Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte
Mit der 17. Atomgesetznovelle will die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium offenbar die ohnehin begrenzten Einspruchs- und Klagemöglichkeiten für Anwohner*innen und Betroffene und die Überprüfungsmöglichkeiten der Gerichte weiter einschränken. Um Atomanlagen vor Terrorangriffen oder „Sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) zu schützen, ergreifen die Behörden immer mehr Maßnahmen, die vor der Bevölkerung und selbst den Gerichten geheimgehalten werden. … „Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte“ weiterlesen
