Atommülllager-Suche und Nationales Begleitgremium: Ombudsstelle für den Bürger als Subjekt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erste Öffentlichkeits-Anhörung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle und das künftige Standortauswahlgesetz führt das neue Nationale Begleitgremium morgen in Berlin durch. Rund 170 TeilnehmerInnen haben sich inzwischen angemeldet und auch aus der Region des einzig bislang benannten Standortes Gorleben wollen Aktive dabei sein, wie die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg gestern mitteilte. Heute erklärte sich das NBG auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo das Gremium zu seiner dritten Sitzung zusammen kam. Jorina Suckow, Mitglied des neuen Gremiums und als Bürgerin per Suchverfahren „zufällig“ ausgewählt, hat hier im Taz-Interview erzählt, wie sie sich die Aufgabe im Suchverfahren für ein Atommülllager bislang vorstellt.

Dokumentation Pressemitteilung BI Lüchow-Dannenberg, 09.02.2017

Endlagersuche – Anhörung in Berlin

Die Endlagerdebatte nimmt Fahrt auf. Die entscheidende Frage ist, wie die anstehende Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ausfallen wird. Am kommenden Samstag lädt das nationale Begleitgremium (NBG) zu einer Anhörung in Berlin ein. Das nationale Begleitgremium soll unter dem Vorsitz der Professoren Klaus Töpfer und Miranda Schreurs als eine Art Scharnier zwischen der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber den Suchprozess in den nächsten Jahren moderieren.

Die interessierte Öffentlichkeit wird über den Gesetzesvorschlag des Bundesumweltministeriums debattieren, den viele Atomkraftgegner_innen als Affront ansehen.

„Die Vorschläge der Endlagerkommission zur Novelle des Gesetzes wurden dermaßen entschärft, dass es uns als Kritiker des Suchverfahrens vollends auf den Plan gerufen hat“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Gegenüber dem NBG wollen die Atomkraftgegner_innen aus dem Wendland in der Hauptstadt dezidiert Stellung beziehen. Die erste Hürde und Bewährungsprobe dafür, ob das nationale Begleitgremium in erster Linie mit sich machen lasse, was das Umweltministerium oder die Politik vorgibt, sei die Frage nach dem Selbstverständnis des Gremiums, das eigentlich zwischen Standortregionen und Bundestag vermitteln soll, dafür aber das Recht auf Akteneinsicht, die Gründung eines wissenschaftlichen Beirats und auch die Berufung eines Partizipationsbeauftragten haben müsste.

Genau diese Rechte aber fehlen im Gesetzentwurf.

„Alles gestrichen“, konstatiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Wir fahren nach Berlin, um genau über diese Lage mit dem Gremium zu debattieren.

Wir kommen natürlich auch als Vertreter_innen des einzigen Standorts, der bisher benannt wurde, obwohl in Aussicht gestellt wurde, dass Gorleben mit seiner politischen Vorgeschichte und wegen der geologischen Schwachpunkte endlich als Standort fallen gelassen wird, um einen wirklichen NEUBEGINN der Endlagersuche zu initiieren, der als glaubwürdig angesehen wird.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Dokumentation PM Nationales Begleitgremium:

Pressemitteilung                                                       Berlin, 10. Februar 2017

Nationales Begleitgremium eröffnet Debatte
über neues Standortauswahlgesetz

Bei der Suche nach einem Endlagerstandort für insbesondere hoch radioaktive Abfälle müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten und mitzugestalten. Deshalb führt das  Nationale Begleitgremium eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Änderung des Standortauswahlgesetzes durch. Diese Anhörung findet morgen, am 11. Februar 2017 in Berlin statt. Damit eröffnet das Nationale Begleitgremium die öffentliche Debatte über ein neues Standortauswahlgesetz. Grundlage der Diskussion ist ein im Dezember vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzestext, der den Fraktionen des Bundestages als Formulierungshilfe dient.

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu verschaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, den Gesetzgebungsprozess kritisch zu begleiten. Denn das neue Gesetz ist die Grundlage für die Standortsuche. In diesem Prozess sind die Bürger nicht nur Betroffene, sondern sie können ihn als Subjekte auch gestalten. Dabei unterstützen wir sie mit unserer wichtigen Ombudsstelle. Die Ergebnisse der Anhörung wollen wir dem Parlament übermitteln. Unser Adressat ist der Bundestag.“

Klaus Brunsmeier: „Als eine seiner ersten Aufgaben wird das Nationale Begleitgremium darauf achten müssen, dass die Vorschläge der Kommission ‚Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe‘ nun auch in das neue Gesetz für die Standortauswahl übernommen werden. Bislang fehlt z.B. noch ein generelles Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle, wie es die Kommission vorgeschlagen hat. Mit Sorge betrachten wir die Initiative aus Bayern und Sachsen, den Grundkonsens der Kommission einer Suche in allen drei Wirtsgesteinen und in allen Bundesländern in Frage zu stellen.“

Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter: „Das Nationale Begleitgremium zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: Dem Gremium gehören nicht nur Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürger. Damit hat  das Begleitgremium einen neuen Weg eingeschlagen.“

Zu der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ haben sich mehr als 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Zur Vorbereitung der Anhörung hat das Nationale Begleitgremium jeweils ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und bei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit in Auftrag gegeben. In diesen Gutachten wird der Frage nachgegangen, ob und wie die Empfehlungen der Endlager-Kommission in die Formulierungshilfe Eingang gefunden haben. Zudem sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zu der Formulierungshilfe eingegangen.

Hinweis: Die Stellungnahmen und die beiden Gutachten sind im Internet abrufbar: www.nationales-begleitgremium.de

Die „Bürger/Innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ findet am Sonnabend, 11. Februar 2017, Beginn: 13.00 Uhr im Tagungswerk Jerusalemkirche, Lindenstraße 85, 10969 Berlin statt. Das Programm finden Sie unter: www.nationales-begleitgremium.de

Hintergrund

Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium, das die Auswahl eines Standorts für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle gemeinwohlorientiert begleiten soll. Eine zentrale Aufgabe des Begleitgremiums ist die begleitende Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren. Das Gremium besteht aus sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt wurden und drei Bürgerinnen und Bürger, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt wurden.

Die Mitglieder sind:

Ø  Prof. Dr. Klaus Töpfer, Vorsitzender, ehemaliger Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und früherer Bundesumweltminister,

Ø  Prof. Dr. Miranda Schreurs, Vorsitzende, Lehrstuhl für Umwelt und Klimapolitik, Hochschule für Politik an der TU München, ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen,

Ø  Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,

Ø  Bettina Gaebel, Bürgervertreterin, selbstständige Marketing- und Kommunikationsexpertin,

Ø  Prof. Dr. Armin Grunwald,  Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,

Ø  Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter, Prof. für Industrial Ecology und Quantitative Methoden an der Hochschule Pforzheim,

Ø  Dr. habil. Monika C. M. Müller, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum,

Ø  Prof. Dr. Kai Niebert, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings,

Ø  Jorina Suckow, Bürgervertreterin, junge Generation, Jura-Studentin

Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre, eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben.               

Verantwortlich:
Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel.: 030/8903 5497/5761
Geschaeftsstelle@Nationales-Begleitgremium.de

 

Stilllegungsgenehmigung Neckarwestheim 1 erteilt: „Umweltministerium auf Linie mit EnBW“

Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat die Anfang Februar durch das Umweltministerium Baden-Württemberg erteilte Stilllegungsgenehmigung für den Block 1 kritisiert. Alle ihre Forderungen nach mehr Sicherheit beim Rückbau seien ignoriert worden, das Ministerium habe alles so genehmigt, wie es der Betreiber EnBW wünschte, heißt es in einer heute veröffentlichten PM. Während damit nun die Weichen für den Rückbau gestellt werden, sollen im Zwischenlager Neckarwestheim künftig Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten AKW Obrigheim über den Neckar antransportiert und eingelagert werden. Auf dem Gelände ist das AKW Neckarwestheim 2 noch bis Ende 2022 in Betrieb.

Gegen die geplanten Castor-Transporte über den Neckar mobilisieren Anti-Atom-Gruppen. Die wollen die gefährlichen Atomtransporte verhindern und fordern stattdessen ein neues Zwischenlager in Obrigheim. Nur aus wirtschaftlichen Gründen habe der Betreiber EnBW darauf verzichtet.

Dokumentation: Presse-Mitteilung 8.2.2017, AG AtomErbe Neckarwestheim: AKW-Abriss: Gesundheit und Sicherheit müssen vorgehen – kein übereiltes Billigverfahren!

Bürgerinitiativen kritisieren die Stilllegungsgenehmigung für das GKN I und werfen dem Umweltministerium vor, ganz auf Linie der EnBW entschieden zu haben. Sämtliche Einwände der Bürger wurden substanziell nicht berücksichtigt.

Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten.

Die Bürgerinitiativen der AG AtomErbe Neckarwestheim halten diese Genehmigung für eine grobe Fehlentscheidung. „Wir sehen darin eine atomindustrie-freundliche Fortführung der bisherigen Praxis der baden-württembergischen Atomaufsicht, Prüfungen und Kontrollen ganz im Sinne der EnBW durchzuführen,“ erläutert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim.

„Statt dem zentralen Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen, gelten nun auch beim Abbau des GKN I großzügige Grenzwertfestsetzungen, die die EnBW praktisch nach Belieben ausschöpfen darf, obwohl es bei Radioaktivität keine ungefährliche Dosis gibt,“ kritisiert Dr. J. Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart und ergänzt: „ebenso wird der EnBW erlaubt, trotz weiter im Nasslager befindlicher abgebrannter Brennelemente, den Abriss sofort zu beginnen – dieses vermeidbare Risiko wird der Bevölkerung „einfach so“ zugemutet. Auch wird der parallele Weiterbetrieb des GKN II in seinen Auswirkungen nicht ernsthaft geprüft.“

Trotz der vielfältigen Fachargumente und der jüngsten Proteste der Bevölkerung wird am Freigabe- und am bisherigen Herausgabeverfahren von gering radioaktiv belastetem Material festgehalten. „Das führt zu einer gewollten Freisetzung großer Mengen Radioaktivität in unsere direkte Umwelt, bis zur Verteilung in Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und Verwendung als Recycling-Beton“, wirft S. Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg dem Minister Verantwortungslosigkeit vor und weist auf die Alternativen hin: „im Rahmen des Atomrechts wäre auch eine dauerhafte Sicherung des brisanten Materials am Standort möglich, entweder Totalabriss mit Bau eines Bauschutt-Bunkers oder Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung.“

Die Bürgerinitiativen sehen sich von der Atomaufsicht und Herrn Umweltminister Untersteller getäuscht. Hatten diese doch „eine gründliche Prüfung“ vor der Genehmigung versprochen – herausgekommen ist eine Gefälligkeit für die EnBW.

Explosion im Atomkraftwerk Flamanville: Die allgegenwärtige Angst vor einer Katastrophe

„Jeder Störfall und jede Explosion wie jetzt im AKW Flamanville zeigt, dass sich Tschernobyl oder Fukushima wiederholen können und dass es nur eine Lösung gibt: Atomkraftwerke endlich abschalten, bevor es zu spät ist.“ Mit diesem Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die aktuellen Meldungen über eine schwere Explosion in den in der Normandie gelegenen Atommeilern von Flamanville.

Zdebel weiter: „Auch wenn sich die Explosion im Maschinenhaus der Atommeiler in Flamanville ereignet und keine Folgen für den Nuklear-Bereich gehabt hat: Grundsätzlich können derartige Explosionen in diesem Teil der Anlagen durch z.B. umherfliegende Teile auch katastrophale Folgen für den Nuklear-Bereich haben.“

Vattenfall baut neues gasbefeuertes Heizkraftwerk

Was in Hamburg längst nicht mehr State of the Art ist: In Berlin lässt sich das noch als Klimaschutz verkaufen. Jedenfalls wenn der Absender Vattenfall heißt. Bis zum Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ priesen (SPD-)Senat und Vattenfall den Bau eines gasbefeuerten GuD-Heizkraftwerk in Wedel als Non-Plus-Ultra für den Ersatz der dortigen Kohle-befeuerten Anlage an. Jetzt, nach dem Volksentscheid, diskutiert man im Hamburg, wie die 100-Prozent CO2-freie Fernwärme-Erzeugung möglich ist. Was Hamburg nicht mehr will, ist für Berlin aber gut genug: Jedenfalls wenn der Absender Vattenfall heißt. Dort soll nun ein gasbefeuertes GuD-Heizkraftwerk für die Strom- und Wärmeerzeugung in Marzahn entstehen und das bisherige Braunkohle-HKW ersetzen. Das teilt Vattenfall per PM mit den üblichen Preisungen von modern, Bekenntnis zu Berlin und gar „Vorreiter beim Klimaschutz und der Energiewende“ zu sein, mit (siehe dazu auch unten, Foto: Das war einmal: Vattenfall-Logo im Berliner Hauptbahnhof).

Vattenfall sagt: „„Unsere Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität in Berlin. Das neue Heizkraftwerk in Marzahn ist dafür ein wichtiger Baustein. Es sichert eine klimaschonende und zuverlässige Fernwärme-Versorgung für die kommenden Jahrzehnte und wird die Aufgabe des Grundlastkraftwerks für die Fernwärmeversorgungsgebiete im Ostteil der Stadt übernehmen ,“ ergänzt Gunther Müller, Sprecher des Vorstandes der Berliner Vattenfall Wärme AG.“ Kurzfristig mag das stimmen, denn immerhin gilt es die besonders klimaschädliche Braunkohle zu ersetzen. Gas hat gegenüber Steinkohle nur etwa die Hälfte der CO2-Emissionen (und noch weniger gegenüber Braunkohle), aber eben das führt zu der Frage, die Vattenfall wie üblich überspielt: Wird nach einem kurzen CO2-Einspareffekt nicht langfristig mit Gas ein zu hoher Anteil an diesen Emissionen festgeschrieben, in dem auf den Einsatz klimaneutraler oder CO2-freier Energieträger verzichtet wird?

Genau das jedenfalls wird in Hamburg derzeit diskutiert. Dort hat Demokratisierung in die Energiedebatte Einzug gehalten, nachdem der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Wärme (beide Vattenfall) und Gas (E.on) beschlossen hat. Da ist zwar längst nicht alles Sonnenschein (oder Windenergie) und Vattenfall versucht immer noch kräftig mitzumischen. Auch dauert die Umsetzung noch an. Aber die Koordinaten haben sich deutlich verändert. Der Volksentscheid gibt zusätzlich zur Rekommunalisierung auch Ziele hin zu einem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Demokratisierung vor. Ein inzwischen ins Leben gerufener Energienetzbeirat, der als Beitrag nach der vom Volksentscheid auch geforderten Demokratisierung eingeführt wurde, hat für die Umweltverbände und Energieinitiativen eine neue Art Plattform geschaffen, um sich verstärkt einzumischen und direkt mit der Umwelt- und Energiebehörde zu diskutieren.

Vor diesem Hintergrund musste Vattenfall seine Pläne für ein gasbefeuertes GuD-Heizkraftwerk als Ersatz für das bisherige Kohlekraftwerk in Wedel aufgeben. Nun wollen die neuen Akteure und künftigen Eigentümer der Fernwärme es hinbekommen, möglichst schnell einen möglichst großen Anteil erneuerbarer Energien in die Fernwärmeerzeugung zu bekommen. Nicht ganz einfach, langwieriger als erhofft und noch stehen Entscheidungen aus. Klar aber ist: Was Vattenfall jetzt als Neubau in Berlin ankündigt (auch, um die KWK-Förderung einzusacken), wird in Hamburg nicht mehr als sonderlich wegweisend angesehen.

Mit staatlicher Förderung will Vattenfall 325 Mio. Euro in den Bau eines Gas-und-Dampfturbinen-Heizkraftwerks investieren. In einer Pressemeldung heißt es: „Mit dem Bau der Anlage mit einem Brennstoff-Wirkungsgrad von um die 90% beginnt das schwedische Staatsunternehmen an der Allee der Kosmonauten im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich im April 2017. Zusammen mit dem Kraftwerk Klingenberg in der Rummelsburger Bucht wird die neue Energiefabrik mehr als 300.000 Haushalte in den östlichen Plattenbausiedlungen-Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf mit Fernwärme versorgen.“

Über die Berliner Energiepolitik berichtete Dagmar Dehmer gestern im Tagesspiegel mit Bezug auf ein Fachforum Energie. In Berlin war der Versuch des dortigen Energietisches, wie in Hamburg per Volksentscheid zu einer Art Rekommunalisierung der Strom- und Wärmeversorgung ohne Vattenfall, im ersten Versuch gescheitert. Jetzt will der neue rot-rot-grüne Senat das nachholen.

Dokumentation: PM von Vattenfall:

Pressemeldungen | 07-02-2017 | 10:39 AM

Vattenfall investiert mehr als 300 Millionen Euro für gasgefeuertes Heizkraftwerk in Berlin-Marzahn

Gestern ist die finale Investitionsentscheidung für den Bau eines hoch modernen Gas- und Dampfturbinen Heizkraftwerks im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf gefallen. Damit ist der Weg für die Investition von insgesamt rund 325 Mio. EUR frei. Sie gehört zu den größten Einzel-Investitionsmaßnahmen Vattenfalls in Deutschland.

„Unsere Entscheidung, das Geld frei zu geben, ist ein klares Bekenntnis zu Berlin. Mit dem Bau des Heizkraftwerkes erfüllen wir einen weiteren Punkt unserer im Oktober 2009 geschlossenen Klimaschutzvereinbarung mit dem Senat. Wir sind mit der Halbierung unserer Emissionen im Vergleich zu 1990 voll im Plan. Mit dem neuen Heizkraftwerk unterstützen wir darüber hinaus das Ziel der rot-rot-grünen Koalition, Vorreiter beim Klimaschutz und der Energiewende zu sein,“ sagt Vattenfalls Deutschland Chef Tuomo Hatakka.

„Unsere Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität in Berlin. Das neue Heizkraftwerk in Marzahn ist dafür ein wichtiger Baustein. Es sichert eine klimaschonende und zuverlässige Fernwärme-Versorgung für die kommenden Jahrzehnte und wird die Aufgabe des Grundlastkraftwerks für die Fernwärmeversorgungsgebiete im Ostteil der Stadt übernehmen ,“ ergänzt Gunther Müller, Sprecher des Vorstandes der Berliner Vattenfall Wärme AG.

Das gasgefeuerte Heizkraftwerk mit rund 260 MW elektrischer und 230 MW thermischer Leistung und einem Brennstoff-Wirkungsgrad von um die 90 Prozent zählt zu den modernsten Anlagen seiner Art. Die Bauarbeiten an der Allee der Kosmonauten werden voraussichtlich im April beginnen. Die Inbetriebnahme der neuen KWK-Anlage ist für 2020 vorgesehen.

Aus einem internationalen Bieterverfahren ging im Dezember 2015 die Siemens AG als Generalunternehmer für das Projekt hervor. Siemens liefert auch die Gasturbine, die am Berliner Traditionsstandort des Unternehmens gefertigt wird.

 

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Hannes Stefan Hönemann, hannes-stefan.hoenemann@vattenfall.com
Vattenfall GmbH, PRA & Media Relations Germany, Telefon +49 30 8182 2312

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