Atomprogramm des Iran: Mit oder ohne Bombe?

Atomprogramm des Iran: Mit oder ohne Bombe?

Die Weltmächte feiern ein Abkommen mit dem Iran, mit dem ein erster wichtiger Schritt unternommen worden sein soll, dass das Land keine Atombomben herstellen kann. Der Iran baut derzeit das Potential auf, mit dem grundsätzlich der Zugriff auf eine Atombombe möglich wird. Der Iran behauptet, dass er an einer militärischen Nutzung der Atomanlagen nicht interessiert sei, sondern diese Anlagen lediglich zu Forschungszwecken und zur Stromproduktion bauen und betreiben will. Zweifel daran sind aus einer Vielzahl von Argumenten mehr als berechtigt.

Auf das Verhandlungsergebnis hat es bereits unmittelbar heftige Kritik gegeben und Zweifel, ob das Abkommen wirklich dazu führt, den Iran an der Entwicklung einer Bombe wirksam zu hindern.

Technisch sind zivile und militärische Nutzung nicht zu trennen. Für viele Anlagen besteht grundsätzlich der „Dual-Use“. Auch Deutschland verfügt über derartige Anlagen, wie z.B. die Urananreicherungsanlage der URENCO im westfälischen Gronau. Mit dem internationalen Vertrag von Almelo und unter diesem Regime durch IAEO und Euratom durchgeführte Kontrollen soll verhindert werden, dass in derartigen Anlagen Uran zur Herstellung von Waffen angereichert werden kann.

Klar ist eins: Der Betrieb von Forschungsreaktoren (in Verbindung mit einer Wiederaufarbeitungstechnik) ebenso wie die Verfügung über Urananreicherungs-Technik bedeutet im Klartext, dass ein Land damit über die Fähigkeit zum Bau von Atomwaffen verfügt.

Zwei Wege gibt es, um Atomwaffen herzustellen. Einen guten Überblick über die technischen Möglichkeiten und die Situation im Iran gibt das Hamburger Abendblatt in diesem Artikel von Hans Rühle, Wehrexperte und von 1982 bis 1988 Leiter des Planungsstabes im Bundesverteidigungsministerium.

Die Uranbombe über die Anreicherung in Zentrifugen

Einmal durch den Bau und Betrieb von Gas-Zentrifugen, in denen natürliches Uran angereichert werden kann, bis es auch für den Bau einer Uran-Atombombe nutzbar wäre. Um Uran in Atomkraftwerken als Brennstoff verwenden zu können, muss das spaltbare Uran235 auf einen Anteil von um die fünf Prozent gebracht werden. Offenbar hat der Iran aber bereits auch Uran235 auf rund 20 Prozent angereichert, um es – was international nicht unüblich wäre – für den Einsatz in Forschungsreaktoren verwenden zu können. Für den Bau einer „guten“ Uranbombe wäre eine Anreicherung von 80 und mehr Prozent anzustreben. Die Technik ist im Iran grundsätzlich vorhanden.

Die Plutoniumbombe über die Wiederaufarbeitung

Der zweite Weg zur Atombombe geht über Plutonium. Dieses muss in Reaktoren erbrütet werden. Dazu soll im Iran offenbar der im Bau befindliche, allerdings wohl weit fortgeschrittene, Reaktor in Arak dienen. Im Reaktor wird durch die Spaltung der Uran-Brennelemente vermehrt Plutonium erzeugt. Dieses muss nach dem Reaktoreinsatz dann allerdings noch per Wiederaufarbeitung aus den Brennelementen in einem sicherheitstechnisch aufwändigen (und gefährlichen) Verfahren chemisch heraus gelöst werden. Erst danach wäre das für den Bombenbau erforderliche Plutonium239 „einsatzbereit“.

Der jetzt vereinbarte Vertrag mit dem Iran hat eine Laufzeit von sechs Monaten. In dieser Zeit soll ein weiteres, grundsätzliches Abkommen erarbeitet werden, das dem Iran den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken zur Stromproduktion erlaubt, ihn aber am Bau von Atomwaffen hindern soll.

Das Dokument ist hier bei der US-Regierung online: Das Atom-Abkommen mit dem Iran – whitehouse.gov

Laut Tagesschau.de umfasst das jetzige Abkommen folgende Punkte (dort ist auch eine Karte mit den Standorten der Anlagen zu sehen):

Urananreicherung: Der Iran darf weiter Uran bis zu fünf Prozent anreichern, aber nicht darüber hinaus. Der gesamte existierende Vorrat an stärker – bis zu 20 Prozent- angereichertem Uran muss unter eine Schwelle von fünf Prozent abgeschwächt, vernichtet oder so verändert werden, dass er nicht mehr angereichert werden kann. Auch die Bestände an gering (bis zu 3,5 Prozent) angereichertem Uran dürfen nicht erhöht werden.

Zentrifugen: Es dürfen keine zusätzlichen Zentrifugen jeglicher Art oder Zentrifugen der nächsten Generation zur Urananreicherung installiert werden. Rund die Hälfte der Zentrifugen in der Atomanlage von Natans und drei Viertel der Zentrifugen in der unterirdischen Anlage Fordo werden stillgelegt. Die Erweiterung existierender oder der Bau neuer Urananreicherungsanlagen sind verboten.

Reaktoren: Der Schwerwasserreaktor Arak darf nicht in Betrieb genommen werden. Arbeiten an Brennstoffen für den Reaktor sind einzustellen. In Arak könnte Plutonium hergestellt werden, das für Bomben nutzbar wäre.

Inspektionen: Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA sollen täglichen Zutritt zu den Urananreicherungsanlagen Natans und Fordo erhalten. Der Iran gewährt ihnen außerdem Zugang zu Zentrifugen-Fabriken sowie einer Reihe anderer Anlagen und stellt ihnen Bauunterlagen für den Reaktor Arak zur Verfügung.“

Dirk Seifert

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