Am 23. März will der Bundestag in zweiter und dritter Lesung nach nur drei Wochen parlamentarischer Behandlungsfrist die Novelle zur „Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes“ verabschieden. Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE tragen den Entwurf von Grünen, SPD und CDU/CSU nicht mit, weil weiterhin grundsätzliche Mängel und Zweifel bestehen. Zdebel hat für seine Fraktion einen Entschließungs- und Änderungsantrag angekündigt.
Bei dem Standortauswahlgesetz geht es darum, wie die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle künftig ablaufen soll. Denn auch über 40 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergie gibt es für diese Abfälle bis heute keine dauerhafte Lagermöglichkeit. 40 Jahre dauert auch der Konflikt um Gorleben an, bei dem Staat und Wirtschaft so ziemlich alles falsch gemacht haben, was man falsch machen kann. Nicht zuletzt weil Staat und Wirtschaft gegen jede Vernunft einseitig an Gorleben festhielten, hat eine ergebnisoffene Suche nach einem dauerhaften Atommülllager bis heute nicht wirklich stattgefunden. Dennoch soll bei dem jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Neustart Gorleben weiterhin im Verfahren bleiben.
Kritisch bewerten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch die vorgesehene Regelung zum Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente aus Forschungsreaktoren, insbesondere mit Blick auf die 152 Castor-Behälter in Jülich. Der Vorschlag zu einer Änderung des Atomgesetzes, der sich auch nach der Anhörung in der letzten Woche nicht mehr verändert hat, lässt aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Schlupflöcher, die einen Export unter bestimmten Umständen zulassen.
Seit Jahren verhandeln die Betreiber der Forschungsanlage in Jülich mit den USA über einen solchen Export. Allerdings hatten in der Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche VertreterInnen der anderen Fraktionen und des Bundesumweltministeriums betont, dass ein solcher Export aus ihrer Sicht mit der vorliegenden Formulierung nicht geben wird.
Nach der Beschlussfassung des Bundestags am 23. März muss noch der Bundesrat in seiner Sitzung am 31. März dem Gesetzentwurf zustimmen.
Auf der Homepage des Bundestages wird die Debatte für den 23. März (225. Sitzung) so angekündigt:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze Drucksache 18/11398 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) – zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Exportverbot für hochradioaktiven Abfälle – zu dem Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Verantwortung für die Zukunft Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandorte Drucksachen 18/9791, 18/9100, 18/…
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Umgang mit Atommüll – Defizite des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen aus dem Atommülldesaster ziehen Drucksachen 18/5228, 18/7275
Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) will das Bundesumweltministerium nicht nur die Möglichkeiten zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau per Rechtsgutachten prüfen lassen, sondern auch die der Uranbrennelemente-Fabrik in Lingen. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine schriftliche Frage dem Abgeordneten mit. Beide Atomfabriken stellen Brennstoff für den Betrieb vom Atomkraftwerken in aller Welt her und sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen. Vor einigen Tagen hatten Medien über eine solche Rechtsprüfung nur mit Blick auf die Uranfabrik in Gronau berichtet.
Zdebel: „Es hat lange gedauert, bis sich das Bundesumweltministerium nun endlich der Frage der bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabriken in Gronau und Lingen annimmt und ihre Stilllegung wenigstes prüfen lässt. Vor allem die Lieferungen von Uranbrennstoff ausgerechnet in die vom BMUB selbst auch als unsicher bezeichneten AKWs in Tihange oder Cattenom erfordern aber nicht nur eine Stilllegung der deutschen Uranfabriken. Wichtig wäre, die Ausfuhrgenehmigungen für die Uran-Lieferungen zu untersagen, wie es das Atomgesetz zulässt.“
Dokumentation die mündlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel.
Frage:„Ist in der laut einem Medienbericht (FAZ vom 25.2.2017, Streit um Urananreicherung in Deutschland) vom Bundesumweltministerium beabsichtigten rechtlichen Prüfung zur Möglichkeit der Schließung der Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau auch die Prüfung der Möglichkeit einer Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen vorgesehen, und wer wird die beabsichtigte Prüfung durchführen?“
Antwort vom 9. März 2017: Das Bundesumweltministerium beabsichtigt die Vergabe eines externen Rechtsgutachtens zu der Frage, inwieweit eine Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber in Betracht kommen kann. Es ist beabsichtigt, die Gesamtleistung in zwei Teilleistungen aufzuteilen und als freiberufliche Leistungen nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften zu vergeben.
(Überarbeitung/Update) Laut Angaben der Augsburger-Zeitung wurden letzten Freitag alle Atomkraftwerke in Deutschland teilevakuiert. Das habe ein RWE-Sprecher der Zeitung bestätigt (siehe dazu gleich weiter unter). Der Grund: Zu einer Maschine vom Typ A300 Boeing 787 auf ihrem Flug über Ungarn, Deutschland und Belgien nach London war der Funkkontakt abgebrochen. Bereits die ungarische und die tschechische Luftwaffe hatten die Maschine offenbar überprüft. Über dem deutschen Hoheitsgebiet übernahmen Eurofighter die Begleitung. Was aber hätte im Ernstfall, also bei einem Terrorangriff, geschehen können? Hätte die Maschine abgeschossen werden können? (Foto: Eurofighter-Eskorte für die britische Königin.Quelle: Luftwaffe/Stefan Petersen.)
Der Spiegel berichtet, dass „umfassende Sicherheitsmaßnahmen“ ergriffen wurden. Betroffen waren in Norddeutschland die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie Grohnde, Lingen und Unterweser in Niedersachsen. Andere Medien erwähnen auch die AKWs Grafenrheinfeld und Biblis, in denen eine Teilräumung ausgelöst wurde. Medienangaben, in denen explizit die AKWs Isar, Gundremmingen, Neckarwestheim, Philippsburg und Obrigheim genannt werden, sind online nicht zu finden. Auch die Angabe, dass möglicherweise alle AKWs in Deutschland teilgeräumt wurden, ist lediglich der oben genannten Augsburger Zeitung zu entnehmen. An allen AKW Standorten gibt es auch Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll. Unklar bleibt, ob z.B. auch die Zwischenlager in Gorleben oder Ahaus oder die Uranfabriken in Lingen und Gronau von derartigen Maßnahmen betroffen waren.
Der Welt schreibt: „Diesmal handelte es sich um eine Boeing 787 der indischen Fluggesellschaft Air India auf dem Weg nach London, erklärte ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung am Freitagabend. Bereits über der Slowakei sei der Funkkontakt zu Flug AIC-171 abgerissen. Angeblich bestand weit über eine Stunde kein Kontakt zu der Maschine mit 231 Passagieren und 18 Besatzungsmitgliedern an Bord.“
Weiter berichtet die Zeitung: „In anderen Quellen ist von 54 Minuten „loss of communication“, also keinem Funkkontakt, die Rede. Ein Sprecher der Luftwaffe erklärte, dass es auch über Ungarn und Tschechien keinen stabilen Funkkontakt zur Flugkontrolle gab. Vor dem Hintergrund der ungewöhnlich langen Dauer des Kontaktverlustes wurde von der Bundespolizei die potentielle Gefährdungslage hochgestuft und ein Voralarm an die Bundesländer und Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst. Daraufhin wurden bundesweit zahlreiche Atomkraftwerke vom Süden bis Norden sicherheitshalber geräumt. Dabei verbleibt nach eintrainierten Regeln eine Kernmannschaft in einem Sicherheitsbunker, während die andere Belegschaft evakuiert wird. Allein bei PreussenElektra wurden Hunderte Mitarbeiter in vier Kernkraftwerken evakuiert, bestätigte eine Sprecherin.“
Auch der Spiegel berichtet: „Während des Voralarms blieben nur Notbesetzungen in den Werken. Als der Funkkontakt zu dem Flugzeug wieder hergestellt war, wurde auch die Anordnung zur Räumung aufgehoben.“ Zu ähnliche Maßnahmen, bei denen das Personal der Atommeiler teilweise evakuiert wurden, kam es jüngst auch nach den Anschlägen in Brüssel (März 2016) in belgischen Atomanlagen.
Ziel dieser Maßnahme ist es unter anderem auch, mögliche Innentäter aus den Anlagen zu entfernen.
Die FR meldet mit Blick auf Maßnahmen an den stillgelegten AKWs in Blibis: „… Voralarm für das Atomkraftwerk (AKW) Biblis ausgelöst. „Es gab vorbereitende Maßnahmen im Kernkraftwerk Biblis“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Freitag in Wiesbaden. Der Voralarm – eine Vorstufe von einem möglichen Katastrophenalarm, bei dem bestimmte Vorbereitungen getroffen werden – sei bereits um 11.34 Uhr aufgehoben gewesen. Eine Evakuierung des AKW Biblis, das 2011 als Folge der Atomkatastrophe in Fukushima abgeschaltet wurde, gab es nach Ministeriumsangaben nicht. Mehrere andere Kernkraftwerke in Deutschland wurden vorübergehend geräumt.“
Weiter berichtet die FR zu dem Vorfall: „Betreiber haben Ermessensspielraum: Nach Informationen der Luftwaffe soll es sich um eine Maschine der Air India gehandelt haben, die nach London unterwegs war. Zwei Eurofighter begleiteten sie von der Grenze zu Tschechien bis Köln. Dem Energiewendeministerium Schleswig-Holstein zufolge handelte es sich um einen sogenannten Renegade-Voralarm. In Renegade-Fällen könnte ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe möglicherweise verwendet werden. Mit dem Alarm kommt ein Standardverfahren in Gang. Die Betreiber der Atomanlagen haben aber einen Ermessensspielraum, wie konkret sie die Gefahr einschätzen.“
Die Mainpost meldet: „Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nach Alarm geräumt – Das AKW lief am Freitag für einige Minuten mit Notbesetzung. Auslöser war ein Verkehrsflugzeug ohne Funkkontakt zum Boden gewesen, das eine Alarmkette auslöste.“ Weiter schreibt das Blatt mit verweis auf einen ähnlichen Vorfall vor einigen Wochen: „Doch dieses Mal wurden vorsichtshalber auch Atomkraftwerke, darunter das in Grafenrheinfeld (Lkr. Schweinfurt) geräumt. Zwei Eurofighter, die als Abfangjäger zusammen eine „Alarmrotte“ bilden, sind am Freitag zur Sicherung des Luftraums binnen 15 Minuten nach einem kurzfristigen Quick-Reaction-Alert (QRA) vom Gefechtsstand in Neuburg an der Donau gestartet. Die Abfangjäger flogen anschließend so nah an das Passagierflugzeug heran, dass die Piloten durch internationale Handzeichen aus dem Cockpit Entwarnung signalisiert bekamen. Die deutsche Alarmrotte habe die Maschine der Fluglinie Indian Air bis Köln begleitet, sagte ein Sprecher der Luftwaffe. Dann habe sie an die belgische QRA übergeben.“ (Auch der BR berichtet.)
Auch das AKW Grafenrheinfeld war betroffen: „So ging am Vormittag ein „zentraler Alarm“ im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) ein, bestätigt Kraftwerksleiter Reinhold Scheuring: Demnach habe das Personal außer einer Notbesetzung das Kraftwerksgelände verlassen und außerhalb gewartet, bis Entwarnung gegeben wurde. Die hat die Zentrale von Betreiber Preußen Elektra gegen 11.45 Uhr gegeben, sagt dessen Sprecherin Almut Zyweck auf Nachfrage. Kurz nach 10.30 Uhr war die Alarmierung eingegangen. Einen Renegade-Voralarm gibt es laut der Betreibersprecherin mehrmals jährlich.“ Und weiter: „Ob eine Räumung des Kraftwerks notwendig wird, liege dann im Ermessen der Werksleitung, der Behörden vor Ort und der Betreiberleitung. Entscheidend sind Lage und Dauer des Alarms, sagt Preußen Elektra-Sprecherin Zyweck. Bisher sei immer innerhalb kürzester Zeit wieder Entwarnung gekommen, sodass sich die Frage von selbst erledigt hatte. „In meinen 14 Jahren habe ich keine Räumung erlebt.““
Laut unterschiedlichen Medienberichten gibt es Ernstfälle, bei denen Kampfjets aufsteigen häufiger: Der Focus berichtet dazu unter der Überschrift: „Eurofighter schützen deutschen Luftraum: Alarm-Kampfjets über Deutschland: Fast jede Woche kommt es zum Ernstfall“. Dort ist zu lesen: „Sechs Mal zwischen 2013 und in 2015 erschien die Gefahr laut Bundespolizei so schwerwiegend, dass zivile Flugzeuge als sogenannte Renegades eingestuft wurden. Es bestand der Verdacht, dass ein Verkehrsflugzeug als Waffe für einen Angriff zum Beispiel von Terroristen missbraucht wird. In keinem der Fälle bestätigte sich dieser Verdacht.“ Die Welt schreibt hier: „Zahl der Starts deutscher Alarmrotten steigt rasant“. Dort wird mitgeteilt, dass es „2015 insgesamt 18 Alpha-Scrambles gegeben habe. Das sind echte Alarmstarts – also der Ernstfall. Im Jahr zuvor wurden nur zehn Alpha-Scrambles registriert, 2013 waren es sieben.“ Die Welt-Angaben beziehen sich nicht nur auf die Renegade-Vorfälle, die einen Terror-Verdacht unterstellen. Anlässlich des TV-Dramas „Terror – das Urteil“ berichtete die HNA: „So sieht es in der Realität bei Terrorgefahr aus der Luft aus“.
Darf eine Passagiermaschine abgeschossen werden?
Doch was könnten die Eurofighter im Falle eines terroristischen Angriffs eigentlich tun? Im Jahr 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: „Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“
Im Oktober 2016 berichtete die Tagesschau in einem Gastbeitrag von Klaus Pflieger über dieses Thema. Dort heißt es: „Diese gesetzliche Regelung erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Februar 2008 in vollem Umfang für verfassungswidrig und damit für nichtig.“ (Wieso sich das Datum unterscheidet, kann ich grad nicht erklären!) Diese Regelung war der § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Mai 2005, mit der der Luftwaffe eine solche „Abschussbefugnis“ eingeräumt worden war. Die Tagesschau zieht als Fazit aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil: „Nach dieser Gerichtsentscheidung sind in unserem Land Flugzeugabschüsse rechtswidrig, wenn sich an Bord der Maschine neben den Terroristen weitere Menschen befinden.“
Dem Bericht der Tagesschau ist zu entnehmen, dass die Debatte seitdem weiter geführt wurde, wie im Fall der Entführung eines Passagierflugzeuges reagiert werden dürfte. „Inzwischen gibt es neue Überlegungen, ein Gesetz zu schaffen, wie von Terroristen gekaperte Flugzeuge unschädlich gemacht werden können. Danach soll der Verteidigungsminister bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr die Befugnis erhalten, Kampfjets der Bundeswehr aufsteigen zu lassen, die ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abdrängen oder mit Warnschüssen zur Landung zwingen können. Für den Fall, dass sich in dem Flugzeug ausschließlich Terroristen befinden, soll als letztes Mittel der Gefahrenabwehr auch der Abschuss des Flugzeugs möglich sein, wie der „Spiegel“ im April 2014 meldete.“
Dieser Spiegel-Artikel titelte: „Grundgesetzänderung:Regierung will Abschuss von Terrorflugzeugen erleichtern“ und schrieb: „Was passiert, wenn Terroristen per Flugzeug einen Anschlag ausführen? Die Koalition will den jahrelangen Streitfall nach Informationen von SPIEGEL ONLINE per Grundgesetzänderung regeln. Bei unmittelbarer Gefahr soll der Verteidigungsminister den Befehl zum Einsatz der Luftwaffe im Alleingang geben.“ Siehe außerdem diesen Spiegel-Artikel zu den Reaktionen. Zum Thema siehe auch hier auf Telepolis)
Auf Tagesschau.de heißt es weiter: „Da eine strafrechtliche Ahndung nicht nur ein rechtswidriges, sondern auch ein schuldhaftes Verhalten voraussetzt, wird vor allem Anfang 2016 diskutiert, ob ein solcher Flugzeugabschuss unter dem Aspekt eines „übergesetzlichen Notstands“ entschuldigt sein könnte. Ob ein „übergesetzlicher entschuldigender Notstand“ strafbefreiende Wirkung haben kann, ist umstritten. Die herrschende Meinung in der strafrechtlichen Literatur anerkennt dies bei „einmaligen, nach menschlichem Ermessen nie wiederkehrenden Extremsituationen“, etwa gerade bei einem solchen Flugzeugabschussfall.“
Terrorschutz AKW Brokdorf
Es ist offenkundig keine einfache Frage, wie denn im Fall einer entführten Passagiermaschine mit dem möglichen Ziel, es in eine Atomanlage zu steuern, verfahren werden soll. Eines aber sollten diese Vorfälle klar machen: Atomkraftwerke angesichts der gewachsenen Terror-Risiken in Betrieb zu belassen, ist nicht zu verantworten und müsste in der Konsequenz zu ihrer Abschaltung führen.
Was die vom Spiegel angesprochenen „umfassenden Sicherheitsmaßnahmen“ neben der Luftwaffen-Begleitung der betroffenen Verkehrsmaschine und die Teilevakuierung weiterhin bedeutet, bleibt indes unklar. Bekannt ist, dass es spätestens seit 2011 neue Lagebeurteilungen über Sicherheitsgefährdungen für Atomanlagen in Deutschland gibt. Seit dem werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle mit Baumaßnahmen und Schutzwänden nachgerüstet. Sichtbar an den Atomkraftwerken sind Konstruktionen auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel, die vermutlich eine Landung von Hubschraubern verhindern sollen (siehe Foto AKW Brokdorf).
Im August 2015 berichteten die Stuttgarter Nachrichten über einen ähnlichen Vorfall, bei dem der Funkkontakt zu einem Fracht-Flugzeug einer ägyptischen Gesellschaft abgebrochen war und Eurofighter zur Kontrolle alarmiert wurden. Über weitere Maßnahmen wie jetzt bei den AKWs in Norddeutschland berichtete die Zeitung nichts.
„Sechs Jahre Atomkatastrophe: Nach dem verheerenden Erdbeben und dem Tsunami mit rund 20.000 Toten an der Nordwestküste Japans geraten die Atommeiler von Fukushima außer Kontrolle. Es kommt nach dem Ausfall der Stromversorgung zur Kernschmelze, zu Wasserstoffexplosionen, die radioaktive Strahlung gelangt an die Umwelt: Fast 200.000 Menschen müssen fliehen, viele von ihnen leben noch heute in Notunterkünften. Bis heute hält diese Katastrophe an. Fukushima bleibt eine Mahnung und eine Aufgabe, Atomkraftwerke weltweit abzuschaffen“, stellt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, zum Jahrestag des mehrfachen Super-Gaus im japanischen Fukushima fest.
„Die Informationen und Berichte über den verharmlosenden und ignoranten Umgang der japanischen Behörden mit den Opfern der Katastrophe, sind beklemmend. Es ist erschreckend wie die Folgen der mehrfachen Atomkatastrophe verdrängt werden. Mit Aufmerksamkeit lese ich die Berichte der internationalen Ärzteorganisation IPPNW über die Folgen dieser Katastrophe und die Berichte von Greenpeace.
Die Lehren aus den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima: Wir müssen alles daran setzen, dass Atomkraftwerke weltweit verschwinden! Wir müssen in Deutschland den Atomausstieg beschleunigen und ihn auf die Agenda für Europa setzen. Die mächtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen an dieser verhängnissvollen Technik müssen gebrochen werden. In Berlin, in Brüssel und in der Welt.“
Die beiden Bundestagsabgeordneten Alexander Ulrich und Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) haben die Bundesregierung anläßlich des bevorstehenden 60. Jahrestages der Gründung der EURATOM befragt. Es ging um demokratischen Kontrolle, Mitentscheidungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente und um die Transparenz innerhalb der Vergabe von EURATOM-Fördergeldern. Immerhin will die EU im Zeitraum 2014-2020 mindestens 5,3 Milliarden Euro für EURATOM-Projekte ausgeben.Jetzt liegen die Antworten vor.
Allein 2,9 Milliarden des gesamten Summe gehen in die Weiterentwicklung des Kernfusionsreaktors ITER. EURATOM-Befürworter argumentieren immer, EURATOM sei für die Sicherheit der Atomkraftwerke in der EU unerlässlich. Die Wahrheit aber ist, dass nur ein kleiner Teil der EURATOM-Gelder in die Forschung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz fließt. Wofür diese Gelder dann tatsächlich ausgegeben werden, wird auch mit der Antwort der Bundesregierung nicht transparenter.
Deutlich aber wird, über die Vergabe der EURATOM-Gelder, über die zu fördernden Projekte und auch über die Vergabe von EURATOM-Anleihen an AKWs in Europa entscheidet einzig und allein die EU-Kommission. Deutlich wird auch, eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet nicht statt und es bedarf einer langfristigen Recherchearbeit, Expertenwissen und sehr guten Englischkenntnissen, will man auch nur annähernd wissen, welche Projekte am Ende gefördert werden.
Tatsache ist, auch das zeigt die Antwort der Bundesregierung, die Sicherheit von AKWs in ganz Europa wird mit EURATOM nicht gewährleistet. Das zeigen auch mehrere ernste Störfälle wie beispielsweise in den Kernkraftwerken Paks/Ungarn, Vandellòs 2/Spanien, Sellafield/Großbritannien, Ascó/Spanien, zahlreiche in Frankreich sowie die mehrfach auffällig gewordenen Sicherheitsmängel in den belgischen Reaktorblöcken Tihange 2 und Doel 3.