Vattenfalls Kohlemonster Moorburg: Nach Lage der Dinge „zunächst“ künftig nur noch Kühlturm-Kühlung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Folgen für den Betrieb des 1.600 MW Vattenfall-Kohlemonsters in Moorburg: „Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“ Mit diesen Worten antwortet der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 21/8977) des LINKEN-Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch.

Auf Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof jüngst Deutschland verurteilt, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg Europarecht verletzt worden ist. Grund dafür war, dass eine Fischtreppe bei Geesthacht als „Ausgleich“ anerkannt worden ist, um im weit entfernten Moorburg die Elbe und den Fischbestand zu schützen. Und das, obwohl die Wirksamkeit der Fischtreppe damals noch nicht mal klar war. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun als fehlerhaft festgestellt und entsprechend muss nun Deutschland und konkret die Umweltbehörde diesen Mangel beseitigen.

Die Folge: Von der Kühlung mit Elbwasser und dem damit verbundenen Schreddern von Fischen muss wohl künftig Abstand genommen werden. Die Kühlung wäre dann nur noch über den bereits vorhandenen Kühlturm zulässig.

Hinzu kommt: Der BUND hat genau zu diesem Punkt schon vor Jahren eine Klage auf den Weg gebracht. In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht dem BUND recht gegeben und die Kühlung nur noch per Turm festgeschrieben. Die Umweltbehörde Hamburg – damals noch unter der Allein-Regierung der SPD – und Vattenfall hatten dagegen Revision eingelegt. Nun wird das EuGH-Urteil auch in diesem Verfahren von zentraler Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht wird diesen Rechtsspruch beachten müssen.

Der BUND Hamburg hatte erst letzte Woche die inzwischen grüne Umweltbehörde aufgefordert, die Revision zurückzuziehen und Vattenfall die Kühlung mit Elbwasser zu untersagen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Jersch teilt die Umweltbehörde nun mit, dass sie das Verfahren zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Möglichkeit zur Kühlung mit Elbwasser eingeleitet hat. Wörtlich heißt es in der Antwort auf die Frage 2: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes sorgfältig geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt. Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“

Nicht unwichtig in der Antwort ist das Wort „zunächst“. Denn Vattenfall dürfte über eine solche Auflage als dauerhafte Maßnahme wenig begeistert sein und vermutlich widersprechen. Denn sie bedeutet für das Unternehmen auch, dass der Betrieb von Moorburg unwirtschaftlicher wird. Laut Angaben des Senats würden jeweils 17 MW der elektrischen Nettoleistung je Block weniger zur Verfügung stehen, wenn der Kühlturm ganzjährig genutzt werden muss. Vattenfall hat inzwischen eine Fischscheuchanlage in Moorburg eingebaut, mit der Vattenfall möglicherweise argumentieren könnte, dass es damals zwar Fehler in der Genehmigung gegeben haben könnte, dieser aber wegen z.B. einer solchen Scheuchanlage „geheilt“ würde. Zur Frage der Revision sagt der Senat nichts, weil danach nicht gefragt wurde.

Hamburger Energienetzbeirat: Die siebte Sitzung und die Dokumente

Am Donnerstag, den 11. Mai, tagten die Energienetzbeiräte nunmehr zum siebten Mal. Der Beirat ist ein Ergebnis des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und soll die Rekommunalisierung der drei Netze Strom, Fernwärme und Gas begleiten. Bislang ist lediglich das Stromnetz wieder in städtischem Eigentum, die anderen Netze sollen folgen. Im Focus weiterhin: Wie sehen die Alternativen aus, mit denen das marode und mit Kohle befeuerte Heizkraftwerk in Wedel endlich abgeschaltet werden kann?

Nachgefragt: Welche Folgen hat der Brexit für den Urankonzern URENCO?

Welche Folgen hat der Brexit für das Uranunternehmen URENCO, an dem neben E.on und RWE sowie den Niederlanden auch Großbritannien mit einem Drittel beteiligt ist? Das will der für Atomausstieg bei der Bundestagsfraktion DIE LINKE zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung wissen und hat deshalb eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. URENCO betreibt in den drei Staaten sowie in den USA Urananreicherungsanlagen und versorgt Atomkraftwerke weltweit mit Uranbrennstoff, darunter auch Reaktoren wie Tihange und Doel.

Zum Hintergrund für die Anfrage heißt es: Großbritannien ist sowohl als Eigentümer als auch als Kontrollinstanz im Rahmen der Verträge von Almelo, Washington, Cardiff und Paris an dem mehrstaatlichen Urananreicherungsunternehmen URENCO beteiligt und außerdem über die URENCO gemeinsam mit der französischen AREVA an der Enrichment Techno-logy Company (ETC) beteiligt.

Die URENCO stellt in entsprechenden Anlagen in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (UK) und Eunice (U.S.A.) angereichertes Uran für den Einsatz in kommerziellen Atomreaktoren her.

Die Staaten Großbritannien und Niederlande sowie die deutschen Unternehmen E.on und RWE sind zu je einem Drittel Eigentümer der URENCO.

Die Kontrolle über die URENCO, die technisch auch hochangereichertes waffenfähiges Uran herstellen könnte, wird über die genannten internationalen Verträge jeweils von den Almelo-Gründungstaaten Niederlande, Großbritannien und Deutschland sowie in den Folgeverträge durch die U.S.A und Frankreich durchgeführt.

Auch EURATOM ist für Kontrollen im Rahmen der Nicht-Verbreitung zuständig. Die ETC wiederum ist seit 2007 nicht mehr im alleinigen Besitz der URENCO, sondern zu jeweils 50 Prozent ein Gemeinschafts-Unternehmen mit der AREVA.

Großbritannien will nunmehr aus der Europäischen Union (EU) aussteigen und hat nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller auch angekündigt, dass damit ein Austritt aus EURATOM verbunden sein soll.

Mit dem Brexit und dem Ausstieg von Großbritannien aus EURATOM stellen sich damit erhebliche neue Anforderungen an eine neue rechtliche Gestaltung der URENCO und der bestehenden Kontrollsysteme über die URENCO.

Dies ist auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass unabhängig vom Brexit die Regierung von Großbritannien und die deutschen Anteilseigner E.on und RWE einen Verkauf ihrer Anteile an URENCO planen. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE in der Vergangenheit mehrfach Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt.

In der Ausschussdrucksache 18(16)554 hat das Referat PE3 des Bundestages jüngst den Umweltausschuss über die Auswirkungen des Brexit auf die Atom-, Klima- und Umweltpolitik informiert, ohne dabei allerdings auf die mit URENCO zusammenhängenden Probleme und Anforderungen einzugehen.

Nach EuGH-Urteil: Vattenfalls Kohlemonster Moorburg das Wasser abgraben – BUND fordert: Umweltsenator Kerstan muss handeln!

Nachdem der Europäische Gerichtshof auf Initiative der EU-Kommission Deutschland wegen Mängeln bei der Genehmigung für das 1600 MW Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg verurteilt hat, legt jetzt der BUND Hamburg nach und fordert vom grünen Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan endlich aktiv zu werden. Der Umweltverband klagt seit Jahren gegen die von der Hamburger Umweltbehörde erteilte Genehmigung für das Kraftwerk. Nach einem Erfolg des BUND beim Oberverwaltungsgericht Hamburg hatten die Umweltbehörde und Vattenfall dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Jetzt muss das BVerwG mit dem Urteil des EuGH im Rücken erneut urteilen, ob Vattenfall für die Kühlung des Kohlekraftwerks Elbwasser ziehen darf oder – wie der BUND und zuvor das Oberverwaltungsgericht meinten – dauerhaft nur noch über den Kühlturm betrieben werden darf. Letzteres würde die ohnehin schwer belastete Elbe und Fische schützen und den Betrieb des Kraftwerks für Vattenfall teurer machen. In gleicher Weise hatte auch der EuGH jüngst entschieden. Jetzt fordert der BUND den grünen Umweltsenator Kerstan auf, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen und Vattenfall aufzuerlegen, nur noch den Kühlturm einzusetzen.

In einer Pressemeldung (hier als Dokumentation) fordert der Hamburger BUND heute:

Kohlekraftwerk Moorburg: Umweltsenator muss Kühlwasserentnahme aus der Elbe stoppen – BUND Hamburg fordert Rücknahme der Revision beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende April festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg rechtswidrig ist (C-142/16), fordert der BUND Hamburg Umweltsenator Jens Kerstan auf, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe sofort stoppen. Das Kraftwerk darf nach derzeitiger Genehmigungslage bis zu 1,8 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr für Kühlzwecke aus der Süderelbe entnehmen und schädigt damit den Sauerstoffhaushalt und die Fauna des Gewässers massiv.

Die Europäische Kommission hat dem BUND Hamburg in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass die Kommission zwei Monate nach dem EuGH-Urteil vom 26. April eine Mitteilung erwartet, wie der Mitgliedsstaat Deutschland das Urteil umsetzen wird.

„Umweltsenator Kerstan hat nun genug Zeit gehabt, das Urteil aus Straßburg zu prüfen. Eine Rücknahme der Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe ist überfällig, zumal mit den jetzt ansteigenden Temperaturen die Sauerstoffsituation in der Elbe ohnehin wieder problematischer wird. Jetzt ist Gewässerschutz und nicht mehr Gewinnoptimierung bei Vattenfall angesagt“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND fordert die Stadt Hamburg und den Kraftwerksbetreiber Vattenfall auf, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (5 E 11/08 vom 18.01.2013) zurückzunehmen. Das OVG hatte einer Klage des BUND Hamburg stattgegeben und die Kühlwasserentnahme aus der Süderelbe untersagt. Da Hamburg und Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatten, wurde das OVG-Urteil nicht rechtskräftig und Vattenfall konnte die Kraftwerkskühlung weiterhin mit Elbwasser betreiben.

„Die Rücknahme der Revision wäre jetzt ein konsequenter Schritt, um langwierige Streitigkeiten und weitere Gerichtskosten vermeiden. Der Gewässerschutz muss Vorrang haben“, so Manfred Braasch.

Atommüll-Lagerung: Zdebel bei Tagung der Ev. Akademie Loccum

Die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle soll neu aufgerollt werden. Für das neue Verfahren, bei dem Gorleben immer noch im Spiel ist, hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE das Standortauswahlgesetz novelliert. Klar ist aber auch: Die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle wird deutlich länger dauern, als bislang vorgesehen. Auf einer Tagung vom 9.-11. Juni befasst sich die Evangelisch Akademie in Loccum mit der Atommülllagerung und fragt: „Was soll wann wie wohin – und wer macht was?“ Mit dabei auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE.

Wegen zahlreicher Mängel und Fehler hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE die Novelle zum Standortauswahlgesetz im Frühjahr abgelehnt. Nicht nur, weil Gorleben als Standort in dem Verfahren, dass einen gesellschaftlichen Konsens für die Atommülllagerung finden will, im Rennen bleibt. Auch bei den Beteiligungs- und Klagerechten haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE erhebliche Kritik formuliert. (Siehe dazu auch die Broschüre: Bis in alle Ewigkeit.) Zdebel war auch Mitglied der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, die die Vorlage für die unzureichende Novellierung des Standortauswahlgesetzes erarbeitet hatte.

Die Ev. Akademie widmet sich seit vielen Jahren dem Atommüllproblem. In diesem Jahr hat die Organisatorin Monika Müller – die auch Mitglied im neuen Nationalen Begleitgremium, einer Art Überwachungs-Gremium für die Umsetzung des Standortauswahlgesetzes ist – sowohl das anlaufende neue Such-Verfahren und die dafür geschaffenen neuen Akteure zum Thema gemacht. Aber auch die wachsenden Probleme bei der Zwischenlagerung stehen auf der Tagesordnung der Veranstaltung, die vom 9. – 11. Juni in Loccum stattfinden wird.

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