EU-Kommission hat kein Problem: Vattenfall darf Braunkohle an Investoren verticken

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Klimakatastrophe stört Wettbewerb nicht. Vattenfalls Braunkohle wird tschechisch.

Die EU-Kommission meldet keine Probleme beim Verkauf der Vattenfall-Braunkohle-Sparte an den tschechischen Investor EPF und PPF Investments. Dem Wettbewerb werde kein Schaden zugefügt, stellt die Fusionskontrolle fest. Das Klima interessiert die Wettbewerbshüter nicht. Unklar bleibt in dem Beschluss, ob damit auch die Beschwerde einer mongolischen Unternehmung erledigt ist. Die hatte sich ebenfalls um eine Übernahme bei Vattenfall beworben, war aber aus deren Sicht ohne nachvollziehbare Gründe von Vattenfall aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen worden. Das Unternehmen hatte darauf Beschwerde bei der Kommission eingereicht.

Dokumentation: PM der Kommission.

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch EPH und PPF Investments

Brüssel, 22. September 2016

Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch Energetický a Průmyslový Holding (EPH) und PPF Investments (PPF) genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben auf den relevanten Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf den Märkten für i) den Abbau und die Lieferung von Braunkohle, ii) die Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland und iii) die Erzeugung und den Großhandel mit Strom gewürdigt.

Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass der geplante Zusammenschluss keine nachteiligen Auswirkungen auf den Markt für den Abbau und die Lieferung von Braunkohle haben wird, da keiner der Beteiligten einen Wettbewerbsdruck ausübt. Die Tätigkeiten von Vattenfall beschränken sich auf das Lausitzer Revier in Deutschland, wohingegen EPH über ihre Tochtergesellschaft Mibrag den Tagebau im mitteldeutschen Revier betreibt.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass eine Änderung der Lieferung von Braunkohle zwischen den Vattenfall-Bergwerken und den EPH-Bergwerken in Zukunft aus mehreren Gründen, einschließlich hoher Transportkosten und Unterschiede in der Braunkohlequalität, zwischen den Vattenfall- und EPH-Bergwerken unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird die Braunkohle vor dem Hintergrund zunehmender Konkurrenz seitens anderer Energiequellen wie Erdgas in den nächsten Jahren aufgrund der Energiepolitik Deutschlands zur Senkung der CO2-Emissionen weiter unter Druck geraten, was die Parteien nach dem Zusammenschluss erheblich beeinträchtigen dürfte.

Beide Parteien sind auch auf dem Gebiet der Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland tätig. Der Braunkohlestaub beider Parteien ist jedoch aufgrund der Unterschiede in der Qualität nicht substituierbar. Außerdem steigt der Marktanteil durch den Zusammenschluss nur geringfügig, und das neue Unternehmen wird sich weiterhin erheblichem Wettbewerb von RWE, dem Marktführer in diesem Sektor, gegenüber sehen

Die Kommission prüfte ferner, ob das neue Unternehmen in der Lage wäre, Wettbewerber vom Zugang zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel abzuschotten. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass das neue Unternehmen nach der Übernahme weder dazu in der Lage ist noch den Anreiz hat, Kunden den Zugang zu Lieferungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere angesichts der begrenzten Substituierbarkeit unterschiedlicher Braunkohlelieferungen, der Existenz langfristiger Lieferverträge und der gegenseitigen Abhängigkeit der Lieferanten und Kunden.

Das Vorhaben wurde am 18. August 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Vattenfall Europe Generation ist auf dem Gebiet der Stromerzeugung tätig. Vattenfall Europe Mining ist im Bereich der Gewinnung von Rohbraunkohle in der Lausitz in Ostdeutschland tätig und beliefert konzerneigene Braunkohlekraftwerke und Veredelungsanlagen mit der abgebauten Braunkohle. Beide Unternehmen befinden sich vollständig im Besitz von Vattenfall GmbH, einer Holdinggesellschaft nach deutschem Recht.

EPH ist eine Holdinggesellschaft in der Tschechischen Republik und auf dem Gebiet der Kohleförderung, Strom- und Wärmeverteilung und -erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen sowie der Gasverteilung und -lieferung tätig.

PPF ist ein internationaler Private-Equity-Konzern mit beschränkter Haftung unter der Gerichtsbarkeit der Insel Jersey.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8056 veröffentlicht.

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Atomtod aus Deutschland unbegrenzt: Uranfabriken dicht machen – Demo in Lingen

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Die Atomkatastrophe beginnt in den Uranfabriken von Lingen und Gronau. Foto: Fukushima, Tepco

Trotz Atomausstieg: Aus Deutschland wird geliefert, was Atomkraftwerke in aller Welt brauchen: frisches Uran für noch so überalterte Risiko-Meiler wie in Belgien oder Frankreich. Statt konsequentem Atomausstieg verteilt die Bundesregierung Jod-Tabletten gegen den Super-Gau. Die Lehre aus Fukushima? Über ein Drittel des weltweiten Bedarfs an Reaktor-Uran wird von den Uranfabriken der URENCO in Gronau und AREVA Lingen geliefert. Diese Uranfabriken sind vom Atomausstieg ausgenommen, Deutschland bleibt entscheidender Player beim internationalen Atomgeschäft. Eine kaum wahrgenommene Realität. Anti-Atom-Initiativen mobilisieren für eine Demonstration im Oktober in Lingen, um Wirklichkeit und Wahrnehmung in Einklang zu bringen.

lingen-demo-banner_-450x450_1Mit hunderten Atomtransporten ist der vom Ausstieg unbelastete Betrieb der bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen zur Versorgung von AKWs in aller Welt verbunden. Bis heute tut die Bundesregierung nichts gegen den Betrieb dieser Uranfabriken. Ausdrücklich erklärt sie, dass diese Anlagen nicht beim Ausstieg nach Fukushima vergessen wurden, sondern absichtlich nicht in den Abschalt-Fahrplan aufgenommen wurden.

Zwar kommen inzwischen auch der Umweltministerin Hendricks angesichts der Rissbefunde in den belgischen Atommeilern in Tihange und Doel unweit der bundesdeutschen Grenze und der überalterten französischen AKWs in Cattenom und Fessenheim Zweifel an der bisherigen Politik. Aber zur Not kann man die eigene Tatenlosigkeit bzw. Alibi-Aktivität immer noch hinter einem Regierungspartner CDU/CSU verstecken, der im internationalen Atomgeschäft weiterhin mitspielen will und vermutlich die Merkel-Beschlüsse nach Fukushima längst bereut.

Über 70 Organisationen rufen inzwischen zu der Demonstration am 29. Oktober in Lingen auf. Klingt beeindruckend, aber es wird auch und vor allem darauf ankommen, dass nicht nur eine lange Liste von Aufrufern sich zu dem Thema bekennt, sondern auch wirklich praktisch etwas dafür tut, dass die jeweiligen Mitglieder und Beteiligten sich auf den Weg machen. Gibt es gemeinsame Anreisemöglichkeiten, die die Umweltorganisationen gemeinsam mit den Initiativen organisieren? Wie wird in den jeweiligen Städten in NRW, Niedersachsen, Bremen und Hamburg mobilisiert, damit Busse voll werden? Was werden bekannte Ökostrom-Unternehmen, die zur Demo aufrufen, tun, um ihre KundInnen zur Teilnahme an der Demonstration zu bewegen und dabei zu unterstützen? Und was werden all die Parteien aus mehreren Bundesländern tun, die den Aufruf unterstützen, um ihren Teil zu einer möglichst großen Demonstration beizutragen?

Die deutschen Uranfabriken und ihre Bedeutung im internationalen Atomgeschäft haben derzeit nicht den Hype von CETA. Aber sie sind es, die im Energiebereich der dezentralen und erneuerbaren Energiewende im Wege stehen. Einer Energiewende, die nicht an den deutschen Grenzen halt machen darf und die radioaktiven Wolken nach einem Super-Gau im benachbarten Ausland nach Aachen, Mönchengladbach bis nach Köln treibt.

Uran-Exporte zum Betrieb von AKWs im Ausland: 333 Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen aus Gronau und Lingen

Insgesamt  333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff aus Deutschland für ausländische Atommeiler hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Anfang 2011 bis Ende Juli 2016 erteilt. Davon sind 102 Genehmigungen aus der Brennelementefabrik in Lingen für Lieferungen in die umstrittenen Reaktoren in Doel (Belgien) sowie Cattenom und Fessenheim (Frankreich). Weitere 231 Ausfuhrgenehmigungen erteilte das Bundesamt für angereichertes Uran aus Gronau. Das ergibt sich Antworten der Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE.) Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung die Ausfuhren an die umstrittenen Reaktoren im Ausland nach Atomgesetz untersagen könnte. Die Bundesregierung bestreitet diese Möglichkeit.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken in aller Welt. Das zeigt, wie sehr Deutschland immer noch im Atomgeschäft mitmischt. Und die Lieferanten, die Uranfabriken Gronau und Lingen, sind bislang vom Ausstieg ausdrücklich ausgenommen und werden auch dann noch Uran ausliefern, wenn in Deutschland das letzte AKW abgeschaltet ist. Das ist nicht hinnehmbar und wir werden weiter Druck machen, dass auch diese Uranfabriken endlich dicht gemacht werden.

Das aber AKWs in Belgien und Frankreich mit Brennstoff aus Deutschland beliefert werden, die selbst aus Sicht der Bundesregierung nicht als ausreichend sicher angesehen werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nicht weiter Genehmigungen erteilt und endlich Maßnahmen ergreift, die mindestens diese Uranlieferungen stoppt.“

Zum Hintergrund:

Keine Steuergeschenke für Atomkonzerne – Linker Antrag fordert Verlängerung für Uran-Steuer

Mit einem Antrag (PDF) fordern die Bundestagsfraktion DIE LINKE und Hubertus Zdebel die Verlängerung der Uran-Steuer und sprechen sich damit gegen weitere Steuer-Geschenke für die Atomkonzerne aus.  Ende des Jahres soll nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung diese Steuer entfallen und den Konzernen bis zur Stilllegung der AKWs eine weitere Begünstigung zwischen 4 bis 6 Mrd. Euro einbringen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die Atomenergie kommt uns teuer zu stehen und die Risiken wachsen, dass am Ende die BürgerInnen die Atomzeche zahlen müssen. Es gibt daher keine Gründe, den Konzernen nun weitere Steuergeschenke zu machen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Ende 2016 auslaufende Brennstoff-Besteuerung für die Atomkraftwerke bis zum endgültigen Abschalten zu verlängern. Es wäre absurd, mit dem Wegfall dieser Uran-Steuer nun wieder den Betrieb der Atommeiler zu begünstigen. “

Zdebel erinnert auch daran: „Es gibt im Bundestag eine Mehrheit für diese Uran-Steuer, wenn die SPD das will.“

Der BUND, .ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut haben jüngst in einem Brief an die Regierungsfraktionen sowie die MinisterInnen für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt gefordert, das die sogenannte Kernbrennstoffsteuer „entfristet“ werden müsse. Laut Medienberichten sprechen sich SPD-Abgeordnete und auch die Umweltministerin Barbara Hendricks für eine Fortsetzung dieser Steuer aus.

Der Brief der Umweltorganisationen ist hier als PDF online.

Wieder illegal: Handelskammer-Chef Melsheimers Rede über Olympia und Volksentscheide

Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Räses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert
Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Präses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert

Wiederholungstäter und unbelehrbar. So darf man das neue Urteil zur  Neujahrsrede 2015/16 von Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer sicher zusammenfassen. Nach einem entsprechenden Urteil zum rechtswidrigen Verhalten der Handelskammer zum Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat das Vewaltungsgericht den Präses jetzt auch wegen seinem bösen Rundumschlag nach dem Scheitern der Hamburger Olympia-Bewerbung per Referendum verurteilt. Obwohl die Handelskammer selbst das Referendum unterstützt hatte, schimpfte Melsheimer nach dem Scheitern am Bürgerwillen massiv gegen die direkte Demokratie. „Der Präses hat sich schlicht vergaloppiert“, zitiert Jens Meyer-Wellmann im Abendblatt den Richter. Auch der NDR berichtet. Die Konflikte rund um die Handelskammer und ihre Rolle und Aufgaben wachsen seit Jahren, nicht zuletzt weil das Reformbündnis „Kammer sind WIR“ seit zwei Jahren im Plenum der HK vertreten ist und mächtig Druck macht.

Es geht um die Frage, was die Repräsentanten einer Zwangsgemeinschaft dürfen und was nicht. Unternehmen und Gewerbe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer Handelskammer verpflichtet. Dies setzt, so die sich seit Jahren entwickelnde Rechtssprechung bundesweit, der Spitze enge Grenzen für ihr Agieren und müsse in direktem Zusammenhang mit ihrer Aufgabe stehen. Sie solle die Interessen der Wirtschaft vertreten, dürfe aber nicht allgemeinpolitisch aktiv werden, könnte man diese Linie zusammenfasssen.

Genau diese Beschränkung ist nicht die Sache des machtbewussten Präses Melsheimer. Es ist ja kein architektonischer Zufall, dass die Handelskammer ausrechnet im Rücken des Senats angesiedelt ist. Mit massiven politischen und finanziellen Einmischungen z.B. gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Vattenfall- und E.on-Endergienetze habe sich Melsheimer und die HK viel zu weit aus dem Fenster gehängt, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht vor einiger Zeit. Nun folgt ein weiteres Urteil in dieser Linie. Auch in diesem Fall wird erwartet, dass die Handelskammer-Spitze das Urteil anfechten und in Berufung gehen wird.

Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

Doch nicht nur derartig rechtswidriges Agieren setzt der bisherigen Handelskammer-Spitze mächtig zu. Möglicherweise erheblich überhöhte Rückstellungen – aufgebaut aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen, stehen ebenso in der Kritik wie fehlende Transparenz und völlig überzogene Gehaltszahlungen z.B. für den Geschäftsführer der Kammer. Lange hatte sich die Handelskammer geweigert, diese Angaben überhaupt zu veröffentlichen. Gerade erst in die Kritik geraten sind die Mietbedingungen der Handelskammer. Kostenfrei wohnt sie auf der Rückseite des Rathauses in städtischen Räumen und kann – gegen die Plicht zur Instandhaltung – auch noch Mieteinnahmen generieren. Das hatte eine Kleine Anfrage (PDF) der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Linken in der Bürgerschaft, Dora Hayenn, jüngst ergeben. Ebenfalls vor Gericht steht noch ein weiteres Verfahren an: Die Handelskammer hält sich nicht für betroffen, einschlägige Informationen im Rahmen des Hamburger-Transparenz-Gesetzes zu veröffentlichen.

Bis heute ist auch das Plenum der Handelskammer eine geschlossene Einrichtung und unterliegt der Geheimhaltung. Kommt doch mal was raus, dann scheut man sich in der HK-Spitze nicht, auch schon mal sehr massiv gegen Journalisten zu werden, die sich eine Berichterstattung trauten. Druck in Richtung der Redaktion und auch Verleumdung sind da ganz klassische Instrumente, die bei Bedarf dann eben auch genutzt werden.

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