NEIN zu CETA in Hamburg und überall! Jetzt ist die SPD dran!

p1080913Die SPD sollte ein Problem haben, wenn sie am Montag über ihr Votum zu CETA befindet. Über 60.000 !! in Hamburg und weitere zigtausend in den sechs anderen Städten. Eine machtvolle Basisdemonstration gegen die Handelsverträge der Konzerne und einen ungerechten Welthandel.  Mit dabei auch der (Hamburger) BUND, der seit Monaten gemeinsamen mit vielen anderen Organisationen an diesem Aufstand gegen CETA mitgewirkt hat. Hier berichten NDR und Tagesschau. Die Homepage des Hamburger Bündnisses ist hier online. Mehr Fotos… „NEIN zu CETA in Hamburg und überall! Jetzt ist die SPD dran!“ weiterlesen

Deutsche Uran-Lieferungen für marode AKWs im Ausland gehen weiter – Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe

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Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel

Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.

Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.

 

In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.

In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.

Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)

Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der  Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach  Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“

Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.

  • Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771

Der Irrsinn geht weiter: Britische Regierung gibt grünes Licht für AKW-Neubauten in Hinkley Point

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Mit doppelter staatlicher Unterstützung französischer und britischer SteuerzahlerInnen sollen gegen jede wirtschaftliche Vernunft in Hinkley Point neue Atomreaktoren entstehen. Foto: Richard Baker, CC BY-SA 2.0

Die britische Regierung hat dem geplanten Neubau von zwei Atomreaktoren in Hinkley Point zugestimmt. Nach offiziellen Angaben soll das Projekt rund 21 Mrd. Euro kosten. Für den Bau ist die französische EDF mit einem chinesischen Partner verantwortlich. Für die massive Subventionierung aus Steuermitteln hatte die EU-Kommission den Briten eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Nicht nur die Baukosten sollen von SteuerzahlerInnen mitfinanziert werden. Auch die Stromkosten sollen mit Garantiepreisen für die Betreiber subventioniert werden. Laut Berechnungen des Berliner Analyseinstituts Energy Brainpool summiert sich die Garantie-Vergütung für Hinkley Point C über die Förderlaufzeit von 35 Jahren unter Berücksichtigung der Inflation auf rund 108 Milliarden Euro, hatte der Öko-Stromer Greenpeace-Energy (GPE) vor einiger Zeit mitgeteilt. Bei EDF war die Entscheidung ebenfalls umstritten. Der Konzern ist wirtschaftlich schwer angeschlagen und wird ebenfalls mit Steuermitteln gestützt. „Der Irrsinn geht weiter: Britische Regierung gibt grünes Licht für AKW-Neubauten in Hinkley Point“ weiterlesen

Terror und Krieg: Atomanlagen in Belgien unter Militärschutz – und anderswo?

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Französische Spezialeinheiten sind derzeit an vielen Touristenorten im Einsatz. Aber kontrollieren sie auch die Atomanlagen, wie es in Belgien der Fall ist?

Wie in Deutschland Atomanlagen in Zeiten wachsender Terrorgefahren gesichert werden, wissen wir kaum. Und vielleicht wollen wir das auch nicht? Da werden Schutz-Mauern nachgerüstet, die gegen den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen helfen sollen. Die Folgen eines Flugzeugabsturzes sollen besser abgefangen werden, indem Abflussrinnen für das Kerosin nachgerüstet werden. Auch „personelle Maßnahmen“ erfolgen, aber was das genau sein soll, wird verschwiegen. Dass es nicht reichen könnte, machen die neuen Empfehlungen zum Katastrophenschutz deutlich. Die Katastrophe wird geplant. In Belgien ist nun eine quasi militärische Einheit mit 1.600 sogenannten Spezialkräften im Einsatz, die die dortigen Atomanlagen sichert. Schon vor Monaten waren Soldaten unter dem Eindruck der Terroranschläge in die Atomanlagen abkommandiert worden. Jetzt meldet die Rheinische Post: „Das belgische Innenministerium teilte am Freitag mit, es werde eine neue Einheit der Polizei mit rund 1600 Beamten gegründet werden. Sie soll ab Anfang kommenden Jahres einsatzbereit sein. Die beiden Akws von Doel und Tihange werden derzeit von 140 Soldaten bewacht.“ „Terror und Krieg: Atomanlagen in Belgien unter Militärschutz – und anderswo?“ weiterlesen

Hamburger Energienetzbeirat: Sprecher-Team und weiter auf der Suche nach Wedel-Ersatz

HEW1Der nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur vollständigen Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ins Leben gerufene Energienetzbeirat hat auf seiner dritten Sitzung am 1. September (TO und Präsentationen sind bereits online, Protokoll folgt) nun seine Führung gewählt. Mit Professor Dr. Werner Beba von der HWA wurde ein Wissenschaftler zum Sprecher gewählt und mit Matthias Ederhof  (Erneuerbare) und Kai Hünemörder (Handwerkskammer) seine Vertreter (Hier die Liste aller Mitglieder und VertreterInnen). Diese drei werden in Zukunft die Koordination des Netzbeirats unter anderem gegenüber der Behörde für Umwelt und Energie übernehmen. In der Sache geht es im Beirat weiter vor allem um die Alternativen zum klimaschädlichen Heizkraftwerk Wedel, um dieses für die Fernwärmeerzeugung in Hamburg endlich abschalten zu können und entsprechend den Zielen des Volksentscheids die erneuerbaren Energien zu stärken.

Unklar bleibt nach dem dritten Treffen, welchen Ersatzbedarf es für das veraltete Kohleheizkraftwerk in Wedel bei der Hamburger Fernwärmeversorgung gibt. Während in einem Gutachten von BET (siehe hier) jüngst von einer Leistung in Höhe von 250 MW gesprochen wurde, war auf der dritten Sitzung auch von einer Leistung von 390 MW die Rede.

Berichte zum Beirat auf umweltFAIRaendern:

Immer deutlicher aber wird, was der Energiesenator bereits angekündigt hatte: Der Standort Wedel dürfte für die Zukunft keine Rolle mehr spielen. Stattdessen werden in Stellingen am Standort der ehemaligen Müllverbrennungsanlage und am Haferweg Ersatzlösungen diskutiert.

Außerdem legte die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) in Reaktion auf ein Ersuchen des Netzbeirats in seiner zweiten Sitzung jetzt als Transparenz-Maßnahme einen Bericht zur Überprüfung der von Vattenfall in Wedel geplanten Nachrüstungen im Höhe von über 80 Millionen Euro vor. Diese werden notwendig, weil das HKW Wedel länger als bislang vorgesehen am Netz bleiben und neue gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Da die Stadt Hamburg entsprechend dem Volksentscheid 2018 eine Kaufoption für das Fernwärmenetz samt Kraftwerk Wedel ziehen muss, sind die Kosten zur Laufzeitverlängerung natürlich für die Stadt von besonderer Bedeutung.

Die HGV, die als städtischer Minderheitspartner (25,1 Prozent) an der Vattenfall-Wärme beteiligt ist, hatte den Investitionsplan von Vattenfall daher von einem eigenen Gutachter überprüfen lassen, um die Korrektheit der Maßnahmen und die Kosten unabhängig bewerten zu können. Eine Zusammenfassung dieser Bewertung – wie vom Beirat gewünscht – liegt nunmehr vor.

Siehe außerdem:

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