Vorteil Atomkonzerne – Klatsche für Wirtschaftsminister Gabriel: CDU/CSU stoppt Konzernhaftungsgesetz

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt Gesetzentwurf der eigenen Regierung zu Fall – zum Vorteil für die Atomkonzerne.

Vorteil Atomkonzerne! Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit Duldung der SPD den von der eigenen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Konzernhaftung zu Fall. Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Affront gegen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), der das Gesetz in der Regierung auf den Weg gebracht und es mehrfach als äußerst dringlich bezeichnet hatte. Es ist auch eine Warnung für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Atom-Zeche am Ende teuer bezahlen sollen. So bekommen die Atomkonzerne eine deutlich bessere Verhandlungsposition bei den laufenden Verhandlungen in der neuen Atom-Kommission von der Regierungsfraktion CDU/CSU geschenkt.

Heute hat die CDU/CSU im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erneut die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Konzernhaftung verhindert und damit ein Inkrafttreten noch zum Jahreswechsel endgültig unmöglich gemacht. Die SPD-Fraktion erklärte sich zwar mit der Absetzung im Ausschuss einverstanden, betonte aber auf Nachfrage der Opposition, dass sie das Gesetz angesichts der angekündigten Abspaltungen bei den Atomkonzernen E.on und RWE eigentlich für überaus dringlich ansehe. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts.

Besonders pikant ist, dass der Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss der großen Koalition in das Parlament eingebracht wurde und die Eilbedürftigkeit auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mehrfach betont worden war. Während die Opposition dieses Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung der Konzern-Verantwortung ansah, blockierte der eigene Regierungspartner nun auf Fraktionsebene den Beschluss der Bundesregierung! Damit stärkt die CDU/CSU die Verhandlungsposition der Atomkonzerne auch in den Verhandlungen der vor wenigen Wochen neu eingesetzten Kommission, die über die Rückstellungen in Sachen Atommüll bis Ende Februar Vorschläge machen soll, wie diese dauerhaft geregelt werden sollen.

Das Vorgehen der CDU/CSU ist ein deutliches Alarmsignal, was am Ende der Kommissions-Arbeit heraufkommen dürfte. Inzwischen gibt es immer mehr Gerüchte, die davon sprechen, dass die Kosten der Atomkonzerne für den Abriss der AKWs und die dauerhafte Atommülllagerung auf 48 Mrd. Euro festgeschrieben werden sollen. Derzeit sollen rund 38 Mrd. an Rückstellungen gebildet worden sein. Alles was dann an Kosten noch kommt, zahlen die SteuerzahlerInnen. Eine Verständigung soll es dann auch über die zahlreichen Klagen der Atomkonzerne geben, die dann möglicherweise für erledigt erklärt werden. Allerdings: Den Verfassungsklagen auf Schadensersatz für den Atomausstieg nach Fukushima wird insgesamt nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Mit dem jetzt zunächst gescheiterten Nachhaftungsgesetz sollten die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Bank-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es daher überaus wichtig gewesen das Gesetz in Kraft zu setzen, bevor die Konzerne derartige Schritte umsetzen

Atommüll: 100 Jahre und mehr – sehr lange oberirdische Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter bei verlängerter Zwischenlagerung dicht? Diese und andere Fragen einer Langzeit-Zwischenlagerung untersucht eine neue Studie. Foto: GNS

Mit der „hypothetischen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle über einige hundert Jahre“ und den damit „verbundenen technischen und nichttechnischen Herausforderungen und Erfordernisse(n)“ befasst sich eine Studie des Öko-Instituts und des TÜV Nord im Auftrag der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages. In der Studie werden auch andere Staaten betrachtet, die – anders als offiziell in Deutschland (40 Jahre) – Zwischenlager-Zeiträume von 100 Jahren vorsehen, bevor eine unterirdische Verbringung vorgesehen ist. In der Zusammenfassung heißt es: „Eine derartige Langzeitzwischenlagerung ist eine grundsätzlich denkbare Strategie, die allerdings eine bewusste Entscheidung und Begründung voraussetzt. Sie ist keine Form der endgültigen Entsorgung, sondern verschiebt die Endlagerung in die Verantwortung zukünftiger Generationen.“

Die Frage, ob eine langfristige oberirdische oder oberflächennahe Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sinnvoll sein könnte ist nicht neu. Immer wieder ist z.B. intensiv über ein so genanntes „Hüte-Konzept“ diskutiert worden. Darin geht es kurz gesagt darum, durch ein Konzept der „betreuten“ Lagerung die Menschen auch über längere Zeiträume mit den Gefahren der Atommülllagerung derart zu „befassen“, dass sie sich dieser dauerhaft bewusst bleiben und entsprechende Technologien zur Kontrolle bewahren. Siehe dazu hier mehr.

Das jetzt vorgelegte „Gutachten zur Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle“ geht auf diese grundsätzlichen Betrachtungen nicht weiter ein, setzt sich aber mit den Anforderungen einer Zwischenlagerung von Zeiträumen über 100 Jahre auseinander. Ausdrücklich wird dabei daran festgehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die radioaktiven Abfälle langfristig unterirdisch einzulagern.

Auch wenn offiziell eine Langzeit-Zwischenlagerung nicht wirklich angestrebt wird: Immer mehr wird aber klar, dass die derzeit mit 40 Jahren geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern wird, da ein entsprechendes unterirdisches Lager vermutlich erst deutlich nach 2050 zur Verfügung stehen wird und die Einlagerung weitere Jahrzehnte beanspruchen wird. Dabei ist auch die Rede davon, dass ein solches Lager erst in den 2080ern in Betrieb gehen könnte und die Einlagerung noch bis ins nächste Jahrhundert andauern würde.

Die Frage, wie sich die derzeit eingesetzten Castor-Behälter und das darin befindliche radioaktive Inventar über Zwischenlagerzeiten von 40 und mehr Jahren verhalten werden, ist bis heute nicht ernsthaft untersucht. (Siehe dazu auch den obigen Link zum Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung). Vor diesem Hintergrund ist die neue Studie sicherlich auch in einzelnen Aspekten relevant, wenn es darum geht, was bei längeren Zwischenlager-Zeiten in Sachen Sicherheit erforderlich ist. Nicht nur bezogen auf die Behälter, sondern auch auf die Lagerhallen.

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