Atomwaffenfähiger Reaktorbetrieb in München Garching – Schriftliches Urteil liegt vor – BUND muss Klagefortsetzung entscheiden
Der Bayerische Verwaltungs-Gerichtshof hat entschieden und nun das Urteil auch schriftlich gegründet und veröffentlicht. Der Atomforschungsreaktor FRM II der TU München Garching darf weiterhin auch mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran betrieben werden. Eine Umrüstung auf weniger brisanten Atombrennstoff wäre bislang nicht möglich. „Richter geben TU beim Garchinger Reaktor freie Hand“, titelt die Süddeutsche über das Urteil. … „Atomwaffenfähiger Reaktorbetrieb in München Garching – Schriftliches Urteil liegt vor – BUND muss Klagefortsetzung entscheiden“ weiterlesen
