich die Hamburger Allgemeinverfügung genauer angesehen und auf seiner Homepage eine detaillierte Stellungnahme verfasst. Das Grundrechtekomitee kommt zu dem Schluss: „Wer jeden Protest kriminalisiert, trägt letztlich zur Eskalation bei. Denn, das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers´ – wie es die Verfassungsrichter im Brokdorf-Beschluss formulierten.“ Die detaillierte Analyse ist hier in voller Länge lesbar.

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