Rechtswidrige Export-Pläne von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich? Bundesregierung noch nicht einig

Warum wird immer noch rechtswidrig der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorbereitet? Im Rahmen der heutigen Fragestunde im Bundestag über den neuen Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheithat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Umweltministerin Barbara Hendricks zu den weiterhin bestehenden Planungen für den Export von hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA befragt. Zdebel wollte wissen, ob auch im neuen Bericht das Atomkraftwerk AVR Jülich wie im Bericht zuvor (Anhang 1-2, PDF) als „Kernkraftwerke in Stilllegung“ geführt werde und daher ein Export nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Hendricks bestätigte diese Einschätzung von Zdebel und räumte ein: Ihr Haus sei dafür, dass Exporte vermieden werden sollten, dass das aber noch nicht die Position der Bundesregierung ist. Sie wäre aber überzeugt, dass es eine gute alternative Lösung im Inland geben werde.

Hintergrund: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung im Zwischenlager in Jülich. Neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich oder dem Transport dieser Behälter nach Ahaus verfolgen die Betreiber mit Duldung der Atomaufsicht in NRW und des Bundesforschungsministerium auch den Plan, diese Abfälle in die USA zu exportieren. Das aber wäre rechtlich nur zulässig, wenn es sich um Abfälle aus einem Forschungsreaktor handeln würde. Bislang allerdings galt der AVR als Prototyp eines kommerziellen Reaktors zur Stromerzeugung, an dem auch zahlreiche Stadtwerke und RWE beteiligt waren. Das Forschungszentrum Jülich ist daher bemüht, den Reaktor umzudeklarieren und als Prototypen zum Forschungsreaktor zu machen. Dies ist bislang von den Behörden in NRW und beim Bundesforschungsministerium geduldet oder unterstützt worden. Bereits seit 2011 wird mit US-Behörden verhandelt, seit 2014 gibt es einen „Letter of Intent“ und in den USA läuft bis heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sache.

Vor allem wegen dieser geplanten Exporte hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Reststoffe“, die die „Endlager“-Suche vorbereitet, bereits im Oktober 2015 eine Empfehlung ausgesprochen, die auch den Export von bestrahlten Brennelementen aus Forschungsreaktoren verbietet. Dieser Beschluss wurde im April 2016 von der Kommission bestärkt! Bis heute sind diese Exportplanungen nicht beendet.

Zu den Kosten siehe hier:

Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni

P1050378Nach dem Bericht des BUND über die Sitzung der Atommüll-Kommission vom 20. Juni informiert auch der Bundestag auf seiner Homepage und stellt neben einer Zusammenfassung der Themen auch das Video der Sitzung zur Verfügung. „Der Großteil des entsprechenden Kapitels wurde nach „dritter Lesung“ einvernehmlich beschlossen. Noch in der Diskussion und nicht abschließend beraten sind die Kriterien zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), der Temperaturverträglichkeit und der Rolle des Deckgebirges“, heißt es dort. umweltFAIRaendern dokumentiert diese Informationen. „Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni“ weiterlesen

AKW Philippsburg: BUND kritisiert fehlende Auflagen beim Immissionsschutz bei Neu-Genehmigungen für Rückbau

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AKW Philippsburg. Links: Castor-Zwischenlager, Mitte: stillgelegter Block 1 (SWR), Rechts: in Betrieb befindlicher Block 2 (DWR)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg hat das Landratsamt Karlsruhe für die erteilten Baugenehmigungen für das Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg kritisiert. Nach Ansicht des BUND würden die Genehmigungen keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz enthalten, berichtet baden-tv. In einer Presseerklärung des BUND BaWü heißt es: „Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg ignorieren Umweltschutzvorgaben“.

Dokumentation der PM: „Stuttgart/Karlsruhe/Philippsburg. Nach Akteneinsicht stellt der BUND Baden-Württemberg fest, dass keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in den bereits erteilten Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg enthalten sind. „Das Ergebnis unserer Akteneinsicht ist besorgniserregend: Zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Staub, Lärm und Erschütterungen fällt in den Baugenehmigungen kein Wort“, sagt Sylvia-Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

Damit ignoriert das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baurechtsbehörde auch Vorgaben aus einem Gutachten aus März 2015, das vom Umweltministerium beauftragt wurde und von diesem dem Landratsamt übergeben wurde. In diesem Gutachten wurde geprüft, ob für den Bau und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums und des Standortabfalllagers erhebliche negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Nur dann ist ein Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Die Vorlage eines prüffähigen Lärmminderungskonzepts wurde als Voraussetzung für das von der EnBW gewählte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung benannt. Ein solches Konzept oder Regelungen dazu finden allerdings in der Baugenehmigung keinerlei Erwähnung.

Seitens der EnBW war ergänzend im März 2015 die Einhaltung von Bauzeitbeschränkungen zum Lärmschutz zugesagt worden. Auch hierzu findet sich keine Regelung in den Baugenehmigungen. Das Landratsamt Karlsruhe hat derweil – nach Rücknahme des Widerspruchs durch die Stadt Philippsburg – die vollständige Baufreigabe angekündigt.

Der BUND sieht seine Kritik an den Genehmigungsverfahren für den Rückbau des AKW Philippsburg bestätigt: Die EnBW möchte sich nicht nur unter Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne volle Öffentlichkeitsbeteiligung eine Atommüllfabrik und ein Atommülllager genehmigen lassen. „Jetzt werden sogar durch das Landratsamt Karlsruhe die Voraussetzungen für die Anwendung dieses fragwürdigen Verfahrenstricks ignoriert, unter denen das Umweltministerium den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zuließ. Das Landratsamt Karlsruhe erteilte Baugenehmigungen ohne das ihm vom Umweltministerium zugeleitete Immissionsschutzkonzept zu berücksichtigen“, sagt Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer Mittlerer Oberrhein.

Für den BUND ist klar: „Die EnBW darf die Bautätigkeiten am Atomkraftwerk Philippsburg erst dann aufnehmen, wenn nachgewiesen wurde, dass das vorgelegte Immissionsschutzkonzept eine unabhängige Prüfung bestanden hat. Durch die Behörden ist gleichzeitig sicherzustellen, dass eine verbindliche Umsetzung der Umweltschutzvorgaben aus den Genehmigungsverfahren gesichert ist“, so die Landesgeschäftsführerin.“

Kontakt für Rückfragen:

 

Atommüll-Kommission, ein Umweltverband und unverantwortliche Kommentare

atome-nicht-spaltenNoch letzte Woche schreibt die Tagesspiegel-Journalistin Dagmar Dehmer, wie „die Atomkonzerne Kompromisse in der Endlagerkommission blockieren“ und nennt das Kollisionskurs. Nach der Pressekonferenz des BUND am letzten Freitag zum Stand der Dinge in der Kommission kommentiert die ehemalige Vorstandssprecherin der Grünen Baden-Württemberg nun, „warum der BUND verantwortungslos handelt„. Mit Maximalforderungen gehe der ins Rennen, und „der Mut zum Kompromiss“ würde dem Verband abhanden kommen, meint Dehmer. Ja, was ist denn da los? (*)

Dehmer verweist in dem Kommentar darauf, dass viele Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen ihre Mitarbeit in der Kommission verweigerten, während der BUND „Klaus Brunsmeier, den Vize-Präsidenten des Umweltverbands in die Kommission“ schickte.

„Doch nun pfeift ihn sein Verband zurück“, schreibt sie, ohne zu erwähnen, dass die damalige Entscheidung auch im BUND heftig umstritten war. Vor allem aber: Der BUND hatte Ziele formuliert, die er in der Kommission erreichen wollte und dafür hat er Brunsmeier ein Mandat erteilt. „Am Freitag stellte der BUND sieben ultimative Forderungen auf, ohne deren Umsetzung im Abschlussbericht Brunsmeier seine Zustimmung verweigern soll. Der Ausschluss von Gorleben und die Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz gehören dazu.“

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vom BUND genannten (sieben) Punkten erfolgt nicht. Auch nicht in einem nebenstehenden Artikel (jedenfalls ist online nichts dazu verfügbar). Es geht der Journalistin in ihrem Kommentar offenbar lediglich um eine vermeintliche „Verhandlungs-Logik“, die da lautet: Irgendwie müssen ja Kompromisse herauskommen. Ob das am Ende irgendwie weiterhilft oder gar der Sache gerecht wird, scheint da keine sonderliche Rolle zu spielen.

„Zwei Wochen vor Toresschluss die Geschäftsgrundlage in Frage zu stellen, ist politisch verantwortungslos. Und zeigt wohl vor allem eines: Im aktuellen politischen Klima lassen sich nicht einmal Eine-Million-Jahres-Fragen wie die sichere Lagerung des Atommülls kurzfristigen politischen Spielchen entziehen. Schade drum.“

Durchatmen: Hatte der BUND nicht immer betont, dass er das StandAG – in dem Partei- und Fraktionsspitzen diesen Deal mit Gorleben reingeschrieben hatten – nicht akzeptiert? War nicht allen Beteiligten klar, dass nur die Möglichkeit, dass gesamte StandAG zu evaluieren, für den BUND eine Möglichkeit bot, sich zu beteiligen? Es ging dem BUND – und einigen anderen – ja genau darum, diese Geschäftsgrundlage zu verändern – nicht nur an diesem Punkt. Und wie war das noch: Hatten nicht Grüne vor allem damit gelockt, dass die Kommission mit Kriterien für die Suche dafür sorgen werde, dass Gorleben aus dem Verfahren ausscheiden würde?

Und: Nicht erst das „aktuelle politische Klima“ verhindert ein Vorwärtskommen in dieser „Eine-Million-Jahres-Frage“. Schon seit 40 Jahren ist diese Frage mit der Antwort Gorleben von Konzernen und Politik mit massiver Polizeigewalt gegen breiten Widerstand versucht worden, durchzusetzen. Gerade deshalb ist das ja so ein großes Thema.

Es soll einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem „Endlager“ geben. Wie aber stellt sich die Journalistin des Tagesspiegels denn vor, dass es diesen mit Gorleben im weiteren Verfahren geben kann? Ein bisschen Gorleben gibt es ebensowenig wie ein bisschen schwanger.

Wie kann Vertrauen hergestellt werden in einem Konflikt, in dem Atomkonzerne Anfang der 2000er Jahre einen „Konsens“ mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung zum Atomausstieg unterschreiben, um nur wenige Jahre danach die Laufzeitverlängerung zu fordern (und sie zunächst auch zu bekommen)?

„Nur“ Fukushima sorgte für einen Wandel und für den jetzigen Ausstieg. Ist es da nicht nur logisch, wenn eine Anti-Atom-Bewegung, zu der der BUND nun mal gehört, eine Verfassungs-Regelung, die machbar wäre, verlangt?

So könnte ein Wiedereinstieg in die Atomenergie nur per Zweidrittel-Mehrheit wieder möglich werden. Eine solche Regelung könnte in der Tat bringen, was es braucht: Vertrauen. Aber genau hier verweigern sich in der Kommission zum großen Teil diejenigen, die vor Fukushima noch für eine Laufzeitverlängerung stritten. Es fehlt in der Kommission das, was nicht nur der BUND immer wieder verlangt hatte: Eine Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit.

Der BUND hat klare Zeile und Forderungen in der Frage der Atommülllagerung, die jeder im Vorfeld nachlesen konnte. Genau für diese hat Klaus Brunsmeier mit seinem Mandat einer basisdemokratischen Umweltorganisation in der Kommission gestritten und viele, viele wichtige Punkte eingebracht.

Das Ergebnis der Kommission muss nun bilanziert werden, inhaltlich und in den Gremien, die Klaus Brunsmeier mit dem Mandat ausgestattet haben. Ein verdammt demokratischer Vorgang eigentlich.

  • Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der aktuellen Bilanz und Bewertung des bisherigen Stands der Kommission, die der BUND während der PK vorgelegt hat, ist hier als PDF.

Vor einigen Wochen hatte Dehmer sich der „Gorleben-Debatte“ in der Kommission angenommen, nachdem ein Michael Müller, dem Co-Vorsitzenden, zugeschriebenes Papier zu dem Vorschlag kam: „Gorleben ist politisch nicht durchsetzbar“. Siehe dazu auch diese beiden Texte:

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und arbeitet für den MdB Hubertus Zdebel!

Countdown der Atommüll-Kommission: BUND berichtet über die vorletzte Sitzung am 20. Juni

Bundestag-Parlament
„Endlager“-Kommission kurz vor dem Ende. Noch eine Sitzung im Bundestag steht an, bevor der Bericht für die Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle fertig sein muss.

Eine Sitzung der „Endlager“-Kommission wird es nächsten Montag (27.6.) noch geben, dann ist Schicht im Schacht. Noch stehen jede Menge ungelöster Probleme für den Abschlussbericht an. Der BUND gibt auf seiner Homepage einen Überblick über die Sitzung vom gestrigen 20. Juni. Letzten Freitag hatte der Umweltverband per Pressekonferenz erklärt, dass er in jedem Fall ein Sondervotum machen wird und dass die bisherigen Beschlüsse und Empfehlungen für eine Unterstützung des Berichts bislang nicht ausreichen.

umweltFAIRaendern dokumentiert den BUND-Bericht von der Atommüll-Kommission am 20.6.:

„Eigentlich war geplant, am 20.6. bereits den Bericht der Kommission zu verabschieden und auf der letzten Sitzung am 27.6. nur noch die Zusammenfassung zu beschließen, daraus wird nichts. Zwar gelang es am Montag, viele Kapitel zu beschließen, aber nach wie vor sind zentrale Fragen umstritten. Diese werden erst in der letzten Sitzung entschieden. Dies betrifft den Rechtsschutz, das Gorleben-Kapitel und zentrale Fragen der Kriterien und des Prozesses. Viel Beachtung fand die BUND-Forderung  den weiteren Müll aus der Asse und aus der Urananreicherung nicht in das Suchverfahren für den hoch radioaktiven Müll zu integrieren, sondern ein eigenes Suchverfahren zu starten. Dies werde spätestens im parlamentarischen Verfahren eine große Rolle spielen, so Mathias Miersch von der SPD. Fortschritte gab es in den Kapiteln zum Informationszugang, zur rechtlichen  Verankerung der Sicherheitsanforderungen, zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens und beim Deckgebirgs-Kriterium.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für die vorläufige Sicherheitsanalyse

In diesem Kapitel wurde der Verweis in einer Fußnote auf die Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben gestrichen und „Untersuchungen zum Deckgebirge“ als Extrapunkt eingeführt. Wurde mit breiter Mehrheit in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.6. – Einlagerung weiterer Abfälle

Zu dieser wichtigen Frage hat die AG 3 nun sehr spät eine Vorlage gemacht, die zwar sauber die Anforderungen an eine gemeinsame Lagerung an einem Standort  aus Sicht des hochradioaktiven Mülls aufzeigt, aber weder Kriterien für den weiteren Müll entwickelt noch die Auswirkungen auf das Suchverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend thematisiert. Der BUND hatte in einem eigenen Papier auf die Probleme für das Suchverfahren hingewiesen und gefordert, dass die Kommission sich gegen die Lagerung am gleichen Standort und auch gegen eine Erweiterung der Genehmigung von Schacht-Konrad aussprechen und stattdessen die eigenständige Suche nach einem Standort für die weiteren radioaktiven Abfälle nach vorher festgelegten Kriterien empfehlen sollte.

In der Diskussion kündigt Matthias Miersch (SPD) an, dass die Anmerkungen des BUND zumindest im weiteren Gesetzgebungsverfahren wichtig sein werden. In einem Meinungsbild gibt es eine klare Mehrheit für den Vorschlag der AG 3, allerdings enthalten sich viele der anwesenden Bundestagsabgeordneten. Deshalb werden in der Mittagspause kurzfristig Änderungsvorschläge erarbeitet. Es soll jetzt an mehreren Stellen im Text betont werden, dass es im Verfahren keinen Ausschluss wegen fehlender Fläche für den MAW-Müll geben darf. Dies ist richtig, reicht aber aus Sicht des BUND bei weitem nicht aus, um ein sinnvolles Suchverfahren zu ermöglichen.

  1. Kap. 8.6. – Informationszugang im Auswahlverfahren

Dieses wichtige Kapitel hat der BUND in der AG 2 mit initiiert. Es wird zum einen eine gesetzliche Klarstellung gefordert, dass Geodaten für das Suchverfahren an BGE und BfE herauszugeben sind. Zum anderen soll in Bezug auf die Informationen für die Öffentlichkeit eine umfassende Informationspflicht der Akteure im Verfahren und die Einführung eines öffentlichen Informationsregisters gefordert. Mit wenigen Ergänzungen wurde das Kapitel in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 8.7.8. – Atomausstieg ins GG

In diesem Kapitel gibt es noch eine Ergänzung, die die Ergebnisse der Gutachten etwas ausführlicher darstellt. Dem BUND ist es gelungen, dass wertende Äußerungen gegen die grundgesetzliche Absicherung nicht aufgenommen wurden und dass es bei der Formulierung bleibt, dass „die Kommission die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz für möglich und zulässig hält.

Michael Müller, Matthias Miersch und Sylvia Kotting-Uhl erklärten noch mal eindeutig ihre Unterstützung für die BUND-Forderung. (Anmerkung umweltFAIRaendern: Auch Hubertus Zdebel (Linke) unterstützt diese Forderung)

Das Kapitel wurde bei einer Gegenstimme (Brunsmeier, BUND) und einer Enthaltung (Fischer. e.on) in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.5.4.-6.5.6. – Goewissenschaftliche Kriterien

In diesem wichtigen Teil des Kommissionsberichtes wurden die drei letzten strittigen Punkte diskutiert.

  1. Mächtigkeit des EWG

Zu diesem Punkt gibt es einen neuen Formulierungsvorschlag von Niedersachsen:

„Der einschlusswirksame Gebirgsbereich muss mindestens 100 m mächtig sein. Bei Kristallingesteinen kann der Nachweis der Langzeitsicherheit auch über eine Kombination günstiger Wirtsgesteinseigenschaften (ggfs. mehrere geringer mächtige einschlusswirksame Gebirgsbereiche) und den technischen und geotechnischen Barrieren geführt werden.“

Dieser wird von Bayern aber auch von einigen Kommissionsmitgliedern kritisch gesehen.

Die Wissenschaftler in der Kommission sind sich nicht einig. Der Punkt muss noch einmal vertagt werden.

  1. Temperaturkriterium

Hierzu gibt es eine neue Vorlage von Detlef Appel und Stefan Wenzel.

Kudla, Fischer, Thomauske, Jäger und Watzel (BGR) wollen kein Kriterium und das Thema in die Sicherheitsuntersuchungen verschieben.

In einem Meinungsbild sprechen sich 10 Kommissionsmitglieder im Grundsatz für den  Vorschlag Appell/Wenzel und 11 dagegen aus. Auf dieser Basis ist eine Entscheidung nicht möglich. Deshalb wird auch dieses Thema zurückgestellt. Eine kleine AG soll unter Moderation von Ursula Heinen-Esser nach einer Lösung suchen.

  1. Deckgebirge

Der neue Kompromiss-Vorschlag von Detlef Appell und Steffen Kanitz wird vorgestellt.

Der Vorschlag sieht Anforderungen zum Deckgebirge für alle Wirtsgesteine als Abwägungskriterium vor. Der BUND begrüßt den Vorschlag, er geht aber nicht weit genug. Der BUND fordert eine echte zweite Barriere als Mindestkriterium.

Die Kommission verständigt sich darauf, den Vorschlag Appel/Kanitz als Abwägungskriterium in Kategorie 2 zu übernehmen. Eine strittige Fußnote, die für Salzstöcke die Anforderung eines Deckgebirges aus nicht salinären Gesteinen aufstellt, bleibt drin.

Der Punkt wird so in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. 6.5.8. – Geowissenschaftliche Daten

Hier geht es um den Text zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens. Die Kommission verständigt sich auf ein Verfahren, wie es bei festgestellten Datenlücken in der ersten Phase zu Nacherhebungen und auch Felduntersuchungen kommen kann. Der Text fand noch keine 2/3-Mehrheit und wird in der finalen Sitzung wieder aufgerufen.

  1. 8.7.7. – Verankerung der Sicherheitsforderungen

Auch dieses Kapitel geht auf einen BUND-Vorschlag zurück. Im Grundsatz findet der Vorschlag Zustimmung in der Kommission. Strittig bleibt die Frage der Beteiligung des Bundesrates an einer zukünftigen Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen. Von Fischer (e.on) wird die Forderung nach einer Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen vor Beginn  des Auswahlverfahrens strittig gestellt. Das Kapitel geht mit den strittigen Punkten in die zweite Lesung.“

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