AKW Krümmel: Noch ein neues Atommüll-Zwischenlager

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Der Anfang vom Ende des AKW Krümmel begann 2007 mit dem Brand in einem der Transformatoren (vorn im Bild).

Atommüll zwischengelagert: Das abgeschaltete AKW Krümmel bekommt für den geplanten Rückbau ein neues Atommülllager. Das teilen die Lübecker Nachrichten mit: „Betreiber Vattenfall und das Land Schleswig-Holstein planen rund 10 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus dem Betrieb und Rückbau des Meilers auf dem Kraftwerksgelände unterzubringen. Das hat Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag bekanntgegeben.“ Auch die SHZ berichtet: „Das Kernkraftwerk Krümmel soll ein zusätzliches Zwischenlager erhalten, um die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau zu lagern.“  Und der Focus weiß: „Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) informiert sich heute im Kernkraftwerk Krümmel über die Vorbereitungen des Betreibers Vattenfall für den angestrebten Rückbau des Atommeilers bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) an der Elbe.“

Die AKWs sind abgeschaltet, doch was mit dem Atommüll passieren soll, bleibt offen. Daher entstehen nicht nur in Krümmel, sondern an fast allen AKWs neue Zwischenlager auch für den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll. Der Grund: Das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad in Salzgitter verzögert sich immer mehr und vor 2022 wird es unter keinen Umständen zur Verfügung stehen. Wegen immer neuer Probleme soll nach Überlegungen der Bundesregierung, die künftig im Atomgesetz festgeschrieben werden sollen, sogar ein neues zentrales Eingangslager für diese Abfälle neu errichtet werden.

Mit Bezug auf eine Meldung von dpa ist beim Focus zu lesen: „Derzeit werden die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter in Castoren umgefüllt. Die Castoren kommen in den nächsten zwei bis drei Jahren auf dem Gelände des Kernkraftwerks ins bereits bestehende Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. Außerdem plant Vattenfall laut Habeck ein weiteres Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände, um dort die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau zu lagern. Wann der Rückbau beginnt und bis wann er abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest.“

Zu den Planungen für ein weiteres Atommülllager berichtet die SHZ: „Vattenfall hielt sich nach Angaben des Ministeriums mehrere Möglichkeiten offen. Dazu gehörten die Mitnutzung des Zwischenlagers für Brennelemente, ein Anbau an dieses Gebäude oder eine mögliche Lagerung an anderen Standorten. „Das ist eine zentrale Frage. Gut, dass es da Klarheit gibt“, sagte Habeck. Wie das Zwischenlager aussehen soll, wird der Betreiber in seinem Antrag darlegen.“

Laut LN rechnet Vattenfall „mit rund 10 000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktivem Abfall, der dann verpackt in Fässer in dem neuen Zwischenlager untergebracht werden soll. Der während des Betriebes angefallene Atommüll dieser Kategorie von Filterstäuben oder Arbeitskleidung bis hin zu Putzlappen sei bislang in dem Zwischenlager für die Brennelemente mit untergebracht worden.“

Weiter berichten SHZ und LN darüber, dass Vattenfall die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktorgebäude ausladen und in Castoren verpacken will: „Vattenfall will – wie in Brunsbüttel – auch in Krümmel mit Stilllegung und Abbau erst beginnen, wenn das Kernkraftwerk brennelementfrei ist. „Das ist richtig so. Einen Abbau ,um die Brennelemente herum‘ kann niemand für empfehlenswert halten, auch wenn das nach dem Atomgesetz möglich wäre“, sagte Habeck. In Krümmel gehe es um rund 1000 Brennelemente, die in Castor-Behältern im Standortzwischenlager besser aufgehoben seien als bei einer Nasslagerung im Kernkraftwerk. „Für mich ist es entscheidend, dass der Rückbau konsequent umgesetzt wird – unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen“, sagte Habeck. Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühberger sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Unsere Planungen sehen eine Brennelement-Freiheit für die zweite Jahreshälfte 2018 und eine Kernbrennstoff-Freiheit für die zweite Jahreshälfte 2019 vor.““

Das Castor-Zwischenlager ist baugleich mit dem Lager am AKW Brunsbüttel, dem das OVG Schleswig Anfang 2015 die Genehmigung entzogen hat, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise falsch oder gar nicht erbracht worden sind.

 

Main-Post: „Dreiste Atomaufsicht“ – „Bedenkenträger abgebügelt“ – Bayerns Atomministerium sagt Danke

AKW-Grafenrheinfeld-2015-2„Herr Heierth, es ist dreist, wie Sie Bedenkenträger abbügeln!“ Unter dieser Überschrift beschwert sich Susanne Wiedemann von der Main-Post am 4. November in einem „Samstagsbrief“ über den Ablauf des Erörterungstermins zur Stilllegung des AKW Grafenrheinfeld. „Erörtern kann man das nicht nennen“, stellt die Journalistin fest und kritisiert sowohl den Versammlungsleiter aus dem bayerischen Staatsministerium als auch den Vertreter aus dem Hause E.on bzw. Preußen Elektra heftig. Bayern wäre nicht Bayern, wenn die dortige Atomaufsicht nicht so richtig noch einen drauf setzen würde: Atom-Abteilungsleiter Ludwig Kohler bedankt sich nun in einer an Zynismus kaum zu überbietenden Weise. „Main-Post: „Dreiste Atomaufsicht“ – „Bedenkenträger abgebügelt“ – Bayerns Atomministerium sagt Danke“ weiterlesen

Braunkohleausstieg in Brandenburg und NRW erfordert umfassendes Strukturanpassungsprogramm

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-13„Seit einiger Zeit geistern Meldungen über geplante Strukturfonds für die Lausitz durch die Medien. Mit konkreten Aussagen über die geplanten Maßnahmen und die vorgesehene finanzielle Summe lässt die Bundesregierung aber immer noch auf sich warten“, so der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu einer parlamentarischen Kleinen Anfrage seiner Fraktion an die Bundesregierung, in der nach den geplanten Haushaltsmitteln der Bundesregierung für Strukturanpassungsmaßnahmen in den Braunkohleregionen gefragt wird.

Zdebel weiter: „Klar ist: Braunkohle schadet dem Klima, ein Ausstieg ist dringend notwendig. Der Braunkohleausstieg darf aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. RWE, Vattenfall und Co. haben jahrelang satte Gewinne eingestrichen und dabei die Energiewende verpennt. Die Energiekonzerne dürfen nun nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Während für die Lausitz nun immerhin von ersten Plänen für einen Strukturfonds mit von Bund und Ländern bereitgestellten Mitteln die Rede ist, tut sich in NRW nichts derartiges. Dabei stehen im rheinischen Braunkohlerevier drei der fünf Kraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß in Europa. Mit der Kleinen Anfrage haken wir deshalb auch bezüglich der Pläne in NRW bei der Bundesregierung nach. Der Braunkohleausstieg muss umgehend in die Wege geleitet und sozialverträglich umgesetzt werden!“

Verkauf Uranfabrik URENCO: RWE und E.ON widersprechen Bundesregierung und verhindern erfolgreich definitiven Ausschluss des URENCO-Börsengangs

Die Atomkonzerne RWE und E.ON lehnen die Vereinbarungen der Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zum geplanten Verkauf des trinationalen Urankonzerns URENCO ab. Während die drei Staaten bei einem geplanten Verkauf ausschließen wollen, dass die URENCO an der Börse gehandelt werden kann, fordern RWE und E.ON genau dies. Dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel liegt ein Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp an das niederländische Parlament vor, in dem dies mitgeteilt wird. Der Brief ist hier online; die deutsche Übersetzung ist unten im Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Damit haben RWE und E.ON erst einmal erfolgreich verhindert, dass eine Börsennotierung für die URENCO definitiv ausgeschlossen wird. Genau das war das Ziel. Das Gesetzgebungspaket zur URENCO in den Niederlanden liegt auf Eis und die niederländische Regierung lotet schon Alternativmöglichkeiten aus. Das alles bestärkt mich in der Auffassung: Der URENCO-Konzern mit seinen vier Uranfabriken, in der die Möglichkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran besteht, gehört nicht verkauft. Der beste Schutz ist die Stilllegung und Demontage der Uranfabriken, wie sie URENCO beispielsweise in Gronau noch betreibt.“

RWE und E.ON halten ein Drittel der URENCO-Anteile, ebenso große Anteile halten Großbritannien und die Niederlande. Die Bundesregierung und die beiden anderen Staaten haben den Menschen versprochen, aufgrund der Fähigkeit zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bei der URENCO mittels des „Vertrags von Almelo“ darüber zu wachen, dass ein militärischer Missbrauch ausgeschlossen werden kann. (Dennoch gelangte Ende der 70er Jahre durch einen Spion  das Know-How für diese Technik von der URENCO nach Pakistan. Dieses Know-How legte die Grundlage dafür, dass Pakistan inzwischen zum Atomwaffenstaat wurde. Das zeigt, wie berechtigt die Sorgen sind.)

Bei einem Verkauf, den die Briten ebenso wie RWE und E.on anstreben, müssten umfassende Sicherungen dafür geschaffen werden, dass auch in Zukunft diese Technik nicht in falsche Hände geraten kann. Die Regierung der Niederlande, die ihre Anteile zumindest zur Zeit nicht verkaufen wollen, bereitet daher schon seit einiger Zeit auch ein Gesetzgebungspaket zur „Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd.“ vor, wie es in dem Brief des dortigen Wirtschaftsministers Kamp heißt. Darüber sei mit der deutschen und britischen Regierung eine Übereinkunft erzielt worden.

„Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden.“ Während der niederländische Wirtschaftsminister regelmäßig das dortige Parlament informiert, liegt dem Deutschen Bundestag auch dies Übereinkunft bisher nicht vor.

In dem Brief des Wirtschaftsministers an das niederländische Parlament heißt es dazu weiter: „Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt.“ Aber, so der Minister: „Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE.“

Minister Kamp berichtet, dass trotz zahlreicher Bemühungen um eine Zustimmung zu dieser Regelung in Richtung der beiden deutschen Unternehmen „E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt (haben), dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.“

Ferner berichtet der Minister: „Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“

Wie diese Alternativmöglichkeiten aussehen könnten , bleibt in dem Brief offen.

Anlässlich der  Fragestunde des Bundestags am 9.11.2016 erklärte die Parlamentarische  Staatssekretärin Brigitte Zypries (Drucksache 18/10201, Frage 9), dass für die Bundesregierung bei dem geplanten Verkauf maßgeblich sei, „dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs- und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest verankert sind. Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseigner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bundesregierung ohne Relevanz.“

RWE und E.on erklärten gegenüber Medienvertretern, dass ein Verbot der Börsenotierung für sie nicht in Frage komme, weil das aus ihrer Sicht faktisch darauf hinauslaufe, dass ein Anteilsverkauf unmöglich gemacht werde (siehe u.a. Handelsblatt).

Dokumentation in der deutschen Übersetzung des Briefs des niederländischen Wirtschaftsministers Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Twede Kamer der Staten General:

An die Präsidentin der
Tweede Kamer der Staten-Generaal
Binnenhof 4
2513 AA ’s-GRAVENHAGE

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in meinem Brief vom 2. Februar 2016 (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 233) habe ich das Hohe Haus über den Sachstand bei der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit in Sachen der URENCO Ltd. unterrichtet. Darin habe ich dargelegt, dass sich die niederländische Regierung mit den Vertragspartnern des Vertrages von Almelo (Deutschland und dem Vereinigten Königreich) und den Mitanteilseignern an der URENCO Ltd. (dem Vereinigten Königreich und den deutschen Energieversorgern RWE und E.ON) noch in der Abstimmung des Gesetzesvorschlags zur Sicherung der öffentlichen Belange in Sachen URENCO Ltd. befindet. Mit diesem Brief möchte ich das Hohe Haus auch im Namen der Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten über die Ergebnisse dieser Abstimmung unterrichten.

In dem vorbezeichneten Brief habe ich dargelegt, dass es im Interesse der Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit dann neuer und zukunftssicherer Rechtsvorschriften bedarf, wenn das Vereinigte Königreich den geplanten Verkauf seiner Anteile vollzieht und die Niederlande aufgrund dessen öffentlicher Minderheitsanteilseigner an der URENCO Ltd. werden. Darüber hinaus habe ich in diesem Brief darauf hingewiesen, dass ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag vorlegen werde, sobald dem alle beteiligten Akteure definitiv zugestimmt haben. Die niederländische Regierung hat ihre Anstrengungen während des Verhandlungsprozesses stets und vollumfänglich auf die Erreichung einer gemeinsamen Übereinkunft mit den genannten Vertragspartnern des Vertrages von Almelo und den privaten Mitanteilseignern an der URENCO Ltd., E.ON und RWE ausgerichtet.

Im vergangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt. Die Implementierung einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur ist nur mit Unterstützung aller Anteilseigner der URENCO Ltd. möglich. Aus diesem Grund bedarf es neben der Zustimmung der Vertragspartner notwendigerweise auch der Zustimmung der Mitanteilseigner E.ON und RWE. Die niederländische Regierung hat sich in den zurückliegenden Wochen maximal für die Erreichung dieser Zustimmung von E.ON und RWE eingesetzt. Ungeachtet dieses Einsatzes haben E.ON und RWE mir am 13. Oktober 2016 schriftlich mitgeteilt, dass sie dem Gesetzesvorschlag insbesondere aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Börsennotierung nicht zustimmen können.

Aufgrund der ausbleibenden definitiven Zustimmung der Mitanteilseigner kann ich dem Hohen Haus den Gesetzesvorschlag nicht vorlegen. Ich bedauere das. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Verbesserung und Modernisierung von Struktur und Governance des Unternehmens notwendig ist, wie dies der Minister für Finanzen auch im Namen des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten sowie in meinem Namen in seinem Brief an das Hohe Haus vom 23. Mai 2013 bereits dargelegt hat (Drucksache 2012/13, 28 165, Nr. 161).

Für das Kabinett genießt die bestwirksame Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit Priorität. Die Leitlinien des vorbezeichneten Briefs gelten dabei uneingeschränkt. Wie der Finanzminister während der Ausschussberatung zur Beteiligungsstrategie am 3. Februar 2016 bereits dargelegt hatte, ist der Verkauf der niederländischen Anteile an der URENCO Ltd. zurzeit kein Thema (Drucksache 2015/16, 28 165, Nr. 248). Sowohl das Vereinigte Königreich als auch E.ON und RWE bleiben jedoch bei dem Wunsch zum Verkauf der Anteile. Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird. Das erfordert eine genaue Analyse der niederländischen Handlungsperspektive in der gegebenen Situation. Damit werde ich mich in der kommenden Zeit gemeinsam mit dem Minister für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten befassen. Ich werde das Hohe Haus über den Fortgang dessen unterrichten.

(gez.) H.G.J. Kamp
Wirtschaftsminister

Sideman Leon Russel – Sein letzter Song ist geschrieben

leonrussel1980Nun ist auch Leon Russel nicht mehr dabei. Nicht nur Elton John, der mit ihm erst vor wenigen Jahren das großartige „The Union“ (2010) aufgenommen hatte, trauert. Leon Russel war seit Ende der 1960er einer der ganz großen und wichtigen, mit Joe Cocker, Ray Charles, Neil Young, Eric Clapton, Johnny Winter, Willie Nelson, George Harisson, Ringo Starr. Er produzierte und spielte mit Bob Dylan, Frank Sinatra, Ike & Tina Turner und den Rolling Stones, und und und. Natürlich wurde er als „Sideman“ in die Rock and Roll Hall of Fame aufgenommen (2010). Vor wenigen Tagen starb Leon Russel im Alter von 74 Jahren. Der Tagesspiegel schreibt in seinem Nachruf: „Er war erklärter Antistar, lehnte den Starrummel ab. Stattdessen veröffentlichte er brillante Alben und spielte als Studiomusiker für die großen Stars.“ „Sideman Leon Russel – Sein letzter Song ist geschrieben“ weiterlesen

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