E.on (Hanse) – Gaspreiserhöhung war rechtswidrig?

Nicht nur bei den Strompreisen blickt keiner mehr durch. Auch die Gaspreise steigen – nicht immer rechtmäßig. Foto: zwiboe/pixelio.de

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit, dass eine Sammelklage gegen eine Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2005 gegen die E.on Hanse nun möglicherweise erfolgreich abgeschlossen wird. Am 5. Dezember wird es vor dem Oberlandesgericht zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Mit einem Volksentscheid will das Bündnis „Unser Hamburg – Unser Netz“ 2013 dafür sorgen, dass E.on Hanse nicht länger das Gasnetz in der Hansestadt betreibt. In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es:

„Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse dem Ende zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat für den 5. Dezember 2012 eine mündliche Verhandlung angesetzt und zuvor in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat.

Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jetzigen Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen „abbestellt“.

Das Oberlandesgericht will jetzt nur noch durch Zeugenbeweis klären, ob es für E.on Hanse tatsächlich möglich war, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. „Der Ausgang ist nach wie vor offen, neigt sich aber in Richtung Kunden“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sollten die Kunden den Prozess rechtskräftig gewinnen, stünde damit endgültig fest, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 die Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und findet statt am Mittwoch, 5. Dezember 2012, 11.30 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, Sievekingplatz.

Hintergründe und Geschichte des Prozesses unter www.vzhh.de.

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.“

Alles Titanic: Vattenfall erklärt uns jetzt die eigenen Presseerklärungen

Ach Vattenfall, ach Vattenfall. Es ist echt nicht einfach, in dieser komplizierten Welt. Nicht mal das Strompreise-Erhöhen wird einem heute leicht gemacht. Jetzt müsst ihr sogar schon offene Briefe an so blöde Verbraucherzentralen schreiben, weil die einfach von nix ne Ahnung haben.

Besonders toll finden wir aber, dass eure Kommunikationsabteilung sich nun entschlossen hat, nicht nur Pressemeldungen in die Welt zu setzen, sondern diese danach auch gleich noch mal zu erklären! Wir kämen sonst total durcheinander.

Jetzt hatten wir wirklich kurz gedacht, dass ihr versehentlich neumodisch in Energiewende macht und euch wirklich auf diese Spargeltechnik einlassen wollt. Das hat uns richtig verunsichert. Jetzt auch noch ihr? Das mochten wir einfach nicht glauben, seid ihr doch der Fels in der Brandung einer sich zu schnell drehenden Windrad-Welt.

Gottseidank habt ihr uns schnell von unseren Zweifeln erlöst. Jetzt sind wir voll des Lobes für euren Chef, eure Kommunikationsabteiliung und ihre Erklärung „Zu den heutigen Medienberichten„. Wir atmen durch, die Welt ist im Lot und dafür schätzen wir euch so, liebes Vattenfall: „Wir bekennen uns nach wie vor zum deutschen Markt und zur Braunkohle. Mit den Erträgen aus der Braunkohle wollen wir unseren Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben. Unser Bekenntnis zur Braunkohle bedeutet zugleich auch ein klares Bekenntnis zu den laufenden Braunkohleplanverfahren.“ Das geht runter!

Nur eines vermissen wir ein wenig: Wird es wirklich nicht doch noch ein kleines Atomkraftwerk geben – irgendwo? Hattet ihr doch neulich versprochen!

Gebt zu, die Titanic-Titelstory ist auch von euch oder? Heizen mit Schnee! Alter Schwede, der ist gut!

 

Wer soll das verstehen?

ENERGIE: Vattenfall bekennt sich zur Braunkohle, Märkische Allgemeine

Strategiewechsel: Vattenfall will nur noch auf erneuerbare Energie setzen, Spiegel-online

Energiekonzern Vattenfall: Deutschland bezahlt Schwedens Energiewende, Tagesspiegel

Ärzteorganisation IPPNW warnt: Nuklearer Katastrophenschutz überfordert und falsch aufgestellt

Wenn es in Brokdorf kracht, sind Evakuierungen in bis zu 170 Km Entfernung erforderlich.

Seit Monaten wird an vielen Atomkraftwerk-Standorten über den „katastrophalen Katastrophenschutz“ gestritten (z.B. Grohnde und Brokdorf). Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt mit einem Brief an die für den Katastrophenschutz zuständigen Innenminister auf die gravierenden Mängel hingewiesen und Maßnahmen gefordert. Vom 5.-7. Dezember findet die Innenministerkonferenz in Rostock-Warnemünde statt.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz auf Basis des Unfallverlaufs von Fukushima geprüft, welche Auswirkungen sich daraus bei deutschen AKWs ableiten lassen und kam zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Katastrophenschutz erhebliche Lücken habe: Einerseits wäre die Dauer der Freisetzung von Radioaktivität länger als bislang angenommen und daher durch veränderte Wetterbedingungen eine größere Zahl von Menschen betroffen. Andererseits müssen Evakuierungen auch in erheblich größerer Entfernung vom Atomreaktor vorgenommen werden, als bislang angenommen. Auf beide Anfordergungen ist der Katastrophenschutz in keiner Weise ausgelegt. Auch der oberste Katastrophenschützer hat dies vor wenigen Wochen bestätigt.

Insgeheim warnen Katastrophenschützer schon seit längerer Zeit, dass es im Katastrophenfall kaum eine Rettung geben wird.

In der Pressemitteilung der IPPNW vom 30. November heißt es unter der Überschrift: „Innenminister tatenlos und Katastrophenschutzbehörden überfordert
Atomarer Katastrophenschutz veraltet und zu kleinräumig

Anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz vom 5.-7. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde wendet sich die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW mit einem Offenen Brief zum Katastrophenschutz an alle Innenminister Deutschlands. Auf der Konferenz wird über die Konsequenzen beraten, die sich aus dem Super-GAU von Fukushima für die noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland ergeben. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz vom Frühjahr dieses Jahres zeigt die Unmöglichkeit auf, im Fall einer Atomkatastrophe notwendige Zwangsumsiedlungen von  Hunderttausenden von Menschen zu realisieren.

„Der Katastrophenschutz bei einem AKW-Unfall mit Freisetzung radioaktiver Spaltprodukte ist veraltet und zu kleinräumig ausgelegt“, sagt IPPNW-Vorstandsmitglied Reinhold Thiel. „Das gilt für ganz Deutschland und für alle noch laufenden Atomkraftwerke in Gundremmingen, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Grohnde, Brokdorf, Isar, Emsland und Neckarwestheim.“

Mit einem Hintergrundpapier und neu ausgearbeitetem Kartenmaterial zeigt die IPPNW, dass radioaktive Spaltprodukte im Falle eines atomaren Unfalls nicht an einer 25-km-Grenze Halt machen werden, so wie es die bisherigen veralteten Vorsorgeplanungen vorsehen. Laut der Studie des Bundesamts für Strahlenschutz würden große Gebiete bis zu 170 Kilometer verstrahlt. Evakuierungspläne existieren nur bis 25 Kilometer. Bei über mehrere Tage und Wochen anhaltenden Belastungen sind  wechselnde Windrichtungen für die radioaktive Kontamination wahrscheinlich. Zügige Evakuierungsmaßnahmen würden so in vielen Regionen gleichzeitig erforderlich. Die Katastrophenschutz-Rahmengesetzgebung der Innenminister ist vor dem Hintergrund der Neubewertung der Folgen einer Atomkatastrophe nach Fukushima komplett überholt. Alle ausführenden Katastrophenschutzbehörden wären nicht in der Lage, schnell die erforderlichen Evakuierungen durchzuführen.

„Wegen der Unmöglichkeit einer verantwortlichen Katastrophenschutzvorsorge im dicht besiedelten Deutschland ist die umgehende Abschaltung aller Atomkraftwerke bei uns zwingend geboten. Der Schutz der Bürger muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen der Konzerne“, so Thiel.

Den Offenen Brief der IPPNW an die Innenminister finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/offener_brief_innenminister_30112012.pdf

Das Hintergrundpapier der IPPNW mit Grafiken zu Katastrophenschutz-Radien und radioaktiven Belastungen für Erwachsene und Kinder am AKW Gundremmingen finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/20121130_Hintergrundpapier_Katatrophenschutz.pdf

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