Wesermarsch: Über 1.000 Einwendungen zum Abriss des AKW und neuer Atommüllhalle – Erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert
Mindestens 1.022 Einwendungen hat der Arbeitskreis Wesermarsch bis Ende November zum von E.on geplanten Abriss des AKW Unterweser/Esenshamm beim Niedersächsischen Umweltministerium als Genehmigungsbehörde eingereicht. Außerdem wurden einige sehr detaillierte Einwendungen vorgebracht. Darüber berichtet u.a. NWZ-Online. Dort heißt es in der Überschrift: „Atomgegner wollen erneute Auslegung“. Die Atom-GegnerInnen kritisieren: „„Eon-Unterlagen nicht vollständig“ – „Luna-Verfahren abbrechen““. LUNA ist das geplante neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus dem Abriss, das erforderlich wird, weil das geplante Atommülllager im Schacht Konrad sich immer weiter verzögert.
In dem Artikel heißt es: „Noch einmal wieder von vorn: Der Arbeitskreis Wesermarsch (AKW) der Anti-Atomkraft-Initiativen fordert eine erneute Auslegung der Unterlagen zum Rückbau des KKU und zur Errichtung des Zwischenlagers Luna. Allerdings müssten diese Unterlagen aussagekräftiger sein als die bis zum 30. November ausgelegten.
Das ist der 32-seitigen Einwendung des Arbeitskreises zu entnehmen, die dessen Sprecher Hans-Otto Meyer-Ott, Hammelwarder Außendeich, am Montagnachmittag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abgegeben hat. Grund: Die ausgelegten Unterlagen – insgesamt 700 Seiten – seien unzureichend, denn aus ihnen könne nicht jeder Bürger seine Betroffenheit ablesen.“
- Die Einwendung von Hans-Otto Meyer-Ott hier als PDF zum download.
Weiter berichtet NWZ-online: „Zusätzlich müsse beispielsweise noch eine detaillierte radiologische Charakterisierung von Komponenten, Systemen und Raumbereichen im Kernkraftwerk ausgelegt werden. Die vom KKU-Betreiber Eon geplante selektive Charakterisierung erst unmittelbar vor dem Abbau radiologisch relevanter Objekte sei nicht zulässig, weil „ein genehmigungsrelevanter Tatbestand in ein atomrechtliches Aufsichtsverfahren verschoben würde“, wie es in dem Text heißt, den der Physiker Wolfgang Neumann, Hannover, weitgehend verfasst hat. Ergänzungen kamen von Meyer-Ott und Andreas Obermair, Hagen im Bremischen.“
Die Einwendung kritisiert u.a. auch die ausgelegten Unterlagen zu den Freigaben für radioaktive Reststoffe und fordert, dass auch in dem geplanten zweiten Genehmigungsverfahren, das erst in einigen Jahren erwartet wird, die Öffentlichkeit beteiligt werden müsse.
Als weiteren wichtigen Kritikpunkt wird in der Einwendung von Meyer-Ott bemängelt, „dass Eon kein Konzept zur Radioaktivitätsvermeidung vorgelegt habe, sondern es bei Andeutungen belasse. „Ich erwarte, dass das Umweltministerium als Atomaufsicht Eon damit nicht durchkommen lässt“, betonte Meyer-Ott im Gespräch mit der NWZ.“
Deutlich wird das Verfahren zum neuen Atommülllager kritisiert: „Zudem müsse das Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Luna abgebrochen und in das Stilllegungs- und Abbauverfahren aufgenommen werden. Dieses Lager soll die beim Rückbau anfallenden radioaktiven Abfälle aufnehmen.“
- Das Castor-Zwischenlager am AKW Unterweser in Esenshamm ist bis bislang nicht rechtskräftig genehmigt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf eine Klage steht noch aus. Im Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit dem die Genehmigung für das baugleiche Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde.
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Der AK Wesermarsch fordert außerdem ein erweitertes Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Interessant ist die Forderung des AK Wesermarsch, die Öffentlichkeitsbeteilung zum Rückbau des AKW Unterweser zu erweitern und eine echte Bürgerbeteiligung mit verbesserten Mitspracherechten an den Start zu bringen. Dazu hat das Land Niedersachsen und der grüne Umweltminister Stefan Wenzel einen Fonds gebildet, aus dem dies finanziert werden könnte: „Im Gespräch mit der NWZ trat Hans-Otto Meyer-Ott erneut dafür ein, dass alle strittigen Themen aus dem Erörterungstermin – für den es noch kein Datum gibt – in einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Einwendern, Eon und Umweltministerium so abgearbeitet werden, dass Veränderungen an den bisherigen Eon-Plänen möglich sind. Damit könne der Klageweg vermieden werden. Das Geld könne aus den 80 000 Euro entnommen werden, die die Landesregierung, wie berichtet, für erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will.“
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