E.on (Hanse) – Gaspreiserhöhung war rechtswidrig?

Nicht nur bei den Strompreisen blickt keiner mehr durch. Auch die Gaspreise steigen – nicht immer rechtmäßig. Foto: zwiboe/pixelio.de

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit, dass eine Sammelklage gegen eine Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2005 gegen die E.on Hanse nun möglicherweise erfolgreich abgeschlossen wird. Am 5. Dezember wird es vor dem Oberlandesgericht zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Mit einem Volksentscheid will das Bündnis “Unser Hamburg – Unser Netz” 2013 dafür sorgen, dass E.on Hanse nicht länger das Gasnetz in der Hansestadt betreibt. In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es:

“Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse dem Ende zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat für den 5. Dezember 2012 eine mündliche Verhandlung angesetzt und zuvor in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat.

Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jetzigen Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen “abbestellt”.

Das Oberlandesgericht will jetzt nur noch durch Zeugenbeweis klären, ob es für E.on Hanse tatsächlich möglich war, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. “Der Ausgang ist nach wie vor offen, neigt sich aber in Richtung Kunden”, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sollten die Kunden den Prozess rechtskräftig gewinnen, stünde damit endgültig fest, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 die Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese “Vorbehaltszahler” ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und findet statt am Mittwoch, 5. Dezember 2012, 11.30 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, Sievekingplatz.

Hintergründe und Geschichte des Prozesses unter www.vzhh.de.

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.”

Dirk Seifert

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