Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

Atommüll-Alarm NRW: Was tun mit den Castoren in Jülich?

Hochradioaktiver Atommüll in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende Sicherheit und immer noch ist unklar, was mit dem gefährlichen Material geschehen soll. Bis Ende März prüfen derzeit vom Wirtschaftsministerium in Düsseldorf beauftragte Gutachter die Vorschläge des Forschungszentrums in Jülich. Nach wie vor scheint der aberwitzige Export des Atommülls in die USA eine hohe Priorität in den Planungen der Jülicher Atomforscher zu haben.

Dagegen hat sich inzwischen ein Bündnis von Anti-Atom und Umweltinitiativen zusammen gefunden. Ihre Forderung: Statt gefährlicher Atomtransporte muss in Jülich notfalls mit einer neuen Lagerhalle für ausreichend Sicherheit gesorgt werden. Aktionen gegen Castortransporte – egal wohin – sind angekündigt. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion unterstützt das Initiativen-Bündnis, auch mit zahlreichen Anfragen.Der Linksletter NRW berichtet aktuell über dieses Thema.

 

TTIP und CETA als Hintertür für Frackingkonzerne – Teil 3

Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie unten den dritten Teil.

Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Wer über Fracking redet, sollte über TTIP und CETA nicht schweigen. Die geplanten Freihandelsabkommen könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen, um milliardenschweren Schadensersatz für Verbote oder Regulierungen von Fracking einzuklagen. Bei den Abkommen zwischen EU und USA (TTIP) und zwischen EU und Kanada (CETA) sollen unterschiedliche nationale Standards vereinheitlicht sowie Regularien, Kontrollen und Beschränkungen aufgehoben werden. Konzerne sollen ihre Produkte uneingeschränkt produzieren und vermarkten können. Der Clou dabei: Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gewerkschaften sowie Verbraucherschutz- und Umweltgruppen bleiben draußen, transnationale Banken und Konzerne sitzen mit am Tisch. Profitinteressen von Konzernen gehen vor, Umwelt- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke.

Am Beispiel von Fracking zeigt sich, welche Folgen das haben kann. Bisher gelten in den USA, wo bereits umfangreich gefrackt wird, Exportbeschränkungen für Erdöl und -gas, so dass bisher kein mit Fracking gefördertes Öl oder Gas nach Europa importiert wurde. Mit TTIP sollen diese Beschränkungen nun fallen. Im Energiekapitel des Freihandelsabkommens sollen ein unbeschränkter Zugang zu Öl- und Gasvorkommen festgeschrieben sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Öl und Gas gestrichen werden. Durch diese Regelungen wären die Tore zur Einfuhr von amerikanischem Fracking-Öl und -Gas in die EU-weit geöffnet. Ohne es an die große Glocke zu hängen, senkte die EU-Kommission bereits im Zuge der CETA-Verhandlungen die Kriterien für Schwerölimporte, wie sie in der europäischen „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ festgelegt werden sollten.

Mit Investitionsschutz und Schiedsgerichten gegen die Demokratie

Doch damit nicht genug. Mit dem Freihandelsabkommen droht auch die Gefahr, dass Fracking-Konzerne in Europa die Risikotechnologie künftig flächendeckend einsetzen. So warnt die Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, Pia Eberhardt: „Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.“

Sogenannte „Investitionsschutz-Regelungen“ in TTIP und CETA würden es international operierenden Konzernen in der EU, den USA und Kanada ermöglichen, einseitig Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Profiterwartungen bedroht sehen – etwa bei politischen Entscheidungen, durch die Fracking eingeschränkt oder verboten wird. Über sogenannte „Investor-Staat-Klagen“ könnten Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen und einen Staat auf Schadensersatz verklagen – Schadensersatz, für den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Damit stehen die Regierungen unter Druck, Gesetze, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen, gar nicht erst zu beschließen, weil sie später fürchten müssen, auf hohe Schadensersatzzahlungen verklagt zu werden.

Solche Investor-Staats-Klagen gibt es auch heute schon, doch mit TTIP und CETA wäre es für die Konzerne noch leichter, gegen Staaten zu klagen. Und das kann teuer werden. Das Beispiel Vattenfall ist da nur ein Vorgeschmack. Der Energieriese verklagte die Bundesrepublik Deutschland 2012 nach der endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz – Streitsumme 4,675 Milliarden Euro. Grundlage für die Klage ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (ECT). Das Verfahren vor dem ICSID findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP und CETA lassen grüßen.

Beispiel Québec: Lone Pine Resources klagt gegen Fracking-Verbot

Wie ein Unternehmen ein Freihandelsabkommen nutzen kann, um seine Fracking-Projekte durchzusetzen, sieht man derzeit in der kanadischen Provinz Québec: 2012 war aus mehreren Fracking-Anlagen giftiges Gas entwichen und die Proteste gegen Fracking wurden immer größer, weil die Risiken für Mensch und Umwelt nicht mehr zu ignorieren waren. Schließlich erließ die Provinzregierung ein Moratorium, das die Förderung von Schiefergas und -öl durch Fracking verbot. Allerdings besaß das Unternehmen Lone Pine Resources bereits eine Genehmigung zur Förderung in dem betroffenen Gebiet. Obwohl Lone Pine Resources selber ein kanadisches Unternehmen ist, klagte es gegen das Fracking-Moratorium vor einem Schiedsgericht über einen Umweg. Das Unternehmen besitzt eine Tochterfirma in den USA und konnte dank des NAFTA-Freihandelabkommens gegen den kanadischen Staat mit einer Investor-Staat-Klage vorgehen. So wurde aus einem einheimischen Unternehmen ein ausländischer Investor. Die Klage begründete Lone Pine Resources mit seiner durch das Fracking-Moratorium wertlos gewordenen Genehmigung zur Förderung von Gas und Öl. Dadurch seien die Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt worden. Für die entgangenen Profite verlangt das Unternehmen eine Entschädigungszahlung von 250 Millionen kanadische Dollar.1

SPD und CDU treiben Freihandelsabkommen voran

Mit ähnlichen Klagen ist auch durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu rechnen – dann allerdings auch in der Europäischen Union. In Frankreich besteht ein gesetzliches Fracking-Verbot, gegen das der US-Konzern Hess Oil bereits vor französischen Gerichten geklagt hat – bisher erfolglos, doch mit TTIP gäbe es ein neues Instrument für die Konzerne, gegen Fracking-Verbote vorzugehen. „Schon jetzt versuchen die Energiekonzerne, die geltenden Fracking-Verbote juristisch anzufechten. Mit dem Investitionskapitel im TTIP-Abkommen erhielten die Konzerne ein zusätzliches, außergerichtliches Werkzeug an die Hand, um gegen demokratische Entscheidungen vorzugehen – und damit oft auch eine zweite Chance in ihrem Kampf für Fracking“, betonen Umweltorganisationen in einer gemeinsamem Studie zum Zusammenhang von Fracking und Freihandelsabkommen.

Würden EU und Bundesregierung den Schutz der Demokratie, den Verbraucher- und den Umweltschutz als ihre Aufgaben betrachten, dann müssten sie konsequent gegen die Freihandelsabkommen vorgehen. Stattdessen tragen sie der Konkurrenz- und Verwertungslogik der Unternehmen Rechnung und versuchen die Abkommen gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Besonders Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, treibt ein doppeltes Spiel. Bei den Verhandlungen zu CETA betonte Gabriel zunächst, die SPD werde den Investor-Staat-Klagen nicht zustimmen, während er sie umso vehementer als nicht mehr verhandelbar darstellt. Gleiches droht beim TTIP-Abkommen.

Freihandelsabkommen und Fracking stoppen!

Wer glaubhaft gegen Fracking ist, muss auch TTIP und CETA ablehnen. Die Fracking-Konzerne hätten mit dem Freihandelsabkommen die Möglichkeit, demokratisch gewählte Regierungen zur Zulassung von Fracking zu zwingen: Mit weitgehenden Klagerechten der Konzerne vor einer privaten Paralleljustiz ohne jede Legitimation durch eine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit. Dahinter steckt nichts anderes als die rücksichtslose Profitmacherei auf Kosten von Mensch und Natur, das Grundprinzip des kapitalistischen Wirtschaftssystems.

Auch in Deutschland sind schon große Teile der Flächen, auf denen mit Fracking Gas gefördert werden könnte, zwischen den Konzernen aufgeteilt. Viele Unternehmen besitzen bereits sogenannte Aufsuchungserlaubnisse – der erste Schritt zu späteren Gasförderung. Selbst wenn nun ein gesetzliches Fracking-Verbot kommen würde, wären diese dann hinfälligen Aufsuchungserlaubnisse in Kombination mit TTIP oder CETA ein Klagegrund für die Konzerne.

DIE LINKE fordert daher nicht nur ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking, sondern auch den sofortigen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Es muss Schluss mit der Deregulierung des internationalen Handels sein. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Regularien, damit die Umwelt und die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Für diese Ziele müssen sich viele Menschen engagieren, damit genügend Druck auf die Regierungen und Konzerne ausgeübt wird – im Parlament, aber vor allem auch auf der Straße. Mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Demonstrationen.

linksfraktion.de, 20. Januar 2015

Fortsetzung folgt.

Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:

 

1 blog.campact.de: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014

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