Mitmachen und unterschreiben: Einwendungen gegen das „Nationale Atommüllprogramm“

KONRADstoppen2_300dpiDie Bundesregierung macht mal wieder Programme: Über Atommüll und wie sie damit umzugehen gedenkt. Von Problemen wird nicht gesprochen, Atommüll wird umdefiniert oder gar nicht erst betrachtet. Dazu hat sie nun ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ aufgeschrieben. Es gibt viele Gründe, Kritik am Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms zu üben. Deshalb: Unterzeichnet die Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm ONLINE und/oder verfasst selbst eine eigene!

Einwendungskampagne speziell zu NaPro und Schacht KONRAD – „KONRAD stoppen statt erweitern!„, initiiert von AG Schacht KONRAD, Stadt Salzgitter, IG Metall Salzgitter-Peine und niedersächsischem Landvolk Braunschweiger Land.

Mehr Infos auf der Seite Atommüll-Alarm

Siehe auch zum NaPro: Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

BUND berichtet über Ergebnisse der Atommüll-Kommission

Konflikt? Ab in die AG. Foto: Dirk Seifert
Kommission – Atommüll und einige neue Ergebnisse und Beschlüsse. Der BUND informiert… Foto: Dirk Seifert

Einiges wurde hier schon über die letzte Sitzung der Atommüll-Kommission berichtet, für anderes reichte die Zeit nicht aus. Dafür gibt es ja den BUND, der in gewohnter Eleganz auf seiner Homepage eine Zusammenfassung bietet, die ich hier gern dokumentierend übernehme und zur freundlichen Kenntnisnahme empfehle. Das Original ist hier zu finden. Hier also der Bericht über die Sitzung der Atommüll-Kommission am 18. Mai…

Veränderungssperre Gorleben: Verzicht soll geprüft werden

Nach einer erneuten intensiven Diskussion in der AG Evaluierung am 11.5. zu dem Thema Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben hat die AG der Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt. In der Diskussion ist klar geworden, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht alternativlos ist. Es ist den AG-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper gelungen, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der AG einen Konsensvorschlag zu machen.

Dieser Vorschlag wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Viele CDU-Vertreter, die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften und auch das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Verlängerung der Veränderungssperre verteidigt. Dennoch hat die Kommission mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Dieser Beschluss wird jetzt an Bundesregierung und Bundesrat übermittelt. Die Chance, dass der Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmt, dürfte durch diesen Beschluss gewachsen sein.

Zum Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das von der auf E-Patizipation spezialisierten Agentur Demos/Prognos zusammen mit der AG Beteiligung entwickelte Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommülllager-Suche wurde vorgestellt und intensiv diskutiert. Es gab konkrete Änderungsvorschläge. Es war aber auch ersichtlich, dass einige in der Kommission sich mit einer intensiven und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit schwertun. Außerdem gab es den Wunsch, die Machbarkeit des Konzepts noch weiter zu prüfen. Der BUND hat dafür geworben, dass es eine grundsätzliches o.k. für das Konzept gibt, aber unbedingt auch die Ergebnisse der Dialogveranstaltung am 20.6. in das finale Konzept einfließen müssen.

Im Ergebnis hat die Kommission das vorliegende Konzept grundsätzlich bestätigt. In der Sitzung der AG 1 am Freitag soll das Konzept weiter präzisiert werden. Danach wird es in der Runde der AG- und Kommissions-Vorsitzenden auf realistische Belastungen für die Kommissionsmitglieder geprüft. Die Ergebnisse der Veranstaltung am 20.6. sollen aufgenommen werden und das Konzept dann final am 3.7. von der Kommission beschlossen werden.

Export von Atommüll: Wohin mit dem Müll aus Jülich?

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) berichtete in der Kommission über den aktuellen Stand in Jülich. Er stellte mündlich ein Gutachten des TÜV vor, das sich mit den drei Optionen für den Müll aus Jülich (Verbleib, Transport nach Ahaus, Export in die USA) beschäftigt hat. Hauptergebnis scheint zu sein, dass die USA-Option unwahrscheinlicher wird, weil diese am längsten braucht und die größten Risiken birgt. Aber das Land NRW trifft keine konkrete Entscheidung, sondern gibt diese an das Forschungszentrum Jülich zurück.

Der BUND hatte bereits am vergangenen Montag einen Vorschlag für ein generelles Exportverbot von Atommüll vorgelegt. Dieses werden wir jetzt weiter in der AG 2 voranbringen.

Zum Bürgerdialog Standortsuche am 20.6.

Das Konzept für die Dialogveranstaltung wurde wie von der Arbeitsgruppe 1 vorgeschlagen beschlossen. Ab sofort sind Anmeldungen möglich.

Mehrere Gutachten vergeben

Die Kommission hat beschlossen, die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg zu bringen.

Außerdem wurde beschlossen, Gutachten zu den Themen „Langfristige Oberflächenlagerung“ und „Transmutation“ auf den Weg zu bringen. Zu dem Thema  „Tiefe Bohrlöcher“ soll es zunächst eine Anhörung in der AG 3 geben, dann eventuell noch ein Gutachten. Eine konkrete Gutachtenvergabe dazu hat noch nicht stattgefunden.

Mehr Informationen

Prüfauftrag hauchzart – Veränderungssperre Gorleben soll fallen

Es geht um Millimeter-Arbeit in der sogenannten Atommüll-Kommission, wenn das nicht schon übertrieben ist. Die Bundesregierung hat für August 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat auf einer seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er dies unterstützt oder nicht. Mit einer überaus knappen Entscheidung nach langen Wochen der Diskussion hat sich die „Endlager-Kommission“ gestern mit 12 dafür, 11 dagegen bei drei Enthaltungen dafür ausgesprochen, Bundesregierung und Bundesrat sollen prüfen, auf die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben zu verzichten.

„Eigentlich gehört der Salzstock in Gorleben längst nicht mehr auf die Liste der möglichen Standorte für eine dauerhaftes unterirdischen Atommülllager. Mit Gorleben im Suchverfahren ist ein Neustart  und ein gesellschaftlicher Konsens nicht erreichbar. Die Verlängerung der Veränderungssperre würde eine einseitige Festlegung auf den Standort Gorleben bedeuten – das Gegenteil von weißer Landkarte. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission und der Aufforderung, der Bundesrat möge auf eine Verlängerung verzichten, würde diese Bevorzugung von Gorleben zumindest weiter reduziert. Deshalb habe ich für die Beschlussvorlage gestimmt. Es ist höchste Zeit, endlich einen großen Schlussstrich unter Gorleben als dauerhaftes Atommülllager zu ziehen“. So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglieder der Kommission die gestrige Entscheidung.

Im Rahmen langer und intensiver Diskussion unter Beteiligung zahlreicher Experten hatte sich in der Kommission gezeigt, dass eine Verlängerung der Veränderungssperre nicht erforderlich ist. Grundlage könnte stattdessen § 48 Abs. 2 BundesBergGesetz sein. Auf diese Weise wäre eine rechtliche Gleichstellung von Gorleben gegenüber anderen potentiellen Standortregionen grundsätzlich möglich.

Zdebel weiter: „Die langen Debatten der letzten Monate und die denkbar knappe Entscheidung in der Kommission machen deutlich, wie tief der Konflikt um Gorleben geht. Wenn es wirklich gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, dann bleibt es weiterhin notwendig, dass Gorleben endlich von der Standortliste gestrichen wird und eingestanden wird, dass dort zu viele politische Fehler gemacht  und wissenschaftliche Kriterien nicht beachtet wurden. Das alles ist nicht heilbar, Gorleben ist politisch verbrannt. Ein gesellschaftlicher Konsens kann daher nur ohne Gorleben gelingen.“

 

Gorleben, Veränderungssperre und ein Konsensvorschlag: 12 – 11 – 3 dafür

Arzt-FreihaltenHeute im Bundestag meldet: „Uneinigkeit über Veränderungssperre“ für Gorleben und die Presseabteilung der sogenannten „Endlager-Kommission“ berichtet: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre. Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen“. Richtig, heute war wieder einmal Kommissionssitzung und wiedereinmal ging es um einen Salzstock in Gorleben, wie man eine „weiße Landkarte“ macht, wie ein „Neustart“ aussieht – und wie nicht. Die BI Lüchow-Dannenberg kommentiert: „Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung endet zugunsten von Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland“.

Dort ist auch zu lesen: „BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.”“

  • Der Antrag, um den es ging, ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: “Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.”

Während die Bundesregierung in Form des Bundesumweltministeriums schon mal mitteilte, dass nur die Verlängerung der Veränderungssperre „rechtsicherer“ (das ist kein schlechtes deutsch, sondern Politik) wäre, wird es nun im Bundesrat spannend. Der muss auf einer seiner nächsten Sitzungen der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung ab August 2015 zustimmen – oder auch nicht. Dort gilt das besondere Augenmerk nun vor allem den rot-grünen Landesregierungen bzw. den beiden Landesregierung mit Rot und Rot und Grün. Der Bundesrat hat es nun erstmal in der Hand, ob es mit dem Neustart und der Weißen Landkarte einen Schritt nach vorn geht, in dem er die Verlängerung der Veränderungesperre für Gorleben nicht genehmigt. Der Bundestag hat in dieser Angelegenheit übrigens nichts zu sagen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert erstmal die Meldung von HIB und unten drunter die der Pressestelle der Kommission:

„Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) sind bezüglich der Veränderungssperre für den möglichen Endlager-Standort Gorleben tief gespalten. Die Kommission beschloss am Montagnachmittag mehrheitlich, Bundesregierung und Bundesrat um Prüfung zu bitten, ob darauf verzichtet werden kann, die Veränderungssperre zu verlängern. Voraussetzung dafür soll eine Erklärung des Landes Niedersachsen sein, den Schutz des möglichen Standorts durch eine entsprechende Anwendung eines Paragraphen im Bundesberggesetz sicherzustellen. Für die von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeitete Beschlussvorlage stimmten zwölf der insgesamt 32 stimmberechtigten Mitglieder, elf stimmten gegen die Vorlage, drei enthielten sich, die übrigen Mitglieder waren nicht anwesend.

Die aktuelle Veränderungssperre läuft im August aus. Sie sieht vor, dass an dem Standort keine bergbaulichen Änderungen oder Ähnliches vorgenommen werden dürfen, die möglicherweise eine Nutzung als Endlager ausschließen. Das Bundeskabinett hatte bereits im März 2015 für eine Verlängerung um zehn Jahre gestimmt. Ein Beschluss des Bundesrats steht noch aus. Kritiker wie die Anti-Atom-Initiativen sehen in der Veränderungssperre eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, da in anderen potenziellen Standortregionen eine solche Sperre nicht gelte.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMUB) bekräftigte während der mehrstündigen Debatte, an dem Vorhaben festzuhalten. Es handele sich um den „rechtssichereren“ Weg. Der Bund sei laut Standortauswahlgesetz in der Pflicht, selbst zu gewährleisten, Gorleben als möglichen Standort zu sichern, sagte der Vertreter. Das BMUB arbeite aber an einer gesetzlichen Grundlage, um auch in anderen Regionen mögliche Standorte zu sichern.

Niedersachsens Umweltminister und Kommissionsmitglied Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass auch die Regelungen im Bundesberggesetz ausreichten. Für deren Durchsetzung sind die Länder zuständig. Niedersachsen wäre nach Ansicht Wenzels dazu verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das gelte dann aber auch für alle anderen möglichen Endlagerstandorte. Die ausgerufene „weiße Landkarte“ in Bezug auf Gorleben müsse auch gelebt werden, sagte Wenzel.

Auch in der zuständigen Arbeitsgruppe sei die Frage kontrovers diskutiert worden, berichteten deren Vorsitzende, Klaus Brunsmeier vom BUND und Hubert Steinkemper. Die Beschlussvorlage sei das „Ergebnis des Versuches eines konsensualen Kompromisses“, sagte Steinkemper. Brunsmeier sagte, dass der Verzicht auf die Veränderungssperre ein „deutliches Signal für einen Neuanfang, für einen Vertrauensaufbau“ sein könnte. Die Beschlussvorlage sei ein „Schritt“ dazu.

Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser zeigte sich enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Es sei kein Beschluss, an dem sich irgendwer orientieren könne, es fehle der Konses. Ähnlich äußerte sich auch ihr Amtskollege Michael Müller.“

Pressestelle der Kommission: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen

In der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sind in zweistündiger kontroverser Debatte unterschiedlichen Auffassungen zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben deutlich geworden. Mit äußerst knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Bundesrat um Prüfung eines Verzichts auf die Verlängerung der Sperre zu bitten, wenn das Land Niedersachsen zuvor einen Schutz des Standortes Gorleben durch Anwendung des Bundesberggesetzes zusagt. Für die Beschlussvorlage stimmten am Montag in Berlin zwölf Kommissionmitglieder. Dagegen votierten elf Mitglieder und drei enthielten sich.

Die Kommissionvorsitzende Ursula Heinen-Esser bedauerte das knappe Abstimmungsergebnis. ,,Nur mit einmütigen Beschlüssen können wir uns Gehör verschaffen und unseren Voten Gewicht verleihen“, sagte sie. Heinen-Esser hatte zunächst dafür plädiert, auf einen erneuten Kommissionsbeschluss zur Veränderungssperre zu verzichten. Die Kommission hatte in einem früheren Beschluss bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte durchzusetzen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Sperre soll für maximal zehn weitere Jahre im Bereich des Salzstocks Gorleben Eingriffe in mehr als 50 Meter Tiefe untersagen. Der Bundesrat muss der Verlängerung der Veränderungssperre noch zustimmen. Eine zunächst im Mai geplante Abstimmung über die Sperre hatte die Länderkammer auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission verschoben.

Die mit knapper Mehrheit beschlossene Prüfbitte an den Bundesrat, den Salzstock Gorleben möglicherweise über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe zu sichern, wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe 2 ,,Evaluierung“ als Antrag eingebracht. Die Antragsbegrün-dung machte bereits die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission zur der Veränderungssperre deutlich. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums plädierte in der Sitzung eindringlich für die Verlängerung der Sperre, weil der Bund bislang über kein anderes Mittel zur Standortsicherung verfüge und eine Sicherung von Standorte über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe Ländersache sei. Der knapp gefasste Kommissionbeschluss verlangt ausdrücklich, dass Niedersachsen eine Anwendung des Berggesetzes zum Schutz des Salzstocks Gorleben gegen Eingriffe zusagt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit. Ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Kommissionsbericht nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und erbat weitere Ausarbeitung. Zustimmung fand auch die Konzeption des ,,Bürgerdialogs Standortsuche“, zu dem die Kommission am 20. Juni nach Berlin einlädt.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges@bundestag.de

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“

Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll in Sachen Atommülllagerung für den Salzstock Gorleben im August eine Veränderungssperre verlängert werden. So soll verhindert werden, dass durch entsprechende Maßnahmen der Salzstock als Atommülllagerstandort unbrauchbar gemacht wird. Während bei der Atommülllager-Suche im Rahmen des Standortauswahlgesetzes von einem ergebnisoffenen Neustart gesprochen wurde, ist Gorleben immer noch der einzige konkrete Ort für diese Zwecke. Kein Wunder also, dass in der so genannten „Endlager-Kommission“ viel debattiert wird. Am Montag ist die nächste Sitzung in Berlin. Ein neuer Beschlussantrag liegt nun vor, der Niedersachsen jetzt mächtig unter Druck setzt. Und neu auf der Tagesordnung der Kommission: Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem quasi durch die Hintertür der Kommission neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne endlich einzuräumen, dass der jetzige Arbeitsauftrag das Problem nicht lösen kann.

Der Antrag ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: „Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Ziel der Debatten in der Kommission ist es, wie man die Sonderstellung von Gorleben bei der Endlagersuche gegenüber anderen noch nicht benannten Standorten und Regionen reduzieren kann. Eigentlich ganz einfach: Man könnte Gorleben nämlich einfach aus dem Suchverfahren und dem StandAG streichen. Doch das soll nach dem Willen von CDU/CSU und Atomvertretern nicht geschehen. So wird gerungen, wie man Gorleben in seiner Vorrangstellung ein wenig weiter reduzieren kann, ohne den Standort aber zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben. Daher soll der Versuch unternommen werden, die Bundesregierung und ein paar andere davon zu überzeugen, dass es einer Fortsetzung der Veränderungssperre nicht braucht, sondern dass schon andere Rechtstitel ausreichen würden, um eine solche ausdrückliche Sperre unnötig zu machen.

So ehrenwert diese Debatte und die Auseinandersetzungen um einen neuen Weg sein mögen. Auch der jetzt vorgeschlagene Weg dürfte für die Betroffenen wenig überzeugend sein, denn nun müsste das Land Niedersachsen quasi die Aufgabe der Bundesregierung bzw. die rechtliche Verantwortung  übernehmen.

Update: Entsprechend kommentiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „“So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus”, kommentiert die BI. “Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.”“

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, das derzeit im Entwurf vorliegt und sich in der (Verbände)-Abstimmung befindet, werden auch für die „Endlager-Kommission“ neue Aufgaben definiert. Auf der Sitzung der Kommission am Montag soll sich daher vor allem die AG3 (Kriterien) mit den im NaPro benannten Vorschlägen auseinandersetzen. Der Antrag ist hier als PDF online.

So soll z.B. der Atommüll aus der ASSE und aus Gronau künftig entweder im Schacht Konrad oder aber in das im Rahmen des StandAG zu suchende Atommülllager für hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Es geht um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Bezogen auf den Schacht Konrad wäre das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Menge. Bezogen auf einen Standort für hochradioaktive Abfälle müsse sich das Volumen der Lagerstätte etwa verfünffachen. Und in dem NaPro wird ein neues Atommülllager „erfunden“: Dort sollen am Standort des noch zu findenden Dauerlagers dann bis zu 500 Castor-Behälter abgestellt werden. Atomwahnsinn in großen Mengen!

Umweltverbände haben inzwischen eine Einwendungskampagne zum Nationalen Entsorgungsprogramm gestartet. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben.

Und wenn wir schon dabei sind: Am 20. Juni wird die „Endlager-Kommission“ sich erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Im Rahmen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ will sie sich der Debatte stellen und dabei ihre Vorschläge darlegen, wie die Öffentlichkeit in die weitere Arbeit der Kommission über Online-Streams oder eine Internet-Seite direkt beteiligt werden soll. Über die erste Veranstaltung und das Konzept ist hier etwas zu lesen (PDF).

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