Atommüll-Kommission: Erste Beschlüsse für die Suche nach einem Dauerlager

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Kleingruppe beim Konsens finden. Mitglieder der Atommüll-Kommission auf der Suche nach gemeinsamen Formulierungen für die Novellierung des StandAG. Foto: Dirk Seifert

Viel los war gestern bei der Atommüll-Kommission. Erstmals gab es nun sogar Beschlüsse. Was die bewirken werden, wird sich zeigen, wenn der Bundestag die Vorschläge aufgreift und in die Umsetzung bringt. Über die Streitigkeiten in Sachen Klagen von E.on und RWE und die Rolle der Atomkonzerne mit ihren Vertretern in der Kommission berichtete umweltFAIRaendern bereits gestern (Gebrüllt, aber kein Löwe). Die taz schreibt heute zu einem der weiteren Punkte: „Eine Endlagerbehörde – aber welche? Die Kommission stellt die geplante Struktur für den Betrieb und die Aufsicht von Endlagern infrage. Und lässt eine entscheidende Frage offen.“ Der neue Pressesprecher der Atommüll-Kommission, Jürgen Voges, vielen sicher aus seinen Taz-Zeiten bekannt, titelt dagegen in seiner ersten PM am neuen Arbeitsplatz: „Bau und Betrieb von Endlagern sollen in staatliche Hand“. Der Reihe nach.

Der BUND bzw. Atomreferent Thorben Becker liefert die wohl beste Übersicht zur gestrigen Übersicht . „Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 2. März“ heißt es und dann folgt: „Bei dem Treffen standen erste inhaltliche Beschlüsse der Kommission zur Behördenstruktur und eine intensive Debatte zum Umgang der Kommission mit den Klagen der AKW-Betreiber im Zentrum. Dies führte dazu, dass die Kommission wieder stärker im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht.

Beschluss zur Behördenstruktur
Nach intensiver Diskussion wurde im Konsens von der Kommission ein Vorschlag für eine neue Behördenstruktur beschlossen. Für die Betreiberfunktion der jetzigen und zukünftigen Atommüll-Lagerprojekte wird ein neues Unternehmen gegründet, das zu 100 Prozent im Bundeseigentum ist und für das eine Privatisierung ausgeschlossen ist. In dieses Unternehmen sollen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), die Asse GmbH und Teile des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) integriert werden. Es soll zukünftig im Standortauswahlgesetz (StandAG) nur noch eine Behörde geben, die die Aufsichts- und Regulierungsfunktion übernimmt. Der Vorschlag wurde in der Arbeitsgruppe Evaluierung erarbeitet, die von Klaus Brunsmeier (BUND) geleitet wird. Der Vorschlag greift die wesentlichen Kritikpunkte am derzeitigen StandAG zur Behördenstruktur aus der BUND-Stellungnahme und Bewertung zum Gesetzentwurf des Standortauswahlgesetz StandAG vom Mai 2013 auf und löst die umfangreichen Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten der Zuständigkeiten der Bundesämter.
Dieser Vorschlag wurde jetzt als Handlungsempfehlung an das BMUB übermittelt. Die Kommission will bei der weiteren Umsetzung beteiligt bleiben und will ihrerseits die Öffentlichkeit an der Diskussion dieses Vorschlages beteiligen.

Forderung zu den WAA-Castoren
Die Kommission hat ebenfalls im Konsens die Forderung nach einer schnellen Lösung für den Rücktransport der Castoren aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich gefordert. Dies ist wichtig, damit die gesetzliche Festlegung, dass keine weiteren Castoren nach Gorleben dürfen auch umgesetzt werden. Auf Initiative des BUND enthält der Beschluss auch die Feststellung, dass „diese WAA-Castoren Einlagerungsgenehmigungen brauchen, die den Anforderungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel gerecht werden“.

Klagen der Konzerne – Antrag von Jörg Sommer
Die AKW-Betreiber wollen nicht die Kosten tragen, die durch den Verzicht auf weitere Castortransporte nach Gorleben und damit verbundene Nachrüstungen in anderen Zwischenlagern entstehen und haben in mehreren Bundesländern Feststellungsklagen und ergänzend auch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dadurch stellen sie die konkrete Ausgestaltung des Verursacherprinzips in einem wichtigen Punkt infrage. Außerdem greifen Eon und RWE damit die politische Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castortransporten ins Zwischenlager Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig, damit sich Vertrauen in eine neue Standortsuche entwickeln kann.

Der BUND hält es grundsätzlich für richtig, dass die Konzernvertreter in der Kommission sitzen hält aber die eingereichten Klagen für unvereinbar mit der Mitarbeit. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung hatte in einem Antrag gefordert, dass die Klagen zurückgezogen werden oder die Vertreter der AKW-Betreiber ihr Mandat in der Kommission niederlegen oder ruhen lassen. Über diesen Antrag wurde nicht entschieden. Stattdessen wurde beschlossen, dass eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe einen Vorschlag für eine Positionierung der Kommission zu den Klagen der AKW-Betreiber erarbeiten soll. Bis dahin ruht der Antrag von Sommer.“

In der taz schreibt Malte Kreutzfeldt über die grundsätzliche Entscheidung der Kommission, nur eine Behörde für Atommüll zu etablieren, statt wie bisher im Standortauswahlgesetz vorgesehen zwei. „Bisher sieht das im Jahr 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz vor, dass ein neues „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ (BfE) als entscheidende Regulierungsbehörde für die Endlager geschaffen wird. Das bestehende Bundesamt für Stahlenschutz (BfS), das derzeit die Endlager überwacht und zum Teil auch für den Betrieb verantwortlich ist, soll demnach entscheidende Kompetenzen verlieren und nur noch als Betreiber agieren, wobei der faktische Betrieb wie bisher teilweise im Auftrag des BfS durch private Unternehmen durchgeführt würde.

Diese Beteiligung von zwei Bundesbehörden am Endlagerprozess findet die Kommission nicht sinnvoll. Stattdessen wollen die Mitglieder, zu denen Bundes- und Landespolitiker sowie Wissenschaftler und Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaft, Kirchen und Umweltverbänden gehören, die staatlichen Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben beim Atommüll in einem Bundesamt konzentrieren. Damit übernimmt die Kommission in weiten Teilen einen Vorschlag, den BfS-Präsident Wolfram König Ende letzen Jahres präsentiert hatte.

Eine entscheidende Frage lässt die Kommission allerdings ausdrücklich offen, weil es darüber keine Einigung gab – nämlich welche Behörde die Aufgabe wahrnehmen soll. Eigentlich spräche nichts dagegen, damit das bestehende BfS zu beauftragen; dort ist die fachliche Kompetenz zweifellos vorhanden. Aber Atomkraftfreunde haben traditionell Vorbehalte gegen das Amt, dessen aktueller Chef Grünen-Mitglied ist.“

Wie erwähnt, gibt nun auch Jürgen Voges seinen Einstand und berichtet über die Re-Verstaatlichung der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE). Dieses Monopolunternehmen ist in den vergangenen Jahren zu drei vierteln im Besitz der Atomkonzerne gewesen. Vorne verdienten sie mit dem Herstellen von Atommüll gutes Geld, hinten mit der Lagerung. Die PM der Atommüll-Kommission, die offenbar online nicht zu finden ist, in voller Länge:

„Eine rein staatliche Gesellschaft soll nach dem Willen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe künftig in Deutschland atomare Endlager errichten und betreiben. Die Kommission beschloss am Montag in Berlin einstimmig ein Eckpunktepapier, das dem Bundesumweltministerium die Gründung einer „Bundes-Gesellschaft für Kerntechnische Entsorgung“ (BGE) empfiehlt. Die neue BGE soll zu 100 Prozent in öffentlicher Hand liegen und ihre künftige Privatisierung soll ausgeschlossen sein.

Die deutschen Endlagerprojekte werden bislang vom Bundesamt für Strahlenschutz und von der mehr-heitlich privaten Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) betrieben. Zudem sieht das für die Endlagersuche maßgebliche Standortauswahlgesetz als weitere Behörde ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung vor.

Die einstimmig von der Kommission verabschiedeten „Eckpunkte zum Thema Behördenstruktur“ wollen bei der Endlagerung Betrieb und Aufsicht je in einer Hand konzentrieren. In der neuen BGE sollen alle Betreiberaufgaben zusammengefasst werden, die bislang auf das Bundesamt für Strahlenschutz, dessen Tochter Asse GmbH und die DBE verteilt sind. Die Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der Entsorgung will die Kommission zudem in einem einzigen Bundesamt vereinen, „soweit sie nicht von den Ländern wahrgenommen werden“.

Die Eckpunkte wurden von einer Arbeitsgruppe (AG) der Kommission zur Evaluierung des Standort-auswahlgesetzes erarbeitet. Die Kommission übermittelte die Punkte als erste ihre Handlungsempfehlung an das Umweltministerium. Das Gremium bat das Ministerium nun „einen Vorschlag zu machen, wie die Regulierungsbehörde nach Umfang, Aufbau und Struktur unter Ausstattung eines Zeitplans ausgestattet werden soll“. Die Eckpunkte lassen offen, ob diese Aufgabe beim neuen Bundesamt für Kerntechnische Entsorgung oder weiter beim Bundesamt für Strahlenschutz liegen soll.

Der Vorsitzende der AG Evaluierung Hubert Steinkemper sagte: „Es kommt jetzt darauf an, die Empfehlung zur Behördenstruktur und die dazu notwendigen gesetzlichen Änderungen zügig umzusetzen.“ Das sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Regulierungsbehörde und Betreibergesellschaft schnell ar-beitsfähig würden. „Diese erste Empfehlung der Endlager-Kommission greift verbreitete Kritik an der DBE auf und sorgt dafür, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle künftig unabhängig von Interessen der Abfallverursacher gestaltet wird“, sagte zudem der weitere AG-Vorsitzende der Klaus Brunsmeier, der den Umweltverband BUND in der Kommission vertritt. Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlager, die an Bau oder Betrieb der Endlager Schacht Konrad, Morsleben und des Erkundungsbergwerks Gorleben beteiligt ist, gehört zu drei Vierteln der Gesellschaft für Nuklear-Service, einer Tochter der Kernkraftwerksbetreiber.

In einer Entschließung stellte die Kommission zudem „mit Bedauern fest, dass weiterhin Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Castor-Behältern mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung fehlen. Sie forderte „Bundesregierung und Bundesländer auf, zügig eine Lösung zur Aufbewahrung dieser Behälter in Deutschland zu finden“.

Der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe gehören neben den beiden Vorsitzenden 32 Mitglieder an, je acht Vertreter von Bundestag, Bundesrat, der Wissenschaft und gesellschaftlicher Grup-pen. Die Kommission soll das im Standortauswahlgesetz festgelegte Suchverfahren überprüfen und eva-luieren, sowie Kriterien für die Suche nach einen Endlagerstandort entwickeln, des bestmögliche Sicher-heit gewährleistet.“ Jürgen Voges Pressereferent. Geschäftsstelle der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: +49 30 227-31316

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll-Kommission: Erste Beschlüsse für die Suche nach einem Dauerlager

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