Das Bundesumweltministerium (BMUB) bekommt Gegenwind in Sachen Atommüll-Standort Gorleben. Das machte heute die Arbeitsgruppe Evaluation der „Endlager“-Kommission im Rahmen einer Anhörung deutlich. Die einseitige Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben stößt auf heftigen Widerspruch, weil sie weiterhin einseitig den Standort bevorzugt. Das sei mit der vermeintlichen „Weißen Karte“, die mit dem Neustart bei der „Endlager-Suche“ vereinbart wurde, nicht vereinbar. Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete dieses einseitige Vorgehen der Bundesregierung als „überflüssig und kontraproduktiv“ und forderte vom BMUB einen „Vorschlag für die Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte“. Auch Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND in der Kommission und Vorsitzender der AG2, kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Veränderungssperre Gorleben. Gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Hubert Steinkemper forderte er die Bundesregierung auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE sprach davon, dass das BMU mit diesem Vorgehen an die Schmerzgrenze gehe und betonte, dass Gorleben als Standort ohnehin ausgeschlossen werden müsse, eine weitere einseitige Belastung aber nicht in Frage komme. „Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben“ weiterlesen
Tag: 13. April 2015
Krafts Worten müssen Taten folgen: Für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen! Stopp der Aufsuchungserlaubnisse in NRW!
„Es ist erfreulich, dass NRW-Ministerpräsidentin Kraft ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot fordert. Wir LINKEN werden sie beim Wort nehmen“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Bundestages.
Zdebel weiter: „Krafts Forderung ist angesichts der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik nicht glaubwürdig. Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW nutzt keineswegs ihre Möglichkeiten, Fracking in NRW zu verhindern. Anstatt beispielsweise die zuständige Bezirksregierung Arnsberg anzuweisen, die Aufsuchungserlaubnisse auslaufen zu lassen, wurde den Frackingkonzernen eine Fristverlängerung gewährt. Konsequentes Handeln im Interesse der Bevölkerung sieht anders aus.
Nach dem geltenden Bundesberggesetz sind Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas zu versagen, wenn dem öffentliche Interessen entgegenstehen. Das ist beim Fracking unkonventioneller Erdgaslagerstätten unzweifelhaft der Fall.
Schließlich ist nicht neu, dass durch Fracking natürlich vorkommende radioaktive Isotope, aber auch der Klimakiller Methan freigesetzt werden. Wie gefährlich die unkonventionelle Gasförderung mittels Fracking für Mensch und Umwelt ist, belegen zudem die vermehrten und stärkeren Erdbeben in Fracking-Regionen der USA. Auch in den Niederlanden und in Niedersachsen, wo im großen Stil Gas gefördert wird, ist es schon zu Erdstößen und Erdbeben gekommen.
Eine neue Studie aus der Fracking-Region im US-Bundesstaat Pennsylvania belegt eine alarmierend hohe Konzentration des radioaktiven Gases Radon in den benachbarten Wohngebieten.
Höchste Zeit also für ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot im Bund und das Ende der Aufsuchungserlaubnisse in NRW.“
Atommülllager Gorleben: Veränderungssperre bereits im Mai im Bundesrat?
Der Bundesrat wird möglicherweise bereits am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben entscheiden, um den Standort für eine künftige Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu sichern. Während die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission noch nach Alternativen sucht, um die Bevorzugung von Gorleben bei der Suche nach einem Atommülllager zu beenden (gleichwohl im Verfahren zu belassen), hatte die Bundesregierung vor wenigen Wochen die Verlägerungs-Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben beschlossen.
- Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August
- Gorleben bleibt erste Wahl? BUND lehnt Veränderungssperre ab
Damit entsteht für die Arbeit der Atommüll-Kommission enormer Druck. Die bisherige Veränderungssperre läuft im August aus. Bislang war erwartet worden, dass der Bundesrat sich auf seiner Sitzung im Juli mit dem Thema befasst. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, ohne dass es auch vergleichbare Regelungen für andere mögliche Standorte gibt, wäre für die atom-kritischen VertreterInnen in der Kommission sicherlich eine nur schwer hinzunehmende Situation.
Am kommenden Montag, den 20. April, tagt die Kommission und wird die heutige Anhörung in der AG2 auswerten und einen Beschluss zur Veränderungssperre und den Möglichkeiten der Sicherung anderer Standorte fassen. Die Tagesordnung ist hier zu finden.
Heute hat die AG2 der Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. (Die Beiträge werden hier veröffentlicht) Während Niedersachsen und andere Vertreter der Auffassung sind, dass es eine Veränderungssperre aufgrund der Regelungen im StandAG gar nicht brauche, haben zwei der drei Fachleute für eine solche Veränderungssperre gesprochen.
Große rechtliche Probleme gibt es auch, andere potentielle Standorte in der Weise zu sichern, dass diese nicht durch entsprechende Maßnahmen für ein Atommülllager unbrauchbar werden, in dem die Kommunen oder Dritte durch Bohrungen oder andere Dinge die unterirdische Formation „beschädigen“. Eine kurzfristige Sicherung auch dieser noch nicht benannten Standorte würde – das zeigte die heutige Anhörung und Diskussion in der AG – auch neue gesetzliche Regelungen im Bergrecht und an anderen Stellen sinnvoll machen bzw. erfordern.
