Rückschlag für Vattenfall: EU hält Schadensersatzklage vor internationalem Schiedsgericht für nicht zulässig

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14
AKW Krümmel: Schadensersatzklage von Vattenall in Washington mit schwerer Schräglage?

Irgendwie wird Vattenfall vom Pech verfolgt. Mit nicht zu leugnender Schadenfreude lese ich jetzt in der Süddeutschen Zeitung einen Bericht über den neuen Ärger, den Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht in Washington bekommt. Vor knapp zwei Wochen hatte ich hier auf umweltFAIRaendern.de darauf aufmerksam gemacht, dass sich die EU-Kommission in das Verfahren eingemischt hat und die Zulässigkeit der Vattenfall-Klage in Washington anzweifelt. Marcus Balser hat jetzt in der SZ dieses Thema aufgegriffen und den derzeitigen Stand und Hintergrund in einem Artikel aufgearbeitet. „Ein Freund, wie ein Feind“ ist der Bericht übertitelt. „Für Vattenfall gilt die Nachricht aus Brüssel als herber Rückschlag“, heißt es in dem Text. Einfach in der SZ weiterlesen.

Vattenfall will in dem Investitionsschutz-Verfahren Schadensersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro von der Bundesrepublik Deutschland für die Abschaltung der Schrott-Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel bekommen. Im Rahmen von TTIP, dem Handelsabkommen zwischen USA und der EU, sind unter anderem angestrebte Investionsschutz-Regelungen für die Konzerne heftig umstritten.

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

IMAG0058„Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

×