Atommülllager Lubmin – Streit zwischen Betreiber und Landesregierung

HZG_GKSS_Stilllegung_01_10_2012_19
Radioaktiver Müll von dem ehemaligen Atomschiff Otto Hahn, das von der Forschungsanlage GKSS (im Foto) entwickelt und gebaut wurde, lagert heute in Lubmin. Foto: Dirk Seifert

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und dem Betreiber des Atommülllagers in Lubmin ziehen sich in die Länge. Wie in Ahaus und Gorleben steht in Lubmin eine Lagerhalle, in der hochradioaktiver Atommüll vermeintlich zwischengelagert wird.

In der Genehmigungsphase hatten die Behörden immer wieder versichert, dass das Atommülllager nur den hochradioaktiven Müll aus den ostdeutschen Atomanlagen aufnehmen dürfe, nicht aber den Atommüll aus westdeutschen Atomanlagen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Landtag verabschiedet. Doch die Bundesregierung sorgte dafür, dass eine entsprechende Einschränkung nicht in die Genehmigung geschrieben wurde.

Inzwischen steht hochradioaktiver Atommüll aus den Atomanlagen in Karlsruhe und der GKSS/HZG Geesthacht in Lubmin. Während der Transporte quer durch Frankreich und Deutschland hatte es 2010/11 im äußersten Nordosten der Republik heftige Proteste und Blockadeaktionen gegen die Castortransporte gegeben.

Die Ankündigung, dass „West-Atommüll“ in das Lager nach Lubmin sollte, löste auch in der Landesregierung Empörung aus. Der NDR berichtete dazu jüngst: „Das von Volker Schlotmann (SPD) geführte Bauministerium hatte nach einem Kabinettsbeschluss im Frühjahr 2010 das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern ohne Zustimmung des Planungsverbandes Vorpommern in einem wichtigen Passus geändert. Danach dürfen im Zwischenlager „ausschließlich“ radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden – und keine Fremdabfälle aus den alten Bundesländern.“

Das bundeseigene Unternehmen EnergieWerke Nord (EWN) hatte darauf hin Klage gegen diese Änderung eingereicht: „Die bundeseigenen EWN sehen den Eingriff als unrechtmäßig an und wollen deshalb den geänderten Passus für nichtig erklären lassen“, berichtet der NDR.

Eine für den 19. Dezember angekündigte mündliche Verhandlung hat das  Oberverwaltungsgericht Greifswald jetzt auf den 19. Februar 2013 verschoben. Laut Nordostsee-Zeitung hat das Gericht noch Klärungsbedarf.

In Lubmin stehen bis heute 74 Castorbehälter mir hochradioaktivem Atommüll. Neun davon stammen aus Karlsruhe und Geesthacht. 65 Castoren beinhalten den Atommüll aus den DDR-Reaktoren in Rheinsberg und Lubmin. Weitere Informationen zum Atommülllager Lubmin von den regionalen Anti-Atom-Gruppen gibt es hier.

Streit gibt es zwischen der Landesregierung und dem Betreiber auch über weiteren Atommüll: In Lubmin werden auch mittel- und schwachradioaktive Großteile aus AKWs der alten Bundesländer dekontaminiert. Der NDR: „… ein Geschäft, das die EWN gegen den Willen des Landes künftig sogar ausweiten möchten. Über diesen Streitpunkt müssen die Richter des Verwaltungsgerichtes noch in einem gesonderten Verfahren entscheiden.“

 

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert