Atommüllkonferenz – Atomaufsicht in der Kritik

AMK-Banner-2015Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen am letzten Samstag in Kassel. Rund 60 TeilnehmerInnen zahlreicher Atomstandorte in Deutschland hatten sich zum Schwerpunktthema „Atomaufsicht in der Kritik“ verabredet.

  • Noch immer sind Atomkraftwerke in Betrieb, sorgen für Super-Gau-Risiken und für noch mehr Atommüll. Doch auch wenn sie abgeschaltet sind, sind die Risiken nicht vorbei. Vor wenigen Tagen erst hatten 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Stilllegungsverfahren und der Lagerung der radioaktiven Abfälle gefordert.
  • UPDATE 28.9.2015: Unter dem Titel „Geheime Atomaufsicht?“ berichtet die Atommüllkonferenz über die Ergebnisse der Tagung.

Auf der Konferenz ging es um die Möglichkeiten, die die Landesbehörden als Atomaufsicht haben, um konsequent sicherheitsorientiert Nachrüstungen zu etablieren und im Falle der Nichtmöglichkeit der Umsetzung derartiger Maßnahmen, den Atomausstieg zu beschleunigen. Sicherheitsprobleme, vor allem der mangelnde Schutz gegen (gezielte) Flugzeugabstürze bzw. insgesamt der Anti-Terror-Schutz, bestehen an allen Atomanlagen. Im Rahmen der atomgesetzlichen Regelungen können die Atomaufsichtsbehörden der Länder Handlungsspielräume nutzen, die Öffentlichkeit verstärkt einbinden, Nachrüstungen verlangen und bis hin zur Aufhebung von Genehmigungen gehen. Allerdings müssen sie bei ihrem Vorgehen auch beachten, dass im Atomgesetz grundsätzlich auch ein Entschädigungsanspruch für die AKW-Betreiber geregelt ist.

Viele Bundesländer nutzen diese Spielräume nicht, darunter auch einige der grün geführten Atomaufsichtsbehörden. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr: Zwar haben Gerichte den Weg zu einem Dritt-Schutz für Betroffene in den letzten Jahren immer mehr erweitert. Aber: Immer mehr Sicherheitsaspekte werden in den Bereich des Geheimschutz verschoben und zwischen den Behörden geregelt, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, welche Maßnahmen dies sind. Einer Überprüfung werden diese Maßnahmen damit weitgehend entzogen. Selbst Gerichte können diese kaum noch überprüfen.

Erst im Frühjahr wurde die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anträge des Betreibers Vattenfall und des Bundesamts für Strahlenschutz zurück gewiesen hatte. Das Urteil sorgt für ein „Erdbeben“ bei den Behörden, weil das Gericht vor allem auch kritisierte, dass immer mehr Sicherheitsfragen in den Bereich der Geheimhaltung verschoben werden, und weder von betroffenen BürgerInnen noch von den Gerichten selbst überprüfbar sind.

Handeln die Behörden nicht oder kommt es während des Betriebs von Atomanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu „wesentlichen Änderungen“, können Betroffene auf dem Klageweg eingreifen. Z.B. in Schleswig-Holstein, wo eine Klage zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung des AKW Brokdorf auf den Weg gebracht wurde.  Oder in Niedersachsen, wo der Antrag auf Widerruf der Genehmigung des AKW Grohnde gestellt ist und es möglicherweise noch in diesem Monat zur Klageerhebung kommen könnte.

Weitere Klagen in Grafenrheinfeld (Castor-Lager), Gundremmingen (AKW) etc. sind in Vorbereitung oder laufen noch. Z.B. gegen das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Esenshamm vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Sache der Atomaufsichten der Länder ist aber auch, der Öffentlichkeit einen Zugang zu Informationen und Beteiligung in den Verfahren zu eröffnen. Auch das allerdings ist derzeit eher Grund zur Kritik. Bei allen angelaufen Verfahren zur Stilllegung der Atommeiler gibt es massive Beschwerden, dass die Landes-Atombehörden zu wenige Informationen über die Rückbaupläne veröffentlichen und es damit EinwenderInnen und BürgerInnen nicht ermöglichen, die Risiken, die auch mit dem Rückbau der Atomanlagen verbunden sind, wirklich zu beurteilen.

In weiteren Arbeitsgruppen der Konferenz wurde u.a. die Diskussion um die Freigabe von niedrig belasteten radioaktiven Materialien beim Rückbau weiter vertieft (sog. Freimessen) und die Bestandsaufnahme Atommüll fortgesetzt. Siehe auch www.atommüllreport.de.

Außerdem stellte die BI Lüchow-Dannenberg einige Gedanken für eine Art Wahrheitskommission bzw. ein Tribunal vor, das sich mit den Lügen und Tricks der Atomenergie zwischen Staat und Wirtschaft auseinandersetzen soll.

Dirk Seifert

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