Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgUpdate 13.4.2014: Mit einer Anhörung zur Veränderungssperre und den Alternativen befasst sich heute die AG2 zur Evaluation des StandAG im Deutschen Bundestag.Das Kabinett hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die bestehende Veränderungssperre ab August zu verlängern. Der Bundestag muss dieser Maßnahme zustimmen. Die Maßnahme soll verhindern, dass durch örtliche Aktivitäten der Salzstock in Gorleben für die Nutzung als Atommülllager unbrauchbar gemacht wird. Aus Sicht von AtomkraftgegnerInnen eine überflüssige Maßnahme, da der Salzstock ohnehin nicht geeignet ist. Allerdings sorgt diese Sperre dafür, dass Gorleben als einziger Standort weiter bevorzugt wird. Daher will die AG2 der Atommüll-Kommission auch klären, ob es andere Möglichkeiten gibt, nicht nur Gorleben, sondern gleichzeitig auch andere potentielle Standorte zu sichern, um – wenn Gorleben schon nicht ausgeschlossen wird, wenigstens keine Bevorzugung mehr stattfindet. Weiteres zum Stand der Dinge siehe im Anschluss.

Gorleben bleibt die Nr. 1 für das geplante Atommüll-Dauerlager für hochradioaktive Abfälle: “Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den niedersächsischen Salzstock Gorleben beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium anschließend in Berlin mit. Die geltende Sperre aus dem Jahr 2005 würde ansonsten im August auslaufen. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen”, heißt es in einer dpa-Meldung. Während die Atommüll-Kommission am 13. April eine Expertenanhörung zur Veränderungssperre durchführen will um nach Alternativen zu suchen (siehe weiter unten), macht die Bundesregierung Druck. So oder so: Nach dem Standortauswahlgesetz ist Gorleben weiterhin im Verfahren, ob mit Veränderungssperre oder anders. Gegen diesen Plan der Bundesregierung hat vor wenigen Tagen Greenpeace gemeinsam mit dem Grafen Bernstorff einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.

Das Wendland-Net schreibt zu dem Eilantrag: “Für den Salzstock gilt eine so genannte Veränderungssperre, die den Grundeigentümern die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden Untergrundes verbietet. Die seit dem Jahr 2005 geltende Verordnung endet am 17. August 2015. Obwohl die Suche nach einem atomaren Endlager ohne Vorfestlegung auf Gorleben laufen soll, plant das Bundesumweltministerium eine Verlängerung des Verbots um weitere zehn Jahre. „Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben verabschieden“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Bleibt die Sperre bestehen, wird eine unabhängige Suche vollends zur Farce. Denn dieses Verbot existiert an keinem der anderen möglichen Standorte.“

Doch Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) scheint es nun eilig zu haben mit dem Fortbestand der Sperre. Mitte Februar verschickte ihr Haus einen Entwurf an Greenpeace und andere Umweltverbände. Diese wurden mit einer Frist von lediglich 14 Tagen zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine von Greenpeace beantragte Fristverlängerung für eine gründliche juristische Prüfung lehnte das Umweltministerium mit der Begründung der „Eilbedürftigkeit des Vorhabens“ ab. Greenpeace und die Familie von Bernstorff hatte allerdings schon vor einem halben Jahr eine Klage gegen die Veränderungssperre eingereicht, über die bis heute nicht entschieden ist.”

Außerdem berichtet die Seite über die Reaktionen zu dem Kabinettsbeschluss: “Sowohl bei dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel als auch bei der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) stößt die Entscheidung der Bundesregierung, die Veränderungssperre für Gorleben zu verlängern nicht nur auf Unverständnis sondern auch auf massive Kritik.”

Dort wird auch das Statement der BI Lüchow Dannenberg zusammen gefasst: “Die Arbeit der Endlagerkommission des Bundestages werde mit dieser Festlegung auf Gorleben völlig entwertet. “Barbara Hendricks Beteuerungen, kein Standort sei bei der Endlagersuche gesetzt und auch keiner von vornherein ausgenommen, wird durch diese Entscheidung konterkariert,” so (BI-Sprecher Wolfgang) Ehmke, “denn natürlich ist allein Gorleben gesetzt, eine Veränderungssperre an anderen potentiellen Standorten gibt es nicht.””

Mit einer Pressemitteilung reagierte die neue Pressestelle der Atommüll-Kommission gestern auf den Beschluss des Kabinetts und kündigte die bereits zuvor beschlossene Anhörung an, mit der die AG2 noch nach Alternativen zur Veränderungssperre für Gorleben sucht. Dabei geht es allerdings nicht darum, dass Gorleben als Standort endlich ausgeschlossen wird, sondern darum, dass Gorleben nicht gegenüber anderen möglichen Standorten bevorzugt, also gleichgestellt wird. Bisherige Vorschläge dazu aus dem Umweltministerium in Niedersachsen oder vom BUND hält das Bundesumweltministerium bislang rechtlich für nicht machbar.

Dazu die drei Drucksachen aus der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes:

Dokumentation: Pressemitteilung, Berlin, 26. März 2015, Nr. 3/2015
Expertenanhörung zu Gorleben-Veränderungssperre – Endlager-Kommission informiert sich über Alternativen

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat eine Anhörung zu der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben angesetzt, deren Verlängerung das Bundeskabinett beschlossen hat. Das von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Gremium untersucht damit rechtliche Möglichkeiten zu einer einheitlichen und bundesweiten Sicherung von Standorten für ein atomares Endlager, die Alternativen zur vom Bundeskabinett für Gorleben beschlossenen Veränderungssperre darstellen können.

In der Anhörung in der Arbeitsgruppe 2 der Kommission sollen am 13. April mehrere Sachverständige über Wege berichten, den Salzstock Gorleben ohne eine Veränderungssperre als einen der Standorte für ein atomares Endlager zu sichern. Die Experten sollen auch Möglichkeiten vortragen, frühzeitig eine rechtliche Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen denkbaren Endlagerstandorten zu erreichen. Zudem will sich die Arbeitsgruppe in der öffentlichen Anhörung über rechtliche Chancen einer bundeseinheitlichen Sicherungsregelung für alle potenziellen Endlagerstandorte informieren. Auch Vertreter des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums sollen in der Sitzung gehört werden.

Die Endlagerkommission selbst wolle in ihrer nächsten Sitzung am 20. April einen Beschluss zum Thema Veränderungssperre fassen, erklärten die Kommissionsvorsitzenden Ursula Heinen- Esser und Michael Müller am Donnerstag in Berlin. Die Arbeitsgruppe 2, die sich schwerpunktmäßig mit der Evaluierung des Standortauswahlgesetzes befasst, solle mit Hilfe der Anhörung einen Beschlussvorschlag vorbereiten.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte der Kommission im vergangenen Monat mitgeteilt, dass sie derzeit keine Alternative zu dem Verfahren zur Verlängerung der Veränderungssperre sehe. Gleichwohl sei sie im weiteren Verfahren offen für neue Vorschläge zur anderweitigen Sicherung des Salzstocks Gorleben, schrieb sie der Kommission. Daraufhin hatte die Arbeitsgruppe 2 des Gremiums die Expertenanhörung vorbereitet.

Die im August 2005 erstmals für zehn Jahre erlassene Veränderungssperre verbietet in verschiedenen Bereichen des Salzstocks Gorleben Eingriffe von der Erdoberfläche aus, die in eine Tiefe von mehr als 50 oder mehr als 100 Meter reichen. Dem Beschluss des Bundeskabinetts, die am 16. August außer Kraft tretende Sperre um weitere zehn Jahre zu verlängern, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe bereitet die Suche nach einem Endlagerstandort vor, der die bestmögliche Sicherheit für die Verwahrung radioaktiver Abfälle gewährleistet. Dazu überprüft sie das im Standortauswahlgesetz vorgesehene Suchverfahren und entwickelt Auswahlkriterien und -regeln. In dem Gesetz ist erstmals eine Standortsuche mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Ausgangspunkt der Suche soll die gesamte Fläche der Bundesrepublik sein.

Dirk Seifert

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