„Die lange Lügengeschichte der Atomenergie erhält einen weiteren Höhepunkt und die Atomkonzerne ein milliardenschweres Steuergeschenk, das man nur als illegale Subventionierung bezeichnen kann.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE auf Meldungen, nach denen die Atomkonzerne nicht mehr in vollem Umfang für die Kosten der Lagerung des von ihnen erzeugten Atommülls haften sollen.
„Jahrzehntelang haben sich die Atomkonzerne dumm und dusslig verdient, jetzt beklagt eine Kommission von SPD, CDU und Grünen und eine schwarz-rote Bundesregierung eine „Überforderung der Betreiber“. Der Wirtschaftsminister Gabriel ebenso wie die Kanzlerin Merkel und ein damaliger Umweltminister Jürgen Trittin wussten schon Anfang der 2000er Jahre, dass die bisherigen Regelungen über die Atomrückstellungen nicht krisensicher waren und erheblicher Handlungsbedarf bestand. Doch alle Bundesregierungen verschlossen die Augen davor und wollten sich mit der mächtigen Atomindustrie nicht anlegen.
Der jetzt angestrebte Schuldenerlass für die Atomkonzerne ist ein unglaubliches Beispiel von Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ich bleibe dabei: Die Konzerne müssen zahlen. So wie es seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Das Konzept, dass diese Behälter unter allen Umständen Sicherheit garantieren, ist gescheitert. Foto: GNS
Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle muss auf den Prüfstand: „Der Bundesrat hält eine intensive Befassung der Bundesregierung mit der Frage der weiteren Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle einschließlich bestrahlter Brennelemente über bisherige Genehmigungszeiträume hinaus für dringend geboten, da die Suche und Inbetriebnahme eines Endlagers für insbesondere hoch radioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz absehbar noch Jahrzehnte dauern wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die erforderlichen Voraussetzungen für die absehbare Verlängerung der Zwischenlagerung zu erarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass diese verlängerte Zwischenlagerung auf den dafür notwendigen Zeitraum beschränkt bleibt.“ So heißt es im besten Beamtendeutsch in einem Beschluss des Bundesrats vom November 2015 (Drucksache 390/15, PDF). Der eigentliche Kern: Das Konzept der oberirdischen Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Castor-Behältern ist am Ende.
Die Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags arbeitet fleißig, um nach über 40 Jahren Atomenergienutzung in irgendeiner fernen Zukunft die dauerhafte Lagerung der atomaren Hinterlassenschaften zu regeln. Derweil legte die Bundesregierung per Beschluss im August 2015 das „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Darin deutet sie selbst an, dass die bisher praktizierte Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zumindest zeitlich völlig aus dem Ruder laufen werde und deutlich länger dauern dürfte, als bislang behauptet. Für 40 Jahre sind die Castor-Lager an den AKW-Standorten genehmigt. Mitte der 2040 laufen sie allesamt aus und ein „Endlager“ wird bis dahin in keinem Fall zur Verfügung stehen. Das Datum 2051 für die Inbetriebnahme eines solchen Dauerlagers, wie es im Standortauswahlgesetz geschrieben ist, hält kaum ein Experte für realistisch.
Kein Geheimnis – obwohl als Geheimschutzmaßnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant – ist inzwischen auch: Die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle muss dringend verbessert werden. Seit 2011 gehen die bundesdeutschen Behörden von Gefahrenlagen aus, denen die Castor-Lager nicht gewachsen sind. An allen Atommülllagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen entsprechende Nachrüstungen oder sind im Genehmigungsverfahren. „Härtungen“ werden vorgenommen, Wände zusätzlich stabilisiert, Mauern vor den Gebäuden zusätzlich errichtet. Nicht überall klappt das: In Lubmin bei den EnergieWerkenNord könnte es nach dem Scheitern eines entsprechenden Nachrüstkonzepts sogar zum vollständigen Neubau einer Castorhalle kommen.
Noch weniger gesichert sind die so genannten zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Hinzu kommt: Die Genehmigungen für diese Lager laufen bereits Mitte der 30er Jahre aus.
Anlass und Grund für diese Nachrüstungen: Moderne panzerbrechende Waffen, gezielte Flugzeugabstürze mit extrem schweren Maschinen vom Typ A380 und neue Angriffsszenarien terroristischer Kommandos könnten zu katastrophalen Folgen führen, weil die Atommüll-Anlagen dagegen nicht gesichert sind. Das soll nun nachgeholt werden. Aber das macht klar: Das bisherige Sicherheitskonzept ist längst aus den Angeln gehoben. Denn nicht so sehr das Gebäude, sondern vor allem die Castor-Behälter stellten bislang das zentrale Sicherheitsmoment dar. Offiziell sind sie es, deren viele Zig-Zentimeter dicker Stahl und massive doppelte Deckel den „absoluten“ Schutz vor radioaktiver Freisetzung sicherstellen sollten.
Die laufenden Maßnahmen der Behörden zeigen: Das ist Geschichte. Heutige panzerbrechende Waffen sind nicht nur in der Lage, die Mauern einer derzeitigen Castor-Halle zu durchschlagen. Sie würden auch einen dahinter befindlichen Castor zerstören und die gesamte Radioaktivität unmittelbar freisetzen. Und diese Waffen können derart schnell nachgeladen werden, dass ein Terror-Kommando ohne weiteres mehrere Schüsse schnell hintereinander abfeuern könnte.
Weil das so ist, werden in aller Stille und Verschwiegenheit die bestehenden Castor-Lager mit neuen Schutzmauern nachgerüstet. Darüber, dass damit das bisherige Sicherheits-Konzept mit einem als unzerstörbar angesehenen Castor-Behälter klammheimlich aufgeben wird, sprechen die Staatsorgane lieber nicht.
Klar, es ist ein Horror-Szenario, es würde eine heftige öffentliche Debatte auslösen und es würde Milliarden kosten, diese Mängel möglichst zeitnah abzustellen. Und es wäre nicht auf Deutschland begrenzt, sondern auf alle Staaten, die in Folge ihrer Atomprogramme auf hochradioaktiven Atommüllbergen sitzen.
Kein Wunder also, wenn Schleswig-Holsteins Atomminister Robert Habeck zwar warnt, dass die Terror-Gefahren derart drängend sind, dass es unterirdische Lösungen möglichst schnell brauche. Dabei aber elegant verschweigt, dass die Bedrohungs-Szenarien und Sicherheitslücken bei der Zwischenlagerung von Atommüll und auch beim Betrieb der Atommeiler derart groß sind, dass eine Katastrophe derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Das ganze Dilemma wurde beim Gerichtsverfahren um das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel deutlich. Am Ende hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Betriebsgenehmigung auf. Ein Urteil mit gravierenden Folgen, auch wenn die Behörden das runter zu spielen versuchen: Wie können Genehmigungen für Atommülllager künftig erteilt werden, wenn der Geheimschutz selbst Gerichten Einsicht verweigert und eine Prüfung staatlicher Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr möglich ist? Die Kosten für Nachrüstungen tragen die (privatwirtschaftlichen) Betreiber. Wie viel sind sie bereit zu zahlen?
Die Bundesregierung spricht im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals von einem neuen „Eingangslager“ im Zusammenhang mit dem zu findenden „Endlager“. Die Rede ist von 500 Castoren, die da rein sollen und die für Jahrzehnte dort oberirdisch verbleiben, bis sie irgendwann untertage gebracht werden könnten. Doch insgesamt wird es 1.900 Castor-Behälter geben, wenn das letzte AKW abgeschaltet wird. Die Bürgermeister aller Atommüll-Standorte wissen das und fordern ein betriebsbereites neues Zwischenlager spätestens dann, wenn die Genehmigungen der heutigen Lager auslaufen. Das haben sie auf ihrer Sitzung im Januar 2016 in Kassel jüngst bekräftigt. Und auch der Bundesrat weiß angesichts des Beschlusses vom November 2015, dass die Tage der heutigen Zwischenlager gezählt sind.
Die laufenden Nachrüstungen an den bestehenden Castor-Lagern an den AKW-Standorten können die Risiken vielleicht abmildern. Katastrophen verhindern können sie vermutlich nicht. Gegen gezielte Flugzeugabstürze wäre eine vollständige Verbunkerung der Dächer erforderlich. Die lässt sich nicht einfach nachträglich nachrüsten und das wird auch offenbar gar nicht erst versucht. Schutzmauern können helfen, aber ein (mehrfacher) Beschuss bleibt grundsätzlich möglich, weil die Gebäude oberirdisch Angriffsfläche bieten.
Damit nicht genug: Wie eigentlich geht „Sicherheit“, wenn ein Castor auf „normalem“ Weg undicht wird? Wenn die bisherigen Reparaturmöglichkeiten – die benachbarten Reaktoren – nicht mehr zur Verfügung stehen? Was passiert mit den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung an den Standort-Lagern, für die schon jetzt eine Reparatur in den Reaktoren gar nicht möglich wäre? Und was passiert mit den hochradioaktiven Brennelementen, wenn die Zwischenlagerung in den Castoren weit über das derzeit untersuchte Haltbarkeitsdatum hinaus geht? Und so weiter…
Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.
Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.
Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.
Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.
Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.