Transparenz und Öffentlichkeit: Rechnungshof prüft „Hamburg Energie“

Hamburg Energie: Rechnungshof hat geprüft.
Hamburg Energie: Rechnungshof hat geprüft.

Im Auftrag der Bürgerschaft hat der Rechnungshof den 2009 gegründeten städtischen Ökostromer „Hamburg Energie“ unter die Lupe genommen. Eine demokratische Kontrolle, die für Transparenz sorgt und die für privatwirtschaftliche Konzerne der Marke Vattenfall leider nicht möglich ist.

Medien berichteten vor allem, über die im Bericht angeführten Probleme (mehr dazu unten). Einer der durchaus wichtigen Punkte der Prüfung, nämlich die Feststellung, dass die Gründung und der Betrieb der Hamburg Energie GmbH als Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen, wurde oftmals nur am Rande erwähnt. Eigentlich verwunderlich. Nur in Schlusssätzen (z.B. der NDR) wird daran erinnert, dass „Wirtschaftsverbände und -kammern die Gründung von Hamburg Energie als überflüssige staatliche Aktivität angesichts einer Vielzahl privater Stromanbieter in der Hansestadt kritisiert“ hatten.

Siehe auch hier: Energiewende Hamburg: Zahlentricks gegen die Wirklichkeit – CDU-Fraktionsmitglied Walter Scheuerl entdeckt die Statistik

Hamburg Energie und Ökostrom als öffentliche Aufgabe!

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion reagiert daher mit der Überschrift „Gutachten des Rechnungshofes widerlegt Kritik an Hamburg Energie“ auf den Bericht. Weiter heißt es in der PM: „Der Rechnungshof hat mit seinem heute vorgelegten Gutachten bestätigt, dass Gründung und Betrieb von Hamburg Energie rechtmäßig waren und sind. Darüber zeigt sich Monika Schaal, Sprecherin für Umwelt und Energie SPD- Bürgerschaftsfraktion erfreut: „Mit dem Gutachten des Rechnungshofes wird der Fundamentalkritik an dem stadteigenen Ökoenergieversorger nachhaltig der Boden entzogen. Der Rechnungshof erkennt an, dass der Gründung von Hamburg Energie ein wesentliches staatliches Interesse zugrunde liegt, denn Hamburg hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt und versteht sich als Vorreiter der Energiewende.““

Transparent und Öffentlich

Ebenfalls positiv sieht die SPD-Fraktion: „Auch ein weiterer Vorwurf der Kritiker, Hamburg Energie werde von Hamburg Wasser quersubventioniert, läuft ins Leere. Hamburg Wasser bietet seinem Tochterunternehmen Hamburg Energie Dienstleistungen zu Vollkosten an – inklusive anteiliger Gemeinkosten. Dazu Andrea Rugbarth, Fachsprecherin Öffentliche Unternehmen der SPD Fraktion: „Diese Dienstleistungen werden laut Rechnungshof vollständig und transparent dem Tochterunternehmen in Rechnung gestellt. Damit ist der Vorwurf der Quersubventionierung des stadteigenen Unternehmens durch Hamburg Wasser vom Tisch.“ Die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Ressourcen sei bei Stadtwerken, aber auch bei großen Konzernen in der Privatwirtschaft  üblich, betonte Rugbarth. „Die Vorteile kommen letztlich den Kunden von Hamburg Wasser zugute, weil die Erlöse aus den Dienstleistungen für Hamburg Energie zusätzliche Kostendeckungsbeiträge für Hamburg Wasser darstellen.““

Ungleiche Maßstäbe

Auch die Grüne-Bürgerschaftsfraktion reagierte auf den Bericht vom Rechnungshof: „Der Rechnungshof stößt sich beispielsweise an Praktiken, die bei privaten und auch kommunalen Versorgern marktüblich sind.“ Und weiter sagte Jens Kerstan: „Ich bin mir sicher, dass man ähnliche Punkte auch bei einer Prüfung der großer Versorger wie Vattenfall oder E.ON feststellen würde. Selbst wenn man der Kritik fehlender Risikoaufschläge folgen würde, handelt es sich hier nur um eine fünfstellige Summe, die in dieser Dimension den Wettbewerb gar nicht verzerren kann.““

Die Kritik des Rechnungshofes

Was also wird in dem Bericht bemängelt? Kritik äußert der Rechnungshof daran, dass es bei einigen Auftragsvergaben nicht die aus Sicht der Prüfbehörde erforderlichen Ausschreibungen gegeben habe. Bereits im Jahr 2010 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) eine solche „Inhousevergabe“ beanstandet. Gemeint ist damit, dass andere städtische Unternehmen oder Einrichtungen ohne Ausschreibung Aufträge direkt an Hamburg Energie erteilt haben bzw. umgekehrt.

Allerdings stellt der Rechnungshof auch fest: „Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE), der HWW und der HE folgen vielfach dem Konzerngedanken und sind aus diesem Blickwinkel ökonomisch nachvollziehbar sowie nach nationalem Recht nicht zu beanstanden.“ Auch sonst wäre Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben. Der Rechnungshof kritisiert aber z.B., dass die Mutter von Hamburg Energie – die Hamburger Wasserwerke – bei den Verträgen darauf verzichtet hat, Gewinn- und Risikoaufschläge zu kassieren: „Der Verzicht auf die marktüblichen Aufschläge für Gewinn und Risiko bei den der HE in Rechnung gestellten Kosten für Personal- und Dienstleistungen sowie Mieten, die unentgeltliche Erbringung von Werbeleistungen sowie einige Vertragsbedingungen sind jedoch als unter Dritten unüblich zu bewerten.“ (Siehe im Bericht S. 8, hier als PDF).

Das mag unter marktwirtschaftlichen Bedingungen „unüblich“ sein, aber eigentlich kein Schaden für die HamburgerInnen.

Das Abendblatt zitiert den Geschäftsführer von Hamburg Energie dazu: „Wir haben bei der Vergabe von Aufträgen nicht gegen geltendes Recht verstoßen“, sagt hingegen Hamburg Energie-Chef Michael Beckereit. Lediglich eine Vergabe an Hamburg Wasser sei vom Oberlandesgericht Hamburg für unzulässig erklärt worden. Zudem wären Leistungen, die Hamburger Energie von der Muttergesellschaft bezog, nicht vergünstigt gewesen. „Im Gegenteil, wir hätten mit einem externen Call Center sogar 15 Prozent der Kosten sparen können.“

Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass Hamburg Energie in seiner Geschäftsbilanz für Hamburg unübliche – aber erlaubte – Methoden angewendet habe, um die aktuelle Ertragslage besser aussehen zu lassen. Das Abendblatt berichtet: „Dazu erklärte Hamburg Energie, die Geschäftsentwicklung sei stets im oder über Plan gewesen. Hamburg Energie werde bis 2015 alle Anfangsverluste ausgleichen und ab 2016 eine Dividende ausschütten.“

In den Medien wurde – fast alle offenbar mit Bezug auf einen DPA/LNO Text – von „schweren Vorwürfen“ oder „zugeschanzten Aufträgen“ getitelt. Starke Worte, für vergleichsweise offenbar nicht sonderlich schwere Verstöße. Denn Folgen haben die festgestellten Verstöße offenbar keine. Der Rechnungshof hatte in seiner Pressemeldung geschrieben:

  • „Die Gründung und der Betrieb der Hamburg Energie GmbH als Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg verstoßen nicht gegen haushaltsrechtliche Vorschriften.
  • Bei der öffentlichen Beauftragung der Hamburg Energie GmbH ist teilweise das Vergaberecht nicht beachtet worden.
  • Betriebsaufwendungen für Dienstleistungen, die die Hamburg Energie GmbH vom Mutterunternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH in Anspruch nimmt, sind im Hinblick auf die Marktkonformität kritisch zu betrachten, weil dabei marktübliche Gewinn- und Risikoaufschläge nicht in Rechnung gestellt werden. Dies kann den Wettbewerb beeinträchtigen. Allerdings machten diese Dienstleistungen 2012 weniger als 1 % der Betriebsaufwendungen aus.
  • In Anspruch genommene Bilanzierungswahlrechte führen zu einer kurzfristig günstiger dargestellten Ertragslage des öffentlichen Unternehmens – eine abschließende Aussage über eine angemessene Renditeentwicklung lässt sich hieraus nicht ableiten.“

Der Prüfbericht des Rechnungshofes ist unter diesem Link als PDF zu finden.

Siehe auch:

Dirk Seifert

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