Affront gegen Volksentscheid: Vattenfalls Klima-Krieger in der CDU für Fernwärme aus Kohlekraftwerk Moorburg

Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg Nov2015
CDU-Fraktion Hamburg für Kohlekraftwerk Moorburg und gegen Volksentscheids-Ergebnisse

Die CDU-Fraktion in Hamburg engagiert sich für den angeschlagenen Vattenfall-Konzern und gegen den Klimaschutz. Mit einem Antrag fordert die Fraktion, das neue 1.600 MW Kohle-Klima-Monster von Vattenfall in die Planungen für die Wärmeerzeugung der Hansestadt einzubeziehen. Dass der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ der Stadt diesen Weg im Grunde untersagt, schert die CDU offenbar nicht. Oder deutlicher: Die Initiative der CDU ist ein offener Affront gegen den im Volksentscheid erklärten Willen der HamburgerInnen, bei der Stromerzeugung, der Fernwärme und bei Gas eine … „klimaverträgliche“ … „Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ in Hamburg umzusetzen.

  • Abstimmungstext des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom September 2013: „Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“
  • Update: Auch der BUND Hamburg reagiert auf die CDU-Initiative:“Fernwärme aus Kohlekraftwerk Moorburg verstößt gegen Volksentscheid und würde Wärmewende blockieren“ heißt es in der Pressemitteilung.

Die CDU-Fraktion und ihr energiepolitischer Sprecher Gamm stellen ihre Initiative und Argumente in einer Presseerklärung vor, die hier online ist. Im Hamburger Abendblatt berichtet Jens Meyer-Wellmann ausführlich über diesen CDU-Antrag.

Dort schreibt er: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion und der CDU-Wirtschaftsrat wollen jetzt ein eigentlich längst ad acta gelegtes Thema neu beleben: Sie fordern die Einbeziehung des Kohlekraftwerks in die Planung der künftigen Hamburger Fernwärmeversorgung. Es sei nicht sinnvoll, dass die Abwärme aus Moorburg ungenutzt in Himmel und Elbe verpuffe, während Hamburgs Westen zur Ablösung des alten Kraftwerks Wedel ein neues System zur Wärmeversorgung brauche.“

Da faselt ein Stephan Gamm was von „ideologiefreier Prüfung“ und redet sich um Kopf und Kragen, wenn er Anderen „ideologische Gründe“ unterstellt, das Kohlekraftwerk Moorburg für Hamburgs Wärmeerzeugung nicht zu beachten. In dem CDU-Antrag taucht das Wort „Volksentscheid“ nicht einmal auf, wenn er fordert: „Fernwärmeversorgung ideologiefrei und ökonomisch sinnvoll weiterentwickeln“.

Natürlich erklärt Gramm damit nicht nur, dass ihm der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit der erklärte Bürgerwille herzlich egal ist. Total ideologiefreie Ideologie der CDU, möchte man noch ergänzen.

Der Abgeordnete blendet zusätzlich noch „einfache“ Wirklichkeit aus, wenn er die Moorburg-Wärme als Alternative für das veraltete Kohleheizkraftwerk Wedel in Stellung bringt und die Verzögerungen bei der ökologischen Ersatzplanung kritisiert: Wenn man alle ökologischen und technischen Argumente einfach mal kurz weg lässt und nur auf die Zeitschiene und die Realität schaut: Eine Moorburg-Fernwärme für den Hamburger Westen würde kaum schneller zu realisieren sein, als die derzeitigen ökologischen Alternativen, wie sie vom Volksentscheid gefordert sind und derzeit im „Wärme-Dialog“ konkretisiert werden. Und für die Zeitschiene ist eine weitere Wirklichkeit von Bedeutung: Es würde aus sehr guten Gründen massive Widerstände gegen solche Pläne geben, die weitere Folgen für einen solchen klimaschädlichen Unsinn hätten. Kurz: Es ist reine Ideologie, was die CDU mit diesem Antrag betreibt!

Denn das Kraftwerk Moorburg im Hamburger Süden müsste mit einer langen neuen Fernwärmetrasse erstmal unter der Elbe hindurch nach Altona geholt und angeschlossen werden. Und allein das dauert auch einige Jahre. Mit anderen Worten: Der Vorschlag der CDU ist völlig albern, weil er in der Debatte um den Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel in absolut keinster Weise irgendwas hilft.

Was die CDU hier angeblich „ideologiefrei“ macht, ist schlichte Klientel-Politik zugunsten von Vattenfall und gegen den Volksentscheid.

Den massiven Widerstand gegen die damaligen Planungen von Vattenfall mit einer „Moorburg-Trasse“ von diesem Kraftwerk aus die Fernwärme betreiben zu wollen – und damit das Kraftwerk in Wedel zu ersetzen – hat der CDU-Experte mal weitgehend aus seiner Erinnerung gestrichen?! Diese Debatte war bereits 2009/2010 über eine vollkommen falsche Zukunftsorientierung und extrem klimaschädliche Perspektive der Wärmeversorgung von Vattenfall geführt worden. BUND und Bürgerinitiativen stoppten diese Pläne damals gerichtlich.

Heute sprechen die gleichen Argumente wie damals gegen eine Fernwärme-Versorgung mit dem Vattenfall-Moorburg-Kraftwerk. Mehr noch: Die Anforderungen an den Klimaschutz wachsen weiter und der Volksentscheid ist eine grundsätzliche Anforderung, an der die Hamburger Politik gar nicht mehr vorbei darf. Ob die CDU das will oder nicht: Der Beschluss ist bindend und verpflichtet alle Bürgerschafts- und Senatspolitik zur klimafreundlichen Energiepolitik. Oder will die CDU mit ihrer Initiative auch sagen: Volksentscheid? Ist uns doch egal!

 

Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

So ging die Handelskammer gegen den Volksentscheid "Unser Hamburg Unser Netz" vor
Illegal, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg: Das Vorgehen der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“.

Die Handelskammer (HK) Hamburg steht unter schwerem Beschuss. Immer wieder hängt sie sich – zu weit – aus dem Fenster. Sei es beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze, zur Musical-Seilbahn oder jüngst zur Olympia-Bewerbung. Und immer häufiger stellen Gerichte fest: Sie handelt allzu oft rechtswidrig. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Verhalten der Handelskammer gegen die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Eine vernichtende Kritik, die in aller Klarheit aufzeigt, wie sehr die Kammer-Spitze aus dem Ruder gelaufen ist. Als „Kampfverband“ bezeichnet das Gericht das von HK und Vattenfall getragene Bündnis. Gleich in fünf Punkten stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

Der Netze-Volksentscheid: Mehr Demokratie für Hamburg

umweltFAIRaendern hat sich seit dem Volksentscheid zu den Netzen immer wieder mit der Politik der Handelskammer-Spitze auseinandergesetzt (siehe hier). Auch die Entstehung und Entwicklung der sogenannten „Handelskammer-Rebellen“ sind hier verfolgt worden, ging diese Initiative doch maßgeblich aus den Aktivitäten der Volksentscheids-Initiative für die Rekommunalisierung der Energienetze und aus Ärger über das Agieren der Handelskammer hervor.

Das jetzt vorliegende Urteil ist vor dem Hintergrund eines massiven machtpolitischen und interessengeleiteten Konflikts zu sehen – auch wenn dieser meist nicht ausdrücklich benannt wird. Nur wenn man das beachtet, ist die Schärfe der laufenden Konflikte überhaupt nachzuvollziehen.

Die Demokratisierungseffekte des erfolgreichen Volksentscheids reichen inzwischen weit über die Energiepolitik und kommunalisierten Netze hinaus. Nicht nur, dass die Energienetze Schritt für Schritt wieder demokratisch gewählten Institutionen unterstellt sind bzw. werden. Mit den „Netz-Beiräten“ erfolgt künftig eine weitere gesellschaftliche Beteiligung. Auch der „Wärme-Dialog“, der immer wieder auch auf umweltFAIRaendern diskutiert wird, ist ein Ausdruck dieser Demokratisierung nach dem Volksentscheid und der roten Karte für privatwirtschaftliche Unternehmen wie Vattenfall und E.on. Auf unterschiedlichen Handlungsebenen und mit unterschiedlichen Akteuren, aber mit nunmehr wieder vorhandenen Handlungsmöglichkeiten weil es eine Umsetzungsfähigkeit im Rahmen der Hamburger Politik gibt! Bis zum Volksentscheid waren diese Dinge allein unter der Kontrolle von Vorständen und Aufsichtsräten großer Stromkonzerne.

Demokratie – Wirtschaft – Gesellschaft…

Die heutige Opposition in der Handelskammer – „Die Kammer sind Wir“ – ist, wenn man so will, eines der Nebenprodukte im Sinne von „Mehr Demokratie“, die nicht nur für Transparenz in der Handelskammer sorgt, sondern Schritt für Schritt auch für FAIRere Bedingungen, indem die Macht der Handelskammer ein wenig beschränkt wird. Dieser Machtkampf in der Handelskammer hat hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Das macht nicht zuletzt das Urteil des Verwaltungsgerichts in seiner schriftlichen Stellungnahme mehr als deutlich. Wie sehr die bisherige HK-Spitze im Nerv getroffen ist, zeigen auch die Reaktionen, die jetzt z.B. mit einer Wahlrechtsreform angestoßen werden. Die sind überfällig und nach entsprechenden Urteilen auch zwingend erforderlich. Aber die HK-Spitze will diese „Reformen“ natürlich auch nutzen, um die ihnen unliebsame Opposition in die Knie zu zwingen.

Kurzsichtige Kommentare, wie sie z.B. Olaf Preuß (Gegen das Establishment) in der Welt von sich gibt, helfen eher den überkommenen Strukturen und ignorieren nicht nur im Grunde, was Gerichte zum Verhalten der Handelskammer offenbar immer öfter verurteilen. Wie albern ist der abschließende Satz seines Kommentars: “ Fragt sich jedoch, ob Fundamentalopposition dafür das richtige Vehikel ist.“ Hört der Kollege weg, wenn Präses oder Hauptgeschäftsführer in „Kalter-Kriegs-Manier“ gegen Akteure der Kammer-Rebellen herziehen, Kampagnen gegen die HK wittern oder auch schon mal gegen Journalisten massiv mobilisieren, wie es Präses Melsheimer gegen den Abendblatt-Redakteur Meyer-Wellmann jüngst höchstpersönlich tat?

Und ein Blick in die schriftliche Begründung des VG-Urteils zum Verhalten der HK-Spitze könnte vielleicht deutlich machen, wo die monierte Fundamental-Opposition in Wirklichkeit sitzt. Immerhin hat sich die HK-Spitze nach dem Netze-Entscheid, dem gescheiterten Musical-Seilbahn-Begehren und zuletzt der NOlympia-Entscheidung stets als Verlierer und Minderheit herausgestellt. Hat es da irgendwann mal Selbstkritik seitens der HK-Spitze gegeben oder gar Überlegungen, was da so gründlich schief läuft?

… Machtkämpfe

Tatsächlich könnte man derzeit von einem „Kammerflimmern“ sprechen, wie es Hanna Grabbe in der Zeit macht. Von Kampfeslaune ist da die Rede, denn in einem Jahr sind erneut Wahlen zum Plenum der Handelskammer und inzwischen hat auch die HP-Spitze kapiert, dass es um gravierende Strukturfragen geht und die bisher ja eher überschaubare Opposition als Sammelbecken für Veränderungen mächtig anwachsen könnte.

Die jetzt vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Hamburger Verwaltungsgerichts ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die HK-Spitze. Urteil und Begründung sind ein Plädoyer für einen umfassenden Reformprozess. Und es wird dafür eine starke Opposition und einen lauten öffentlichen Diskurs geben müssen, wenn diese Reformen wirklich kommen sollen. Denn weder Präses noch Hauptgeschäftsführer geben auch nur irgendein Anzeichen, dass ihre permanenten und als illegal verurteilten „Grenzüberschreitungen“ irgendwie aufhören würden.

Der Fundamental-Reflex eines Melsheimer, nach auch seiner Niederlage im auch von ihm gewollten Olympia-Referendum den Bürgermeister aufzufordern, die Bürgerdemokratie wieder einzuschränken, zeigt, in welche Richtung so einer denkt!

Und muss man wirklich mal Politikwissenschaften studiert haben, um zu bemerken, was nicht gesagt wird: Es geht in diesen ganzen Themenfeldern um MACHT und INTERESSEN. Der Volksentscheid über die Netze stellte eine Machtfrage, indem er gegen die Interessen von Vattenfall und E.on Gemeinwohl mobilisierte, indem er wichtige Infrastrukturen nicht mehr dem Kalkül privater Konzerne, sondern einer öffentlich kontrollierten Daseinsvorsorge unterstellen wollte. Gegen diese Ziele des Volksentscheids ist die Handelskammer mit aller Macht vorgegangen!

Illegal, wie wir jetzt wissen. Die Handelskammer-Rebellen sind sozusagen in diesem Machtkampf entstanden und haben bei den Wahlen zum Plenum im Frühjahr 2014 ganz offenkundig nicht unerhebliche Unterstützung bekommen. Und nun ist ein weiterer bzw. fortgesetzter Machtkampf am Start, der andere Interessenlagen als Grundlage hat, dessen Kern vielleicht ein anderes Verständnis von Wirtschaft und seiner gesellschaftlichen Rolle und Aufgabe ist, als das der bisherigen HK-Spitze und ihrer Strukturen? Was ist Bürgerdemokratie und welche Rolle darin spielt die Wirtschaft? Diese grundlegende Frage wäre interessant zu debattieren. Das aber ist bislang nur wenig der Fall.

  • Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?
  • Fast möchte ich noch ergänzen: Nach der Involviertheit zahlreicher Hamburger Medien-Vertreter in die Olympia-Kampagne wäre eigentlich auch eine Debatte angesagt, welche Grenzüberschreitung hier erfolgte. Besonders das Abendblatt wäre hier noch einiges an Aufarbeitung schuldig, hatte der Chefredakteur doch die Zeitung eindeutig als Kampagnen-Sprachrohr definiert und erklärt, das Blatt eindeutig für die Bewerbung einzusetzen. Das haben andere so deutlich nicht erklärt (insofern könnte man das Abendblatt für diese Form von „Ehrlichkeit“ fast schon wieder loben), aber dennoch in dieser Richtung zumindest maßgeblich gewirkt.

Mit der schriftlichen Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts hat sich Meyer-Wellmann im Abendblatt befasst: Richter schränken Rechte der Handelskammer Hamburg ein. Zuvor hatte die taz hier berichtet.

Grenzüberschreitungen der Handelskammer gegen den Netze-Volksentscheid

Gegen den von Umweltverbänden- und Energiewende-Initiativen, einem Kirchenkreis und der Verbraucherzentrale initiierten Volksentscheid hatten sich nicht nur der damalige SPD-Senat und eine Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, FDP und CDU ausgesprochen. Natürlich setzte vor allem Vattenfall als direkt betroffenes Unternehmen (während die ebenfalls betroffene E.on-Hanse weniger auffällig agierte) mehrere Millionen Euro für eine Gegenkampagne ein. Massive Unterstützung gegen den Volksentscheid organisierte die Handelskammer.

Bildung von Kampfverbänden

Im Urteil zeichnet das Verwaltungsgericht die wesentlichen Schritte nach, mit denen die Handelskammer ihre Gegenkampagne organisierte. Mächtige Verbände wurden Schritt für Schritt zusammengezogen und massiv Gelder eingeworben: „Am 31.7.2013 veranstaltete die Beklagte in ihren Räumen eine Zusammenkunft mit Vertretern der Handwerkskammer, des Industrieverbandes Hamburg (IVH), des Landesverbandes der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (UV Nord) sowie des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (WNW). Die Teilnehmer beschlossen, sich an der Auseinandersetzung im Vorfeld des Volksentscheides durch einen Zusammenschluss unter dem Motto „Nein zum Netzkauf‘ zu beteiligen. Dabei wurde ein vom IVH vorgelegter Entwurf für eine „Hamburger Erklärung“ begrüßt. Die Beklagte sagte „vorbehaltlich ihrer Gremienzustimmung“ die Finanzierung einer Anzeige u.a. im Hamburger Abendblatt zu und stellte in Aussicht, einzelne Unternehmen, für die eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung besonders wichtig sei, mit der Bitte um Finanzierung weiterer Module anzuschreiben.“

Wenige Wochen vor dem Volksentscheid im September 2013 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer im Abendblatt, „der vollständige Rückkauf der Versorgungsnetze wäre ein „Schildbürgerstreich“. Es sei viel wichtiger, in neue Netze zu investieren, als Geld für den Rückkauf der alten zu „verplempern““, stellt das Gericht fest. Und nur wenige Tage später setzt der Präses Melsheimer nach. In einer Hamburger Erklärung an „Liebe Hamburgerinnen und Hamburger“ heißt es, „man sei dagegen, mehr als 2 Milliarden Euro Schulden zu machen für den Netzrückkauf. Hamburg habe „Wichtigeres zu tun: Die Modernisierung unserer Straßen, Brücken und Wasserwege sowie Aufwendungen für Hochschulen, Schulen und Kita-Plätze. Deshalb sagen wir: Nein zum Netzkauf!“ Abschließend heißt es: „Lassen Sie nicht zu, dass die Zukunft unserer Kinder mit neuen Schulden belastet wird. Helfen Sie mit, Hamburg als Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität und qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu sichern. Stimmen Sie mit Nein zum Netzkauf!“

Auch den Einsatz des Logos der Handelskammer listet das Gericht auf und nennt explizit die Anzeigen, die von der HK geschaltet wurden. „Diese zeigten einmal einen  Hochofenarbeiter und zum anderen eine auf einer Wiese sitzende junge Frau. Gleichlautend hieß es: „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf? ( . .. ). Nein am 22. September“. Die Anzeige mit dem Hochofenarbeiter gab auf jene rhetorische Frage die „Antwort“: „Nicht mit meinem Geld“, diejenige mit der jungen Frau hingegen: „Nicht mit meiner Zukunft“.“

Das Urteil gegen die Handelskammer ist eindeutig, das Gericht stellt fest: „a) Mit ihrem Beitritt zu der Initiative „Nein zum Netzkauf“ hat die Beklagte die ihrer Betätigung
durch § 1 Abs. 1 und Abs. 2 IHKG gesetzten Grenzen überschritten.“ (S. 10) (IHGK: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern)

Zwar räumt das Gericht ein, dass die HK sich wegen einer grundsätzlichen Betroffenheit hätte äußern dürfen. Interessant ist dabei folgender Hinweis des Gerichts mit Blick auf das Industrie- und Handelskammer-Gesetz: „Die Tätigkeit der Beklagten beruht nämlich auf der impliziten Annahme, dass die privatwirtschaftlich organisierte Erfüllung von Aufgaben (auch solchen der Daseinsvorsorge) der vergleichbaren Aufgabenerfüllung durch den Staat oder staatliche Stellen strukturell überlegen und daher dieser gegenüber vorzugswürdig ist. Dies ist gleichsam eine Grundüberzeugung des freien Unternehmertums und prägt die unternehmerische Tätigkeit als solche. Der Rückkauf der Netze lief dieser Grundüberzeugung offenkundig zuwider, und es stand der Beklagten auch unter diesem Gesichtspunkt zu, sich diesbezüglich zu positionieren.“ (S. 10/11)

Privatwirtschaftliche Überlegenheiten?

Dieser Hinweis auf eine vermeintliche privatwirtschaftliche Überlegenheit verdient  Beachtung und könnte Anlass sein, sich mal mit diesem IHK-Gesetz weiter zu befassen. Interessant ist der Hinweis aber auch mit Blick auf das oben bereits angesprochene Verständnis der Konflikte, die in Folge des Volksentscheids über die Handelskammer-Rebellen nun in der Kammer stattfinden. Welche Rolle spielt privatgesellschaftliches Unternehmertum in der Gesellschaft und der Politik. Mit welchem Verständnis agieren ihre Verbände wie die Kammer? Diese Fragen sind sicherlich im kommenden (oder schon stattfindenden) Wahlkampf für das Plenum der Handelskammer von einiger Bedeutung, sollte sich daraus doch die Richtung der Reformen entwickeln.

In der Sache stellt das Verwaltungsgericht Hamburg allerdings klar: „bb) Doch war die Beklagte nicht befugt, sich einer als kämpferische Interessenvertretung verstehenden Organisation anzuschließen. Der Beitritt zu der Kampagne „Nein zum Netzkauf“ war damit eine an sich unzulässige und der Beklagten verbotene Aktionsform.“ (S. 11)

Keine Volkswahlkämpfe der HK

Das Gericht wägt die Spielräume der HK ab, stellt aber definitiv fest, dass eine Grenze überschritten wurde. Und dem Präses der Handelskammer war „offenkundig und selbstverständlich“ klar, dass er mit seinem Agieren einen „Wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverband“ unterstützte bzw. initiierte: „Die fragliche Initiative „Nein zum Netzkauf“ war ihrem Wesen nach ein Wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Kampfverband.  Sie war gegründet worden, um einem konkreten wirtschaftspolitischen Anliegen zur politischen und rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Dies war offenkundig und selbstverständlich auch dem Präses der Beklagten bewusst, welcher diesen Zusammenschluss dem Plenum zutreffend als „Kampagne“ vorgestellt hatte. Mit einer der Beklagten gemäß § 1 Abs. 1 IHKG obliegenden Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ist dies jedoch unvereinbar.“

Die Handelskammer habe die Aufgabe, ein repräsentatives Gesamtinteresse „zur Geltung zu bringen“. Mit ihrem Engagement habe sie aber weit darüber hinaus agiert, sie habe sich „fraglos und eindeutig als aktive Partei in einem „Volkswahlkampf““ eingebracht: „Als solche ging es ihr erkennbar darum, ihr Interesse durch Mobilisierung einer Mehrheit durchzusetzen. Mit der bloßen Geltendmachung eines Gesamtinteresses hat dies allenfalls noch mittelbar zu tun. Daher war es der Beklagten ganz unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der kämpferischen Interessendurchsetzung, welche der Kontrolle von Art und Weise ihres Engagements unterfällt, versagt, sich einer solchen Initiative anzuschließen.“

HK-Spitze bringt rechtswidrig eigenes Plenum in Zwangslage

Auch der Hinweis in cc) zur bündnispolitischen Situation ist interessant. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen dem Bündnis gegen den Volksentscheid und dem Plenum der HK. Auch hier hat die HK-Spitze eine maßgebliche Grenze überschritten. Das Gericht verweist darauf, dass die Handelskammer mit dem Beitritt in das Bündnis nicht mehr „alleinige „Herrin des Verfahrens“ war“. Damit aber sorgte die HK-Spitze für eine Entwertung der „materiellen Mitwirkungskompetenz ihres Plenums, welches sich mit maßgeblich von Dritten beeinflussten Entscheidungen konfrontiert sah. Dies ließ für das Plenum nur die Wahl zwischen Präses und Präsidium brüskierender und sie zwangsläufig beschädigender Ablehnung oder Hinnahme fremdbestimmter Inhalte und Aktionsformen. Präses und Präsidium der Beklagten durften deren gemäß § 4 IHKG zentrales Beschlussorgan nicht einer solchen Zwangslage aussetzen.“

Das Gericht kommt an dieser Stelle auch auf grundgesetzliche Belange zu sprechen. „Die Klägerin kann als Pflichtmitglied der Beklagten zur Wahrung seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange beanspruchen, dass diese sich nicht politischen Kampfbündnissen beteiligt und dass sie die Vollversammlung nicht in ihrer Beschlussfassung, die an Autonomie und Rationalitätsgewährleistung orientiert ist, beeinträchtigt.“

Unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischees

Das ist schon eine eindeutige und klare Ansage des Hamburger Verwaltungsgericht, das im weiteren auch auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeht (ab S. 13 des Urteils). Dazu will ich nur auf einen Punkt noch kurz eingehen, den das Verwaltungsgericht nur nebenbei aufwirft, wenn es um die bereits oben genannten Anzeigen geht. Eine dieser Anzeigen „zeigt eine junge auf einer Wiese sitzende Frau. Links oberhalb dieser Abbildung findet sich der gleiche Schriftblock der hier jedoch lautet: „Nicht mit meiner Zukunft“.“

Das Gericht schreibt im Urteil nun: „Ganz abgesehen von den durch die Anzeigen vermittelten, auf peinliche Weise unzeitgemäß wirkenden Geschlechterklischees sind die zitierten Äußerungen polemisch-unsachlich.“

umweltFAIRaendern hatte im August 2013 nicht „ganz abgesehen“ und genau dies „unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischee“ ebenfalls festgestellt und kritisiert: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Männer arbeiten – Frauen sitzen auf Wiesen

Unsachlich-polemisch und vernebelnd

In der Summe bilanziert das Verwaltungsgericht diese Anzeigen mit ihren Aussagen zu den polemischen Behauptungen „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf“? und „Zukunftsfrage“ als „Grenzüberschreitung“, die der Klägerin nicht zuzumuten wäre. In gleicher Weise bewertet das Gericht die Vorgehensweise der HK-Spitze mit Begrifflichkeiten wie „Schildbürgerstreich“, „Verplemberns“ und dem Einsatz des HK-Logos in einer Beilage u.a. in der „Bild Hamburg“.

„Der Anzeigentext ist ebenfalls in hohem Maße unsachlich-polemisch. Die Klägerin muss es nicht hinnehmen, dass sich die Beklagte in solcher Form äußert“, so das Gericht und bemängelt in scharfer und mehr als deutlicher Sprache auch die Wortwahl in diesem Text:

„Der Begriff des „Power-Bündnisses“ suggeriert das Bestehen einer verschworenen und kraftvollen Verbindung. Davon kann jedoch im Verhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg und des genannten  Energieversorgungsunternehmens, seinerseits Mitglied der Beklagten, offensichtlich keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um eine gegenständlich begrenzte privatrechtliche Sonderverbindung, mit welcher die Freie und Hansestadt Hamburg aber insbesondere auch das genannte Energieunternehmen schlicht ihren ökonomischen Vorteil verfolgten. Es ist evident unsachlich, wenn dieser durchaus legitime Aspekt der (privatnützigen) Gewinnorientierung vernebelnd durch ein diffuses „PowerBündnis“ ersetzt wird.“

Das Urteil ist in jedem Fall eine mehr als geeignete Grundlage, über die fälligen Reformen bei der Handelskammer zu diskutieren und damit auch über die gesellschaftliche Rolle der Wirtschaft und ihrer Organe. Es stünde den „Handelskammer-Rebellen“ gut zu Gesicht, wenn sie genau diese Debatte intensivieren und ihre Vorstellungen weiter entwickeln.

Aber es ist auch darüber hinaus von großer Bedeutung, denn für die Praxis der Volksentscheide spricht es auch indirekt ein weiteres Konfliktfeld an: Während die Volksentscheids-Initiativen z.B. zur Finanz-Transparenz verpflichtet sind, gibt es für die Kontrahenten keinerlei Regulierungen. Diese wäre zugegebenermaßen auch schwer genauer zu regeln. Aber: Bedenkt man den Millionen-Einsatz, den es von HK, Vattenfall und beteiligten Verbänden gegen den Netze-Entscheid gegeben hat oder wie er auch im Olympia-Referendum betrieben wurde, dann stellt sich schon die Frage: Was eigentlich sind FAIRE Spielregeln und wie kann man diese herstellen?

Hamburgs Klima wartet auf Energiewende: Wärme-Dialog, „Kohle-Kerstan“ und immer noch Vattenfall

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Über 80 Millionen investiert Vattenfall für die Modernisierung und Laufzeitverlängerung des klimaschädlichen Fernwärme-Heizkraftwerks in Wedel. Angeblich nur, um den Betrieb bis ca. 2021 aufrecht erhalten zu können.

Für die grüne Abteilung im Hamburger Senat dürfte das alles eine Art Deja-vu sein. Im schwarz-grünen Senat vor einigen Jahren unterschrieb – sicherlich zähneknirschend – die damalige grüne Umweltsenatorin die Genehmigung zum Bau des Vattenfall Kohlekraftwerks Moorburg. Einige Jahre später und nun in einem rot-grünen Senat muß der grüne Umweltsenator – sicherlich zähneknirschend – verkünden, dass das marode Kohle-Heizkraftwerk in Wedel länger als geplant laufen wird. Und obendrein erklärt Vattenfall (SHZ), über 80 Millionen Euro in das klimaschädliche Kraftwerk für die Hamburger Fernwärmeversorgung zur Modernisierung und Ertüchtigung investieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD (PDF) steht dummerweise: „Eine Ertüchtigung des Kohlekraftwerks Wedel wird ausgeschlossen.“ (S. 67) Die Energiewende und mehr Klimaschutz in der Warteschleife. Wie es weiter gehen kann, darüber diskutiert nächste Woche der fünfte „Hamburger Wärmedialog“.

Es ist natürlich gemein, wenn die Welt jüngst den nagelneuen Umweltsenator bösartig als „Kohle-Kerstan“ bezeichnet und sich hämisch zu den vertagten Klimaschutzzielen und angestrebten Einsparungen im mauen Klimaplan äußert. Aber in der Tat: Die Causa Wedel wird immer mehr zu einer Posse. Allerdings eine mit Vorlauf, die nicht nur den Grünen angelastet werden kann, die aber die Frage aufkommen lässt: Muss man sich als Grüner so defensiv und kleinlaut wie die SPD-Mitglieder gegenüber König Olaf verhalten? Oder darf es für Klimaschutz und Erneuerbare Energie auch mal etwas ruckeln?

Neulich noch verkündeten SPD und Vattenfall als Abwehrmaßnahme gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze, mit dem Bau eines hyper-modernen gasbefeuerten GuD-Kraftwerks als Ersatz für Wedel die ultimative Lösung zu haben. Das war schon zu dem Zeitpunkt, als es verkündet wurde, Unsinn. Inzwischen hat sich das sogar bei Vattenfall und SPD rumgesprochen, denn die – ebenfalls im rot-grünen Koalitionsvertrag – verabredete Entscheidung über eine Ersatzmaßnahme bis Ende 2015 ist ungenutzt geblieben, bzw. genauer: Da keine Entscheidung über einen Ersatz für Wedel getroffen wurde, war klar, dass es nun um eine Laufzeitverlängerung für den Klimakiller in Wedel gehen wird.

Gerade die SPD-Spitze und Vattenfall haben eindrücklich demonstriert, dass sie von Energiepolitik eigentlich keine Ahnung haben. Vattenfall bezahlt das wenigstens mit einer anständigen Krise. Dem Bürgermeister sollte man aber eigentlich mal ganz deutlich klar machen, dass er von Energiepolitik genauso wenig Ahnung hat, wie vom Klimaschutz. Doch die, die das angeblich könnten, drucksen rum, rechtfertigen und machen irgendwie Miene zum bösen Spiel.

Angeblich sollen die nun über 80 Mio. Euro bis 2018 investiert sein und die Rede ist davon, dass das alte Kohle-Kraftwerk in Wedel dann bis mindestens 2021 in Betrieb bleiben wird. Mindestens! Die Frage darf man sicher stellen: über 80 Millionen als Modernisierung für eine Laufzeitverlängerung von drei Jahren? Könnte es sein, dass da irgendwie am Volksentscheid gedreht wird und Vattenfall irgendwie die lukrative Fernwärme nicht so ohne Weiteres aufgeben will?

Viel zu lange hat sich die Hamburger SPD an Vattenfall gekettet und deren Wirtschafts-Interessen bedient. Der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat nun klargemacht: Die Zeit, in der Vattenfalls Geschäftsinteressen im Vordergrund stehen, ist vorbei. Aber die Trennung von Stadt (SPD) und Vattenfall ist natürlich kein Automatismus und es ist ein Machtkampf, trotz klarem Auftrag für den Senat, den Volksentscheid umzusetzen. Gerade bei der Fernwärme zeigt sich das deutlich: Erst 2018 – so die vertraglichen Vereinbarungen des damaligen SPD-Senats mit Vattenfall – kann die Stadt die Kaufoption ziehen und die Fernwärme im Jahr 2019 übernehmen. Der Grund für diese Verzögerung: Der damalige SPD-Senat traute sich nicht zu, einen Ersatz für das marode Kraftwerk in Wedel allein zu stemmen; Vattenfall sollte das noch regeln.

Der große Bürgermeister Scholz steht nun aber ziemlich dumm da: Denn Vattenfall regelt das nicht. Warum auch? Wenn sie die Fernwärme ohnehin abgeben sollen, warum sollte das Unternehmen da noch risikoreich Geld in vernünftige, sprich klimafreundliche und erneuerbare Alternativen stecken? Das Dumme für die Grünen: Sie bekommen in das Spiel kein richtiges Bein rein, werden aber für die dumme Lage nun logischerweise in die Pflicht genommen und Bürgermeister Scholz grinst sich dazu einen.

Nach dem Volksentscheid im September 2013 hat es einen  – sagen wir gemütlichen – „Umstieg“ gegeben. Eine in der Energiepolitik wenig geübte Verwaltung, die nun plötzlich nach und nach die Infrastruktur Netze und die Fernwärme wieder schrittweise zu übernehmen hat, musste eigene Ideen und Konzepte für den klimaverträglichen Umbau entwickeln. Und da hatten Bürgerinitiativen und Umweltverbände mehr zu bieten als Vattenfall und Verwaltung. Dialog und Beteiligung von Energie-Initiativen musste mühsam geübt und gelernt werden und das Abnabeln von Vattenfall ist so einfach auch nicht.

Erst kurz vor den Bürgerschaftswahlen im Februar 2015 kamen erste Alternativen für Wedel auf den Tisch, die aber noch durch einen echten Wirtschafts-Check mussten. Wie der aktuelle Stand ist, welche ökologischen Alternativen es gibt, welche Schritte der Senat als derzeitiger Minderheitspartner und künftiger Eigentümer bei der Fernwärme im Sinne der Umsetzung der Ziele des Volksentscheids gehen will, ob die ausreichend sind und welche Rolle Vattenfall dabei spielen soll, das wird Thema des fünften Wärme-Dialogs sein, der am kommenden Dienstag auf Initiative der Energienetz-Genossenschaft Hamburg in der Staatsbibliothek stattfinden wird. Mit dabei dann u.a. der amtierende grüne Umweltsenator, der amtierende Fernwärmechef von Vattenfall und Hamburgs Schattenbürgermeister vom BUND.

Die Einladung zur Veranstaltung ist hier:

Die „EnergieNetz Hamburg eG” und der „Zukunftsrat Hamburg” organisieren gemeinsam den fünften Hamburger Wärmedialog, der am

23. Feb. 2016 ab 19:00 Uhr in der Univ.- und Staatsbibliothek

von-Melle-Park 3, 20146 Hamburg stattfinden wird.

Hamburgs Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan wird auf dem Podium mit Dr. Stephan Richter (GEF Ingenieure AG), Manfred Braasch (BUND), Jörg Lampe (Hansewerk Natur) und Pieter Wasmuth (Vattenfall) über das zu erstellende

„Alternativkonzept für die Fernwärmeversorgung in Hamburgs Westen“

diskutieren. Im Laufe des Jahres 2016 muss der Hamburger Senat für die Fernwärmeversorgung klimapolitisch sehr bedeutsame Investitionsentscheidungen treffen. Folgende Themen werden am 23.2. im Fokus stehen:

– Fernwärmestrategie für Hamburgs Westen: Wie geht es weiter am
Kraftwerksstandort Wedel?
– Welche Lösungen präferieren das Unternehmen Vattenfall und der Hamburger
Senat für die zukünftige Wärmeversorgung im Westen?
– Ist der Standort Stellinger Moor eine Alternative für eine neue Erzeugungsanlage oder gibt es weitere Ideen?
– Aktuelle Planungen der Stadtreinigung Hamburg?
– Welche neuen klimafreundlichen Fernwärmeerzeugungsanlagen auf der Basis
erneuerbaren Energien sind für Hamburg angedacht?
– Welche Überlegungen gibt es zur klimafreundlichen Einsatzreihenfolge der
Fernwärmeerzeugungsanlagen und damit zur Minimierung der Betriebsstundenzahl des Kraftwerks Wedel?
– Ist es möglich, die Rekommunalisierung der Fernwärmeversorgung auf 2017
vorzuziehen oder bleibt es bei 2019?

Zukunftsrat und der EnergieNetz Hamburg eG
im Hamburger Wärmedialog

KORREKTUR// Hamburg – Kohle-Heizkraftwerk Wedel – der alternative Weg – Quecksilber-Probleme

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Die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ geht in vielen Schritten weiter. Während das Stromnetz inzwischen wieder der Stadt zu 100 Prozent gehört, werden bei der Fernwärme, die 2018/9 an die Stadt gehen soll, vor allem Alternativen für das klimaschädliche Heizwerk Wedel gesucht. Und: Wedel hat ein massives Quecksilber-Problem.

ACHTUNG. Ich hatte am 07.01.2016 gemeldet, dass die Stadt Hamburg ab Jahresbeginn Minderheitseigentümer des bislang zu 100 Prozent Vattenfall gehörenden Kohleheizkraftwerks Wedel geworden wäre. DAS WAR NICHT KORREKT bzw. FALSCH! Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen. Ich bin einer (offenbar) äußerst unglücklichen Formulierung in dem unten zitierten Protokoll des Umweltausschusses der Bürgerschaft auf den Leim gegangen. Vielen Dank an die LeserInnen, die mich auf diesen Fehler meinerseits aufmerksam gemacht haben!

Der „Rest“ der Meldung – deren Charakter sich natürlich nun erheblich verändert – trifft zu.

Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks in Wedel und der Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze – darin eingeschlossen die Fernwärme – steht 2016 die Entscheidung über die Wahl der Alternativen an. Über die bisherigen Beratungen in der Bürgerschaft informiert ein Protokoll der Bürgerschaft bzw. des Umweltausschusses vom 23.12.2015, das hier an den wichtigen Punkten dargestellt wird (hier als PDF online).

(Update: Und hat gleich ein großes Quecksilber-Problem, siehe unten)

Das ergibt sich aus den mit Vattenfall nach dem Volksentscheid geschlossenen Verträgen und einem Ausschuss-Bericht der Bürgerschaft (siehe hier, PDF). Bis Ende 2015 hätte demnach die Entscheidung zum Neubau eines Ersatz-Heizkraftwerks in Wedel getroffen werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Damit tritt nun das im Vertrag vereinbarte Alternativszenario in Kraft, nach dem das bisher ausschließlich Vattenfall gehörende Kraftwerk in die gemeinsame Gesellschaft von Vattenfall und Stadt eingegliedert wird.

Das Heizkraftwerk Wedel ist zu 100 Prozent im Besitz von Vattenfall und derzeit nicht Bestandteil der Wärme-Gesellschaft von Vattenfall, an der die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Per „Kauf-Option“ soll 2018 die Wärme-Gesellschaft mit Wirkung zum 1.1.2019 dann zu 100 Prozent von der Stadt in Umsetzung des Volksentscheids übernommen werden. Da Vattenfall und Senat sich nicht bis Ende 2015 auf den Bau eines Gaskraftwerks in Wedel einigen konnten, tritt zum 1.1.2019 eine Klausel in Kraft, nach der das Kohlekraftwerk Wedel an diesem Tag zu 100% in den Besitz der Stadt HH übergeht. Zusammen mit den restlichen 74,9% Anteilen an der Wärme-Gesellschaft in Umsetzung des Volksentscheids. Damit ist Vattenfall dann zum 1.1.2019 komplett raus aus dem Wärmegeschäft der Stadt Hamburg.

  • Jüngste Medienmeldungen warnen vor hohen Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken (SZ). Das ist auch in Wedel ein enormes Problem, wie das Hamburger Abendblatt aktuell berichtet: „Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat eine Nachrüstung der für die Hamburger Versorgung genutzten Kohlekraftwerke gefordert, um den Ausstoß des giftigen Quecksilbers zu reduzieren. Hintergrund ist eine Studie des Instituts Ökopol, nach der das Kraftwerk Wedel zu den bundesweit größten Verschmutzern mit diesem Nervengift gehört. „Im Schadstoffregister findet sich das Kraftwerk Wedel mit 62,3 kg Quecksilberemission im Jahr 2013“, sagte der Autor der Studie, Christian Tebert, dem Abendblatt. „Aufgrund der CO2-Meldung haben wir einen Konzentrationswert von 13,2 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert errechnet. Der Wert ist im Vergleich hoch. Von den 37 untersuchten Steinkohlekraftwerken halten nur sechs Kraftwerke den von 2019 an in Deutschland gültigen Jahresmittelwert von zehn Mikrogramm nicht ein, darunter Wedel mit dem zweithöchsten Wert aller Steinkohlekraftwerke.““

Auf Antrag der Links-Fraktion hatte sich der Umweltausschuss mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Ersatz-Wedel beschäftigt. (Dabei ging es zunächst um technische Daten des Fernwärmenetzes, die Vattenfall bis dahin verweigert hatte, zwischenzeitlich der Stadt aber Einsicht gewährte.)

In der Drucksache 21/2669 erläutern die Senatsvertreter der Hamburger Energiebehörde (vorab) die Veränderungen bzw. Szenarien über den weiteren Umgang zur Entscheidungsfindung für den Ersatz des alten Kraftwerks in Wedel.  (Nach der Ausschusssitzung tagte der Aufsichtsrat der Vattenfall-Wärme-Gesellschaft, an der die Stadt mit 25,1 Prozent beteiligt ist und vertagte die Investitions-Enscheidung für den Ersatzbau in Wedel auf 2016.)

In der Drucksache werden die Senatsvertreter folgendermaßen zitiert:

„Im Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg seien zwei mögliche Szenarien
festgelegt worden. Entweder müsse bis einschließlich Ende 2015 im sogenannten GuD(Gas- und Dampfturbinenkraftwerk)-Szenario die Entscheidung für ein GuD in Wedel in der bisher geplanten Größe fallen oder es greife automatisch das Alternativszenario, welches alle Optionen zum Umbau des Netzes und seiner Erzeugungsanlagen offenlasse. Dabei sei als Option auch ein GuD am Standort Wedel denkbar. Zudem bedeute das Alternativszenario, dass die Stadt 200 Millionen Euro weniger für die Übernahme des Kraftwerks und der Netze der Vattenfall Wärme GmbH zahlen müsse. Bisher sei weder im Aufsichtsrat noch in der Gesellschafterversammlung der Vattenfall Wärme GmbH eine Entscheidung zu Wedel getroffen worden, diese werde jedoch für Dezember 2015 erwartet und müsse einstimmig erfolgen. Sollte einer der beiden Vertragspartner erklären, dass er nicht bereit sei, das GuD-Szenario zu verwirklichen, werde in diesem Jahr keine Entscheidung fallen und der Vertrag mit dem Alternativszenario trete in Kraft. Sie wiesen darauf hin, dass sich das Alternativszenario im Wesentlichen von der ersten Variante durch den zu zahlenden Kaufpreis für Hamburg unterscheide. Auch im Alternativszenario wäre es für den Aufsichtsrat und die Vattenfall Wärme GmbH noch möglich, den Bau eines GuDs zu beschließen, jedoch mit der Konsequenz, dass die Stadt bedeutend weniger dafür zahlen müsste.

Auf Nachfragen erläuterten die Senatsvertreter weiter: „Das bestehende Kohlekraftwerk in Wedel sei nicht Teil der Vattenfall Wärme GmbH, sondern befinde sich im alleinigen Besitz von Vattenfall. Das bedeute, dass, wenn dieses Kraftwerk ersetzt werden müsse, Vattenfall für den Abbau, die Entsorgung und Verschrottung des Kraftwerks zuständig sei.In dem Moment, in dem das  Alternativszenario in Kraft trete, werde das Kraftwerk in die Vattenfall Wärme GmbH eingegliedert und bei Rückkauf des Netzes und der Gesellschaft an die Stadt übertragen, sodass dann auf Hamburg, als 100-prozentige Eigentümerin, die Verpflichtung übergehe, sich der Belange dieses Kraftwerks zu widmen. Im Gegenzug würde die Verpflichtung von Vattenfall entfallen, in einem bestimmten Zeitraum ein neues Kraftwerk zu errichten. Wie der Ersatz von Wedel bewerkstelligt werden könne, in der Verantwortung der Stadt oder unter Beauftragung von Vattenfall oder eines anderen Auftragnehmers, sei  dann zu klären.“

Weiter wird berichtet: „Wedel sei ein Kraftwerk, erwiderten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das am Ende seiner technischen Lebenszeit angekommen sei, sodass es ab und zu auch zu Ausfällen komme. Dafür baue Vattenfall derzeit im Haferweg in Hamburg-Altona ein modernes und erdgasgefeuertes Heizwerk, das jedoch für die diesjährige Heizperiode nicht mehr fertiggestellt werden könne. Darauf habe die Vattenfall Wärme GmbH reagiert, indem auf dem Gelände des Kraftwerks Wedel eine mobile Heizwerk-Lösung installiert worden sei, für den Fall, dass es im Kraftwerk in Wedel zu Ausfällen komme. Insofern sei die Versorgung der Kunden der Vattenfall Wärme GmbH zu 100 Prozent sichergestellt.“

Rot-Grünes Hamburg: Wenig Klima-Ambitioniert – Kohle-Werk Wedel länger am Netz

JensKerstan-SenatorBUE-Nov2015
Wenig Grund für gute Laune: Jens Kerstan, Hamburger Senator für Energie und Umwelt, legt wenig ambitionierten Klima-Plan vor….

Timing ist nicht so die Sache des rot-grünen Senats, könnte man es charmant ausdrücken: Während am Vormittag der neue Klimaplan präsentiert wurde – den der BUND als wenig ambitioniert bezeichnete – kommt am Abend die offizielle Entscheidung: Das mit Kohle befeuerte Fernwärme-Heizkraftwerk in Wedel wird vorerst nicht ersetzt und kann damit weiterhin das Klima anheizen. Letzteres ist zwar keine wirkliche Neuigkeit mehr, nachdem die Bild-Zeitung vor einiger Zeit schon über einen entsprechenden Deal zwischen SPD-Bürgermeister Olaf Scholz und Vattenfall informiert hatte. Aber nun ist es amtlich, denn der Aufsichtsrat hat jetzt entschieden, erstmal nichts zu entscheiden.

Natürlich berichtet das Abendblatt über die Sitzung des Aufsichtsgremiums der Vattenfall-Wärme GmbH, in der die Stadt als Minderheitspartner mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Mit Vattenfall vereinbart ist, dass das Unternehmen bis Mitte 2016 dem Bürgermeister neue Pläne vorlegen soll, wie es mit dem Ersatz des veralteten und klimaschädlichen Heizkraftwerks in Wedel weiter gehen soll. Dann soll bis Ende 2016 eine Entscheidung getroffen werden.

Nicht nur die Preisentwicklungen am Strommarkt haben die bisherigen Planungen eines großen gasgefeuerten GuD-Kraftwerks untergraben und überflüssig gemacht. Mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und der einsetzenden Demokratisierung im Energiebereich der Hansestadt hat sich ein Wärme-Dialog zwischen der Stadt, zahlreichen Energie-Initiativen und Gutachtern unter dem Dach der Umweltbehörde entwickelt, der inzwischen eine Vielzahl von Alternativen in Richtung des Ausbaus Erneuerbarer Energien auch in der Wärmeversorgung aufgezeigt hat.

Nicht nur andere klimafreundliche Erzeugungstechniken sind dabei ins Spiel gekommen. Auch ein neuer Standort hat immer mehr an Bedeutung gewonnen: In Stellungen könnte nach dem Aus der dortigen Müllverbrennungsanlage ein neuer Energiestandort für Hamburg erschlossen werden und damit das für die Wärmeerzeugung ohnehin ineffiziente und entfernte Wedel überflüssig machen.

Die Alternativen sollen auch auf einem Treffen am gestrigen Montag im Rahmen des Wärme-Dialogs vorrangig Thema gewesen sein. Senator Kerstan informierte die am Prozess beteiligten über die anstehende Entscheidung bei Vattenfall-Wärme und diskutiert mit Initiativen, den Gutachtern vom BET und den anderen Beteiligten über das weitere Vorgehen. Zumindest über Transparenz muss man nicht meckern!

Auf die Alternativen, die im Rahmen des Wärme-Dialogs entwickelt wurden, bezieht sich auch der BUND Hamburg in seiner Presseerklärung vom Montag: „Ersatz Kraftwerk Wedel: Klimafreundliche Trendwende in der Fernwärme ist möglich„. Dort heißt es auch: „Durch den Wegfall des Kohlekraftwerks Wedel müssen nach Gutachtereinschätzung 250 MW Wärmeerzeugungskapazität kompensiert werden. Ab 2016 werden bereits 150 MW durch das Heizwerk Haferweg gedeckt, so dass eine Versorgungssicherheit bis zur Realisierung weiterer Anlagen weitgehend gegeben ist. Weitere Wärmeerzeugungs-kapazitäten können durch die Nutzung industrieller Abwärme (Größenordnung: 60 MW) bereitgestellt werden. Am Standort Stellingen ließen sich nach Einschätzung des BUND auf dem Gelände der rückzubauenden Müllverbrennungsanlage Stellinger Moor weitere Erzeugungskapazitäten von bis zu 250 MW für die Fernwärmeversorgung erschließen. Dabei muss ein Einstieg in Erneuerbare Wärme geschafft werden.“ Und: „Bei gleichzeitiger Netzoptimierung und Nutzung weiterer dezentraler Standorte könnte das alte Kohlekraftwerk Wedel spätestens 2019 auf „Standby“ geschaltet und dann für maximal zwei Jahre auf Reserve vorgehalten werden.

„Der Senat kann innerhalb von vier Jahren die Trendwende zu mehr Klimaschutz im Hamburger Fernwärmenetz schaffen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Es gilt, die Forderungen des Volksentscheides umzusetzen und eine klare Entscheidung gegen ein fossiles Großkraftwerk zu treffen. Und wir erwarten, dass die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH keine Blockade-Politik betreibt.“

Die gute Nachricht erstmal könnte sein: Die bisherigen GuD-Planungen dürften so gut wie vom Tisch sein. Das ist erfreulich, weil die Verbrennung von Gas zwar besser als die von Kohle ist, aber eben auch CO2-Emissionen zur Folge hat und nicht unter der Rubrik „Ausbau erneuerbarer Energien“ läuft, wie es der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom Senat fordert! Der Nachteil: Weil die Alternativen-Planung viel zu langsam voran kommt, der Senat hier jahrelang nur auf Vattenfall gehört hat und auch heute nicht wirklich an der Ablösung von Vattenfall gearbeitet wird, bleibt das marode Heizkraftwerk Wedel mit seinen hohen Emissionen weiter am Netz.

Und man mag ergänzen: Das hätte die SPD auch ohne den Grünen Regierungspartner hinbekommen. Neuer Wind in der Energiewende sieht irgendwie anders aus.

Ebenso ernüchtert stellt der BUND Hamburg über den heute vom Energiesenator Jens Kerstan vorgestellten neuen Klima-Plan fest: Kein großer Wurf.

Still und Leise verabschiedet sich der rot-grüne Senat von seinem Klima-Ziel für 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren und setzt sich ein neues: Bis 2030 sollen es nun 50 Prozent werden. Der König ist tot – es lebe der König. „Nach Auswertung des BUND Hamburg müssten ca. 5 Mio. Tonnen CO2 weniger emittiert werden, der Klimaplan nennt aber lediglich ein Einsparziel von 2 Mio. Tonnen bis 2020.“ Und: „Eine wirkliche Gestaltungs-Offensive für mehr Klimaschutz sieht anders aus. Mit ein paar hundert Elektroautos mehr, freiwilligen Maßnahmen mit der Wirtschaft und verstärkter Aufklärungsarbeit ist der Klimawandel nicht aufzuhalten“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Der rot-grüne Senat muss nachlegen, vor Ordnungspolitik nicht zurückschrecken und vor allen in 2016 die Weichen für eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung stellen.“

Für das Klima ist das also kein sonderlich guter Tag in Hamburg.

  • Der Autor ist Mitglied im Landesvorstand des BUND Hamburg
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