Stilllegung einer Atomforschungsanlage in Geesthacht: Nächste Station – Erörterungstermin

Am letzten Montag endete die Frist zur Einwendung über die beantragte Genehmigung für die Stilllegung der Atomanlagen der ehemaligen Forschungseinrichtung GKSS bei Geesthacht. Am 21. März soll nun der Erörterungstermin folgen. Auch die Begleitgruppe im konsensorientierten Dialog mit dem Betreiber, dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat eine Einwendung formuliert. Neben fachlichen Fragen geht es der Begleitgruppe auch darum, eine Rechtsstellung im laufenden Verfahren zu erhalten. Ohne Einwendung gibt es keine Klagemöglichkeit für die Mitglieder im Dialog. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung noch während der öffentlichen Auslegungsfrist der Antragsunterlagen hatten Betreiber und Begleitgruppe mit der Genehmigungsbehörde und dem unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann im Januar über den „Stand der Dinge“ informiert. Sämtliche Vorträge sind auf der Dialog-Seite online nachlesbar.

Dokumentation von der Homepage des HZG-Dialogs zwischen Betreiber und Begleitgruppe:

„Rund 50 Gäste folgten am vergangenen Montag (16.1.)  der Einladung des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) und der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehemaligen. GKSS)“ zu einer weiteren öffentlichen Veranstaltung im Rahmen von „HZG im Dialog“. Thema des Abends waren die Antragsunterlagen, die seit dem 5. Dezember 2016 öffentlich ausliegen.

 Im Anschluss wurde in Kleingruppen intensiv diskutiert.

Nach Impulsvorträgen von Dr. Peter Schreiner (Leiter der HZG-Forschungsreaktoranlagen), Wolfgang Neumann (unabhängiger Sachverständiger, intac GmbH), Jörg Kunert und Dr. Bernd Redecker (jeweils Begleitgruppe) sowie Dr. Dr. Jan Backmann (Abteilungsleiter Reaktorsicherheit und Strahlenschutz / Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein) wurde in Kleingruppen intensiv diskutiert.“

 Vorträge

Atomtransporte Hafen Hamburg: Uran für Atommeiler in aller Welt

Am letzten Montag war es wieder so weit: Per Schiff angelandet und weiter auf der Schiene wurde frisches Uran zur Weiterverarbeitung für den Einsatz in Atomkraftwerken Richtung Südfrankreich abtransportiert. Die Golden Karoo der Hamburger Reederei MACS hatte vier Uranerzkonzentratcontainer gebracht, vermutlich aus Namibia. Darüber wird auf „Atomtransporte Hamburg Stoppen“ informiert. Seit Monaten protestieren AtomkraftgegnerInnen nicht nur in Hamburg gegen die hohe Zahl von Atomtransporten, mit denen Atommeiler in aller Welt in Betrieb gehalten werden. Aus Anlass des Fukushima-Jahrestages gibt es deshalb unter dem Motto „Atommüll verhindern, bevor er entsteht“ am 11. März eine Demonstration in Hamburg.

Laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen sollen Atomtransporte in Hamburg im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit den Hafenumschlagsunternehmen künftig nicht mehr stattfinden. Aber bis heute hat der rot-grüne Senat keine Ergebnisse geliefert. Aufgrund Kleiner Anfragen der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE ist bekannt, dass jährlich zwischen 160 und 170 solcher Atomtransporte über Hamburg stattfinden und damit zur Versorgung mit Uranbrennstoff für AKWs beitragen. Das ebenfalls rot-grüne Bremen hat vor einigen Jahren seine Häfen zumindest für Kernbrennstoff-Transporte gesperrt.

Neben Anti-AKW-Gruppen aus Hamburg ruft auch der BUND Arbeitskreis Energie zu der Demo am 11. März auf (Foto). Zum Thema Atomtransporte hat der AK auch einen Infoflyer verfasst (PDF), den man in der Landesgeschäftsstelle bestellen und weiter verteilen kann. Der AK Energie des BUND trifft sich jeden dritten Montag im Monat!  Siehe auch: Atomtransporte Drehkreuz Hafen – BUND für atomfreies Hamburg

Aachen, Zdebel und DIE LINKE: AKWs Tihange und Doel stilllegen bevor es zu spät ist

Nur knappe 70 Kilometer liegt das marode belgische Atomkraftwerk Tihange von Aachen entfernt und die Menschen in den westlichen Teilen von NRW machen sich angesichts zahlreicher Störfälle und tausender Risse im Reaktorstahl Sorgen über ihre Sicherheit. Grund genug, dass die Mitgliederversammlung von DIE LINKE Aachen das Thema am Mittwoch (8. Februar, 19 Uhr) in den Mittelpunkt rückt und den MdB Hubertus Zdebel (Münster), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion, als Referenten eingeladen hat.

Update: Hier der Vortrag von Hubertus Zdebel als Video/Youtube.

  • 11. März, Antwerpen: Demonstration für die Stilllegung der AKWs Tihange und Doel. Mehr Infos hier!
  • 25. Juni: Kettenrektion – 90 km Menschenkette vom AKW Tihange und Lüttich, Maastricht bis Aachen.Mehr Infos hier!

DPA meldet heute zu den belgischen Reaktoren: „Die immer wieder kritisierten belgischen Atomkraftwerke verzeichnen nach Zahlen der Aufsichtsbehörden häufiger Pannen als deutsche Meiler. Laut belgischer Aufsichtsbehörde FANC gab es an den beiden Standorten Doel und Tihange in den vergangenen zehn Jahren 94 Zwischenfälle der Ines-Stufe 1. Hinzu kommt ein Ereignis der Stufe 2 im Kraftwerk Doel.“

Dazu Zdebel: „Jeder Störfall ist einer zuviel, egal ob in belgischen oder deutschen Atomkraftwerken. In jedem Meiler kann es zum Super-GAU kommen und deswegen müssen sie sofort abgeschaltet werden.“

Im Linken Zentrum in der Augustastraße wird Hubertus Zdebel mit den Mitgliedern und Gästen über die Lage in den Reaktoren Doel und Tihange sowie zur Politik von Bundes- und Landesregierung im Umgang mit diesen Bedrohungen berichten. Dabei wird er auch darauf eingehen, dass Uranbrennstoff für die AKWs (nicht nur) in Belgien aus den deutschen Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen (NDS) geliefert wird.

AKWs Tihange und Doel: Uranbrennstoff für marode Meiler in Belgien – Deutschen Export für den Super-GAU stoppen

Die Bundesregierung muss die Lieferungen von Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen für die maroden Atommeiler Tihange und Doel in Belgien endlich stoppen. Anti-Atom-Initiativen und die internationalen Ärzte der IPPNW fordern ebenso wie der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE, dass die Export-Genehmigungen nach Atomgesetz von der Bundesregierung untersagt werden müssen. Deutschland leistet mit diesen Uran-Exporten einen Beitrag zum Super-GAU, kritisiert Zdebel.

Über die Hintergründe der Uranlieferungen aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau, den Forderungen nach einem Export-Stopp und die Gründe für die weitere Tatenlosigkeit des Bundesumweltministeriums berichtet jetzt die Journalistin Anika Limbach in der Printausgabe der Wochenzeitung Freitag unter der Überschrift „Export für den Super-GAU„. Dort zitiert sie Hubertus Zdebel: „Der Schutz der Bevölkerung war zu jeder Zeit auch im Atomgesetz oberstes Ziel und seit Anfang der 2000er Jahre haben wir einen auch im Atomgesetz erklärten Willen, diese gefährliche Technologie zu beenden. Statt sich hinter veralteten Rechtsauffassungen zu verstecken, muss die Bundesregierung jetzt diesen Schutz der Bevölkerung durchsetzen und die Brennstoff-Lieferungen aus Deutschland an marode Reaktoren beenden.“

Grund für diese Aussage von Zdebel ist die Behauptung des Umweltministeriums, dass die Regelungen im Atomgesetz angeblich nicht greifen. Nicht der Schutz der Bevölkerung, sondern der militärische Missbrauch der Uran-Brennstoffe wäre laut BMUB im Atomgesetz gemeint. „Der Sicherheitsaspekt für Ausfuhrgenehmigungen beziehe sich nur auf eine `missbräuchliche Verwendung´ der Kernbrennstoffe und auf den militärischen Bereich, so ihr Hauptargument“, schreibt Limbach in ihrem Artikel und ergänzt „Doch nichts dergleichen steht im Atomgesetz. Nur wenn man die Paragrafen aus Sicht der 50er und 60er Jahre interpretiert, könnte man vielleicht zu diesem Schluss kommen“.

Eben dieser Lesart des Atomgesetzes durch das Umweltministerium widersprechen die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm in einem Gutachten für die IPPNW (PDF) und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel.

Mehr zum Hintergrund:

 

Geheimsache SEWD: Zwischenlager, Atomtransporte und der Terrorschutz

Atomtransporte mit hochradioaktivem Abfall werden aus Jülich nicht vor 2019 erfolgen. Dabei gilt das Zwischenlager mit seinen 152 hochradioaktiven Castoren seit Jahren als unsicher, verfügt nicht mehr über eine Genehmigung nach Atomrecht und das von SPD und Grünen regierte Bundesland NRW hat die Räumung angeordnet. Statt die Sicherheitsstandards vor Ort in Jülich zu erhöhen, wird von Betreibern und Behörden ein Export in die USA oder der Abtransport nach Ahaus verfolgt. Doch daraus wird nun vorerst auch nichts. Neue Sicherheitsrichtlinien in Verbindung mit dem Terrorschutz (Westfälische Nachrichten) sorgen dafür, dass frühestens 2019 solche Atomtransporte stattfinden könnten. Um was es genau geht, unterliegt strengster Geheimhaltung. Was staatliche Stellen an Informationen zum Terrorschutz bzw. „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ („SEWD“) sagen und was sie nicht sagen, ist im Folgenden als Hintergrundinformation nachzulesen.

Hubertus Zdebel: „Den Atommüll bekommen wir nicht mehr aus der Welt. Die neuen Bedrohungslagen sind aber ein zusätzlicher Grund, die noch laufenden Reaktoren sofort vom Netz zu nehmen! Und: Wir müssen uns über die Sicherheit bei den Zwischenlagern mehr Gedanken machen. Da derartige Schutzmaßnahmen im Detail geheim bleiben, hat die Öffentlichkeit keinerlei Möglichkeit einer Prüfung mehr. Ein Problem, das z.B. auch vor den Gerichten eine enorme Rolle spielt, wie das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel gezeigt hat.“ (Im Klageverfahren vor dem OVG Schleswig zur Genehmigung des Castor-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatten die Behörden die Vorlage diverser wichtiger Unterlagen mit dem Argument des Terrorschutzes verweigert)

  • Die „Endlager“-Kommission hat im Sommer 2017 eine Änderung für das Atomgesetz vorgeschlagen, in der die Exporte von Brennelementen wie denen aus Jülich untersagt werden sollen. In einem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen ist diese Forderung nicht aufgegriffen worden. Allerdings soll die Umsetzung über eine Initiative der Fraktionen erfolgen. Die Beratungen dazu finden derzeit statt. Siehe auch: Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus. Hubertus Zdebel fordert den Neubau einer Lagerhalle in Jülich.

Bereits die „Endlager“-Kommission hat in ihrem Bericht darauf verwiesen, dass es vor dem Hintergrund zahlreicher Herausforderungen eine Auseinandersetzung über die Vor- und Nachteile einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ an mehreren größeren Standorten gebe müsse“ (S. 249, Drucksache 268). Gemeint sind damit neue verbesserte Zwischenlager, die dann die bisherigen ersetzen könnten.

„Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)

Zuständig für diese Richtlinien, die unter dem Begriff „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) laufen, ist das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit den Atombehörden der Bundesländer.

Neue Sicherheitsrichtlinien gelten nicht nur für Atomtransporte, sondern auch für die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen. Hierbei geht es im Behördenjargon nicht um die Sicherheit im technischen Sinn, sondern um die Sicherung im Sinne der Gefahrenabwehr (BfS/BfE). In der entsprechenden Richtlinie heißt es: „Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde nach den Beschlüssen zur Nachrüstung der Zwischenlager, die aufgrund einer veränderten Erkenntnislage im Jahr 2011 getroffen wurden, notwendig.“ (siehe: Bekanntmachung zu der Richtlinie zur Sicherung von Zwischenlagern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (SEWD-Richtlinie Zwischenlager) – PDF, auf der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz BfS, und des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE.)

Kein Terrorschutz im Zwischenlager Nord bel Lubmin möglich

Alle Zwischenlager werden derzeit entsprechend den neuen Terrorschutz-Anforderungen nachgerüstet. Dazu werden innen und außen z.B. neue Schutzmauern errichtet, die vor allem zur Abwehr panzerbrechender Waffen dienen. Ausnahme ist das Zwischenlager Nord bei Lubmin (Gemeinde Rubenow). Dort musste der Betreiber EWN ein geplantes Nachrüstkonzept bereits im Juli 2015 zurückziehen, weil die Schutzziele (siehe unten) nicht erreicht werden konnten. Hintergrund ist die bauliche Situation im Zwischenlager Nord. Dort ist die Lagerhalle für die hochradioaktiven Abfälle strukturell in einem Komplex mit dem Lagerbereich für leicht- und mittelaktiven Atommüll verbunden.

Hinter den Kulissen gehen fast alle Beteiligten davon aus, dass es dort zu einem Neubau eines Zwischenlagers kommen wird. Der Betreiber allerdings verzögert eine Entscheidung, obwohl der Schutz gegen Terrormaßnahmen nicht ausreichend ist. Lediglich mit „temporären Maßnahmen“ (v.a. mehr Sicherheitspersonal) wird dort eine Sicherung betrieben. Siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel u.a. und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6795 – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort fest: „Grundsätzlich haben bauliche und sonstige technische Maßnahmen Vorrang vor personellen Maßnahmen.“ Bis heute hat sich jedoch in dieser Sache nichts getan. Dabei ist EWN zu 100 Prozent staatlich!

Terror-Schutzmaßnahmen auch an den AKWs

Auch an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken sind in den letzten Jahren zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Sichtbar davon sind Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppeln der Atommeiler, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber dort landen. Konkrete Aussagen dazu machen die Behörden aber auch in diesem Fall nicht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (18/6795, Fragen 12-16)) von Hubertus Zdebel dazu, teilt die Bundesregierung mit: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Verschlusssache Terrorschutz

Weiter ist in der genannten Sicherungs-Bekanntmachung zu lesen, dass die Inhalte der Richtlinie nicht bekannt gemacht werden: „Die Neufassung der Richtlinie, die ab 1. Februar 2013 gültig ist, gebe ich hiermit bekannt. Sie ersetzt die Richtlinie „Sicherung von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren an Kernkraftwerksstandorten in Transport- und Lagerbehältern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ vom 24.Oktober 2001 sowie die Unterlage „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“ vom 15. April 2011. Der Text der Richtlinie wird aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht veröffentlicht.“

Das BfE/BfS erwähnt auf seiner Homepage explizit den gezielten Flugzeugabsturz. Den Einsatz von panzerbrechenden Waffen, die für die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch das OVG Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht ebenso bedeutsam waren, erwähnt das BfS nicht gesondert! Siehe dazu hier auf der Homepage.

Willensgesteuerter Akt: Motivlagen, Tatszenarien, Suizidbereitschaft, Bewaffnung

Genehmigungen für Atomtransporte mit hochradioaktiven Abfällen wie denen aus Jülich sind vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. neuerdings von Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu erteilen. Auf der Homepage ist zu lesen: „Willensgesteuerter Akt – Bei der Beurteilung der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist die Frage der Ein­trittswahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses von besonderer Bedeutung. Bei SEWD kann nicht auf die im Bereich der technischen Anlagensicherheit verwendeten Methoden zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um objektiv, d.h. natur- und ingenieurwissenschaftlich ermittelbare Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten technischer Komponenten geht, sondern um die Wahr­scheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse: Ob ein SEWD-Ereignis eintritt, hängt maßgeblich von den subjektiven Erwägungen und Entscheidungen des Störers ab.

Anstelle der objektiv ermittelten Versagenswahrscheinlichkeit ermitteln daher die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem festgelegten Verfahren, mit welchen Ereignissen möglicher Störer (Tatszenarien) zu rechnen ist. In diese, einer ständigen Überprüfung unterliegenden Einschätzung gehen dabei die verschiedensten Aspekte ein, wie z.B. erwartete Motivationslagen bei potentiellen Tätern, erwartete Größe einer Tätergruppe, Suizidbereitschaft von Tätern, mögliche Bewaffnung (objektiv erreichbar, verfügbar), mögliche allgemeine Hilfsmittel. Aus dieser Einschätzung werden konkrete Vorgaben abgeleitet und in der sogenannten SEWD-Richtlinie durch das Bundesumweltministerium (BMUB) festgelegt. Ihre wesentlichen Inhalte dürfen nicht bekannt gemacht werden, um potenziellen Tätern keine Anhaltspunkte zu geben. Das BfE hat diese Richtlinie in seinen Genehmigungsverfahren anzuwenden, legt sie jedoch nicht fest.“

Zur Festlegung dieser Maßnahmen berichtet auch das BMUB: „Inhaltlich werden Änderungen bestehender Richtlinien oder neue Vorgaben von Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter Leitung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und dann im Konsens in den übergeordneten Gremien sowohl der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch der Innenbehörden behandelt und verabschiedet.

Die unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission `Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen´ (KoSikern). Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.“

Grundsätzlich gilt laut BMUB für diese Schutzmaßnamen:

  • „Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen SEWD ist Genehmigungsvoraussetzung gemäß Atomgesetz, für Zwischenlager im § 6 (2) Nr. 4.
  • Der erforderliche Schutz ist erfüllt, wenn die allgemeinen Schutzziele und die speziellen Schutzziele der jeweiligen kerntechnischen Anlage auch bei SEWD-Ereignissen erfüllt werden (siehe Schutzziele).
  • Zum Erreichen dieser Schutzziele sind anlagentypspezifische Sicherungsmaßnahmen notwendig, die in SEWD-Richtlinien festgelegt sind.
  • Die für alle Gegenmaßnahmen zu Grunde zu legenden Annahmen sind in einer separaten Richtlinie festgelegt (siehe Lastannahmen). Die Lastannahmen sind das Ergebnis einer Bedrohungsanalyse.
  • Der Betreiber erfüllt den erforderlichen Schutz, wenn er durch die von ihm getroffenen Maßnahmen für die Dauer bis zum wirkungsvollen Eingreifen der staatlichen Schutzkräfte (siehe Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept) die Schutzziele erfüllt.
  • Für technische Einrichtungen, welche in unterschiedlichen Anlagentypen genutzt werden wie z.B. die Beleuchtung, gibt es übergeordnete generische Regelungen.
  • Die sogenannten Rahmenpläne sichern eine schnelle Reaktion auf Ereignisse und die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei veränderter Bedrohung oder akuter Gefahrenlage.

Alle deutschen Regelungen entsprechen den oder übertreffen die derzeitigen internationalen Empfehlungen.“

Hohe Bedeutung haben die Lastannahmen, die das BMUB folgendermaßen darstellt:

  • „sind Ergebnis einer Gefährdungsbewertung der Sicherheitsbehörden und einer daraus resultierenden Bedrohungsanalyse insbesondere der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
  • wurden von Experten verschiedener Sicherheitsbehörden, Gutachtern und Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden entwickelt,
  • legen die allen Maßnahmen zu Grunde liegenden Elemente der denklogisch möglichen Tatszenarien für einen präventiven Grundschutz fest,
  • beinhalten Täterverhalten und Tatabsichten, zu unterstellende Waffen und Hilfsmittel und die notwendigen Leistungs- und Mengenangaben,
  • werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig evaluiert,
  • wurden nach dem 11.09.2001 deutlich erweitert und
  • sind in einer als Verschlusssache VS-Vertraulich eingestuften Richtlinie festgelegt.“

Als Schutzziele werden benannt:

„Schutzziele

Alle Maßnahmen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen stellen für die unterstellte Bedrohung die Einhaltung zweier allgemeiner Schutzziele sicher:

  • Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, muss verhindert werden können.“

Um diese zu erreichen gibt es laut BMUB ein:

„Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept

Maßnahmen des Betreibers und Maßnahmen des Staates sind aufeinander abgestimmt und eng verzahnt; dies ist seit 1977 bewährte Praxis. Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Der Betreiber einer kerntechnische Anlage oder Einrichtung hat eine ausreichende Sicherung seiner Anlage nach dem Stand von Technik und Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten und nachzuweisen.
  • Das Sicherungskonzept des Betreibers umfasst bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wird regelmäßig analysiert und begutachtet.
  • Sicherungsmaßnahmen des Betreibers sichern den Schutz nur für eine begrenzte Zeit, die sog. Verzugszeit, bis zum Eintreffen der Polizeikräfte.
  • Ergänzende Schutzmaßnahmen der Polizei sind erforderlich, um im Ereignisfall Einwirkungen Dritter wirkungsvoll beenden zu können.“

All das passiert in einer behördlichen Zuständigkeit, die das BMUB so darstellt:

„Behördliche Zuständigkeiten

Im Hinblick auf die Zuständigkeiten gilt folgendes:

  • Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.
  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.“
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