Strahlenschutz wird Gesetz: Anti-Atom-Gruppen fordern Nachbesserungen

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-045Der Strahlenschutz soll in Deutschland nun endlich Gesetz werden. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt inzwischen vor und befindet sich in der so genannten Verbändeanhörung. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine EU-Richtlinie, deren Ziel die Anpassung des Strahlenschutzes an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist. Doch Anti-Atom-Gruppen bezweifeln, dass der vorliegende Entwurf dieses Ziel erreicht und fordern schon jetzt Nachbesserungen.

Schon die EU-Anforderungen sind demnach veraltet, beziehen sie sich doch auf eine Empfehlung der nicht eben als atomkritisch geltenden internationalen Strahlenschutzkommission IRCP aus dem Jahr 2007. Deshalb und aus weiteren Gründen haben die Initiativen über die Atommüllkonferenz einen Appell gestartet, der deutliche Nachbesserungen vom zuständigen Bundesumweltministeriums fordert. Wer den Unterschreiben will, muss sich allerdings sputen und kann den Appell noch bis zum 20. Oktober unterstützen.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Appell der Atommüllkonfrenz zum neuen Strahlenschutzgesetz. Wer den Appell unterstützen will, sollte dies bis zum 20.10.2016 10.00 Uhr an info@atommuellkonferenz.de melden.

Entwurf des Strahlenschutzgesetzes trägt nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft Rechnung! Nachbesserung dringend erforderlich!

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern: Vorrangiges Ziel muss die Gesundheit der Bevölkerung und die Unversehrtheit der Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen.

Die Euratom-Richtlinie basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007. Die ICRP befindet sich bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert. Im Gesetz muss daher das vorrangige Schutzziel der Unversehrtheit der Nachkommen und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen verankert sein.

Aus dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand leiten sich die folgenden Forderungen ab:

  • Da es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen die Gefahr für die menschliche Gesundheit verschwindet, muss das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen als in der aktuell vorliegenden Gesetzesfassung. Der § 8 (Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung) muss daher noch vor § 7 (Dosisbegrenzung) erscheinen.

  • Aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergibt sich, dass die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Viele neue epidemiologische Studien weisen das nach. Daher muss der in §76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden: Die Summe der effektiven Dosen darf demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen.

  • Ebenfalls muss der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.

  • Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Umweltverbände den vollständigen Verzicht auf Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.

Appell zum Strahlenschutzgesetz [PDF]

Dirk Seifert

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