Atommüll und Endlagerung in der Evangelischen Akademie Loccum

P1050967Wie geht das mit der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll, welche Probleme gibt es mit der Zwischenlagerung dieser Abfälle und wer zahlt das? Das waren einige der Fragen, die vom 3. bis 5. Juni 2016 bei der Tagung in der evangelischen Akademie Loccum kritisch von unterschiedlichen Blickwinkeln debattiert wurden. (Die Präsentationen werden demnächst von der Akademie veröffentlicht). Deutlich wurde auf der von Monika Müller organisierten Tagung, dass nicht nur die Endlagersuche – und wie man sie macht – von Bedeutung ist. Weil diese Suche länger als bislang behauptet dauern wird, kommt eine immer größere Bedeutung auch der Zwischenlagerung zu. Dieses Thema müsse jetzt (sofort) auch in einem breiten öffentlichen Raum auf die Tagesordnung, so eines der Ergebnisse aus den Diskussionen mit rund 90 TeilnehmerInnen in Loccum. (Viele der einschlägigen Anti-Atom-Gruppen aus der Atommüllkonferenz hatten aufgrund ihrer Kritik an der „Endlager“-Kommission abgelehnt, an der Tagung teilzunehmen.)

Hier Fotos der ReferentInnen, die auf der Tagung mit ihren Beiträgen für den Input in die jeweiligen Debatten sorgten. Für alle Fotos gilt bei einer nicht-kommerziellen Verwendung im Internet: Foto: Dirk Seifert/umweltFAIRaendern.de (alles andere auf Anfrage)

Mediatoren zur Atommüll-Lager-Suche: „Wesentliche Anforderungen einer gelingenden Konfliktbewältigung immer weniger erfüllt“

mehr-demokratieUnangenehme Post für die „Endlager“-Kommission von den Dachverbänden unabhängiger Beteiligungs- und KonfliktberaterInnen. „Wesentliche Anforderungen“ für eine „gelingende Konfliktbewältigung“ sind „immer weniger erfüllt“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben vom  Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich und dem Bundesverband MEDIATION (BM), das umweltFAIRaendern im Folgenden dokumentiert.

Dokumentation: „Anmerkungen zur Arbeit  der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Damen und Herren in der Kommission!

Sehr geehrte Menschen und Organisationen im Umfeld der Kommission!

Mit großem Interesse beobachten wir die Arbeit der Kommission aus der Perspektive pro- fessioneller Konfliktberater. Wir sehen mit Sorge, dass wesentliche Anforderungen gelin- gender Konfliktbewältigung immer weniger erfüllt sind und möchten daher die Gelegenheit nutzen, vor Abschluss des Kommissionsberichtes noch einmal die Relevanz zentraler Be- dingungen für eine wirksame Konfliktbewältigung zu betonen.

Bereits die Einsetzung der Kommission war ein schwieriger Prozess, der unter ungünstigen Bedingungen stattfand – denn ein Dialog, der gute Lösungen hervorbringen soll, benötigt Zeit, um belastbare Rahmenbedingungen des Dialogs konsensual zu vereinbaren. Die Poli- tik hat sich diese Zeit damals nicht genommen, und dies hatte und hat konfliktdynamische Auswirkungen, indem wesentliche Akteure nicht am Kommissionstisch vertreten sind. Wir verweisen hierzu auf unser Schreiben vom 07. April 2014.

Die Arbeit der Kommission steht vor einer nahezu unlösbaren Aufgabe: Hier soll ein Prob- lem gelöst werden, für das es per se keine gute Lösung gibt. Vielmehr gilt es, aus einer Reihe allesamt schlechter Optionen die unter Beachtung der zu erwartenden Risiken ver- mutlich am wenigsten untaugliche zu ermitteln. Nirgends auf der Welt gibt es eine überzeu- gende Antwort auf die Frage nach einem sicheren Endlager.

Wir sehen ein starkes Bemühen der Arbeitsgemeinschaft Öffentlichkeitsarbeit, in der Kom- mission ein lernendes Verfahren auf den Weg zu bringen und würdigen die Arbeit in Kennt- nis der schwierigen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere auch die Leitlinien des Kapitels „Umgang mit Konflikten“ – die jedoch leider im vorgesehenen Verfahren nicht ausreichend umgesetzt werden.

Wesentliche Aspekte für einen guten Umgang mit dieser konfliktträchtigen Aufgabe sind nach unserer Einschätzung nicht beachtet:

Aufarbeitung der Vergangenheit

Für einen konstruktiven Umgang mit dem jahrzehntelangen Konflikt um die Lagerung von Atommüll hätte es als erstes eines Blicks in die Vergangenheit und einer Aufarbei- tung der Fehler bedurft. Hierbei hätten sowohl die havarierten Lager ASSE und Mors- leben betrachtet und die Fehler sowie die für diese Fehler Verantwortlichen benannt werden müssen, als insbesondere auch die Standortbenennung und die jahrzehnte- langen politischen Konflikte um Gorleben. Eine ernsthafte Aufarbeitung der Erfahrun- gen aus der Vergangenheit hat in der Kommission und mit der Gesellschaft nicht stattgefunden. Ohne diese Aufarbeitung hat sich der Standort Gorleben erwartungs- gemäß als „Elefant am Kommissionstisch“ erwiesen: Als Beratende in Konflikten wis- sen wir, dass Tabuthemen explizit besprochen werden müssen, da sie sich sonst im- plizit Raum greifen und den Prozess blockieren, wie aktuell in der Kommissionsarbeit z.B. bei der Benennung von Eignungskriterien. Die konträren Einschätzungen zum Umgang mit dem Standort Gorleben im weiteren Verfahren prallen nun zum Ende der Kommissionsarbeit massiv aufeinander und eskalieren unter Zeitdruck den Konflikt. Ohne einen konsensualen Umgang mit dem Standort Gorleben über den Kommissi- onstisch hinaus wird es jedoch bundesweit kein Vertrauen in die Standortsuche der nächsten Jahre und Jahrzehnte geben. Die Konflikte werden so weiter getragen in die kommende Standortsuche. Stattdessen braucht es eine zeitnahe gemeinsame Ent- wicklung und Anwendung von Formaten für die Aufarbeitung der konflikthaften Erfah- rungen.

Ergebnisoffener Blick  auf Lageroptionen

Mit Ruhe und Zeit sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit – vor allem der erfahre- nen und engagierten Öffentlichkeit – hätte eine Abwägung alternativer Lageroptionen jenseits der tiefengeologischen Lagerung stattfinden müssen, um eine breite gesell- schaftliche Debatte zum am wenigsten risikoreichen Umgang mit dem Atommüll zu gewährleisten.

Dies wurde versäumt und stattdessen konsequent die tiefengeologische Lagerung verfolgt, obwohl eine breite Debatte bereits Jahre zuvor vom AKEnd und dann erneut in der Diskussion um das Standortauswahlgesetz wohlbegründet empfohlen worden war.

Infolgedessen wird ein weiteres Konfliktthema in die Zukunft verlagert.

Wirksame  Beteiligung an den Ergebnissen der Kommission

Die Kommission hat es – vielfach aus Zeitmangel – versäumt, frühzeitig Formate einer ergebniswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung zu installieren. Die gewählten Formate entsprachen der Beteiligungsstufe der Information und teilweise der Konsultation, je- doch ohne den notwendigen dialogischen Anteil, denn die Ergebnisse wurden nur mit- telbar wieder in die Kommissionsarbeit zurückgeführt. Diese unterste Stufe der „Betei- ligung“ wird der Bedeutung und Tiefe des gesellschaftlichen Konflikts nicht gerecht. Es hätte hier des Dialogs bedurft, bei dem nach kritischem Diskurs die Ergebnisse der Beteiligung nachvollziehbar in die Arbeit der Kommission einfließen.

Soweit überhaupt Konsultation ausgewählter BürgerInnen stattfand, wurden aufgrund des enormen Zeitdrucks noch gravierende Fehler begangen: So lagen beispielsweise die Kriterien der Standortauswahl und weitere wesentliche Teile des Berichtes bei der Konsultation noch gar nicht vor. Während der Online-Konsultation fehlten gerade die konfliktträchtigen Teile des Berichtes, und bei der abschließenden Diskussion am 29./30.04.2016 konnten nicht, wie vorgesehen, der gesamte Kommissionsbericht, sondern nur sogenannte „Kernbotschaften“ angesprochen werden. Entsprechend ist überwiegend nur Fachpublikum, nicht aber die „breite Öffentlichkeit“ beteiligt worden, womit die Kommission ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird (siehe Kapitel

„Umgang mit Konflikten“ im Kommissionsbericht). Nun soll der Abschlussbericht erst in der zweiten Junihälfte fertiggestellt und bereits Ende Juni abgegeben werden. Eine hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Kürze der Zeit schlichtweg nicht möglich, und auch ein nachgeschobener Ersatz hätte keinen Einfluss auf die Ergeb- nisse mehr.

Einbeziehung der KritikerInnen

Wie die Kommission selbst erfahren hat, kann „Beteiligung“ nicht einfach verordnet werden. Wer einen offenen Beteiligungsprozess starten möchte, muss vielmehr alle Beteiligten aktiv für diesen Prozess gewinnen. Dies ist angesichts der Ausgangssitua- tion um die Frage eines Lagerortes für hochradioaktiven Atommüll zweifelsohne eine Herausforderung.

Es ist zwar per se nicht unüblich, dass zu Beginn eines Beteiligungsprozesses einzel- ne KritikerInnen erst einmal gemäß ihrer Rolle die Arbeit kritisch von außen betrach- ten. Hier verweigerten jedoch in einem Schulterschluss diverse große Umweltverbän- de, die Standortinitiativen der aktuellen Lagerorte sowie fast alle Anti-Atom-Initiativen bis zum Schluss ihre Mitarbeit.

Die Informationsveranstaltungen und Konsultationen fanden ersatzweise mit Fachpub- likum und SchülerInnen statt. Nachhaltige Verständigung muss aber mit der konfliktre- levanten Öffentlichkeit erzielt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung kann daher nur gelingen, wenn sich alle relevanten Akteure tatsächlich einbringen, sodass aktiv um ihre Teilnahme hätte geworben werden müs- sen. Dies hat die Kommission in einer Haltung „Wer nicht will, der eben nicht!“ unter- lassen. Notwendig wäre gewesen, die Kritik ernst zu nehmen und durch Rücksprung im Verfahren die KritikerInnen in einer ernsthaften Auseinandersetzung zu gewinnen.

Leider hat die Kommission diesen Weg nicht gewählt, mit dem Ergebnis, dass im ge- samten Verlauf wesentliche Akteure und ihre Erfahrungen dem Verfahren fernbleiben bzw. in fataler Weise die Zahl derer, die eine aktive Mitarbeit begründet verweigern, stetig anstieg.

Gelingende Öffentlichkeitsbeteiligung muss außerdem auf Augenhöhe geschehen. Dazu gehört, das nicht eine Seite die andere beteiligt – und damit automatisch den Rahmen setzt -, sondern beide Seiten einander gegenseitig beteiligen und den Rah- men dafür gemeinsam aushandeln. Hilfreich ist außerdem, diesen Aushandlungspro- zess durch eine neutrale Instanz zu begleiten, die nicht der Weisung einer der beteilig- ten Konfliktparteien untersteht.

Einbeziehung kommende Generationen

Völlig offen bleibt die Frage der Einbeziehung von kommenden Generationen. Es werden heute Entscheidungen getroffen, die weit in die Zukunft reichen. Wir vermis- sen Überlegungen, wie künftige Generationen im Suchprozess repräsentativ vertreten sein werden. Weder Beteiligung der heutigen BürgerInnen und RepräsentantInnen im Verfahren noch Klagebefugnisse der heute Betroffenen erfassen diese Perspektive des künftigen Gemeinwohls ausreichend.

Wir hoffen, dass Sie sich für die von uns aufgeführten Punkte stark machen, damit dieser lang anhaltende gesellschaftliche Konflikt nachhaltig bearbeitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

  • im Auftrag des Vorstands des FMöB e.V.   (Dr. Dieter Kostka)
  • in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V. (Roland Schüler)

BUND berichtet über Sitzung der Atommüll-Kommission

P1050403In der letzten Woche kümmerte sich die Atommüll-Kommission in einer Doppelsitzung über eine Vielzahl von bislang ausstehenden Themen in dem bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Vorbereitung einer Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vor allem für hochradioaktive Abfälle. Dabei ging es erstmals auch um die geologischen Kriterien, die dabei eine Rolle spielen sollen. Darüber und über weitere Themen der Doppelsitzung am 23. und 24. Mai berichtet der BUND auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung, die umweltFAIRaendern hier auch dokumentiert.

Dokumentation Bericht BUND Doppelsitzung: „Die Atommüll-Kommission hat in einer zweitägigen Klausursitzung intensiv am Bericht gearbeitet. Mittlerweile liegen auch wesentliche Teile vor, die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Berichtsentwurf noch nicht fertig waren. So diskutierte die Kommission in erster Lesung über die geowissenschaftlichen Kriterien der Suche, die Methodik der Sicherheitsuntersuchungen und über wesentliche Teile der Öffentlichkeitsbeteiligung am Suchverfahren. Der BUND konnte sich mit seinem Vorschlag durchsetzen, das an der Sicherheit orientierte vergleichende Suchverfahren auch eindeutig ins Gesetz zu schreiben.

Gorleben

Die Diskussion über die Erfahrungen aus der Auseinandersetzung um den Standort Gorleben wurde in der Kommission nicht weitergeführt, aber jeweils vor den Kommissionssitzungen in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Leitbild“. Der Textentwurf des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller war die Grundlage der Diskussion. Er wird aber weiterentwickelt und um einen ausführlicheren Abschnitt zu den Lehren ergänzt.

Geo-Kriterien

Endlich in der ersten Lesung waren die für den Kommissionsbericht zentralen Geo-Kriterien. Der BUND hatte im Vorfeld der Sitzung eigene Kernforderungen dazu veröffentlicht. Der Entwurf der AG 3 (Entscheidungskriterien) hatte noch einige wichtige strittige Punkte. Das Kriterium „Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ (ewG) soll so erhalten bleiben, aber etwas kristallin-freundlicher formuliert werden. Das Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ bleibt weiter strittig. Hier soll es zur nächsten Sitzung zwei Alternativvorschläge geben.

Besonders umstritten war die Frage der Anforderungen an das „Deckgebirge“. Der BUND fordert eine zweite unabhängige Barriere zusätzlich zum ewG. Nach intensiver Diskussion wurde vereinbart, dass Detlef Appel und Steffen Kanitz auf der Basis des bisherigen Appel-Vorschlags eines Abwägungskriteriums für alle Wirtsgesteine einen Kompromissvorschlag machen sollen.

„Lagerung“ oder „Endlagerung“?

Mit großer Mehrheit hat die Kommission gegen zwei Stimmen (eine vom BUND) entschieden, im Bericht einheitlich von „Endlager“ zu sprechen, da das Lager auch im Standortauswahlgesetz (StandAG) so bezeichnet werde.

Methodik der Sicherheitsuntersuchungen

Auch der Berichtsteil zur Methode der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen war in erster Lesung in der Kommission. Gegenüber der Vorlage wird jetzt klar gestellt, dass eine Einteilung in unterschiedliche „Wahrscheinlichkeiten“ keine Berechnung, sondern ein reines „Expertenurteil“ ist. Der BUND wies darauf hin, dass noch unklar ist, wie diese Methodik als Teil der Entscheidungsgrundlagen in das zukünftige StandAG überführt werden kann.

„Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“

Der BUND hatte schon lange darauf gedrungen, dass die von der Kommission gefundene eindeutige Definition des „Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit“  in das StandAG integriert wird. Dazu hatte er auch konkrete Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Dem hat sich die Kommission jetzt angeschlossen. Damit wird eindeutig klargestellt, dass unter mehreren geeigneten Standorten der unter Sicherheitsgesichtspunkten beste ausgewählt werden muss.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorschlag der AG 1 zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren wurde von der Kommission im Wesentlichen in erster Lesung gebilligt. In der ersten Phase soll es jetzt einen gesetzlich fixierten Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) zu den ausgewählten Teilgebieten geben.

Damit kann die Beteiligung früher beginnen als bisher im StandAG geregelt. Noch unklar dagegen ist, ob es zukünftig neben den unstrittigen Regionalkonferenzen auch einen „Rat der Regionen“ geben soll. In einem Meinungsbild sprach sich nur eine knappe Mehrheit dafür aus. Der BUND konnte die Formulierung durchsetzen, dass Rechte und Ressourcen der Regionalkonferenzen gesetzlich geregelt werden müssen.

Weiterer Zeitplan

Es gibt noch Kommissions-Sitzungen am 2., 15. und 20. Juni, in denen der Bericht finalisiert werden soll. Am 27. Juni soll die Zusammenfassung des Berichts (Teil A) fertiggestellt werden.“

Mehr Informationen

Atommüll in der Kommission: Erstmals Kriterien-Debatte über möglichst dauerhafte Lagerung

radioaktiv-06Kurz vor Toresschluss nun auch das noch: Erstmals hat die „Endlager“-Kommission nun über die in der AG3 erarbeiteten Vorschläge für die Kriterien und Anforderungen zur möglichst dauerhaften Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle debattiert. Da geht es nicht nur um Wissenschaft. Denn hinter jedem der Punkte lauert die Frage: Ist Gorleben dann noch dabei oder raus? Auf der Homepage des Deutschen Bundestags ist der folgende Text zu finden, den UmweltFAIRaendern dokumentiert. Die Kriterien gehören zum Kernbereich der Aufgaben der „Endlager“-Kommission, die in der Empfehlung an den Bundestag und Bundesrat übermittelt werden und für die künftige Suche nach einem Standort im Gesetz ergänzt werden müssen.

Und hier dann der Bericht über die Sitzung am Montag aus und vom Bundestag:

Dokumentation: Geowissenschaftliche Kriterien im Fokus

Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben sich bei ihren Sitzungen am Montag, 23. Mai 2016, und Dienstag, 24. Mai 2016,  unter Vorsitz von Michael Müller und Ursula Heinen-Esser erstmalig intensiv mit den geowissenschaftlichen Kriterien der Endlager-Suche auseinandergesetzt.

  • Mit den eher geologischen und technischen Fragen der „Endlagerung“ befasst sich auch dieser Blog: Endlagerdialog.de.

Gegenstand der Diskussion war ein von der zuständigen Arbeitsgruppe ausgearbeiteter Kapitel-Entwurf (Kommissions-Drucksache 209b) für den Abschlussbericht der Kommission, der bis Ende Juni erstellt werden muss.

Diskussionen über Gebirgsbereiche

Über den Großteil der Kriterien herrschte in der Kommission – wie auch in der Arbeitsgruppe – Einvernehmen. Intensiv diskutiert wurden allerdings die Vorgaben zur Mächtigkeit des sogenannten „einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ sowie die Rolle eines möglichen Deckgebirges über dem „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ und die Frage, wie dazu Kriterien formuliert werden können.

Dissens zeigte sich ebenfalls in Hinblick auf Temperaturgrenzen bei der Einlagerung von Atommüll in Salz. Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppen sollen zur nächsten Sitzung am 2. Juni jeweils Lösungsvorschläge vorlegen.

Geowissenschaftliche Kriterien

Die geowissenschaftlichen Kriterien gliedern sich nach dem Entwurf in Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien. Ausschluss- und Mindestkriterien spielen demnach insbesondere in der ersten Phase der Endlager-Suche eine wichtige Rolle. Auf ihrer Grundlage werden Regionen ausgewählt, die für eine weitere Erkundung vorgesehen sind.

Ausgeschlossenen werden sollen zum Beispiel Gebiete, in denen etwa von zu hohen seismischen und vulkanischen Aktivitäten ausgegangen werden kann. Als Mindestanforderungen sind zum Beispiel wirtsgesteinsspezifische Flächenbedarfe genannt. Auch eine minimale Tiefe des „einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ ist vorgesehen.

Rolle kristalliner Gesteinsformationen

Diskussionen gab es zu der Mindestanforderung, dass der „einschlusswirksame Gebirgsbereich“ mindestens 100 Meter mächtig sein soll. Für Salz und Ton ist dies unproblematisch. Insbesondere Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) wies aber darauf hin, dass durch diese Vorgabe möglicherweise kristalline Gesteinsformationen, insbesondere Granit, von vornherein aus dem Verfahren fielen, obwohl laut Standortauswahlgesetz alle Wirtsgesteine in Betracht gezogen werden sollen.

Weitere Mitglieder der Kommission wiesen ebenfalls daraufhin, dass es sehr unwahrscheinlich sei, eine solche Formation zu finden. Bei kristallinen Gesteinsformationen müsse die Möglichkeit bestehen, auch Kleinteiliger mit der Mächtigkeit umzugehen. Dies sieht der Kapitel-Entwurf allerdings in seiner Erläuterung auch vor.

Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“

Die Abwägungskriterien dienen – in Zusammenwirken mit separaten Sicherheitsuntersuchungen – dazu, Standortregionen und Standorte im späteren Verlauf des Suchverfahrens zu vergleichen. Unter ihnen sind Kriteriengruppen eingeordnet, die sich etwa auf die Güte des Isolationsvermögens und dessen Absicherung beziehen. In Hinblick auf das Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ diskutierten die Mitglieder der Endlager-Kommission, ob auch für Salz eine Temperaturgrenze von 100 Grad eingeführt werden sollte.

Bei Kristallin und Ton ist das Konsens. Wenzel sprach sich für eine solche Lösung aus, da es für die Sicherheit auf jeden Fall besser wäre. Zudem würden bei 200 Grad gegebenenfalls Probleme bei der Rückholung der Abfälle auftreten, wenn diese nötig wäre. Atomindustrie-Vertreter Bernhard Fischer wiederum betonte, dass eine höhere Temperatur auch Vorteile böte. So würde Salz dann schneller „kriechen“. Wissenschafts-Vertreter Wolfram Kudla verwies zudem darauf, dass aus höheren Temperaturen auch eine kleinere Endlager-Fläche resultierte. Die Temperaturhöhe solle seiner Ansicht nach innerhalb verschiedener Endlager-Konzepte abgewogen werden. Eine Festlegung auf 100 Grad sei nicht geboten, sagte Kudla.

Klaus Brunsmeier vom BUND mahnte mit Blick auf die Vergangenheit an, alles gut zu hinterfragen, was Aussagen zum Thema Salz beträfe. 100 Grad seien ein guter Ansatz, um „loszumarschieren“, das Kriterium sei aber für weitere Forschung offenzuhalten, wie es auch Wissenschafts-Vertreter Ulrich Kleemann gefordert hatte. Zur nächsten Sitzungen sollen nun Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt werden.

Uneinigkeit bei der Rolle des Deckgebirges

Uneinigkeit besteht auch in Hinblick auf die Rolle des Deckgebirges. Innerhalb der Arbeitsgruppe gelang es bisher nicht, einen Kompromiss darüber herzustellen, ob deckgebirgsspezifische Kriterien in der Abwägung eine Rolle spielen sollten. Dagegen sprach sich etwa Atomindustrie-Vertreter Fischer aus. Es sei nicht gelungen, ein solches Kriterium für alle Endlagersysteme zu formulieren. Das Kriterium sei auch nicht notwendig, da in anderer Form etwa im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung die Rolle des Deckgebirges auch behandelt werden könne.

Ähnlich äußerte sich Steffen Kanitz (CDU/CSU). Ein Abwägungskriterium, das sich nur auf die Schutzfunktion von Deckgebirgen für Salz beziehe, sei gegenüber den anderen Typen eine Ungleichbehandlung. Mit der Festlegung einer Mindesttiefe sei das dahinter stehende Problem aufgegriffen worden. Wissenschafts-Vertreter Detlef Appel hatte in dem Kapitel-Entwurf hingegen einen Ansatz formuliert, der eine „orientierende Beurteilung“ von Deckgebirgen im Hinblick auf den Schutz des „einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ erlauben soll, bis ausdifferenziertere Kriterien vorliegen.

Niedersachsens Umweltminister Wenzel wiederum hatte vorgeschlagen, bei Salzformationen ein „günstiges Deckgebirge“ für einen Zeitraum von 15.000 Jahren als „Mindestanforderung“ aufzunehmen. Kanitz und Appel sollen nun zur nächsten Sitzung einen Kompromissvorschlag vorlegen. (scr/24.05.2016)

BUND über Gorleben-Debatte, andere „Kleinigkeiten“ mit Atommüll und der Tagesspiegel entdeckt Eitelkeiten

P1050378Die „Endlager“-Kommission schafft es in den letzten Wochen hin und wieder mal in die Schlagzeilen der Medien. Der Grund: Massiver Streit um die Frage, ob die Kommission eine Empfehlung aussprechen soll, dass der einzige bislang benannte „Endlager“-Standort für einen echten Neubeginn besser aus dem Neustart raus genommen werden soll. Letzten Freitag tagte die Kommission dazu und der BUND hat jetzt seinen Bericht über diese Sitzung – bei der es auch noch um andere wichtige Punkte ging – veröffentlicht. UmweltFAIRaendern dokumentiert diese Zusammenfassung im Anschluss. Hinzuweisen ist zuvor noch auf einen Artikel im Tagesspiegel, der sich mit der vom CO-Vorsitzenden der Kommission, Michael Müller, vorgebrachten Forderung, Gorleben zu streichen, befasst und sich leider zur Hälfte des Textes darauf verlegt, schmutzige Wäsche zu waschen.

Um es so zu sagen: Müllers Verdienst ist, dass er die Kontroverse um die Gorleben-Frage, die überall in der Kommission und ihren AGs eine entscheidende Rolle spielt und die wie ein Schatten auf jeder Einzelfrage ruht, überhaupt noch mal grundsätzlich zur Debatte gestellt hat und sich auch vor Konsequenzen nicht scheut.

Dass bei diesem ohnehin schwierigen Versuch neben den üblichen „Verdächtigen“ ausgerechnet die Grünen (mit Ausnahme von Niedersachsen) fulminant darauf bestehen, dass Gorleben doch selbstverständlich im Verfahren zu bleiben habe, weil dies ein „Grundkonsens der neuen Endlager-Suche“ wäre, muss nicht weiter verwundern, ist aber extrem ärgerlich. Matthias Miersch beispielsweise, aus Hannover kommender SPD-Bundestagsabgeordneter und „Berichterstatter“ seiner Fraktion für die Kommission, bestritt in der Sitzung am letzten Freitag, die vielfach zitierte weiße Landkarte, da Gorleben eben als „Fleck“ noch auf der Landkarte wäre.

Warum der Tagesspiegel meint, angesichts dieser Kontroverse mit Blick auf Müller dann ausführlich darüber berichten zu müssen, dass er „sich seit Jahren zu gering geschätzt“ fühlt, kann jedeR selbst interpretieren. Aber vielleicht startet der Tagesspiegel endlich mal eine Serie über „(Atom)Politik und die Eitelkeiten der Akteure“?

Dokumentation: BUND-Bericht von der Atommüll-Kommission am Freitag den 13. Mai 2016

Im Zentrum der Sitzung der Atommüll-Kommission stand die Diskussion über eine Vorlage der ad hoc AG Leitbild unter der Leitung von Michael Müller zu den Erfahrungen mit dem Standort Gorleben. Im Vorfeld gab es viel Kritik von der CDU, von Länderministern und auch von Umweltministerin Hendricks. In einer intensiven Debatte auf Antrag des BUND gab es viel Unterstützung für Michael Müller und die Verabredung auf Basis des Entwurfes weiter zu arbeiten. Außerdem wurden erste Teile des Berichtsentwurfs zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert. Verschoben wurde die erste Lesung der Geowissenschaftlichen Kriterien.

Gorleben

Selten hat eine Vorlage für die Kommission so viel öffentliche Resonanz bekommen: Einige CDU-Vertreter, die Umweltminister von Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern und auch Umweltministerin Hendricks wandten sich gegen den Entwurf der ad hoc AG Leitbild unter der Leitung von Michael Müller, der den Versuch macht, die Geschichte des Standortes Gorleben aufzuarbeiten und daraus für die Zukunft zu lernen. Der BUND hatte sich im Vorfeld hinter dieses Papier gestellt. Unterstützung gab es in der Debatte (von Hubertus Zdebel (Die LINKE) und) auch aus der SPD von Mathias Miersch und Hiltrud Lotze sowie vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel. Es gab eine offene Debatte. Die Schlussfolgerung, dass Gorleben politisch nicht durchsetzbar sei und deshalb aus dem Verfahren ausscheiden müsse, wurde so von vielen in der Kommission kritisiert.

Klaus Brunsmeier sagte, dass der BUND aus geologischen und politischen Gründen einen Verzicht auf Gorleben fordert, und, wenn die Kommission den Mut zeigen würde, Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen, würde die Suche nach einem Atommüll-Lager zielführender verlaufen können.

Klar war als Ergebnis, dass es eine kritische Aufarbeitung der Geschichte Gorlebens durch die Kommission geben soll, die auch Schlussfolgerungen für die Zukunft enthalten wird. Letztlich verständigte sich die Kommission darauf, auf der Basis des bisherigen Textentwurfes weiter zu arbeiten.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kommission hat die ersten Berichtsentwürfe aus der AG 1 (zur Beteiligung in der ersten Phase, zu den Regionalkonferenzen und zum Nationalen Begleitgremium) diskutiert und in erster Lesung mit kleineren Änderungen verabschiedet. Wichtig ist, dass es als Erweiterung zum jetzigen Gesetz einen Zwischenbericht der BGE geben soll, der die in Betracht kommenden „Teilgebiete“ benennt. Dieser Bericht soll dann in einer „Fachkonferenz Teilgebiete“ zu öffentlichen Diskussion gestellt werden.

Zeitbedarf

Als einzige Vorlage aus der AG 3 wurde der Berichtsteil zum Zeitbedarf der Suche diskutiert. In der Debatte zeigte sich große Skepsis am gesetzlichen Zeitplan, bis 2031 einen Standort für ein Atommüll-Lager gefunden zu haben. Einig war sich die Kommission darin, dass Beschleunigungsmöglichkeiten im Verfahren auf Kosten von Sicherheit oder auf Kosten von Beteiligung abgelehnt werden.

Arbeitsplan der Kommission

Die Zeitprobleme der Kommission werden größer. Deshalb wurde eine weitere Sitzung für den 2. Juni und eine mögliche Sondersitzung am 20. Juni vereinbart. Unklar ist nach wie vor, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem fertigen Berichtsentwurf der Kommission aussehen kann. Die Online-Kommentierung wird bis Ende Juni verlängert. Ob es nach der Sommerpause eine weitere Sitzung der Kommission geben kann, die sich mit den Ergebnissen der Kommentierung beschäftigt, soll schnell geklärt werden.

Für die Erstellung von Teil A des Berichtes der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ wurde eine Redaktionsgruppe mit BUND-Beteiligung gebildet.

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