Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

KORREKTUR// Hamburg – Kohle-Heizkraftwerk Wedel – der alternative Weg – Quecksilber-Probleme

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Die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ geht in vielen Schritten weiter. Während das Stromnetz inzwischen wieder der Stadt zu 100 Prozent gehört, werden bei der Fernwärme, die 2018/9 an die Stadt gehen soll, vor allem Alternativen für das klimaschädliche Heizwerk Wedel gesucht. Und: Wedel hat ein massives Quecksilber-Problem.

ACHTUNG. Ich hatte am 07.01.2016 gemeldet, dass die Stadt Hamburg ab Jahresbeginn Minderheitseigentümer des bislang zu 100 Prozent Vattenfall gehörenden Kohleheizkraftwerks Wedel geworden wäre. DAS WAR NICHT KORREKT bzw. FALSCH! Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen. Ich bin einer (offenbar) äußerst unglücklichen Formulierung in dem unten zitierten Protokoll des Umweltausschusses der Bürgerschaft auf den Leim gegangen. Vielen Dank an die LeserInnen, die mich auf diesen Fehler meinerseits aufmerksam gemacht haben!

Der „Rest“ der Meldung – deren Charakter sich natürlich nun erheblich verändert – trifft zu.

Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks in Wedel und der Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze – darin eingeschlossen die Fernwärme – steht 2016 die Entscheidung über die Wahl der Alternativen an. Über die bisherigen Beratungen in der Bürgerschaft informiert ein Protokoll der Bürgerschaft bzw. des Umweltausschusses vom 23.12.2015, das hier an den wichtigen Punkten dargestellt wird (hier als PDF online).

(Update: Und hat gleich ein großes Quecksilber-Problem, siehe unten)

Das ergibt sich aus den mit Vattenfall nach dem Volksentscheid geschlossenen Verträgen und einem Ausschuss-Bericht der Bürgerschaft (siehe hier, PDF). Bis Ende 2015 hätte demnach die Entscheidung zum Neubau eines Ersatz-Heizkraftwerks in Wedel getroffen werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Damit tritt nun das im Vertrag vereinbarte Alternativszenario in Kraft, nach dem das bisher ausschließlich Vattenfall gehörende Kraftwerk in die gemeinsame Gesellschaft von Vattenfall und Stadt eingegliedert wird.

Das Heizkraftwerk Wedel ist zu 100 Prozent im Besitz von Vattenfall und derzeit nicht Bestandteil der Wärme-Gesellschaft von Vattenfall, an der die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Per „Kauf-Option“ soll 2018 die Wärme-Gesellschaft mit Wirkung zum 1.1.2019 dann zu 100 Prozent von der Stadt in Umsetzung des Volksentscheids übernommen werden. Da Vattenfall und Senat sich nicht bis Ende 2015 auf den Bau eines Gaskraftwerks in Wedel einigen konnten, tritt zum 1.1.2019 eine Klausel in Kraft, nach der das Kohlekraftwerk Wedel an diesem Tag zu 100% in den Besitz der Stadt HH übergeht. Zusammen mit den restlichen 74,9% Anteilen an der Wärme-Gesellschaft in Umsetzung des Volksentscheids. Damit ist Vattenfall dann zum 1.1.2019 komplett raus aus dem Wärmegeschäft der Stadt Hamburg.

  • Jüngste Medienmeldungen warnen vor hohen Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken (SZ). Das ist auch in Wedel ein enormes Problem, wie das Hamburger Abendblatt aktuell berichtet: „Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat eine Nachrüstung der für die Hamburger Versorgung genutzten Kohlekraftwerke gefordert, um den Ausstoß des giftigen Quecksilbers zu reduzieren. Hintergrund ist eine Studie des Instituts Ökopol, nach der das Kraftwerk Wedel zu den bundesweit größten Verschmutzern mit diesem Nervengift gehört. „Im Schadstoffregister findet sich das Kraftwerk Wedel mit 62,3 kg Quecksilberemission im Jahr 2013“, sagte der Autor der Studie, Christian Tebert, dem Abendblatt. „Aufgrund der CO2-Meldung haben wir einen Konzentrationswert von 13,2 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert errechnet. Der Wert ist im Vergleich hoch. Von den 37 untersuchten Steinkohlekraftwerken halten nur sechs Kraftwerke den von 2019 an in Deutschland gültigen Jahresmittelwert von zehn Mikrogramm nicht ein, darunter Wedel mit dem zweithöchsten Wert aller Steinkohlekraftwerke.““

Auf Antrag der Links-Fraktion hatte sich der Umweltausschuss mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Ersatz-Wedel beschäftigt. (Dabei ging es zunächst um technische Daten des Fernwärmenetzes, die Vattenfall bis dahin verweigert hatte, zwischenzeitlich der Stadt aber Einsicht gewährte.)

In der Drucksache 21/2669 erläutern die Senatsvertreter der Hamburger Energiebehörde (vorab) die Veränderungen bzw. Szenarien über den weiteren Umgang zur Entscheidungsfindung für den Ersatz des alten Kraftwerks in Wedel.  (Nach der Ausschusssitzung tagte der Aufsichtsrat der Vattenfall-Wärme-Gesellschaft, an der die Stadt mit 25,1 Prozent beteiligt ist und vertagte die Investitions-Enscheidung für den Ersatzbau in Wedel auf 2016.)

In der Drucksache werden die Senatsvertreter folgendermaßen zitiert:

„Im Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg seien zwei mögliche Szenarien
festgelegt worden. Entweder müsse bis einschließlich Ende 2015 im sogenannten GuD(Gas- und Dampfturbinenkraftwerk)-Szenario die Entscheidung für ein GuD in Wedel in der bisher geplanten Größe fallen oder es greife automatisch das Alternativszenario, welches alle Optionen zum Umbau des Netzes und seiner Erzeugungsanlagen offenlasse. Dabei sei als Option auch ein GuD am Standort Wedel denkbar. Zudem bedeute das Alternativszenario, dass die Stadt 200 Millionen Euro weniger für die Übernahme des Kraftwerks und der Netze der Vattenfall Wärme GmbH zahlen müsse. Bisher sei weder im Aufsichtsrat noch in der Gesellschafterversammlung der Vattenfall Wärme GmbH eine Entscheidung zu Wedel getroffen worden, diese werde jedoch für Dezember 2015 erwartet und müsse einstimmig erfolgen. Sollte einer der beiden Vertragspartner erklären, dass er nicht bereit sei, das GuD-Szenario zu verwirklichen, werde in diesem Jahr keine Entscheidung fallen und der Vertrag mit dem Alternativszenario trete in Kraft. Sie wiesen darauf hin, dass sich das Alternativszenario im Wesentlichen von der ersten Variante durch den zu zahlenden Kaufpreis für Hamburg unterscheide. Auch im Alternativszenario wäre es für den Aufsichtsrat und die Vattenfall Wärme GmbH noch möglich, den Bau eines GuDs zu beschließen, jedoch mit der Konsequenz, dass die Stadt bedeutend weniger dafür zahlen müsste.

Auf Nachfragen erläuterten die Senatsvertreter weiter: „Das bestehende Kohlekraftwerk in Wedel sei nicht Teil der Vattenfall Wärme GmbH, sondern befinde sich im alleinigen Besitz von Vattenfall. Das bedeute, dass, wenn dieses Kraftwerk ersetzt werden müsse, Vattenfall für den Abbau, die Entsorgung und Verschrottung des Kraftwerks zuständig sei.In dem Moment, in dem das  Alternativszenario in Kraft trete, werde das Kraftwerk in die Vattenfall Wärme GmbH eingegliedert und bei Rückkauf des Netzes und der Gesellschaft an die Stadt übertragen, sodass dann auf Hamburg, als 100-prozentige Eigentümerin, die Verpflichtung übergehe, sich der Belange dieses Kraftwerks zu widmen. Im Gegenzug würde die Verpflichtung von Vattenfall entfallen, in einem bestimmten Zeitraum ein neues Kraftwerk zu errichten. Wie der Ersatz von Wedel bewerkstelligt werden könne, in der Verantwortung der Stadt oder unter Beauftragung von Vattenfall oder eines anderen Auftragnehmers, sei  dann zu klären.“

Weiter wird berichtet: „Wedel sei ein Kraftwerk, erwiderten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das am Ende seiner technischen Lebenszeit angekommen sei, sodass es ab und zu auch zu Ausfällen komme. Dafür baue Vattenfall derzeit im Haferweg in Hamburg-Altona ein modernes und erdgasgefeuertes Heizwerk, das jedoch für die diesjährige Heizperiode nicht mehr fertiggestellt werden könne. Darauf habe die Vattenfall Wärme GmbH reagiert, indem auf dem Gelände des Kraftwerks Wedel eine mobile Heizwerk-Lösung installiert worden sei, für den Fall, dass es im Kraftwerk in Wedel zu Ausfällen komme. Insofern sei die Versorgung der Kunden der Vattenfall Wärme GmbH zu 100 Prozent sichergestellt.“

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