Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Grüne und Atomaufsicht: Anti-Atom-Initiativen kritisieren Alibi-Veranstaltungen und fehlende Daten

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AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.

Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.

Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden

Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.

AKW Brunsbüttel: „Inhaltlich dünne“ Unterlagen – Billiger Rückbau

Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“

Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.

Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ  äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“

Brunsbüttel: Atommüll-Chaos

Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.

Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim

Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt

Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.

Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.

Der Atommüll bleibt

Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.

Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.

Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.

Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)

Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau

Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“

Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“

  • Unter einer „Heißen Zelle“  versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.

Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das  Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um  Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“

Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.

Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre

Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.

ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten

Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.

Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.

Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“

Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“

Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Längere Zwischenlagerung und Sicherheit

Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.

Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.

„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen

Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“

Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.

Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran

Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.

Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)

Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)

Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.

Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“

(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atommüll-Veranstaltungen in Berlin, als Öffentlichkeitsbeteilung, als Tagung – und der Parteitag von DIE LINKE. NRW

Das war ein langer Anlauf. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die vom Bundestag eingesetzte „Endlager“-Kommission nun das erste Mal ein direktes Gespräch mit der sogenannten Öffentlichkeit führen wird. Am 20. Juni soll das in Berlin stattfinden. Am gleichen Tag in der gleichen Stadt wird es außerdem die Tagung “Atommüll ohne Ende, Teil 2″ geben, zu der Anti-Atom-Initiativen als Gegenveranstaltung einladen. Schwere Entscheidung, aber ich werde in Dortmund beim Landesparteitag meiner Partei DIE LINKE. NRW sein! Klarer Fall!

  • Für den Bürgerdialog der Kommission kann man sich hier anmelden: www.amiando.de/standortsuche. Für die Tagung der Anti-Atom-Initiativen ist das hier per Mail möglich: tagung@ausgestrahlt.de.

„Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaft sicheren Umgang mit dem Atommüll ist mehr als nur eine Herausforderung, allemal, wenn Fehler der Vergangenheit nicht eingestanden und daraus die Konsequenzen nicht gezogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission mit Blick auf die beiden Veranstaltungen.

Die Veranstaltung der Anti-Atom-Initiativen zeitgleich zur Kommissions-Veranstaltung zeigt für Zdebel nicht nur den tiefen und anhaltenden gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie, sondern auch die Veranwortungsbereitschaft der Anti-Atom-Gruppen, sich jenseits der Kommission mit guten Argumenten intensiv in Sachen Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und dem Atommüll zu engagieren.

„Die Arbeit der Kommission steht zurecht weiterhin in der Kritik, auch wenn es in einigen Punkten Fortschritte gibt. Auch meine Fraktion hat mit guten Gründen dem Standortauswahlgesetz nicht zugestimmt. Das liegt ganz besonders auch daran, dass Gorleben bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gesellschaftlicher Konsens kann nicht gelingen, wenn ignoriert wird, dass Gorleben auch für die Erfahrungen von sehr vielen Menschen steht, dass fast 40 Jahre lang die Bevölkerung ausgetrickst wurde, willkürliche politische Entscheidungen wissenschaftliche Anforderungen ersetzten und immer wieder grundrechtswidrige Polizeieinsätze mit Besatzungscharakter große Teile der Bevölkerung nicht nur im Wendland kriminalisierten. Ein Neustart mit dem Ziel, einen gesellschaftlicher Konsens zu entwickeln braucht das Eingeständnis: Gorleben ist als Standort gesellschaftlich und politisch „verbrannt“.

Zdebel weiter: „Das Gorleben im Standortauswahlgesetz als einziger Atommülllager-Ort festgeschrieben ist, ist ein grundlegender Fehler des Gesetzes und verhindert als schwarzer Fleck die vielbeschworene „weiße Landkarte“. Wie tief der Konflikt ist, hat sich erst jetzt wieder in der Kommission bei der Debatte über die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben gezeigt.“

Die „Endlager-Kommission“ informiert über den Bürger-Dialog auf dieser Seite. Über die Tagung der Anti-Atom-Initiativen inkl. Programm hier weiter informiert. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

 

Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt….

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgWird im August – wie von der Bundesregierung gewollt – die Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben verlängert? Vermutlich nicht. Noch muss der Bundesrat zustimmen und dessen federführender Umweltausschuss hat sich jetzt gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Lange Debatten um diese Frage hat es in der „Endlager“-Kommission in den letzten Wochen gegeben und schließlich mit knapper Mehrheit in Richtung Bundesregierung und Bundesrat die Empfehlung, auf dieses Instrument zur weiteren „Exponierung“ von Gorleben als einzigen benannten Atommüll-Standort zu verzichten. Zwar ist Gorleben damit nicht aus dem Rennen, aber immerhin wird ein „Sonderrechts-Titel“ gestrichen. Doch ob der Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, ist weiterhin offen. Denn auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats befasste sich mit dem Thema und plädierte für die Veränderungssperre. Einfach ist das alles nicht zu verstehen….

Der Entschließungsantrag (Empfehlung) der Ausschüsse an den Bundesrat ist hier als PDF online bzw. hier im folgenden dokumentiert (Drucksache 136/1/15):

„Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung

A, 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B, 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

C  Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Sicherung von Standorten für die Lagerung von insbesondere hoch radioaktiven Abfällen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Absatz 2 des Bundesberggesetzes und des Standortauswahlgesetzes darstellt.

[Die Länder werden daher in den kommenden zwei Jahren diese Möglichkeit zur Standortsicherung bzw. zur Offenhaltung nutzen, bis eine Regelung gemäß Ziffer 3 getroffen wurde.]*

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund eine
Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben nicht erforderlich ist.

* [ … ] Setzt Annahme von Ziffer 3 voraus

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