Vattenfall gnädig: Geschäftspartner Hamburg darf Daten zur Fernwärme sehen – Gutachten Wedel liegt vor

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Muss weg – aber wie: Altes Kohle-Heizkraftwerk Wedel

Mit was Vattenfall nicht so alles für Schlagzeilen sorgen kann. Z.B. mit der Meldung, dass das Unternehmen nun endlich bereit ist, seinem derzeitigen Minderheits-Partner und dem künftigen Gesamt-Eigentümer Hamburg Daten zum Fernwärme-Netz zur Einsicht zu gewähren. Eine unglaubliche Transparenz-Offensive, die Vattenfall da hinlegt. Inzwischen hat die Umweltbehörde nun auch das Gutachten veröffentlicht, in dem die Alternativen zum Kohle-Heizkraftwerk Wedel untersucht werden.

Der NDR meldete: „Im Streit zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall über die Herausgabe wichtiger Eckdaten über das Fernwärmenetz gibt es eine Einigung. Nach Informationen von NDR 90,3 ist Vattenfall jetzt bereit, Einblick zu gewähren, damit die Stadt die Planungen für den Ersatz des alten Kohlekraftwerks in Wedel schneller vorantreiben kann.“

Hamburg wird in der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ spätestens 2018/19 die Fernwärme von Vattenfall vollständig übernehmen und ist derzeit mit einem Anteil von 25,1 Prozent an der gemeinsamen Wärme-Gesellschaft beteiligt.

Die Daten über das Fernwärme-Netz werden benötigt, um die Planungen für den Ersatz des maroden und klimaschädlichen alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel voran zu bringen. Ein Alternativenvergleich hatte jüngst mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Um diese aber genauer prüfen zu können, braucht es Daten, die Vattenfall bislang verweigert hat. Die Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte das mit einem Antrag jüngst zum Thema gemacht (siehe hier die aktuelle PM).

Der NDR weiter: „Die Stadt erfährt nun, wie viele Haushalte genau von der Wärmeversorgung dieses Kraftwerks überhaupt abhängen. Außerdem bekommen die Fachleute Einblick in technische Details des Netzes. Das ist wichtig, um Alternativen zu prüfen.“

Siehe auch: Wärmeversorgung – Vattenfall stellt Umweltbehörde technische Daten des Fernwärmenetzes zur Verfügung. Dort findet sich auch der download zum Endbericht Gutachten Wedel »(PDF, 1,3 MB)

Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

Atommüll: Wer zahlt die Zeche? Ein Gesetz, eine neue Kommission und nichts ist sicher

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-02Wer zahlt die Zeche für die Atommülllagerung? Die Bundesregierung hat nun beschlossen, ein Gesetz zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne auf den Weg zu bringen. Außerdem soll eine weitere Atom-Kommission (Besetzungsliste siehe unten) sowie ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ eingesetzt werden. Die Besetzung der Kommission zeigt die Richtung: Es wird um Verständnis für die schwere Lage der Konzerne gerungen und am Ende werden zumindest Teile der Kosten nicht mehr bei den Atombetreibern liegen. Natürlich nach harten Verhandlungen! Vor wenigen Tagen hatte das Wirtschaftsministerium das vollmundig als „Crashtest“ bezeichnete Gutachten zur Überprüfung der Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen bei den Konzernen veröffentlicht und behauptet: Alles sei sicher. Das aber ist leider nicht zutreffend.

Atom-Rückstellungen nicht sicher

Auch wenn Wirtschaftsminister Gabriel vor wenigen Tagen Entwarnung meldete. Die Entsorgungs-Rückstellungen bei den Atomkonzernen sind keineswegs sicher, sondern mit enormen Risiken behaftet. Darauf verweisen Wolfgang Irrek und Michael Vorfeld im Handelsblatt vom 13. Oktober, wo sie u.a. feststellen:

„Zuzustimmen ist den Stresstest-Gutachtern in ihrer Aussage, dass die Finanzierung des dicken Endes der Atomkraft unsicher sei. Auch wenn die Vermögenswerte der Konzerne derzeit noch gerade ausreichen, ihre gesamten Verpflichtungen einschließlich der Pensionszusagen zu decken: Entscheidend ist nicht die heutige Substanz, sondern das, was an Nettoeinnahmen in Zukunft realisiert wird. Doch welchen Cashflow können wir erwarten? Sind die fossilen Kraftwerke in ihrer Summe wirklich noch 15,5 Milliarden Euro wert, wie es die Wirtschaftsprüfer berechnet haben? Wir wissen außerdem nicht, welche Kostensteigerungen auf die Atomwirtschaft noch zukommen. Die Stresstest-Gutachter rechnen damit, dass die noch zu tätigenden Auszahlungen für Rückbau und atomare Ewigkeitslasten zwischen heute geschätzten 47,5 und bis zu 182,3 oder sogar über 300 Milliarden Euro betragen könnten. Als Rückstellungen bilanziert sind die Verpflichtungen bisher mit ihrem Barwert von 38,3 Milliarden Euro. Die Gutachter sagen selbst: „Das Risiko, dass über die Gesamtdauer der Entsorgung … eine Unterdeckung eintritt, liegt … deutlich über 25 Prozent.““

Neue Atom-Kommission soll Konzerne schützen

Nach der Atommüll-Kommission kommt nun die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) an den Start. Wozu aber soll die gut sein? Seit Jahrzehnten wird aus guten Gründen – auch vom Regierungspartner SPD – immer wieder der öffentlich-rechtliche Fonds benannt, denn es braucht, um den Atomunternehmen die Kontrolle über die Milliarden-Beträge abzunehmen und gleichzeitig die Finanzmittel dauerhaft zu sichern. Zum wiederholten Male haben Grüne und Linke entsprechende Anträge im Bundestag laufen (die am kommenden Freitag Thema im Deutschen Bundestag sind!).

Doch statt nun endlich und mit Jahren Verspätung diesen Fonds einzurichten, sieht Wirtschaftsminister Gabriel samt Regierung die nächste Schleife und richtet eine Kommission ein. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich angesichts der laufenden Debatte über angeschlagene Atomkonzerne, wachsende Atommüll-Lager-Kosten und einer vermeintlichen Mitverantwortung des Staates auszumalen, was die Kommission am Ende hervorbringen wird: Nochmals Erleichterungen für die Atomkonzerne.

Die Bundesregierung macht das im Grundsatz auch in den ergänzenden Informationen zur neuen Kommission klar: „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.“

Zusätzlich zur Kommission wird auch ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ auf den Weg gebracht, der mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes besetzt sein wird. „Der Staatssekretärsausschuss soll die Arbeit der Kommission begleiten und ihren Bericht auswerten. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs soll dem Staatssekretärsausschuss bis Ende Januar 2016 eine Empfehlung vorlegen.“

Seit langem wird hinter den Kulissen zwischen Regierung und Konzernen gesprochen. Hin und wieder bekommt man davon etwas mit. Da werden Konzern-Klagen gegen den Atomausstieg gegen die Verpflichtung, dauerhaft für die Atommüllkosten verantwortlich zu sein verrechnet, verschoben… Da wird über die Mitverantwortung des Staates sinniert, der die armen Konzerne in die Atomenergie getrieben habe und ihnen dann mit dem überraschenden Ausstieg die Möglichkeit genommen habe, die Entsorgungs-Rückstellungen zu erwirtschaften. RWE-Vorstände meinen daher, dass dafür dann eben auch die Unternehmen nicht aufkommen müssten. Am Ende des Geschachers könnte dann etwas stehen wie: Die Atomkonzerne stecken die bis heute rechnerisch vorhandenen Rückstellungen von 38 Mrd. Euro in eine Stiftung, werden von allen weiteren Nachforderungen befreit und sind dafür so nett, wenig aussichtsreiche Verfassungsklagen gegen den Atomausstieg zurück zu ziehen.

Haftung und Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang erhalten!

Damit das nicht so kommt, braucht es jetzt Einmischungen. Der BUND reagiert heute mit einer PM: „BUND: Nachhaftungsgesetz ist nur ein guter erster Schritt. Jetzt muss es um die Sicherung der Atom-Rückstellungen gehen! Neue Kommission muss Verursacherprinzip durchsetzen!“

Dort fordert Thorben Becker, BUND Atom-Experte: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zur Absicherung der Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau der AKW und die Lagerung des Atommülls sein. Es bleibt auch nach dem am Wochenende veröffentlichten „Stresstest“ ungeklärt, ob die vorhandenen Atom-Rückstellungen ausreichen, um dies alles zu bezahlen. Denn es fehlt nach wie vor eine unabhängige Kostenschätzung vor allem was die Kosten der Lagerung des Atommülls angeht. Und es bleibt das Risiko, dass die Energie-Konzerne insolvent werden oder die erforderlichen Geldsummen am Ende nicht aufbringen können. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend weitere Schritte einleiten, damit die Rückstellungen der Konzerne gesichert und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Der Fonds soll vor allem vorhandene Rückstellungen sichern. Die AKW-Betreiber müssten jedoch auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften.

Wir fordern die heute neu eingesetzte „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ auf, schnell einen Vorschlag vorzulegen, wie konkret die Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgen kann. Die Vorschläge der Kommission müssen absichern, dass die Abfallverursacher für sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung der Verursacherprinzips darf es nicht geben.“

Zusammensetzung Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)

1. Ole von Beust (CDU)
2. Jürgen Trittin (Grüne)
3. Matthias Platzeck (SPD)
4. Michael Fuchs (CDU/CSU)
5. Monika Griefahn (Ex SPD Umweltministerin)
6. Ulrich Grillo, BDI-Präsident
7. Reiner Hoffmann, DGB-Chef
8. Georg Milbradt (ex Ministerpräsident, CDU)
9. Georg Nüßlein (MdB CSU)
10. Matthias Platzeck (SPD)
11. Ute Vogt (SPD)
12. Ralf Meister (Bischof)
13. Hartmut Gaßner, (AR-Vorsitzende Genossenschaft „BürgerEnergie Berlin“ (BEB))
14. Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik des WWF Deutschland
15. Gerald Hennenhöfer, ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im BMU,
16. Simone Probst (Grüne)
17. Werner Schnappauf, früherer CSU-Umweltminister
18. Hedda von Wedel (CDU, ehemaliges Mitglied des Bundesrechnungshofs)
19. Ines Zenke (Rechtsanwältin, Becker, Büttner, Held)

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