BGR-Skandal muss einschneidende Konsequenzen haben

27132839454_f5244f10fa_o„Es ist ein Skandal, dass sich die BGR als Oberbehörde jahrzehntelang von einer Industrie-Stiftung aushalten lässt. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass die Industrie für die Finanzierung von ausgewählten Studien, Tagungen, Empfängen und größeren Anschaffungen keine Gegenleistung erwartet“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss, zu den Enthüllungen über das Verhältnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung.

Zdebel weiter: „Jetzt muss konsequent gehandelt werden. Es reicht nicht, die Studien der BGR zu überprüfen. Vielmehr müssen die gesamten Strukturen der BGR sofort auf Korruption überprüft werden und einschneidende strukturelle Veränderungen bei der BGR erfolgen. Ich verlange vom Wirtschaftsministerium eine unverzügliche Aufklärung der Vorgänge und der sich aufdrängenden Fragen und entsprechende Maßnahmen.

Angesichts der Geldflüsse ist es nicht erstaunlich, dass BGR-Wissenschaftler eine Studie verfassten, in der die Hauptverantwortung von Kohlendioxid für den Klimawandel, das bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern entsteht, bestritten wird, oder den Hans-Joachim-Martini-Preis für eine Untersuchung erhielten, die dem Salzstock Gorleben die Eignung als Atommüll-Endlager bescheinigt. Und auch der kontinuierliche Einsatz der BGR für Fracking, bei dem die Probleme der umweltgefährdenden Technik konsequent in den Hintergrund gedrängt wurden, findet so eine naheliegende Erklärung. Hier muss geklärt werden, in welchem Umfang Wissenschaft käuflich war.

Geklärt werden muss außerdem der Hintergrund der überfallartigen Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Bundestag durch die Große Koalition in der letzten Woche. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Rolle von Martin Bachmann, Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, Vorsitzender des BGR-Kuratoriums, Vorsitzender der Hans-Joachim-Martini-Stiftung und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands ‚Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG).‘“

BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit „nicht zustimmungsfähig“ – Sondervotum

Brunsmeier-Weiger-BUND
Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der „Endlager“-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. „beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.“ Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  „zentrale Fragen ungeklärt“ wären. Auch die „von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.“ Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der „Bericht überhastet fertiggestellt“.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht „nicht zustimmungsfähig“ sei und es daher „auf jeden Fall ein Sondervotum“ zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.“

Brunsmeier ergänzte: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

In der Pressemeldung heißt weiter: „Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.“

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.“

Mehr Informationen vom BUND zum Thema:

Atommüll-Lager-Suche: Kommission definiert Spielregeln für die Beteiligung // UPDATE mit BUND Bericht

Berichterstatter-Endlager-Kommission-Mai2016-2 Unter enormem Zeitdruck und mit immer dünneren Nerven ist die „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Suche nach einem Dauerlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll noch bis zum 30. Juni unter Dach und Fach bringen. Dann endet das gesetzlich festgelegte Haltbarkeitsdatum dieser Kommission. Auf der Sitzung am gestrigen 15. Juni ging es u.a. um die künftige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der geplanten Suche, die in drei Phasen ablaufen soll. Über diesen Teil der Diskussionen berichtet der Bundestag aktuell auf seiner Seite. Allerdings: Auch zu den Kriterien und den geologischen und wissenschaftlichen Anforderungen wurde gestern kontrovers weiter debattiert. Immer deutlicher wird, dass die Kommission in schwerem Wasser ist. Ob der Teil A des Berichts noch zustande kommen wird, in dem eine Zusammenfassung des Berichts und die Empfehlungen an die Politik konkretisiert werden sollen, ist zumindest vakant. Und noch ein paar andere Probleme könnten noch Ärger machen. Z.B. Gorleben.

UPDATE 17/06: Der BUND hat auf seiner Homepage ebenfalls einen Bericht über die Sitzung veröffentlicht, der auch auf die Fragen zu Geologie und Kriterien etc. eingeht. Bevor unten der Bericht von der Homepage des Bundstags erfolgt, hier die Zusammenfassung des BUND:

„Bericht von der Kommissions-Sitzung am 15.6.

Auch nach dieser Sitzung sind noch längst nicht alle offenen Punkte in der Kommission geklärt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Bericht wirklich am 20.6. komplett fertig sein kann und auch, ob die Kommission es schafft, sich auf eine Zusammenfassung des Berichtes (Teil A) zu verständigen. Beraten wurden in der Sitzung viele Kapitel zu den Entscheidungsgrundlagen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei verständigte die sich Kommission auf die Einführung einer „Fachkonferenz Rat der Regionen“ zusätzlich zu den bereits beschlossenen Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen. Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen.

  1. Kap. 7.3. bis 7.6. – Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dieser Beratung sind alle wesentlichen Kapitel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren in den Berichtsentwurf aufgenommen. Die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ wurde zusätzlich zu den bereits vereinbarten Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen beschlossen. Der BUND forderte, dass die Regionalkonferenzen eine echte  Institution mit einem eigenen Nachprüfrecht im Verfahren werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

  1. Kap. 5.5.4. – Nachweisführung für den sicheren Einschluss

In diesem Kapitel sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten für den sicheren Einschluss aufgezeigt werden. Hier wird ganz bewusst auch die Möglichkeit einer Nachweisführung in Kristallingestein aufgezeigt. Insofern ist dieses Kapitel ein Stück weit auch eine Weiterentwicklung vom AKEnd. Dass diese Einbeziehung noch nicht wirklich geglückt ist, zeigte die kontroverse Debatte. Dass die Einbeziehung von Kritallin nicht von allen gewollt ist, zeigte die Ankündigung von Bayern zu diesem Thema ein Sondervotum zum Kommissionsbericht abgeben zu wollen. Bereits zum Montag soll eine überarbeitete Version des Kapitels vorgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

In diesem Kapitel gab es noch zwei strittige Punkte. Der erste betraf eine Fußnote, in der auch die VS Gorleben als Teil des Standes von Wissenschaft und Technik aufgeführt wurde. Es gab eine Mehrheit für die Streichung der kompletten Fußnote in der Kommission, allerdings nicht die eventuell erforderliche 2/3-Mehrheit. Der BUND brachte außerdem den Punkt ein, dass es bei der Erstellung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen einen dynamischen Prozess mit der kritischen Öffentlichkeit geben soll. Dazu muss der Vorhabenträger auch während der Erarbeitung der Sicherheitsuntersuchungen die Öffentlichkeit informieren. Die Kommission verständigte sich darauf, diese Pflicht in Kapitel 8.6. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) konkret zu benennen.

  1. Kap. 6.5.3. – Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren

Von vielen wurde ein Satz kritisiert, der sagt, dass „die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht so angewendet werden dürfen, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird.“ Der Satz würde die Kriterien deutlich entwerten. Er soll nicht so gemeint gewesen sein und wird überarbeitet.

  1. Kap. 6.5.7. – Prüfkriterien

Prüfkriterien soll es nach der Entscheidung der Kommission nur noch in Phase 3 geben. Dort wirken sie am Ende wie Ausschlusskriterien. Sie sollen  in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.8. – Geodaten, Datenlage

Es liegt ein guter Vorschlag von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Problem des Umgangs mit ungleicher Datenlage in Phase 1 vor. Dieser wird kritisch diskutiert, aber von einer Mehrheit der Kommission im Grundsatz unterstützt. Der Vorschlag soll weiter präzisiert werden und wird dann erneut vorgelegt.“

  • Hier als Dokumentation der Bericht über die gestrige Sitzung von der Homepage des Bundestags. Dort ist auch das Video zur Sitzung zu finden:

„Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Juni 2016, unter Vorsitz von Michael Müller die Beratungen zu ihrem Abschlussbericht fortgesetzt. Dabei beschlossen die Mitglieder des Gremiums nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).

„Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die im Kapitel 7.3 aufgeführten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, Strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt.

Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.

Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums

Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales

Als nationales Gremium soll nach dem Willen der Kommission – wie auch schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen – ein nationales Begleitgremium eingerichtet werden. Die Kommission bekräftigt in dem Kapitel, dass das Begleitgremium „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden soll, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) wurde vergangene Woche bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Berufung eines Partizipationsbeauftragten

Dem Gremium sollen nach Vorstellung der Kommission in seiner endgültigen Form 18 Mitglieder angehören, darunter zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16 bis 27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen laut Kommission „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums soll „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ sein. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel.

Das Gremium soll zudem die Möglichkeit haben, sich kurzfristig etwa durch Gutachtenvergabe wissenschaftliche Unterstützung zu holen sowie einen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen. Zudem soll das nationale Begleitgremium einen Partizipationsbeauftragten berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“. Der Beauftragte soll dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig sein und gegebenenfalls auch von den Mitgliedern abberufen werden können.

Fachkonferenz für „Teilgebiete“

Auf überregionaler Ebene soll nach Willen der Kommission in Phase 1 eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet werden. Diese Fachkonferenz soll in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Ziel sei eine frühzeitige Befassung mit Auswahlschritten im Verfahren, „bevor es zur Eingrenzung der Standortauswahl auf die übertägig zu erkundenden Standortregionen kommt“, heißt es in dem Kapitel.

Dazu soll die Fachkonferenz einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

Niederschwellige Beteiligung der Bürger

In den Regionen, die in Phase 1 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“.

Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

„Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen sollen nach Überlegungen der Kommission Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel.

Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. (scr/15.06.2016)“

Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium kommt früher!

Mit einem am gestrigen Donnerstag in den Bundstag eingebrachten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU,SPD, DIE LINKE. und den Grünen wird im Rahmen der Vorbereitungen für die Suche nach einem Atommüll-Dauerlager jetzt ein (vorgezogenes) „Nationales Begleitgremium“ auf den Weg gebracht. Hubertus Zdebel, Berichterstatter für die Fraktion DIE LINKE in der „Endlager“-Kommission: „Auch wenn wir das Standortauswahlgesetz als Fraktion grundsätzlich ablehnen: Mit dieser Gesetzesänderung wird ein Gremium für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der „Endlager“-Suche mit sofortiger Wirkung eingeführt und damit eine große Lücke geschlossen.“ Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Weiter sagte der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete: „Die frühzeitige Einsetzung des „Nationalen Begleitgremiums“ beseitigt zwar in keiner Weise die bestehenden grundsätzlichen Mängel im Standortauswahlgesetz, unterstützt aber hoffentlich die Möglichkeiten einer kritischen Debatte für die Öffentlichkeit. Diese Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Diskussionen in der „Endlager“-Kommission, die die derzeit bestehende Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung als „schwarzes Loch“ kritisiert hatte.

Trotz der Zustimmung zu diesem Gesetz stellte Zdebel allerdings auch fest: „Solange Gorleben als Standort für ein „Endlager“ im Suchverfahren bleibt, gibt es kaum eine echte Aussicht auf den angestrebten Konsens im Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen.“

Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer

Berichterstatter-Bundestag-Endlager-Kommission-Mai2016
Gemeinsamer Gesetzes-Antrag für ein vorgezogenes Nationales Begleitgremium der Berichterstatter des Deutschen Bundestags (in einer Sitzung der „Endlager“-Kommission).

Um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Dauerlager für radioaktive Abfälle ein wenig zu verbessern, wird nun mit einem interfraktionellen Gesetzesantrag die vorgezogene Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums im Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht. Das ändert zwar an den grundlegenden Mängeln dieses Gesetzes nichts, aber damit reagieren die Berichterstatter des Deutschen Bundestags auf ein Anliegen der „Endlager“-Kommission, die ein „schwarzes Loch“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase der Standortsuche ausgemacht hatte. Bisher sollte ein solches Gremium erst nach der Behördenentscheidung über die oberirdisch zu erkundenden Regionen an den Start gehen. Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Behördenstruktur entsprechend den Ergebnissen der „Endlager“-Kommission will das Bundesumweltministerium nach eigenem Bekunden ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag.

Das jetzt auf den Weg gebrachte NBG ist eine Art Vorstufe des späteren Gremiums, wie es bereits im StandAG vorgesehen ist. „(1) Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt“, heißt es in dem Antrag und es soll „als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.“

In dem vorgezogenen Gremium sollen insgesamt neun Personen vertreten sein, davon zwei BürgerInnen, die nach dem Zufallsprinzip ermittelt werden. Außerdem einE VertreterIn der „jungen Generation“. Wörtlich heißt es: „Das Nationale Begleitgremium soll von seiner Einsetzung bis nach der Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen; daneben sind zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation. Die erweiterte Besetzung des Gremiums nach der Evaluierung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 wird im evaluierten StandAG festgelegt.“

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