Atommüll und die ASSE: Nicht nur radioaktive Erschütterungen

asse244_v-contentgross“Nichts rein, nicht raus”, so lautet ein Motto der Anti-Atom-Bewegung beim Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomindustrie. Für das durch Wassereinbruch und Einsturz gefährdete Atommülllager in der ASSE II gilt dies nicht. Über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelaktiven Abfällen sind hier unter – vorsichtig ausgedrückt – abenteuerlichen Bedingungen in einem maroden Salzstock versenkt worden. Der soll – mit einem vom Bundestag eigens beschlossenen Gesetz als Grundlage – zurückgeholt werden. Keine einfache Aufgabe, die im Umfeld der regionalen Akteure zu zahlreichen Auseinandersetzungen führt. Einer der vielen Streitpunkte ist die Frage, wohin das Zwischenlager soll, das für den Fall einer erfolgreichen Rückholung benötigt wird.

Begleitprozess mit Erschütterungen

Seit etwas über einem Jahr ruckelt es im Begleitprozess aus Kommunalpolitik, Behörden, Betreiber und Initiativen rund um die Asse-2-Begleitgruppe (A2B), eine Mediation scheiterte, die Landrätin verhängte eine “Denkpause”. Nun eskalierte der Konflikt weiter: Die SPD-Kreistagsfraktion entzog Heike Wiegel das Mandat, Udo Dettman, Bürgermitglied im Umweltausschuss, trat zurück (aufpassen und Facebook). Beide sind zwar in der SPD aber auch den Bürgerinitiativen stark verbunden. Letzte Woche beschloss der Kreistag eine Beschlussvorlage der Landrätin (siehe unten).

Der Kreistag, so ist es auf der Homepage zu lesen, hat diesen Antrag der Landrätin beschlossen (hier als PDF). Es mutet schon etwas kurios an, wenn angesichts der Kontroversen die Pressemeldung mit “Wolfenbütteler Kreistag gibt dem Asse-2-Begleitprozess einen äußeren Rahmen – Landrätin Steinbrügge: „Mit vereinten Kräften für die Rückholung des Asse-Atommülls“” überschrieben ist.

Worum es in den Konflikten rund um die ASSE und dem Begleitprozess geht, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

“Als offizielle, staatlich legitimierte Interessengemeinschaft der Region ist es das Ziel der Asse-2-Begleitgruppe, die Interessen der Zivilgesellschaft zu bündeln und mit den staatlichen Akteuren und Entscheidungsträgern zu agieren und zu verhandeln, um so den Rückholprozess des Asse-Atommülls zu begleiten und voranzutreiben. Im Kreistag herrscht weitestgehende Übereinstimmung darüber, dass der mittlerweile erreichte Konsens über die Notwendigkeit der Rückholung des Asse-Mülls vor allem der Arbeit der Begleitgruppe zu verdanken sei. Darüber, wie genau diese Rückholung aber vonstatten gehen soll, herrscht weiterhin Disput und zwar auch innerhalb der Asse-2-Begleitgruppe selbst.” So schreibt die Regional Wolfenbüttel.

Von zahlreichen Problemen berichtet in dem Text die Landrätin. Und auch Heike Wiegel: “Deutliche Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Kreistagsmitglied Heike Wiegel (SPD). In dem Beschluss des Kreistages über die Rolle und Kompetenzen der Asse-2-Begleitgruppe sieht sie den Versuch der Verwaltung stückweise immer mehr die Begleitgruppe an Verwaltungsstrukturen anzupassen und ihr so die Unabhängigkeit zu nehmen. Heike Wiegel befürchtet deshalb, dass die Asse-2-Begleitgruppe durch den Kreistag „überregelt“ werden könnte und so zu einem bloßen „Abnickgremium“ werde. Heike Wiegel betonte, dass sie mit dieser Kritik nicht für die SPD-Fraktion im Kreistag spreche, die bis auf Ausnahme von Heike Wiegel selbst, den Beschluss des Kreistages zu einer klaren Regelung der Zuständigkeiten der Begleitgruppe nämlich ausdrücklich unterstützte.”

Der Streit, der nun zur Abberufung von Wiegel durch die SPD-Kreistagsfraktion führte, ist hier in der Wolfenbüttler Zeitung nachzulesen (online als PDF bei “aufpassen”). Auf der Seite von “aufpassen” findet sich auch dieser Link, in dem über die Konflikte und Vorwürfe berichtet wird, u.a. mit einer Rede von Wiegel in einer Umweltausschuss-Sitzung im September.

Immer wieder hatten Initiativen-VertreterInnen den Verdacht geäußert, dass die Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle hintertrieben würden. Auch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wurde entsprechend kritisiert. Dieses wiederum betonte immer wieder, die Vorgaben aus dem Gesetz “Lex ASSE” konsequent umzusetzen. Auch der Bundestag bzw. der Umweltausschuss befasste sich mit den “Erschütterungen” und Auseinandersetzungen.

 Gewachsenes Misstrauen

Nicht nur über das Tempo bei der Rückholung gibt es immer wieder Konflikte. Auch die Fragen der Vorbereitungen für den erforderlichen neuen Schacht, durch den die Rückholung schließlich erfolgen müsste, sind immer wieder strittig. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Rückholung z.B. von Vertretern aus der Entsorgungskommission, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, nicht befürwortet wird. Hinzu kommen Maßnahmen, die seitens des BfS für den Fall eines Notfalls in der ASSE vorbereitet werden, also falls es zu unkontrollierbaren Wassereinbrüchen kommen sollte. Diese Maßnahmen stehen grundsätzlich auch immer unter dem Eindruck, dass sie eventuell nur deshalb gemacht werden, um eine Rückholung zu hintertreiben.

Diese Betrachtung ist eine Art Erblast des derzeitigen Verfahrens, denn die früheren Betreiber der ASSE hatten genau diese Maßnahmen bereits in Planung, als die Auseinandersetzungen um die ASSE eskalierten und schließlich darin mündeten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz den Betrieb vom der Helmholtz-Gesellschaft München übernahm, die ASSE unter Atomrecht gestellt und die Rückholung beschlossen wurde. Der damalige Betreiber favorisierte damals das gezielte absaufen-lassen der Abfälle in der ASSE. Erst das BfS stellte dann nach Untersuchungen klar, dass dies gegenüber der Rückholung die riskantere Variante wäre.

Angesichts gestörter über Jahrzehnte gewachsener Vertrauensstörungen zwischen BürgerInnen und Behörden also jede Menge Stoff, um einen extrem konfliktbehafteten Prozess durchzuführen, selbst wenn alle nur das beste wollten. Aber natürlich mischen sich die Realität und umliegende Interessen unterschiedlicher Akteure immer wieder ein und sorgen somit für weitere Konflikte.

Wohin mit dem Zwischenlager?

Ein weiteres Konfliktthema ist das Zwischenlager: Vor etwas über einem Jahr stellte das BfS die Suche nach einem erforderlichen Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle ein, die – sollte die Bergung gelingen – neu konditioniert (“verpackt”) und gelagert werden müssten. Das BFS war – auch mit Blick auf Atomtransporte – der Auffassung, dabei könne nur ein Standort in der Nähe der ASSE in Frage kommen. Aus Initiativenkreisen aber wurde gefordert, einen Vergleich von Standorten durchzuführen, die auch weiter entfernt liegen könnten. Es braucht nicht viel Phantasie, dass sich hinter einem möglicherweise methodischen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Standorte ganz handfest auch andere Interessen sammeln, die vor allem damit zu tun haben: Weg mit dem Zeug. (Siehe auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit diesem Artikel im August 2015 und hier die Kreiszeitung).

Unter anderem hat nun in diesen Konflikt die Landräntin mit der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage eingegriffen. Auf der Sitzung des Kreistags Wolfenbüttel letzte Woche (5. Oktober) wurde dieser Antrag angenommen. “Aufpassen” berichtet dazu hier und verweist außerdem auf die Seite des Kreistages mit weiteren Dokumenten hier.

Am Freitag schließlich berichteten auf einer Grünen-Veranstaltung in Wolfenbüttel auch Wolfgang Neumann von der Intac Hannover und ein Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz im Beisein der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Auf der Seite der Kreis-Grünen Wolfenbüttel wird ausführlich berichtet: “Moderator Michael Fuder fasste zu Beginn einige Befürchtungen zusammen, die es, so Fuder, im Zusammenhang mit einem möglichen ortsnahen Zwischenlager an der Asse gebe. „Es gibt die Befürchtung, dass ein Zwischenlager für alle möglichen anderen Atommüllarten umfunktioniert werden kann, falls es mit dem Herausholen des Mülls aus der Asse doch nicht funktioniert, unter anderem auch als Endlager“, berichtete Fuder” .

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte fest: „Atommüll ist Belastung. Aber wir müssen lernen mit ihm zu leben“, führte sie weiter aus. Damit das funktionieren könne, brauche es gesellschaftlich akzeptierte und best geeignete Lösungen für Zwischen- und Endlager.” Jörg Tietze, Abteilungsleiter für nukleare Sicherheit beim Bundesamt für Strahlenschutz, erläuterte die Überlegungen im BFS: In der ASSE lagerten derzeit “47000 Kubikmeter radioaktiven Abfall“, erklärte er. Wenn er für die Endlagerung aufgearbeitet werde, so Tietze, würde daraus ein bis zu fünfmal so großes Abfallvolumen entstehen. „Keine Strahlenexposition ist die beste Lösung“, sagte er. Für die Verarbeitung des Mülls würden strengste Sicherheitsregeln gelten, um Strahlenbelastungen Mitarbeiter und Bevölkerung zu vermeiden. „Eine Anlage im näheren Umfeld der Schachtanlage hat viele Vorteile“, erklärte er. Die Abfallgebinde müssten dafür nicht auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, eine potenzielle Belastung durch zusätzliche Transporte oder den Umgang mit dem Material könne dadurch verhindert werden, so der Abteilungsleiter.”

Als unabhängiger Experte war Wolfgang Neumann von der Intac Hannover geladen. Zu seinem Beitrag heißt es auf der Grünen-Seite: “Jeder Umgang mit Atommüll birgt Risiken. Über die sprach Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann. „Der Assemüll ist auch deshalb gefährlich, weil das Radioaktivitätsinventar derzeit nicht sicher bekannt ist“, sagte er. Davon unabhängig könne es im Normalbetrieb Strahlenbelastungen geben, wenn sich im direkten Umfeld der übertägigen Zwischenlageranlage aufhalte oder in der Nähe der Transportstrecke. „Abluft und Abwasser können bei der Rückholung und bei der Konditionierung kontaminiert werden“, so Neumann. „Das lässt sich alles besser regeln, wenn das Inventar im Rahmen der Rückholung besser bekannt ist“, führte er aus. Grenzwerte für Strahlenbelastungen seien in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Neumann machte deutlich, dass ein Verbleib der Abfälle in der Asse durch Kontamination von Grund-, Oberflächen- oder Trinkwasser gefährlich sei. „Eine BfS-Studie stellt fest, dass bei einem an Minimierung orientierten Zwischenlagerkonzept keine relevanten Strahlenbelastungen zu erwarten seien“, führte er weiter aus. Die BfS-Argumentation für einen  nahen Standort sei grundsätzlich schlüssig und erfülle die strengen gesetzlichen Vorgaben, so Neumann. „Dann müssen jedoch auch mit Blick auf sowohl mögliche Störfälle als auch den Normalbetrieb die benötigten Abstände zu Wohnbebauungen betrachtet werden“, schloss er.”

Dirk Seifert

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