Gorleben und der Atommüll: „Zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen“

Stundenlang debattierten wir gestern in der AG2 der „Endlager-Kommission“ über die (Nicht-)Verlängerung der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben, die im August wirksam werden soll. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre würde weiterhin Gorleben einseitig als Atommülllager-Standort bevorzugt. Mit der vermeintlichen „weißen Landkarte“ hätte das also auch in Zukunft nichts zu tun.

Fast möchte man schmunzeln, wenn in der Presseerklärung der Kommission zu der teilweise recht leidenschaftlichen Kontroverse dazu genau zwei Sätze zu finden sind: „Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission befasste sich unterdessen erneut mit der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben, deren Verlängerung die Bundesregierung beschlossen hat. Dabei wurden in der AG zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen deutlich.“

Während das Bundesumweltministerium, Vertreter der Atomkonzerne und andere die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für erforderlich halten, haben verschiedene Beiträge in der nun seit Wochen andauernden Diskussion dargelegt, dass es dieser weiteren Bevorzugung gar nicht braucht. Im Rahmen einer Anhörung, aber auch mit weiteren Beiträgen aus Niedersachsen und z.B. von Kommissionsmitglied Hartmut Gassner wurde deutlich, dass es auch auf Basis des Bergrechts ausreichend möglich ist, den Standort zu „sichern“, ohne ihn weiter zu bevorzugen. Die Beiträge sind als Drucksachen auf der Homepage der Kommission zu finden.

Sicher, diese Diskussion um Gorleben ist absurd. Denn eigentlich gehört dieser Standort aufgeben. Für einen wirklichen Neustart kann Gorleben nach 30 Jahren Trickserein und politischen Eingriffen nicht mehr in Frage kommen, wenn man wirklich einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung will. Wenn man aber die Verfechter des Standortauswahlgesetzes – gegen das wir als Fraktion DIE LINKE gestimmt haben – beim Wort nimmt, dann muss diese Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben vom Tisch. Gorleben steht als einziger konkreter Standort in diesem Gesetz. Schon das ist ein extremer Webfehler des Gesetzes, der dem angestrebten gesellschaftlichen Konsens im Weg steht. Jetzt noch die Veränderungssperre zu verlängern würde das vermeintliche Ziele, die „Endlagersuche“ auf einer „weißen Landkarte“ zu betreiben nicht näher bringen!

Am kommenden Montag, den 18. Mai wird die Kommission das Thema noch einmal aufgreifen. Zu hoffen ist, dass es dann zu der Einsicht kommt, dass die Veränderungssperre nicht verlängert werden darf.

Unabhängig davon entscheidet möglicherweise der Bundesrat aus seiner Sitzung im Juni zu dieser Frage. Ohne Zustimmung wäre die Veränderungssperre auch vom Tisch.

 

Bundesregierung hält an Veränderungs-Sperre für Gorleben fest

Die Bundesregierung hält an der Verlängerung der Veränderungs-Sperre für den Salzstock Gorleben fest. Mit welchen Maßnahmen sie dafür sorgen will, dass andere potenzielle Standorte entsprechend behandelt werden, bleibt in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel unverbindlich.

Zwar erklärt die Staatsekretärin, dass es „Ziel der Bundesregierung (ist), geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln“. Aber diese Sicherung „bedarf … einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus“.

Geplant ist, die Verlängerung der Veränderungssperre im August in Kraft treten zu lassen. Dazu muss noch der Bundesrat einen Beschluss fassen. Zunächst geplant war für die Debatte im Bundesrat der 8. Mai. Um mehr Zeit für eine Debatte über mögliche Alternativen zu haben, hat die „Endlager-Kommission“ aber per Beschluss darum gebeten, die Befassung im Bundesrat mindestens auf den Juni zu verschieben. (Siehe dazu hier, PDF).

Hubertus Zdebel: „Gorleben bleibt bei einer Verlängerung der Veränderungssperre weiterhin der einzige Standort für ein dauerhaftes Atommülllager. Mit einer „weißen Landkarte“, wie es die Bundesregierung mit dem Beschluss des Standortauswahlgesetzes behauptet hat, hat das immer noch nichts zu tun. Die Diskussionen in der Atommüll-Kommission haben gezeigt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht notwendig ist und möglicherweise sogar rechtswidrig wäre. Ohne jede Not exponiert die Bundesregierung damit weiterhin den Standort Gorleben, während andere potenzielle Standorte weiterhin ausgeklammert bleiben. Damit wird das Vertrauen in eine ergebnissoffene und vergleichende Standortsuche nicht eben vergrößert. Das Festhalten an Gorleben stellt weiterhin eine schwer erträgliche Belastung für die Suche nach einem möglichst sicheren und dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dar“.

Dokumentation der Fragen und Antworten

Anlage 22 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):

Frage:

Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen?

Antwort:

Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11).

Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung.

Atommüll: Rücktransporte der WAA-Castoren 2020

Was gestern noch so eilig schien, ist nun auf die lange Bank geschoben. Der Rücktransport der Castoren mit strahlenden Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) kann nun offenbar noch bis 2020 warten. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar (Fragen und Antworten unten im Text).

Die insgesamt 26 Behälter mit mittel- und hochradioaktivem Atommüll sollen nicht mehr wie bislang in das Zwischenlager nach Gorleben. Das ist im Rahmen des Standortauswahlgesetzes vereinbart worden. Weil der Salzstock in Gorleben trotz aller Mängel im Suchverfahren bleibt, hatte die Niedersächsische Landesregierung als Kompromiß weitere Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben verlangt. Gesetzlich geregelt ist nun, dass dieser Atommüll aus dem Ausland an die AKWs zurücktransportiert sollen und dort in den Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen. Doch bis heute konnte nicht geklärt werden, welche Standorte dies sein sollen. Das Bundesumweltministerium hatte schließlich die bisher „freiwillige“ Standortsuche für gescheitert erklärt und angekündigt, ein eigenes Konzept vorzulegen. Das BMUB will nun ein Konzept erarbeiten und die Castor-Behälter in einem „ausgewogenen Verhältnis“ über die Republik verteilen. Wie das aussieht, kann sie allerdings immer noch nicht sagen.

Auch die „Endlager-Kommission“, deren Mitglied Hubertus Zdebel ist, hatte die immer noch fehlende Lösung kritisiert. Siehe hier (PDF).

Dokumentation

Anlage 21 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:

Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

 

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.

Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

Jetzt wird beteiligt: Atommüll-Kommission lädt zum Dialog

radioaktiv-04Ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme will die Atommüll-Kommission erstmals den direkten Bürger-Kontakt wagen. Am 20. Juni soll das nun in Berlin stattfinden. Über das Konzept und Herangehen wird noch in der AG 1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beraten, dazu gab es gestern eine ausführliche Diskussion. Heute hat die Pressestelle der Kommission den folgenden Text mit einer entsprechenden Ankündigung veröffentlicht. AtomkraftgegnerInnen hatten vor wenigen Wochen auf einer Atommüllkonferenz bereits über diese Maßnahme debattiert und waren auf einem Treffen in Göttingen zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Kritik an der Arbeit der Kommission weiter besteht und ein Dialog mit z.B. Gorleben als möglichem Standort für ein Atommülllager keinen Sinn macht. Ein Neustart könnte nur ohne Gorleben gelingen.

Dokumentation: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe bereitet für den 20. Juni eine  öffentliche Veranstaltung mit mehreren hundert Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Bei dem ganz-tägigen ,,Bürgerdialog Standortsuche“ will die Endlager-Kommission ihre bisherige Arbeit und ihr Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit einem breiten Publikum vorstellen. Zugleich will die Kommission, die den Neustart der Endlagersuche in Deutschland vorbereit, die Beteiligung der Öffentlichkeit erproben und die Meinung der Veranstaltungsteilnehmer zu wichtigen Fragen der sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe einholen.

Nach dem vorläufigen Programm ist folgender Ablauf geplant: Die Kommission stellt zunächst sich und ihre Arbeit vor und erläutert ihr Beteiligungskonzept. Danach stehen in Focus-Gruppen Themen zur Debatte wie: Möglichkeiten, radioaktive Abfälle aus einen Endlager zurückzuholen oder zu bergen, Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandort oder etwa auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche nach einem Standort für die Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe.

Die Verwahrung der radioaktiven Abfallstoffe, die bereits produziert sind oder bis zum Abschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie noch anfallen, ist eine langfristige Aufgabe. Die Kommission will daher vor allem junge Frauen und Männer als Veranstaltungsteilnehmer gewinnen. Der Bürgerdialog ist ein Angebot an die breite und auch an die am Thema Endlagerung besonders interessierte Öffentlichkeit, etwa an Bürger, die in der Umgebung standortnaher oder zentraler Zwischenlager wohnen.

Hinweis an die Vertreter der Medien: Über das detaillierte Programm des Bürgerdialogs und über die Möglichkeiten der Berichterstattung über die Veranstaltung werden wir Sie gesondert informieren.“

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: +49 30 227-31316 Fax: +49 30 227-36276 juergen.voges@bundestag.de

Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

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Atommüll-Lagerung: Die AG Schacht KONRAD hat eine Einwendungskampagne gegen den Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ gestartet. Bis zum 26. Mai können Einsprüche gegen die Planungen erhoben werden. Der Plan behandelt nicht nur hochradioaktive Abfälle, sondern beinhaltet auch Vorschläge, z.B. die Einlagerung der Atommüllmenge im Schacht Konrad gegenüber dem heutigen Genehmigungszustand zu verdoppeln. Bild anklicken, für mehr Informationen!

„Eine Arbeitsgruppe der Endlager-Suchkommission kommt in einem Analysepapier zu dem Schluss, dass «der Zustand eines verschlossenen Endlagerbergwerks zwischen 2095 bis 2170» denkbar ist. Zwischen den Jahren 2075 bis 2130 könnte nach jetzigem Stand die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken beendet sein, bevor die komplizierten Arbeiten zur sicheren, radioaktive Strahlung abschirmenden Schließung beginnen würden. Die 33-köpfige, beim Bundestag angesiedelte Kommission soll bis Mitte 2016 die Grundlagen der Suche erarbeiten.“ So meldete es die Frankfurter Rundschau. Und das ganze kommt teurer, als bislang gedacht: „Der Kommissions-Vorsitzende Michael Müller (SPD) sagte der Zeitung, die Kosten für die Suche und die Endlagerung könnten deshalb in den nächsten Jahrzehnten auf 50 bis 70 Milliarden Euro ansteigen.“ Die Bundesregierung bastelt derzeit für die EU-Kommission an einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“, in dem jede Menge neue Weichenstellungen für den künftigen Umgang mit dem Atommüll vorgesehen sind. Unter anderem ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter. „Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter“ weiterlesen

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